CDL mein Gewissen zwingt mich zu dieser Entscheidung.
Beiträge von Sancho_Panza
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Hallo an alle!
Ich habe mir jetzt nicht die letzten Posts durchgelesen. Es gibt Neuigkeiten. Ich habe einen Antrag auf Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst gestellt. Ich fühle mich damit gut. Dass ich dann nicht als Lehrer arbeiten kann wird mich nicht umbringen. Es gibt andere erfüllende Aufgaben, die man machen kann, um der Gesellschaft ein Antrieb und Stütze zu sein. Es ist absolut traurig für mich, dass ich diesen Weg gehen muss, aber ich denke es ist der richtige.
Ich denke ebenso, dass das Beamtentum nichts für mich ist. Da hatten diejenigen Recht, die mich kritisiert haben, bzgl. der Dienstherrentreue etc.. Das verstehe ich jetzt. Es wird mir auch nicht möglich sein, wie oben angedeutet, den Vorbereitungsdienst erneut aufzunehmen. Das hat mir die Bezirksregierung mitgeteilt. Das war mir aber vorher bewusst, dass es extrem unwahrscheinlich ist, erneut das Referendariat aufnehmen zu dürfen.
Ich danke allen nochmals für die anregende Diskussion
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CDL wieso sollten die Menschen sich nicht mehr an die Vorgaben des RKI halten, wenn sie Herrn Wodarg lauschten? Damit machst du für mich deutlich, dass dieser anscheinend bessere Argumente vorweisen kann als Drosten und Co.
Ich höre und lese mir auch das durch was das RKI schreibt und Drosten und co.. Letztlich ist es eine Frage, wem man Glauben schenkt. Wenn du dann meinst, dass man nachdem man Dr. Wodarg gehört hat nicht mehr konform mit dem RKI unterwegs ist, dann spricht das für mich Bände.
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Sally Buck ich glaube, dass die Öffnung der Schulen auch mit der Akzeptanz und der Umsetzbarkeit der Maßnahmen zu tun hat.
Man stelle sich vor, die Menschen wären dauerhaft im Lockdown. Da wären die Straßen schneller voll als man glaubt. Zudem wäre die Wirtschaft, die sowieso kollabieren wird, schon längst nicht nur am Boden, sondern im Erdboden versunken.
Btw du hast Post Sally
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Thamiel hatten die positiven und schwer erkrankten Vorerkrankungen? Oder sind sie vielleicht starke Raucher etc..
Ohne dieses Wissen ist es schwer die Aussage deines Arztfreundes zu beurteilen.
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Kris24 du kannst dir ja mal etwas von Dr. Wodarg oder auch Prof. Dr. Sucharit Bhakdi anhören.
Einem Drosten, der schon mehrfach eine riesen Pandemie, z. B. Schweinegrippe angekündigt hat mit dem Hinweis abermillionen Impfstoffe zu kaufen, um diese einzudemmen, nur um dann festzustellen, dass alles halb so schlimm ist, halte ich nicht mehr für glaubwürdig.
Ich empfehle diese Dokumentation:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Was ich hingegen frappierend finde ist, dass es ja angeblich kritische Diskussionen in der Öffentlichkeit zu Corona gibt. Wieso werden dann solche Kritiker der Maßnahmen wie Dr. Wodarg (früher gerne zu Anne Will und Co. eingeladen) oder Prof. Dr. Sucharit Bhakdi in keiner Weise gehört, bzw. mal als Gegenpol in so eine Talkshow eingeladen oder in der Tagesschau interviewt etc.?
Ein Schelm könnte denken, dass es etwas mit der Argumentationsstärke der beiden genannten zu tun hat...
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Kris24 du meinst, derjenige der viel Ahnung hat ist vorsichtig und der, der wenig Ahnung hat ist unvorsichtig. Woher weißt du denn, ob jemand viel Ahnung hat? Hat jemand viel Ahnung, wenn er deiner Meinung ist und wenig Ahnung, wenn er dieses nicht ist? Das liest sich so für mich.
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CDL der Unterschied zu asiatischen Ländern, in denen der MNS öfter getragen wird, unabhängig davon, ob es eine Pandemie gibt oder nicht, ist aber der, dass es keinen Zwang darstellt. Ein Zwang, der nicht nachvollzogen werden kann, kann schlimme psychische Folgen haben, welche wiederum zu körperlichen Schäden führen können.
