Beiträge von I_do_it

    In der OBAS hat man einen befristeten Vertrag als "Lehrer in Ausbildung", ist also Tarifangestellter. Der Vertrag läuft bis zum Ausbildungsende. Dieses ist nicht mit bestandener UPP erreicht, sondern mit dem Ende des Ausbildungszeitraumes Ende April, bzw. Ende Oktober. Man hat also zwischen UPP und dem Ausbildungsende prinzipiell Zeit, sich eine andere Schule zu suchen und dort das Bewerbungsverfahren zu durchlaufen, ohne dass man seine Stelle an der Stammschule schon ausgeschlagen haben muss. In der Regel dürfte das Bewerbungsverfahren aber ohnehin erfolgreich durchlaufen werden, da man ja Mangelfächer als Fakultäten hat. Wird man nach Ausbildungsende beamtet, dann muss die Bezirksregierung natürlich zustimmen, weil diese ja die Dienststelle zuweist. Sofern man im selben Regierungsbezirk bleibt, ist der Bezirksregierung aber herzlich egal, wo man seinen Dienst leistet. Zumindest haben aus unserem Seminar zwei OBASler die Schule mit Zustimmung der Bezirksregierung problemlos wechseln können.

    Danke, so dachte ich es mir nämlich auch!

    Schulleiter kennen sich. Veräppelt man eine Schule, spricht es sich herum. Auch die Bez.-Reg. spielt da ungerne mit.

    Die Aussage verstehe ich nicht! Vertraglich ist/wäre es mein gutes Recht die Schule zu wechseln und somit ist wohl auch eine Nachforschung legitim!!!
    Das hat doch nichts mit "Veräppeln" zu tun.



    Und wegen Noten: Das hängt davon ab, wie viele Bewerber es auf einer Stelle gibt.
    Gibt es eine einzige, reicht 4,0. Gibt es hunderte, reicht bestimmt nicht mal 1,3.

    Das stimmt wohl! :)

    ...also, ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt!


    Das was ich, wie vieles in der OBAS-Ausbildung nicht verstehe/nicht transparent empfinde, ist, dass rein nur das zweite Staatsexamen - die UPP - also Note zählt und z. B. nicht der Master o.ä. Abschluss hinzu.


    Grundsätzlich bin ich natürlich froh und sehr dankbar, diese Chance und Möglichkeit an meiner Schule erhalten zu haben - aber trotzdem kann man sich ja umsehen/umhören, was der Markt an Schulen noch so bringt.
    Deshalb war es mir wichtig zu erfahren, woraus sich der besagte Rangplatz errechnet! ;)


    Kann man pauschal sagen, welche Note derzeit für eine Stellenausschreibung super ist und mit sehr guten Chancen bei einer Bewerbung versehen ist? Liegt dies bei 1,2 oder eher bei 2,x oder oder? Gibt es dazu alte Listen - so ähnlich wie beim damaligen ZVS-Verfahren...

    Gute Hinweise bzgl. Festplatte & Lautstärke!

    Hi, ich bin auf der Suche nach einem neuen (Stand)PC für die Lehrerheimarbeit ;)


    Das Gerät sollte von seiner Kapazität super für Internet, Office & Co. sowie Medientauglichkeit samt Windows vorweisen können.
    Jedoch kein Spiele- oder sonstiges Gerät darstellen!


    Wer von euch kennt sich damit aus und kann einen wertvollen Kauftipp geben, was derzeit so an guten und sinnvollen Geräten auf dem Markt ist!


    Freue mich über Anregungen :D

    ...wer das bisher in Betracht gezogen hat bzw. durchgeführt hat, eine Frage aus dem Interesse heraus welche Möglichkeiten nach der bestandenen UPP bestehen!


    Und zwar, insofern keine verbindliche Schulverpflichtung zur Ausbildungsschule nach dem OBAS besteht, über welches Portal habt ihr nach Stellenangeboten geschaut oder waren es eher Initiativbewerbungen?


    Wie errechnet sich denn beim OBASler der Ordnungsrangplatz, rein aus dem 2. Staatsexamen? Oder gibt es diesen nicht im Vergleich zum Referendar?


    Erholsame Nachtruhe :)

    Hallo!
    Wer von euch benutzt den sein Handy, Tablet oder Laptop/PC zur digitalen Noten- und Schülerverwaltung?


    Welche Software würdet ihr bei den unzähligen auf dem Markt empfehlen?


    Gerne darf diese, wenn sie sinnvoll nutzbar ist, auch etwas kosten. Wichtig wäre jedoch, dass Sie parallel synchronisiert auf mehreren Geräten läuft und natürlich auch mal schnell eine mündliche Mitarbeitstendenz vom Tag x nach dem Unterricht eingeben lässt.


    Bin auf Anregungen gespannt. Viele Grüße :)

    Vielleicht ist hier ein Experte zu diesem Thema => Attestpflicht!


    Gibt es eine offizielle gesetzliche Regelung am Berufskolleg (NRW) dazu, wann diese verhängt werden muss/darf/kann?
    Grundsätzlich bestimmt ja die Klassenleitung selbstständig darüber!


    Wie schaut es aus bei versäumten Klausuren, ohne Attest! Dürfen diese zeitnahe dann mit "ungenügend" bewertet werden, aufgrund des fehlenden Attests?


