Die Elternzeit an sich wurde auch anstandslos genehmigt, da sie im Anschluss an die auslaufende Elternzeit genommen wird.
Nur eben die Teilzeit in Elternzeit aktuell noch erst ab dem 27.08.
Die Elternzeit an sich wurde auch anstandslos genehmigt, da sie im Anschluss an die auslaufende Elternzeit genommen wird.
Nur eben die Teilzeit in Elternzeit aktuell noch erst ab dem 27.08.
ZitatBei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ohne sachgerechte Begründung ausgespart werden (vgl. § 11 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW). In der Verwaltungspraxis wird so verfahren, dass Beginn und Ende der Elternzeit im Schulbereich in der Regel so zu wählen sind, dass mindestens ein Zeitabstand zu den Ferien besteht, der der Dauer der Ferien entspricht (Sommerferien 6 Wochen und für alle übrigen Schulferien 2 Wochen).
[...]
Im Einzelfall kann das Erfordernis der Anwesenheit in der Schule in der letzten Ferienwoche bzw. den letzten Ferientagen eine sachgerechte Begründung sein, den Beginn einer Teilzeitbeschäftigung während der Inanspruchnahme von Elternzeit auf diesen Zeitpunkt festzulegen.
So steht es bei dem Link, diese Seite hatte ich auch schon gefunden. Ich kann nicht erkennen, wo ich da eine Restelternzeit direkt zum Ende der Ferien beantragen dürfte.
Wieviele Stunden möchtest du denn unterrichten?
Ich möchte unterhälftig gehen
Susannea weißt du, wo ich das nachlesen kann? Ich hab noch keinen Passus gefunden, der das bestätigt. Weder zu dem Beginn der Elternzeit direkt nach den Ferien noch zu Rückkehreranträgen ohne Fristen.
Ich würde auch die Elternzeit für Kind 1 erst mit dem neuen Schuljahr beginnend beantragen. Somit endet deine Elternzeit in den Ferien und du fällst automatisch in deinen alten Vertrag vor der Elternzeit zurück, was wahrscheinlich Vollzeit war. Du würdest dann während der Ferien Vollzeit bezahlt werden.
Ich glaube, diese 6 Wochen vor und nach den Ferien Regelung gilt nicht, wenn die Elternzeit an das Geburtsdatum des Kindes geknüpft ist bzw. du einen logischen Grund hast wie nahtloser Übergang von einer in die andere Elternzeit.
Nein, das geht aus 2 Gründen nicht:
1. Die Fristen für den Rückkehrerantrag sind schon längst verstrichen.
und
2. Genau das wäre dann ja Vorteilnahme durch Aussparen der Ferien.
Selbst wenn ich über das Rückkehrerverfahren gegangen wäre müsste ich dann für 6 Wochen min. 14 Unterrichtsstunden/Woche arbeiten und könnte erst darauf wieder in Elternzeit gehen, um die Abstandsregel zu wahren. Kind 1, von dem die Elternzeit übrig ist, hat ja ein anderes Geburtsdatum.
EDIT: Ich bin verbeamtet.
Hi! Nur, dass ich es richtig verstehe: Du hast volle drei Jahre ausgeschöpft, sagen wir zum 5.8. Und im Anschluss beantragst du TZ in Elternzeit mit bspw. 15 Stunden? Dann musst du ab dem 6.8. dafür bezahlt werden. Wenn die Elternzeit ausgeschöpft ist und dieser Tag in den Ferien oder kurz davor liegt, wirst du ab dem Tag drauf gemäß deines neuen (oder alten) Vertrags bezahlt. Du könntest meiner Meinung nach auch erst mal Vollzeit arbeiten (in den Ferien) und dann deine Elternzeit mit reduzierter Stundenzahl erst zum neuen Schuljahr (oder ein paar Wochen später) beginnen.
Das ist alles anders, wenn du noch Elternzeit von Kind 1 übrig hast, aber dem ist ja nicht so.
Genau, ich habe von Kind 1 noch 2 Jahre Elternzeit übrig.
Von Kind 2 habe ich die 3 Jahre komplett ausgeschöpft.
Nun soll direkt anknüpfend ein weiteres Jahr Elternzeit (der übrigen Elternzeit zu Kind 1) folgen in dem ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte.
Alles anzeigenVorbereitungszeit nach Elternzeit liegt in deiner Verantwortung und wird nicht vergütet.
Sofern du über die Sommerferien eine Vergütung haben möchtest, musst du spätestens 6 Wochen vorher mit der Arbeit beginnen.
Bei Kind 1 habe ich Elternteil bis zu den Sommerferien genommen und die Vorbereitung war ja trotzdem da.
Bei Kind 2 war ich schlauer und habe 1.8. als Arbeitsbeginn angegeben, da schrieb mir die Bezreg, Arbeitsbeginn nach Elternzeit entweder 1. Schultag nach den Ferien oder 6 Wochen vor den Ferien.
