Beiträge von Kuchenfreund

    Nachtrag -


    Hallo allerseits,


    ich möchte mich noch einmal insbesondere bei Susannea bedanken und es bestätigen, dass man nach vorzeitiger Beendigung der Teilzeit in Elternzeit aufgrund des Mutterschutzes anschließend Vollzeitgehalt erhält.

    Meine Frau hatte dies übrigens vorsichtshalber vorab bei der Personal- und auch der Bezügestelle angefragt, aber keine genaue Auskunft erhalten, warum auch immer. Vielleicht möchte man nicht, dass es sich herumspricht. Vielen Kolleg*innen, mit denen ich oder meine Frau sprachen, war diese Info nämlich nicht bekannt.

    Also besten Dank noch einmal!

    Hallo Mr. Brightside,


    es tut mir sehr leid, von deiner Situation zu lesen. Ich selber kann wenig Hilfreiches dazu beitragen, da ich nicht betroffen bin - aber ich wundere mich, dass du keine so genannte Wiedereingliederung bekommst, die dir sicherlich zustünde.


    Davon abgesehen bist du vermutlich nicht so weit, wieder arbeiten zu können. Warst du länger krank geschrieben? Die Ferien alleine reichen nicht, um den Akku bei einem Burnout wieder aufzuladen, gerade, wenn du jahrelang über dem Limit gearbeitet hast. Sprich mit deinem Arzt, lass dich krankschreiben und fang, wenn es soweit ist, mit einer Wiedereingliederung an.


    Alles Gute für dich!

    Hallo,


    erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten!

    Also würde sie VZ-Gehalt bekommen, da ihre "normale" TZ befristet war (s.u.) und sie sozusagen bei Beenden der EZ theoretisch in die eigentliche Regelstundenzahl zurückfallen würde, wenn ich es richtig verstanden habe.


    Um einige Punkte genauer zu erläutern:

    meine Frau hat vorher in NRW (also anderes Bundesland) Vollzeit gearbeitet, wurde dann schwanger und kam nach der einjährigen Elternzeit zu mir nach Niedersachsen (wo wir beide gebürtig herkommen). Sie hat dann nach dem Wechsel hier in Teilzeit angefangen, da wir beide das nach dem Bundeslandwechsel nicht auf dem Schirm hatten, dass sie hier TZ in EZ arbeiten könnte. Wir dachten dann auch nach dem Erfahren der Möglichkeit, dass es mit der EZ nach BuLa-Wechsel bei ihrer SL schlecht ankomme (was wohl Unsinn war).

    Deshalb hat sie zunächst nur "normal" TZ gearbeitet.


    Diese "normale" Teilzeit war bis zum 31.07.2023 befristet.


    Eine befreundete Kollegin riet ihr dann zu TZ in EZ, da es zum einen flexibler sei (Grund für den Wunsch nach Flexibilität: Wechsel von der Tagesmutter zur KiTa; wir wussten nicht, ob das unserer Tochter schwerfallen würde) und es zum anderen auch diese 31 Euro Zuschuss zur Beihilfe gebe.


    Vom 01.08.2023 an hat sie dann die noch verbliebene EZ genommen - und ist nun vor Ablauf dieser EZ schwanger geworden.


    Also noch einmal kurz zusammengefasst: sie hat vor dem Bundeslandwechsel bzw. vor der einjährigen Elternzeit VZ gearbeitet, dann nach dem Wechsel befristet "normale" TZ bis zum 31.07.2023 gearbeitet und sie arbeitet nun TZ in EZ. Sie hat in Niedersachsen bisher nicht VZ gearbeitet, nur vor dem Wechsel.

    Liebes Forum,


    meine Frau (derzeit schwanger) und ich haben eine Frage. Das Bundesland, auf das wir uns beziehen, ist Niedersachsen.

    Meine Frau arbeitet momentan Teilzeit in Elternzeit. Nach ihrer einjährigen Elternzeit hat sie erst einmal "normal" Teilzeit (ca. 55 %), also OHNE Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Erst danach hat sie "Teilzeit in Elternzeit" beantragt und arbeitet nun ca. 70%.


    Von einigen Forenteilnehmer*innen haben wir bereits den wertvollen Hinweis erhalten, dass wenn man die (Teilzeit in) Elternzeit zum Mutterschutz hin beendet, man für die Zeit des MuSchus volles Gehalt erhalten würde.


    Bevor wir den Antrag über den Dienstweg einreichen, stellt sich uns nun noch einmal die Frage, ob sie dann wirklich Vollzeitgehalt oder genau das Gehalt - aus der "normalen" TZ - von VOR der Einreichung der Teilzeit in Elternzeit bekäme, was ja kontraproduktiv wäre, da es durch die vorweg genommene Teilzeit (55%) weniger als das Gehalt der TZ in der Elternzeit (ca. 70%) ist.


