Hallo,
erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten!
Also würde sie VZ-Gehalt bekommen, da ihre "normale" TZ befristet war (s.u.) und sie sozusagen bei Beenden der EZ theoretisch in die eigentliche Regelstundenzahl zurückfallen würde, wenn ich es richtig verstanden habe.
Um einige Punkte genauer zu erläutern:
meine Frau hat vorher in NRW (also anderes Bundesland) Vollzeit gearbeitet, wurde dann schwanger und kam nach der einjährigen Elternzeit zu mir nach Niedersachsen (wo wir beide gebürtig herkommen). Sie hat dann nach dem Wechsel hier in Teilzeit angefangen, da wir beide das nach dem Bundeslandwechsel nicht auf dem Schirm hatten, dass sie hier TZ in EZ arbeiten könnte. Wir dachten dann auch nach dem Erfahren der Möglichkeit, dass es mit der EZ nach BuLa-Wechsel bei ihrer SL schlecht ankomme (was wohl Unsinn war).
Deshalb hat sie zunächst nur "normal" TZ gearbeitet.
Diese "normale" Teilzeit war bis zum 31.07.2023 befristet.
Eine befreundete Kollegin riet ihr dann zu TZ in EZ, da es zum einen flexibler sei (Grund für den Wunsch nach Flexibilität: Wechsel von der Tagesmutter zur KiTa; wir wussten nicht, ob das unserer Tochter schwerfallen würde) und es zum anderen auch diese 31 Euro Zuschuss zur Beihilfe gebe.
Vom 01.08.2023 an hat sie dann die noch verbliebene EZ genommen - und ist nun vor Ablauf dieser EZ schwanger geworden.
Also noch einmal kurz zusammengefasst: sie hat vor dem Bundeslandwechsel bzw. vor der einjährigen Elternzeit VZ gearbeitet, dann nach dem Wechsel befristet "normale" TZ bis zum 31.07.2023 gearbeitet und sie arbeitet nun TZ in EZ. Sie hat in Niedersachsen bisher nicht VZ gearbeitet, nur vor dem Wechsel.