Beiträge von I_do_it

    Man ist bei der Bezirksregierung angestellt wird aber vom LBV bezahlt. Heißt da müssen auch erst einmal wieder Daten übermittelt werden.
    Im Ref zum Beispiel wird gewartet bis das Ref angetreten wird, bei der Verbeamtung eben bis die Urkunde wieder zurück kommt, dies ist dann ja meist nach dem Start, bzw. mit dem Start.
    Dann geht die Aufforderung der Zahlung ans LBV. Bevor die nun alles ordentlich an Daten pflegen geht schon einmal ein Abschlag raus.

    Das ist wohl wahr!

    du wirst wahrscheinlich zum 1. Dezember dein November (Angestellten)Geld bekommen. Mitte Dezember _könnte_ ein Abschlag für das Beamtengeld von Dezember eventuell kommen, ich würde nicht damit rechnen, spätestens zum 1. Januar (31. Dezember) wirst du aber die Nachzahlung Dezember (evtl. minus Abschlag) und Januar.

    :top: Das klingt doch schon gut...
    Ich verstehe nicht warum es diese Art von "Abschlag" gibt - ist ja nicht nur so in diesem Fall.


    Kennt denn jemand den Fall, dass die Besoldungsstelle soetwas wie eine Jahressonderzahlung ausgezahlt hat und dann wieder mit der nächsten Gehaltszahlung/Besoldung zurück verlangt bzw. verrechnet hat?!

    Ist es nicht so, dass das Angestelltengehalt am Ende des Monats, die Beamtenbesoldung am Anfang des Monats überwiesen wird?

    Ohhhh, das ist eine interessante Information, welche ich bisher nicht wußte. Danke!!!

    Ja, so ist es. Es gibt doppeltes Geld auf einen Schlag. Das ist schon ganz nett. Daher war mir dann auch das Weihnachtsgeld „egal“.

    Interessant! Wann erhaltet Ihr denn als Beamte zum Beginn des Monats meist die Überweisung?
    Ich bin halt nur unsicher, ob das dann Anfang Dezember 2019 mit der Beamtenbesoldung klappt, da ich ja erst zum 2x. November vereidigt werde.
    Bis dann meine Unterschrift & Co. bei der zuständigen Stelle angelangt ist...


    Erhält man über die Besoldungsgrundlage auch eine entsprechende "Auflistung"?

    Dann hätte das zum 01.11. aber auch nicht klappen können. Der Amtsarzt muss ja erst einmal noch die Blutprobe (wenn geschehen) abwarten und dann einen Bericht verfassen und weiterleiten, da gehen ein paar Tage ins Land.
    Das einfach auf die Bezirksregierung zu schieben ist dann eben nicht ganz fair, die fängt an zu arbeiten, wenn alle Unterlagen da sind. Und dann eben auch nach Eingangsreihenfolge.


    Beamten werden im Voraus besoldet, so dass du da dann wirklich ein doppeltes Gehalt hast in dem Moment. Natürlich nur im Moment und nicht absolut.

    Es gab keine Blutprobe etc. ;)
    Mir war aber auch schon vorab klar, dass es zum 1. 11 mit der Verbeamtung nicht klappt - kein Problem!


    Auch einmalig sozusagen ein "doppeltes Gehalt" - wobei Eines davon netto wesentlich höher ist - sehr gerne :D

    Das stimmt, denn das lässt vermuten, dass die Bezirksregierung zu langsam gearbeitet hat und die Urkunde nicht rechtzeitig fertig gemacht hat, damit der OBASler pünktlich zum 1.11. verbeamtet wird.

    So ist es - Amtsarztbesuch war Ende Oktober und seitdem geschah nix mehr!

    was regt Ihr Euch eigentlich auf? Wechsel von E in A bedeutet doch - zumal zum 1.12. - ein Mal doppelte Gehaltszahlung, oder täusche ich mich da?

    Man bekommt doch nur entweder das Tarifgehalt E oder Beamtenstatus A - niemals doppeltes Gehalt. Das wäre mir neu!


