Ich weiß es ja eben auch nicht so genau, deswegen habe ich ja nachgefragt, ob jemand etwas dazu weiß
Es ist auch total schwammig formuliert! Es heißt, dass Probezeit durch die Elternzeit verlängert wird. In der LVO steht aber, dass die die Probezeit maximal um 2 Jahre verlängert werden darf und danach entschieden werden muss (sie darf den zeitlichen Rahmen von 5 Jahren nicht überschreiten). In der LVO steht auch etwas von der Möglichkeit die 2. dienstliche Beurteilung fiktiv fortzuschreiben, wenn durch Beurlaubung im Rahmen der Freistellungs- und Urlaubsverordnung ein Unterrichtsbesuch nicht möglich ist...
Aber anscheinend ist es auch nicht so einfach 3 Personalräte haben mich inzwischen weiter verwiesen!
Vielleicht bin ich auch die Einzige, die so wahnsinnig ist und ggf. 3 Jahre Elternzeit nehmen will, oder ein 2. Kind innerhalb der Probezeit plant