Wenn es objektives Fehlverhalten oder Beleidigungen des Schülers gegen dich gibt, kann darauf mit Ordnungsmaßnahmen reagiert werden und es kann im Rahmen des üblichen Eskalationsprozesses auch zu einem Klassenausschluss kommen. Wenn es die nicht gibt, ist die Aussage "Ich kann den Schüler nicht objektiv beurteilen" keine Abkürzung an, die an einem ordnungsgemäßen Verfahren vorbei führt. Schüler objektiv zu beurteilen, ist deine Dienstpflicht. Wenn du der nicht mehr nachkommen kannst, musst du dich an den Schulleiter wenden und mit ihm eine Lösung dafür finden, die vermutlich nur darin liegen kann, dass du als Lehrkraft aus der Klasse genommen wirst, nicht der Schüler. Deine subjektive Einschätzung ändert nichts an der Tatsache, dass ein Klassenausschluss eine Ordnungsmaßnahme ist und gesetzlichen Voraussetzungen unterliegt.
Es liegt objektives Fehlverhalten des Schülers vor - und das ist auch belegbar. Naja, wenn du von einem Schüler beleidigt wirst, mehrfach und massiv, dann ist es doch nur nachvollziehbar, dass du irgendwann nicht mehr objektiv in der Beurteilung bist. Wir hatten im Seminar im Rahmen des Referendariats mal eine Situation, in der die Seminarleiterin uns fragte, wer von uns glaube, immer objektiv urteilen zu können. Ich war einer von zwei Anwesenden, die nicht aufgezeigt haben - und ich weiß heute noch, dass sie sagte: "Schade, nur zwei sind ehrlich."
Dass ich aus der Klasse genommen werde - das hatte die Bildungsgangleitung schon gesagt, schließt sie deshalb aus, weil es im Zweifelsfall organisatorisch wesentlich einfacher sei, den Schüler aus der Klasse zu nehmen als mich. Deshalb fühle ich mich von ihr auch jetzt schon im Stich gelassen, weil sie meinem Wunsch, den Schüler in eine andere Klasse zu versetzen, nicht entsprechen wollte und Zielvereinbarungen abschließen will, die dann einzuhalten sind. Und am Ende bin ich es dann ja, die nächsten Donnerstag in der Klasse einem mich angrinsenden Schüler gegenüber steht - und nicht sie. Ich frage mich gerade, wie viele Runden ich noch mit dem Schüler "drehen" muss - es gab vorher schon etliche Situationen, wo er zur Bildungslangverantwortlichen gelaufen ist. Immer, weil er sich ungerecht beurteilt fühlte. Es blieb immer erfolglos für ihn, hatte aber für mich immer anstrengende Gespräche mit Belegen, etc. zur Folge. Und da darf ich mich ja schonmal fragen, wann hier "Schluss" ist - auch im Hinblick darauf, dass in der Klasse noch mehr als 20 andere Schüler sind und ich insgesamt noch mehr als 130 Schüler habe. Eine interne Konsequenz habe ich schon gezogen - ich werde mich nicht mehr als Klassenleitung für die HBF zur Verfügung stellen im nächsten Jahr. Das habe ich gerne gemacht, weil ich vorher die Bildungsgangverantwortliche stärkend im Rücken hatte, jetzt ist das ja leider mit der "Neuen" nicht mehr der Fall. Und falls ihr schreibt, dass ich mir das nicht aussuchen könne - doch kann ich. Ich kann und werde weiterreduzieren auf eine halbe Stelle dann - was die Klassenleitung in der HBF ausschließt.