Achso, und wenn ich dann nächstes Jahr das letzte Jahr Elternzeit dranhänge und abermals Teilzeit in Elternzeit nehme, dann werden mir die Wochen zwischen dem Geburtstag meines Kindes und dem Ende der Ferien nach der Argumentation wohl ebenfalls gestrichen?
Also das kann nicht rechtens sein so. Es wird immer über Vorteilnahme im Amt bei Elternzeit gesprochen und hier will der Arbeitgeber sich doch klar einen Vorteil nehmen und mir die 3/1/2 Wochen nicht zahlen.
Ich hab mir das doch nicht ausgesucht, wann mein Kind geboren wurde.
EDIT: In meinem Gespräch mit dem Schulamt hab ich dargelegt, dass ich als Lehrerin auch während der Ferien arbeite. Es wäre so nicht vorgesehen, ich würde erst am 1. Schultag nach den Ferien arbeiten.
Gegen meinen Einwand, dass in der letzten Ferienwoche schon Konferenzen stattfinden, zu denen ich schließlich auch anwesend sein muss, wurde eingeräumt, dass sich nochmal informiert wird und das entsprechend geändert wird. Ich bin mal gespannt, was mir da noch mitgeteilt wird.
Bei dem nächsten Abschnitt Teilzeit in Elternzeit würden die Ferien aber nicht ausgespart werden.
Auf der Seite vom Bildungsministerium habe ich einen Abschnitt gefunden in dem es auch heißt, dass bei Anwesenheit in der Schule die letzte Ferienwoche bzw. Ferientage als Beginn der Teilzeit in Elternzeit genehmigt werden können.
Naschkatze kannst du mir das genauer erklären, gerne auch per PN, falls du das nicht im Beitrag ausführen möchtest.
Ich hab die Daten für NRW nicht im Kopf. Wann beginnt bei euch das Schuljahr?
Bei uns (Bayern) wird Teilzeit immer vom 01.08. - 31.07. beantragt. Also immer für ein Schuljahr.
Könnte das bei dir auch der Fall sein?
Edit gerade gesehen, dass es bei dir Mitte August losgeht. Keine Ahnung wie das da ist.
An sich gibt es da auch feste Termine für die Anträge zur Teilzeit, allerdings nicht bei der Teilzeit in Elternzeit.
Ich weiß noch nicht, ob ich an meine alte Schule zurückkehren kann. Der Anspruch darauf ist nach mehr als 1 Jahr Elternzeit nicht gegeben.
Insofern brauche ich die Zeit der Ferien selbstverständlich als Arbeitszeit. Schulprogramm, schulinterne Curricula, Schülerakten einsehen von den Klassen, die ich unterrichten werde, welche Fächer werde ich in welcher Jahrgangsstufe unterrichten. Das alles will vorbereitet sein. Ich kann und will vor allem doch nicht einfach am 27.08. in die Schule gehen, komplett unvorbereitet, und sagen: "Hier bin ich, wo soll ich hin?"
EDIT: Dadurch, dass ich 3 Jahre komplett aus der Schule war und sich das Rad natürlich weiter dreht, bräuchte ich die Vorbereitungszeit aber auch bei meiner ehemaligen Schule.
Hallo ihr Lieben,
ich habe Antwort auf meinen Antrag zur Teilzeit in Elternzeit erhalten.
Ich bin grad absolut fassungslos. Meine Elternzeit für K2 geht offiziell bis Anfang August diesen Jahres. Ich habe da die 3 Jahre an einem Stück ausgeschöpft. Ich habe dann von K1 (bei dem ich 2 Jahre übrig habe) erstmal 1 Jahr angemeldet. Und zeitgleich eine Arbeit in Teilzeit beantragt. Nun bekomme ich in der Antwort mitgeteilt, dass ich die Teilzeit erst zum Ende der Sommerferien, also den 27.08. genehmigt bekomme und nicht zum Start des nächsten Elternzeitabschnitts.
Ist das so rechtens? Hat im Schulamt niemand was von Vorbereitungszeit gehört? Zumal ich wahrscheinlich an eine andere Schule komme, die mir noch nicht mitgeteilt wurde.
Gibt es da rechtliche Paragraphen auf die ich mich berufen kann?
80% AfD (+/- 5%) ist in meiner Schülerschaft das Standardergebnis des Wahl-O-Maten, egal ob bei der Bundestagswahl 2021 oder der Landtagswahl.
Warum soll es dann nächste Woche anders sein?
Wie ist es bei denen im Real-o-mat?
Wir haben mal in Gruppen Escape-Rooms gemacht. Kam bei allen gut an und hat zum Teambuilding beigetragen🙂
Bei uns wurde die Beihilfestelle des Schulamts geschlossen und uns eine neue zugeteilt. Ich musste einen ausführlichen Erstantrag stellen und habe eine neue Beihilfenummer bekommen.