    Wie schaut es denn aus, wenn auf der Bezügemitteilung E13 schon die Jahressonderzahlung vermerkt ist, dann wird diese in ein paar Tagen bestimmt ausgezahlt - aber kann dafür dann auch noch Ende Dezember wieder zurückgeholt werden, wenn die Ernennungsurkunde vor dem 2. 12. unterzeichnet wird?

    Ab dem Zeitpunkt der Ernennung bekommst du Beantengeld.

    Tja, das ist aber doch eher eine "Milchmädchenrechnung" und steht nicht in einem ausgewogenen Verhältnis!

    Trifft übrigens immer viele OBASler, da sie typischerweise zum 1.11. verbeamtet werden. Ich hab mich auch kurz drüber aufgeregt und dann (Mikael muss jetzt einmal wegschauen) bemerkt, dass die Differenz von E13 auf A13 in meinem Fall einfach mehr netto ausmacht, als E13+Weihnachtsgeld.

    Naja, noch ärgerlicher ist es, wenn die Verbeamtung um den 1. Dezember herum geschieht.
    Bei uns an der Schule trifft das nämlich genau auf zwei ehemalige OBASler zu und bei E13 in der entsprechenden Stufe macht sich der Unterschied "Weihnachtsgeld haben ja/nein" erheblich bemerkbar.

    -> Kein Weihnachtsgeld für die Zeit als Angestellter (weil nicht im Angestelltenstatus am 1. Dezember
    -> anteiliges Weihnachtsgeld als Beamter (weil es im monatlichen Gehalt drin ist, wurde vor 1-2 Jahren umgestellt)

    Das man als Beamter kein Weihnachtsgeld erhält bzw. das schon in der Besoldung eingerechnet ist war mir klar, aber ich habe seit einem Jahr als angestellter Lehrer gearbeitet und "nur" weil ich dann am z. B. 25. November die Ernennungsurkunde erhalte/unterzeichne, erhalte ich KEIN Weihnachtsgeld mit dem Gehalt Ende November?
    Weil, ich dann ab dem 1. Dezember 2019 als Beamter gelte!
    Eigentlich ist doch da schon die Berechnung raus und das Geld bestimmt schon angewiesen?


    Das finde ich extrem ungerecht und ein abgekartetes Spiel.
    Was kann ich tun?

    Wonach richtet sich die Auszahlung des Weihnachtsgeldes?


    Wenn ich bis zum 2x. November im öffentlichen Dienst seit 4 Jahren ohne Unterbrechung angestellt bin und dann verbeamtet werde, erhalte ich dann Ende November mit dem Gehalt das Weihnachtsgeld 2019?

    Naja, aber ohne 2. Staatsexamen gibt es auch keine Verbeamtung.

    Da gebe ich dir natürlich recht!!! Wobei, wenn man das 2. Staatsexamen hat, dann kann man doch wohl auch ohne Amtsarzttermin schon vereidigt werden, denn wie würde es sonst mit dem Vertrag weitergehen? OBASler oder Ref ist man dann ja nicht mehr nach dem 31./30. x :ohh:

    Guten Abend,


    heute habe ich von einem Kollegen erfahren, dass dieser sich wohl gegen eine Verbeamtung entscheiden wird, da sein "Versicherungsexperte" ihm ausgerechnet hat, dass er - unverheiratet/ohne Kinder - finanziell nicht besser darstehen wird, wie wenn er tariflich angestellt ist. (Schulform BK in NRW)


    Ist das möglich? Ich bin davon ausgegangen, dass eine Verbeamtung immer ein finanzieller, sowie natürlich anderweitiger Mehrgewinn ist!


    Was meint ihr dazu...

    Hi, hat jemand Erfahrung wie das abläuft "Thema Verbeamtung nach OBAS":


    Wenn das OBAS am 31. Oktober endet, bis dann die Ernennungsurkunde (Verbeamtet auf Probe) zugestellt bzw. vom SL überreicht wird?