    Ich habe rechtlich bisher nichts weiter dazu gefunden und weiß auch nicht, wen man dazu ansprechen könnte.


    Danke für Auskünfte!

    Guten Abend!


    Ich möchte keinen neuen Thread bezüglich meiner Frage aufmachen und hoffe, dass ich hier richtig bin.

    Meine Frau erwartet aktuell unser zweites Kind. Ich weiß, dass der Beihilfeanspruch sich dadurch von 50% auf 70% für sie ändern würde. Zahlt sie dann automatisch 20% weniger für ihren Anteil an der privaten Krankenkasse oder bleibt ihr monatlich zu zahlender Anteil gleich? Das meinte jedenfalls ein Kollege, der selbst angestellt und privat versichert ist.


    Danke für Antworten!

    und privat habt ihr gar keine Kontakte?


    Was dieser Kommentar soll, weiß ich auch nicht. Alle uns bekannten Covidfälle finden grad vor allem in den Schulen statt und es ist sehr offensichtlich: Die Schüler, die vor dem Pult saßen, waren beide krank und als sie Erkältungssymptome zeigte, meinten die Schüler der Klasse, sie solle sich testen, X und Y, dir vor ihr saßen, hätten Corona. Daraufhin hat sie sich positiv getestet.


    Noch weiß die Schulleitung nichts von der Schwangerschaft (s.o.). Wir hoffen jetzt einfach, dass unser Baby gut davonkommt.

    Dankeschön für die schnelle Antwort!


    Wit werden es dann doch bei TZ in EZ mit der Höchststundenzahl belassen und die EZ dann zum Eintritt in den Mutterschutz beenden.


    Beilhilfe/private KK:

    Reicht es (in Nds), der privaten Krankenkasse und der Beihilfe kurz vor oder nach Geburt die Geburtsurkunde als Nachweis einzureichen und damit den Beitragswechsel von 50% auf 70% bei der Beihilfe vorzunehmen?

    Danke für die ganzen Antworten.

    Meine Frau möchte natürlich keine verbrannte Erde hinterlassen, da sie die Schule, an der sie arbeitet, sehr schätzt und dort gerne arbeitet. Daher auch u.a. diese Fragen. In der letzten Schwangerschaft hat meine Frau bis zum Mutterschutz voll gearbeitet und kaum gefehlt, um hier direkt zu verdeutlichen, dass sie von ihrer Art her niemand ist, die sich sofort ein BV holen wird. Natürlich denken wir ans Elterngeld und daran, eine kleine Notreserve vorher anzusparen. Da es im Kollegium durch Langszeiterkrankungen u. Personalmangel Bedarf gäbe - das weiß meine Frau lt. eigenen Angaben sehr sicher - , dachte sie, dass beiden Seiten ein Gefallen getan wäre, zumal Ersatzpersonal schwer zu bekommen sei.

    Grad arbeitet sie den Stundenhöchstsatz, den man in Elternzeit arbeiten darf, dieser ist nämlich gedeckelt. Sie hätte gerne zwei bis frei Stunden mehr gearbeitet, aber wir waren uns einig, dass sie TZ in EZ arbeitet, damit sie im Notfall (längere begrenzte Öffnungszeit der Kita o.ä.) flexibel die Stunden mit Vorlauf von einigen Wochen ändern könnte. Dadurch, dass es mit der Betreuung unserer Tochter meistens gut klappt, war dieser Umstand bisher nicht von Nöten. Das zum allgemeinen Hintergrund.


    Ist es korrekt, dass sie bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit bei Eintritt in den Mutterschutz volle Bezüge für die Zeit des MuSchu bekäme oder wäre es der Betrag, den sie vor der TZ in EZ hatte? Sie hat nach dem einen Jahr Elternzeit erst "normal" TZ (mit mehr Stunden als jetzt) gearbeitet und ist dann erneut in EZ gegangen, um hier TZ zu arbeiten.


    Entschuldigung für die spätere Antwort. Leider hat meine Frau eine Covidinfektion aus der Schule gebracht, weswegen es nun bei uns krankheitsbedingt etwas schwieriger ist.

    Guten Abend,


    ich bzw. meine Frau (arbeitet grad Teilzeit in Elternzeit, Bundesland Niedersachsen) haben ein paar Fragen.


    Sie ist ganz frisch schwanger und überlegt nun, die noxh vorhandene Elternzeit für unsere zweijährige Tochter für später aufzusparen und wieder in den "normalen" Dienst zu wechseln. Stundenbedarf an ihrer Schule wäre vermutlich da.


    Sie würde nun gerne so bald wie möglich in Vollzeit arbeiten gehen. Geht das einfach so, dass sie die Elternzeit vorzeitig beendet, wohlwissend, dass sie schwanger ist? Und muss sie ihre Schwangerschaft dafür schon bei der Schulleitung ankündigen?

