Ich bin zwar keine Seiteneinsteigerin, kann dir also deine Frage nicht beantworten. Ich habe allerdings den Eindruck, dass du noch nicht wirklich verstanden hast, wie die Besoldungsgruppen funktionieren, wenn du E11/E12 für jemanden, der/ die kein für die Schulart relevantes Fach studiert hat (oder nicht ausreichend ECTS- Punkte für eine Ableitung hat) für ungerecht erachtest. Unfair wäre es tatsächlich denen gegenüber, die eine volle Lehrbefähigung mit sämtlichen Qualifikation haben, wenn deutlich schlechter qualifiziere Lehrkräfte einfach dennoch in derselben Besoldungsgruppe landen würden ohne eine entsprechende Nachqualifikation absolviert zu haben.
Die Einstufung orientiert sich im Schuldienst an der formalen Qualifikation. So lange diese nicht gleichwertig ist zu einer vollen Lehrbefähigung wirst du eine geringere Besoldung erhalten. Um mehr zu erhalten musst du dich also dementsprechend nachqualifizieren. Das wiederum könnte dann tatsächlich ein absolut legitimer Streikgrund sein, wenn nämlich, wie so oft für Quer-/Seiteneinsteiger: innen, entsprechende Angebote zur Nachqualifizierung gar nicht erst vorgesehen sind in deinem BL oder so knapp, dass es Jahre dauert, ehe du diese angehen wirst können.
Es geht nicht um die, die keine Qualifikation durchlaufen haben, sondern um alle Seiteneinsteiger, welche die Qualifikationen sowie die Abschlüsse inkl. Probezeit durchlaufen haben. Wenn keine Qualifikation vorhanden ist, ist natürlich eine geringere Bezahlung verständlich.