Tatsächlich, ich muss mich korrigieren. Es gibt einen Punkt für eheähliche Gemeinschaft oder das was man dafür hält. Ist ja auch NRW, da sind die Anforderungen nicht so hoch.
Für eheähnliche Gemeinschaften gibt es keine Sozialpunkte sondern nur für eine Ehe oder eine standesamtlich eingetragene Lebenspartnerschaft. Die einzureichenden Dokumente dürfen in der Regel nicht älter als 3 Monate sein. Eine selbst unterschriebene Erklärung reicht dazu niemals.
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