Beiträge von Mabonagrain

    Das Problem ist ja, dass eine Schule im Aufbau eine zugewiesene A13-Stelle nicht intern als sog. Laufbahnwechselstellen auschreibt, sondern frei ausschreibt, um das Kollegium und das Personal zu vergrößern.


    Das heißt für uns "Nichterfüller", dass es wohl nur die Möglichkeit gibt, sich direkt auf die A14-Stellen zu bewerben, um den Laufbahnwechsel vollziehen zu können.

    Natürlich gibt es die. Wir sind insgesamt vier Kolleg*innen mit Sek-II-Lehrbefugnis und einer Sek-I-Anstellung. Alle unterrichten in der Oberstufe.


    Die Frage, die sich stellt, ist, ob man bei einem Deputat von mehr als der Hälfte in der Oberstufe nicht ein höherwertiges Amt nach dem §59 LBesG übertragen bekommt und somit auch bezahlt werden müsste:


    § 59 (Fn 2)
    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
    (1) Werden einer Beamtin oder einem Beamten die Aufgaben eines Amtes der nächsthöheren oder einer höheren als der nächsthöheren Besoldungsgruppe vorübergehend vertretungsweise übertragen, wird ab dem 13. Monat der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben eine nicht ruhegehaltfähige Zulage gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des wahrgenommenen höherwertigen Amtes und die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes der nächsthöheren Besoldungsgruppe vorliegen.
    (2) Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem jeweiligen Grundgehalt der Besoldungsgruppe, das die Beamtin oder der Beamte bezieht, und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe gewährt, der das wahrgenommene höherwertige Amt zugeordnet ist, höchstens jedoch dem Grundgehalt der nächsthöheren Besoldungsgruppe. Auf die Zulage sind die Strukturzulage, Amtszulagen und Stellenzulagen nach diesem Gesetz anzurechnen, wenn sie in dem Amt der nächsthöheren Besoldungsgruppe nicht zustünden.

    Nabend liebe Schwarm-Intelligenz,


    ich bin seit 3 Jahren Lehrer an einer Gesamtschule (NRW) im Aufbau und wir starten nach den Ferien mit der Qualifikationsphase der Oberstufe (Jg. 12).
    Ich wurde nach dem Ref als Realschullehrer (A12) eingestellt, weil es keine Gymnasialstellen an der Gesamtschule gab, und bin mittlerweile verbeamtet.


    Bislang war meine Tätigkeit vorwiegend in der Sek I. Seit diesem Jahr bin ich Jahrgangsstufenleiter der Einführungsphase und im kommenden Schuljahr werde ich 15 Std. meines 25,5-Std-Deputats in der Sek II unterrichten.


    Da das mehr als die Hälfte meines Deputats ist und in Verbindung mit der Verantwortung für der Jahrgangsstufenleitung:
    Habe ich einen Anspruch auf eine höhere Bezahlung oder gar die A13?


    Wäre für Tipps und Hilfestellungen sehr dankbar.


    Merci

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