    Oder wäre es Betrug, im Hinblick auf die vorzeitige Beendigung die Schwangerschaft zu verschweigen?


    Noch eine Frage zur Beihilfe: Geht der Wechsel von der bisher 50% zur 70% Beihilfe automatisch oder muss das bei der privaten Krankenkasse und der Beihilfe beantragt werden?


    Dankeschön.


    Kuchenfreund

    Wow. Ich glaube, das sind mit Abstand die banalsten Aussagen, die ich jemals zum Thema "Mobbing" gehört habe.

    So banal das für Dich vielleicht klingen mag - ich hatte sowohl Kollegen, die meinten, das man sich nicht einmischen solle oder sogar noch meinten, dass die gemobbte Person "ja schon irgendwie komisch" sei.
    Soll im Klartext heißen: MACHT ETWAS, guckt nur nicht weg! Entweder alleine mit der Klasse sprechen oder sich Hilfe vom Sozialarbeiter holen oder... ich habe verschiedene Sachen gesehen und ausprobiert. Auch einen C. Stahl, der auf einige hier provokant wirkt, kann eine Maßnahme sein. In meinem Unterricht binde ich das Thema ein, allerdings liegt es bei einem meiner Fächer auch nahe.
    Ein konkreter Tipp, falls Du Dir solch einen gewünscht hast: der Film "Homevideo" mit Jonas Nay. Dieser Film schafft Gesprächsanlässe innerhalb der Lerngruppe, sodass man im konkreten Fall darauf zurückgreifen kann. Den kann man thematisch auch in Fächern wie ITG oder Politik wg.der Gefahren des Internets einbinden.


    Das Thematisieren von Mobbing - bevor das Kind in den Brunnen fällt - erscheint mir, frühzeitig mit Geschichten/ Fallbsp. oder Filmen die Thematik generell aufzugreifen und klar zu zeigen, was es in Menschen anrichten kann.

    Ich studiere bzw. studierte sowohl BA als auch Staatsexamen. Da ich unterschiedliche Fächer studiere, kann ich allerdings keinen direkten Vgl. erheben. Als ich noch auf Staatsexamen studierte, waren grad die ersten BAchelorstudenten dabei, die immer einen gestressten Eindruck machten und mehr Prüfungen ablegen mussten. Seither mag sich aber auch Einiges verändert haben. Vom Stresslevel hat sich bisher nicht so viel verändert, aber damals wie heute hängt es wohl auch oft vom jeweiligen Dozenten ab.

    Guten Tag,


    mich würde mal interessieren, ob man sich so "einfach" auf Beförderungsstellen oder Abordnungen in anderen Bundesländern bewerben darf. Ich habe mich darüber vor kurzem mit einer Kollegin, die an der Landesgrenze wohnt und darüber nachdenkt, unterhalten. Wir beide wissen es nicht und sie hat sich noch nicht getraut, die SL zu fragen. Auch, wenn es - zumindest für die nächsten Jahre - für mich nicht interessant ist, würde mich mal interessieren, ob man sich einfach so zum Bsp. bei Stella (NRW) o.ä. auf ähnlichen Portalen eines anderen Bundeslandes für z.B. Abordnungen oder gar Beförderungen bewerben dürfte. Benötigt man dafür eine Freistellung oder entspräche es gar einem Landeswechsel? Oder ist es schlichtweg nicht möglich?

    Ich bin der Meinung, dass man da auf keinen Fall wegsehen darf. Ich weiß nicht, wie es bei Euch an der Schule ist, aber manche Schulen haben ja Psychologen, Sozialarbeiter oder dafür ausgebildete Kollegen, die man mit ins Boot hole sollte. Ich würde auch Rücksprache mit dem betroffenen Schüler und auch dessen Eltern halten. Bei Mobbing darf man nicht wegsehen und nur, weil jemand eine "komische" Frisur hat o.ä., ist das niemals ein Grund, herunter geputzt zu werden. Aber DAS EINE Patentrezept bzw. DIE Vorgehensweise gibt es tatsächlich wohl kaum.

    https://www.isl.uni-wuppertal.…re-faecher-drittfach.html
    Da steht sogar der Verweis auf das Lehrerausbildungsgesetz drin. (§ 16)

    Ich habe mich mit der der Thematik ebenfalls mal befasst. Wuppertal bietet noch Drittfächer an und Paderborn bietet mittlerweile WIEDER die Möglichkeit des Drittfaches an:


    https://plaz.uni-paderborn.de/…ngen/erweiterungsstudium/


    Auch Osnabrück oder Oldenburg bieten z.B. diese Möglichkeit. Aber wie gesagt, ist der Anspruch fast genauso wie beim Erststudium, nur Praktika und Abschlussprüfungen bleiben meines Wissens erspart.


