Danke für die Rückmeldung, Palim!
Ich nehme an, dass in NRW auch der Schulbezirkspersonalrat zuständig ist. Ich werde mich dort mal erkundigen.
Sollte sonst noch jemand Tipps oder Anmerkungen für mich haben, würde ich mich freuen.
Grüße
Wilbur
Danke für die Rückmeldung, Palim!
Ich nehme an, dass in NRW auch der Schulbezirkspersonalrat zuständig ist. Ich werde mich dort mal erkundigen.
Sollte sonst noch jemand Tipps oder Anmerkungen für mich haben, würde ich mich freuen.
Grüße
Wilbur
Gibt es hier noch jemanden, der mir bei meinem Anliegen weiterhelfen kann?
Eine Frage hätte ich noch zum Personalrat: Welcher Personalrat ist denn jetzt für mich zuständig? Der Personalrat für meine Schule? Oder der Personalrat der Universität?
Danke für die Antwort!
Ich wollte nochmal nachhaken, ob mir hier jemand Informationen zu meinen Fragen geben kann, die mir weiterhelfen.
Grüße
Wilbur
Hallo zusammen,
meine Situation ist folgende:
Ab August bin ich für vier Jahre zu 100% an eine Universität abgeordnet. An meiner Schule ruht meine Tätigkeit solange (Planstelle ohne Besoldungsaufwand).
Für mich steht aber jetzt schon fest, dass ich nach Ablauf der Abordnung nicht an meine Schule zurückkehren, sondern mich versetzen lassen will.
Wie läuft der Versetzungsantrag in diesem Fall?
Ist das ein Antrag, der über die Schule läuft oder über die Bezirksregierung?
Ist es der gleiche Antrag wie der für beurlaubte Lehrer oder Lehrer in Elternzeit?
Kann ich den Antrag jetzt schon stellen?
Und muss ich sonst noch etwas beachten?
Grüße
Wilbur
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