Beiträge von meyereggers

    Hallo Leute.


    Hat von euch jemand schonmal eine Urlaubsbescheinigung von eurem Amt erhalten? Für potentielle neue Arbeitgeber ist das ja durchaus von Interesse. Gibt es da eine Pflicht/ Gesetz auf das man sich berufen kann?


    Grüße

    Den neuen vertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Den neuen Job habe ich noch nicht sicher und evtl könnte der auch schon Anfang Oktober losgehen.
    Da ich ihn allerdings noch nicht sicher habe, kann ich den aktuellen Vertrag nicht einfach auslaufen lassen und riskieren am Ende mit nichts dazustehen.
    Um den Oktober und die Ferien geht es mir nicht. Meine Gesundheit lässt den Job einfach nicht mehr zu und deshalb muss ich da irgendwie n fließenden Übergang in den potentiell neuen Job schaffen.

    Aber im Vertrag ist ja eine Kündigungsfrist zum Quartalsende festgeschrieben. Also entfällt hier ja die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung.
    Denke ich werde da erstmal den Weg der Aufhebung gehen und wenn das nicht klappt den außerordentlichen Weg. Bin sehr gespannt und ein wenig ängstlich, dass ich da Abhängig bin von den Entscheidern.

    Hallo Ihr Lieben,


    meine Kündigung beschäftigt mich leider immer noch etwas und mir liegt eine ungeklärte Frage schwer im Bauch.


    Ich habe eine TVL Vertrag und bin über ein Jahr angestellt. Demnach beträgt meine Kündigungsfrist 6 Wochen. Nun lese ich allerdings überall den Zusatz "bis zum Quartalsende".
    Bedeutet das, dass ich nicht einfach Heute kündigen kann und in 6 Wochen meinen letzten Tag hätte? Kann ich immer nur zu bestimmten Terminen (Quartalsenden) kündigen?


    Ich hoffe jemand hat Rat und Ahnung :)


    liebe Grüße

    Hallo Ihr Lieben.


    Ich werde zum Oktober /November aus dem Lehrerberuf aussteigen und eine neue Arbeitsstelle antreten.
    Gerne würde ich erfahren ob jemand genauer Bescheid weiss, wie es sich mit einer anteiligen Jahressonderzahlung verhält, da dies bei einem Umzug/Neustart natürlich eine super Finanzspritze wäre und mir sehr gelegen käme.


    Dazu habe ich folgende Informationen gefunden:


    https://www.haufe.de/oeffentli…-und-tv-l_150_427064.html
    Jeder Beschäftigte, der am 1. 12. eines Jahres in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes steht, hat Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Dabei kommt es nur auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. 12 an. Wenn also das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ruht, z. B. wegen Elternzeit, berührt das den Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht und ein Anspruch auf die Jahressonderzahlung besteht.
    Wenn das Arbeitsverhältnis aber vor dem 1.12. beendet wurde, bekommt der Beschäftigte keine Jahressonderzahlung




    https://www.hensche.de/Weihnac…10AZR848-12.html#tocitem1


    Beim Weih­nachts­geld gibt es oft Streit über die zeit­an­tei­li­ge Zah­lungs­pflicht des Ar­beit­ge­bers, wenn der Ar­beit­neh­mer vor ei­nem be­stimm­ten Stich­tag auf­grund ei­ner Kündi­gung aus­schei­det, weil sich der Zweck des Weih­nachts­gel­des oft nicht klar den o.g. bei­den Zwe­cken zu­ord­nen lässt. Viel­mehr hat der An­spruch auf ein Weih­nachts­geld meis­tens "Misch­cha­rak­ter", d.h. das Weih­nachts­geld soll so­wohl die er­brach­te Ar­beits­leis­tung be­zah­len als auch die Be­triebs­treue des Ar­beit­neh­mers an­er­ken­nen.
    Be­reits vor knapp zwei Jah­ren hat das BAG un­ter Ab­kehr von sei­ner bis­he­ri­gen Recht­spre­chung zu­guns­ten der Ar­beit­neh­mer ent­schie­den, dass Gra­ti­fi­ka­tio­nen mit Misch­cha­rak­ter, d.h. Son­der­zah­lun­gen, die zu­min­dest auch ei­ne Be­zah­lung der er­brach­ten Ar­beits­leis­tung sein sol­len, in den AGB des Ar­beit­ge­bers nicht da­von abhängig ge­macht wer­den können, dass das Ar­beits­verhält­nis zu ei­nem im Fol­ge­jahr lie­gen­den Stich­tag noch be­steht oder gar un­gekündigt be­steht (BAG, Ur­teil vom 18.01.2012, 10 AZR 612/10).




    Also laut Tarifvertrag muss man am 1.12 in einem Beschäftigungsverhätlnis stehen. Die untere Quelle zeigt jedoch ein Urteil auf in dem diese Stichtagregelung nicht greift.
    Hat jemand evtl schon ähnliches erlebt oder hat da genauere Informationen und würde die mit mir teilen?


    liebe Grüße


    Nachtrag
    hier auch noch ein Urteil:


    https://www.rechtslupe.de/arbe…eim-weihnachtsgeld-372828

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