@samu "Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. 2Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden"
Bedenken können nur entstehen, wenn man eine Meinung zu etwas hat. So viel dazu.
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@Kalle29 deine Meinung zu dem Thema beruht wie meine Meinung zu dem Thema auf wissenschaftlichen Tatsachen. Wir sehen uns nur andere Zahlen an.
Bei der Remonstration geht es um die eigene Auffassung und Meinung. Sonst könnte man nie remonstrieren. Da könntest du vielleicht auch einmal drüber nachdenken.
Es gibt unzählige Wissenschaftler, die den Aussagen bzgl. der Gefährlichkeit des Corona Virus widersprechen. Und auf diese beziehe ich mich. Ebenso beziehe ich mich auf die OFFIZIELLEN ZAHLEN des RKI.
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Bolzbold zur Maskenpflicht: wieso gibt es keine Norm für die Masken. Aussehen, Material, Beschaffenheit etc.. Es gibt für alles eine Norm in Deutschland. Aber bei einer Maske, die angeblich vor einem tödlichen Virus schützen soll darf man sich ein Stück Küchenrolle vor das Gesicht kleben als Virusschutz? Einfach mal hinterfragen.
Bzgl. Verstoß gegen das Grundgesetz: Ich bin der Auffassung, dass das Corona-Virus nicht gefährlicher als eine normale Influenza ist. Das kann man auch sehen, wenn man sich die Zahlen des RKI mal im Verhältnis anschaut und nicht nur auf die absoluten Zahlen achtet.
Klar, wenn man annimmt, dass das Corona Virus eine tödliche Gefahr für alles und jeden darstellt, die mit großer Wahrscheinlichkeit eintritt, dann wäre die Grundrechtseinschränkung gerechtfertigt. Dem stimme ich aber in keiner Weise zu und damit wird es automatisch unverhältnismäßig und damit eine nicht gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte der Menschen bzw. der SuS in diesem Kontext.
Und nein, ich bin nicht Sally
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Gibt es hier auch eine Moderation? @Kalle29 brauch mich nicht zu beleidigen.
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@Kalle29 ich finde es schade, dass du einen Gewissenskonflikt als Trollversuch hinstellen möchtest. Anscheinend sind abweichende Meinungen für dich Trollversuche?
Zudem, wenn ich Beamter werden möchte...Ich möchte Lehrer werden. Mir ist egal wie der Rechtsstatus ist.
SteffdA ich sehe Artikel 2 Abs. 2 GG eingeschränkt.
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Zitat
Ok. Dann geb ich dir noch einen zweiten Hinweis: Als Referendar mit Bezug auf das GG zu remonstrieren erscheint gelinde gesagt suboptimal. Ich kenne dich nicht. Aber die Begleitumstände des Postings, der Erregungszustand und die Kaliber dessen, was du vorbringst lässt das ganze recht überdimensioniert erscheinen. Du bist Referendar. Es gibt ab der Schulaufsichtsebene ganze Abteilungen aus Volljuristen, die solche und ähnliche Dinge tagtäglich zum Frühstück verputzen.
Was glaubst du zu erreichen? Wenn das schon einen Gewissenskonflikt auslöst, wirst du in dem Beruf nicht sehr alt.
Thamiel "Wenn das schon..." Dieses das hört sich so lapidar an. Als wäre eine dauerhafte Maskenpflicht im Unterricht ein Kinkerlitzchen. Du siehst das anscheinend so. Das ist dein gutes Recht. Ich sehe es als eine massive Einschränkung der Gesundheit an. Ich glaube nicht, dass man tagtäglich im Lehrerberuf mit solchen Kalibern in Richtung Gewissenskonflikten konfrontiert wird.
state_of_Trance Ich habe aus gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Maskenpflicht. Zum Glück.
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Gibt es dazu schon ein anhängiges Gerichtsverfahren?
MarieJ https://www.sueddeutsche.de/po…burg-vorpommern-1.4987314 hier empfiehlt die Leopoldina aber das dauerhafte Tragen von Masken ab der 5. Klasse. Ich hatte dich so verstanden, dass die Leopoldina das anders sieht.