Einige Rechnungen aus der Zeit vor dem Wechsel wurden zunächst nicht übernommen, da eine andere Beihilfestelle zuständig war. Nach einem Telefonat konnte das aber geklärt werden und weil die alte Stelle geschlossen wurde, habe ich die Erstattung doch bekommen.
Insofern würde sich m.M.n. nach für dich ergeben: Datenweitergabe gibt es vermutlich nicht.
Es werden nur Rechnungen ab Zuständigkeit der neuen Beihilfe übernommen. Alles davor muss an die alte Beihilfestelle.
Hallo handbasket
Ich trage zur Zeit Alligner. Allerdings bin ich noch in Elternzeit und kann nur von meinem Vorgehen im Alltag berichten.
Ich nehme die Schienen direkt vorm Essen mit vorgehaltener Hand raus. Nach dem Essen gehe ich entweder ins Bad Zähne putzen oder spüle den Mund durch, nutze Zahnseide und setze die gut gewaschenen Schienen wieder ein.
Liebe Grüße
Websheriff die bei meinem zuständigen Schulamt des Kreises.
Bin an einer Grundschule. Für die Beihilfe der Primarstufen war das Schulamt zuständig.
Guten Abend,
ich hoffe jemand hatte bereits einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen...
Zum 01.07.23 hat meine zuständige Beihilfestelle geschlossen und die Bearbeitung an eine andere Beihilfestelle übertragen.
Nun habe ich gesammelte Rechnungen eingereicht, innerhalb der 24-monatigen Frist für Beihilfeansprüche. Auf meinem Bescheid wurden alle Rechnungen abgelehnt, welche vor dem Wechsel liegen mit der Begründung, ich solle diese bei der zuständigen Beihilfestelle einreichen. Da es die aber nicht mehr gibt, steh ich grad etwas ratlos da.
Mein Beihilfeanspruch kann doch nicht erlöschen, weil die Behörde wechselt?! Wie abstrus ist das denn?
Selbstredend werde ich morgen bei der neuen Beihilfestelle anrufen, fänd es aber gut, vorher zu wissen, ob jemanden ähnliches widerfahren ist und was daraus wurde.
Hier passen die meisten Beiträge absolut nicht mehr zum Ausgangspost. Könnte ein Mod da bitte verschieben?
Zur Ausgangssituation: ich würde auch mit den Eltern und der Schulleitung ein klärendes Gespräch ansetzen. Klar erläutern was passiert ist und den Eltern ein weiteres Verbreiten der Lüge untersagen. Alles protokollieren und von den Eltern unterschreiben lassen.
Da du die Eltern besser kennst, musst du natürlich selbst entscheiden, ob du von ihnen eine Richtigstellung verlangst, bei den Leuten, denen sie die Nonsensversion erzählt haben.
Hast du denn mit dem Kind nochmal gesprochen und nachgefragt, was es den Eltern bezüglich der Uhr erzählt hat?
Ich frag mich auch gerade was die Alternative wäre.
Wenn Sie die Teilzeit in Elternzeit nicht genehmigen, muss ich doch über den Rückkehrerantrag gehen und dann ist das Ende der Elternzeit der 3. Geburtstag meines zweiten Kindes zu Beginn der Ferien.
Guten Abend ihr Lieben,
Ich sitze derzeit an meiner Verlängerung der Elternzeit und frage mich, ob meine Anträge wohl wieder abgelehnt werden (ich musste trotz Ende des Elterngeld Plus Bezugs länger Elternzeit nehmen, da mein Sohn in den Ferien 2 wird, wegen der "Regelung" Ferien dürften nicht ausgespart werden).
Nun haben wir eh keinen Betreuungsplatz bekommen und ich verlängere die Elternzeit bis zum Ende der 3 Jahre. Ende wäre dann zu Beginn der Sommerferien.
Nun möchte ich jedoch nicht mit der vollen Stundenzahl und auch nicht mit der Pflichtstundenzahl starten. Ich habe noch 24 Monate Elternzeit auf mein erstes Kind über.
In meinem Antrag lasse ich die Elternzeiten direkt aneinander anknüpfen. Und habe im Antrag auf mein erstes Kind angegeben, dass ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte.
Nach dem "Hickhack" beim ersten Antrag für meinen Sohn möchte ich auf vermutlich wieder telefonische Nachfragen des Schulamts vorbereitet sein.
Rechtlich bin ich da doch sicher, oder können die mir mehrere Wochen Leerlauf aufbrummen?
Ich muss mich ja schließlich, da ich wohl kaum an meine ursprüngliche Schule zurückkehren kann, in ein neues Schulprogramm einarbeiten, Schülerakten durchschauen, Unterricht vorbereiten, an der Anfangskonferenz teilnehmen, etc.
Das wäre schon ein Haufen unbezahlter Arbeit.
Liebe Grüße
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