    Wer kann helfen ;)

    Frag doch mal diese Referendarin, aus welchem Grund sie die Schule wechseln konnte. Bzw: weißt du denn sicher, dass sie eine Stelle an der Schule hatte (und nicht am Schulamt, oder Stelle woanders mit vorab festgelegter übergangsweise Abordnung, usw...?)
    Ich hätte nämlich (für Referendare, von OBAS habe ich zu wenig Ahnung) behauptet, dass sowas eben nicht geht. Ausnahme: Rückkehr aus der Elternzeit mit wohnortnaher Versetzung.

    Werde es versuchen! :)

    Hi, weiß einer von euch, ob man als OBASler in NRW, sobald man die UPP bestanden hat und dann ein paar Wochen später einen unbefristeten Arbeitsvertrag an seiner Schule erhält (insofern man dort bleibt!), innerhalb dieses Vertrages eine Art "Rücktrittszeit" hat, wie bei einem Vertrag üblich?


    Ich frage deshalb, weil ich eine Referendarin kenne, die nach ihrer UPP an einer Schule untergekommen ist (volle Stelle und Verbeamtet auf Probe) und dann nach drei Monaten die Schule gewechselt hat.
    Dachte, das wäre nicht möglich!


    Bin gespannt, was ihr meint!

    Zwischen diesen Ansichten bewegt sich der Unterricht.
    Richtig und falsch gibt es womöglich gar nicht, abgesehen von den Vorlieben der Ausbilder.
    Aber immer muss man entscheiden, was genau in diesem Unterricht sinnvoller und folgerichtiger ist und dies auch begründen können.

    Das denke ich auch! Aber danke für deine Einschätzung, grundsätzlich haben mir die statements schon gute Inputs gegeben :)

    Beispiele einfacher, dann muss man nicht so rumeiern. Oder möchtest du nicht so konkret werden?

    Danke dir für deine Einschätzung! Mit den Beispielen ist etwas zu abstrakt und würde den Rahmen sprengen.

    Generell: wenn ich will, dass die Schüler am Ende 7 Begriffe nach Politologe X kennen, müssen die irgendwo auftauchen. Da kann ich sie auch einfach nennen. Allerdings sollen die Schüler auch a) verstehen und sich b) merken.

    So sehe ich das auch!!! "Verstehen" werden sie die Oberbegriffe, da sie diese ja selbst vorab erarbeitet haben im Zuge der "Schlagwörter". Und wenn noch SuS-Wörter dabei sind, die in der fachlichen Quelle so nicht angegeben sind, kann man dies ja noch wertschätzend ergänzen ;)
    "Merken" sollte durch die Selbsterarbeitung und dann noch Anwendung mit Praxisbezug auch kein Thema sein, zumal sie die Oberbegriffe nach Politologe X auch nicht auswendig beherrschen müssen!


    Finde auch, dass dieses wilde Rumeiern nach Oberbegriffen zeitfressend und nicht ergebnisorientiert bzw. zielführend ist; zur Begründung :)

    Habe da noch eine Ergänzung aufgrund von Krabappels-Einwand!


    Insofern ich Oberbegriffe für den Clusterprozess im Vorfeld vorbereitet habe, diese erst nach der Erarbeitungsmethode der Schülerbegriffe "aufdecke" und die Schüler zuordnen lasse erspare ich mir natürlich Zeit und "wildes Abstimmen, wie wir den Oberbegriff nennen". So weit, so gut - denn ich kann die Oberbegriffe in Anlehnung nach Herr/Frau ABC ja durch pfiffige Schülereinfälle ergänzen!



    Grundsätzlich ist das doch auch ein Argumentationspunkt, warum ich so vorgehe und schon "Oberbegriffe" festgelegt habe, welche sich auf einen Politologen beziehen, wenn ich nicht den didaktischen Schwerpunkt auf die Findung von Oberbegriffen lege, sondern eher auf die Ideen der Schüler Schlagwörter zu entdecken, diese zuzuordnen und letztendlich anzuwenden.


    Seht ihr das auch so?

    Von daher würde ich beides nach Bedarf und nach Thema einsetzen. Manchmal werden auch ganz andere Ordnungskriterien gefunden, wie man sich das selbst vorstellt. Das macht bei manchen Themen auch Sinn.

    Da meist ja "Zeidruck" besteht, hatte ich diese Option auch schon angedacht. Ein paar der regulären Schüler-Oberbegriffe in petto haben und bei super Ideen von Schülerseite einfach ergänzen ;)

    mit dieser Aufgabe und du dann aufpassen musst, dass es kein langes Rumgerate wird.

    Genau, dies möchte ich vermeiden! Wenn dann wirklich als ein "Clusterpunkt" fünfmal "Aufsicht" steht, dann kann ich ja einfach mitteilen "Oberbegriff lautet "Aufsicht". Manches lässt sich halt nur nicht ganz so passend einordnen und dann sollte doch schon der Lehrer die Weichen stellen und letztendlich entscheiden, denn sonst wird es - besonders bei Erzieherklassen - eine wilde Diskussion, bei der es ja letztendlich nur um "Begriffe" geht.
    Denn am Ende ist doch die Arbeit mit diesen Oberbegriffen viel ausschlaggebender :)

    Wenn nicht, würde ich die Oberbegriffe schon z.B. als Mindmap an der zugeklappten Tafel haben. Die Schüler schreiben ihre Begriffe erst zu zweit auf Karten und sortieren dann gemeinsam zu, nachdem du die Tafel aufgeklappt hast.

    Das wäre natürlich auch eine Alternative, dann müsste man sich nur noch um die "nicht zuordnungsbaren Begriffe" kümmern ;) und hierfür einen Oberbegriff finden! Guter Impuls...

Werbung