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Bolzbold dem Grundgesetz liegt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu Grunde. Wenn ein Grundrecht eingeschränkt wird (abgesehen von Art. 1 GG) muss dieses erforderlich, verhältnismäßig und angemessen sein.
Ich habe was die letztgenannten drei Punkte angeht starke Zweifel, dass die Verordnung zum dauerhaften Tragen einer Maske in der Schule angeht, da ich der Ansicht bin, dass das zu schützende Rechtsgut (Gesundheit) durch das gewählte Mittel (Maske) mehr Schaden anrichtet, als dass es hilft.
Humblebee ich finde meine Antwort nicht aggressiv.
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Wenn ich etwas bestimmtes hören wollte, dann bräuchte ich mich überhaupt nicht in einem Forum anmelden Humblebee . Deine Antwort finde ich nicht zielführend.
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Hallo zusammen,
ich bin Referendar an einer beruflichen Schule in NRW.
wahrscheinlich stehe ich auf weiter Flur relativ alleine da, aber ich habe gegen die neue Verordnung in NRW bzgl. der dauerhaften Maskenpflicht in weiterführenden Schulen remonstriert.
Ich bin der Ansicht, dass das dauerhafte Tragen von Masken im Unterricht für die SuS nicht verhältnismäßig ist.Ich bin sogar der Ansicht, dass dadurch Artikel 1 des GG eingeschränkt wird. Dieses darf auf keinen Fall passieren. Laut dem Beamtenstatusgesetz bin ich als Beamter verpflichtet, wenn ich rechtliche Bedenken gegen Dienstanweisungen habe, diese meinem Vorgesetzten, und bei Ablehnung der Remonstration, dem Vorgesetzten meines Vorgesetzten gegenüber schriftlich kenntlich zu machen.
Im Gesetz gibt es den Passus, dass man von der Verantwortung für sein Handeln befreit wird, sofern es sich nicht um eine Einschränkung des Artikel 1 GG handelt, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt. Dann ist man bei der Durchführung weiterhin haftbar, insofern sich später die Unrechtmäßigkeit feststellen lässt und eine Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit erkennbar war für mich.
Das Ganze ist aber nur meine Einschätzung. Lt. Gesetz dürfte ich unter diesen Bedingungen gar nicht mehr arbeiten, um einer eventuellen Strafverfolgung zu entgehen, soweit meine Einschätzung zutrifft.
Kennt sich jemand näher damit aus und kann mir etwas dazu sagen?
Ich mache meine Arbeit sehr gerne, will mich aber auch nicht zum "Mittäter" (meine Einschätzung) machen. Das ist ein riesen Gewissenskonflikt den ich habe.
§ 63 (Bundesbeamtengesetz, das Beamtenstatusgesetz hat denselben Wortlaut)
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) 1Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. 2Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. 3Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. 4Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. 5Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) 1Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. 2Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt.
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Veronica Mars das hört sich ja an, als hätte das unter Umständen massive Auswirkungen auf die Pensionsansprüche...oder interpretiere ich das falsch?
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Hallo zusammen,
ich frage mich, ob die Ausbildungszeit innerhalb der Sparkasse nicht auch auf die Erfahrungsstufe angerechnet werden kann für eine Planstelle. Es ist ja sicherlich förderlich, nicht nur hauptberuflich ( bei mir 1/2 Jahr) nach der Ausbildung in dem Beruf (Bankkaufmann) gearbeitet zu haben, sondern auch für das Unterrichten von Auszubildenden in dem Bereich, wenn man selbst eine Ausbildung genossen hat.
Kann jemand dazu etwas sagen? Am besten wäre natürlich jemand, der auch eine Ausbildung in einer Sparkasse gemacht hat, dort hauptberuflich noch gearbeitet und in einem Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung arbeitet.
Von der Bezirksregierung wurde mir gesagt, dass es bereits fraglich sei, ob die Sparkasse als öffentlicher Dienst angesehen wird. Das verstehe ich nicht so ganz. Naja...
EDIT: Es scheint sich wohl ausschließlich auf "hauptberufliche Tätigkeiten" zu beschränken, die förderungsfähig sind. Damit hätte ich höchstens ein halbes Jahr anrechnungsfähige Arbeitstätigkeit, wenn ich mich nicht irre...
Besten Dank schon mal
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