    Grundsätzlich sollte man doch ab dem 1. November als "Verbeamtet auf Probe" gelten oder kann sich das durch erneuten Amtsarztbesuch etc. nach hinten verschieben?


    Wird das Gehalt trotzdem ab dem 1. November im Zuge der Verbeamtung angepasst?


    Als OBASler im Sek.II-Bereich ist man ja in E13 eingestuft. Gehen wir davon aus, man ist dabei in E13/2 seit dem Beginn des OBAS, sprich knapp zwei Jahre war - in welche Gruppierung kommt man dann aufgrund der Verbeamtung nach A13?!


    Noch einen herbstlichen Sonntag :)

    Hallo,
    da ich nicht im Bereich Grundschule tätig bin, eine Frage an die Experten!


    Ist es legitim - wohlbemerkt in der 1. Klasse - ein Geschenk zum Geburtstag der Klassenlehrerin, übergeben durch ein Kind, vor allen anderen Mitschülern anzunehmen?
    Hierbei handelt es sich wohlbemerkt nicht um ein selbstgemaltes Bild oder ein "Klassengeschenk", sondern um einen materiellen Gutschein und einen Blumenstrauß!


    Laut den Gesetzen zur amtlichen Regelung "Schenkung" ist das doch verboten und sollte auch so den Kindern bzw. den Eltern übermittelt werden.
    Denn, der Grund, warum die Eltern schon die allerjüngsten als Mittel zum Zweck nutzen, liegt wohl auf der Hand!!!


    Sollte dies öffentlich angesprochen werden?

    1. Es gibt kein Vertrag - es gibt eine Ernennungsurkunde.
    2. Es werden Informationen vom Sachbearbeiter auf dem Postweg geschickt: LBV Formulare, Hinweise etc. Ja, nochmals LBV Formulare.
    3. Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung sind Fähigkeit (2. StEx). Eignung (Gesundheit/Vorstrafen) und Leistung. Halt logisch.
    4. Insofern die Einstellungsunterlagen zur OBAS einen Amtsarztsbesuch vorsahen und dieser erfolgt ist, muss man idR nicht zum Amtsarzt.
    5. Das Seminar ist für schulfachliche Fragestellungen, nicht beamten-/arbeitsrechliche Fragestellungen zuständig.

    Ja, danke - passt! Auch wenn es jetzt nicht kursiv ist.

    Guten Abend, sobald man ab 1. 11. oder 1. 5 als OBASler eine Stelle zur "Verbeamtung auf Probe" angeboten bekommt, hat man die laut Vertrag "Bedingungen dazu erfüllt".
    Welche sind das denn?


    Muss man z. B. dafür vorab nochmals zum Amtsarzt? Passierte ja schon vor dem Eintritt ins OBAS!


    Und dann unterschreibt man sozusagen den Vertrag beim SL und sucht sich selbst eine private Krankenversicherung etc.?
    Wäre super, wenn das mal im Seminar thematisiert worden wäre ;)

    Ich nutze es schon lange und auch gerne und auch viele Kollegen mit Android-Geräten haben es.

    Das klingt gut!
    Finde die App bzw. das Programm auf den ersten Anblick auch ansprechend!


    Die Funktion welche mir wichtig erscheint ist, dass ich auf dem PC, Tablet & Handy mit identischen Daten arbeiten kann. Welche Funktion muss ich dafür nutzen bei Tapucate?

    Sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht ;)

    Ergänzungsfrage ;)

    Wo finde ich denn spezifische Ausschreibung als Lehrkraft, die sich auf die (vereinzelten Stunden-) Tätigkeit bei der Bezirksregierung o.ä. beziehen? Auf den Seiten der entsprechenden Bezirksregierungen?


    Und/oder wie schaut es aus, wenn ich parallel zum Schuldienst mit einem entsprechenden Anteil an Stunden z. B. an der Uni lehren möchte? Läuft dieses ebenso über eine Stellenausschreibung der Uni, oder?

    Vielleicht hat dazu jemand bisherige Erfahrungswerte - das wäre super!

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