    Ansonsten hört man bezüglich Anrechnungen aus anderen Bundesländern die unterschiedlichsten Dinge. Da mein 1. Staatsexamen in einem anderen BuLa absolviert wurde, musste ich es für das Ref ebenfalls anerkennen lassen, was aber sehr zügig und problemlos ging. Mit meinem 2. Examen habe ich beim LAndeswechsel wiederum keine Probleme gehabt.


    Über Bayern habe ich aber bisher auch nur sehr unterschiedliche Dinge erfahren. Vielleicht hängt es grad immer davon ab, wie der Lehrermarkt ausgestattet ist. Vor wenigen Jahren galt er als gesättigt, sodass sogar angehende Physik- und Mathelehrer sich nur von Vertretung zu Vertretung hangelten (Bsp. aus meinem Bekanntenkreis). Am besten wäre es, man würde bundesweit alles vereinheitlichen, um diese ganzen Anerkennungsfragen in Griff zu kriegen - aber das wird wohl nie passieren, da jeder sein Süppchen kochen möchte...

    Um ein Fach zu unterrichten - Da wird es grundsätzlich wohl reichen, es unterrichten ja auch Kollegen fachfremd an vielen Schulformen.
    Der Punkt sind Prüfungen, die darf man nur mit der entsprechenden Fakulta ran. Und die bekommt man nur bei komplett abgeschlossenem fachwissenschaftlichem Studium (das pädagogische muss man ja nicht noch einmal machen).


    Würde also in der Beziehung mal den Schulleiter ansprechen und nach Bedarf fragen.


    Ich unterrichte aktuell schon mein Drittfach, aber die Schule will gerne, dass ich es abschließe, da sie mich beim Abitur brauchen mit dem Fach, das geht nur mit Fakulta.

    Das ist ja toll. Unterstützt Dich die Schule im Hinblick auch auf das dritte Fach, z.B. dass Du für die Uni freigestellt bzw. nicht mit Vertretung o.ä. am Unitag belegt wirst?

    Ich hatte ein bayrisches Prüfungsamt angeschrieben und es wäre an sich kein Problem, obwohl alle meine Abschlüsse außerhalb von Bayern erworben wurden. Eine Anerkennung des 1. Staatsexamens in Bayern ist Voraussetzung. (&in meinem Fall müssen leider 2 Scheine auch gemacht werden. Aber vielleicht irgendwann...)

    Ist das schon länger her? Und wo erfährt man, wieviel Scheine man noch ablegen müsste? Hast Du das erfragt?

    Hallo,


    danke für die vielen Infos und Einträge in diesem Thread! Dass man in Bayern ein weiteres Staatsexamen einfach so - ohne Präsenz - machen kann bzw, konnte, überrascht mich. Das wäre natürlich eine interessante Option gewesen, aber offensichtlich gilt das nach meinen Recherchen für viele Fächer nicht mehr, oder? Und für Musik müsste man z.B. auch wieder eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Schade.


    Dass man in NRW nicht mit einem B.A. unterrichten darf, wundert mich insofern, da es in NRW ja das (übrigens phantastische) Angebot an Zertifikatskursen gibt, die im Rahmen von vier Std. pro Woche - ein Jahr lang - einem B.A.-Studium nicht wirklich überlegen sein können, oder?
    Ich arbeite leider nicht in NRW. Manche Unis in Dtl. bieten zwar noch Erweiterungsstudiengänge inkl. M.A. und ohne Didaktikanteile und Prüfungen an, aber in meiner Nähe gibt es dieses Angebot nicht. Ich studiere einen Zwei-Fächer-Bachelor und eines der Fächer ist das, was ich schon als Erststudium im Staatsexamen absolviert habe (Anerkennungsverfahren läuft grad, ich hoffe, ich muss da nichts mehr nachträglich studieren).

    Hallo liebe Forumsbenutzer,


    ich bin neu hier und freue mich über den Austausch mit anderen. Zu mir - ich bin bereits im Lehramt tätig und habe ein 1. und ein 2. Staatsexamen. Nun studieren ich ein weiteres Fach im Bachelor of Education. Wisst Ihr, ob der Bachelor ausreicht, um ein drittes Fach zu unterrichten, da ich bereits fertige Lehrkraft mit abgechlossenem Studium und Referat bin? Oder muss ich noch den Master zusätzlich machen (was ich aus Zeitgründen ungern täte, da ich momentan nur in Teilzeit aufgrund des Zweitstudiums arbeiten kann und aus finanziellen Gründen gerne wieder mehr Stunden unterrichten würde).


    Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder kennt Kollegen, die in einer ähnlichen Situation waren?


    Vielen Dank für Auskünfte!

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