Beiträge von JuliaX

    Option 4 ist leider nicht möglich. Die stellvertretende Schulleiterin hat bereits gesagt, dass die Stunden jetzt nicht mehr aufgestockt werden können, zumal ich nach den Ferien in einigen Klassen bereits in Doppelbesetzung sein werde. Stellt sich die Frage ob das überhaupt rechtens ist. Im Gespräch zur Planung des neuen Stundenplans teilte ich ihr nämlich von meinem 'Problem' mit und sie sagte ich solle meinen Stundenplan mit der reduzierten Stundenzahl planen.


    Von "Wegnahme" dieser Tätigkeit kann man auch nicht sprechen, es gibt nur eine kleine Gruppe die für diese Arbeit überhaupt in Betracht kommt (Auslandsschuldienst, Erfahrung mit dem Programm). Mit anderen Worten - ich werde händeringend gebraucht. Würde ich ausfallen, würde meine Arbeit auf die bestehende Beratergruppe verteilt, ohne zusätzliche Entlastung.


    Donnerstag habe ich den Termin bei der Elterngeldstelle, denke zwar nicht, dass die mir weiterhelfen können, aber außer dem Gang zur Schulleiterin, ist das alles was mir noch bleibt. Scheinbar hat es meinen Fall so noch nie gegeben.
    Dass mir noch 3 Tage bis zu den Ferien bleiben, hilft mir da natürlich auch nicht sonderlich.


    Ich werde jedenfalls berichten, was sich ergibt - vielleicht steckt irgendwer ja auch eines Tages in meiner Situation.

    Danke erstmal für die Antworten.


    Diese 6 Entlastungsstunden erhalte ich nicht durch die Schule sondern von einer externen Stelle. Diese Stelle stellt immer zu Beginn des Schuljahres die Verfügungen aus, das heißt offiziell habe ich diese Entlastungsstunden noch nicht meinem Zeitkonto gutgeschrieben bekommen, aber meine Schule hat dies bereits im Stundenplan berücksichtigt und mich für 19 Stunden eingeplant (ich bekomme aber 25 Stunden bezahlt).


    Der Zeitraum, an dem ich den Prüfungsvorsitz an den anderen Schulen stellen muss, liegt im April bzw. Mai. Da bin ich dann schon in Elternzeit und werde wahrscheinlich nicht ohne Weiteres diese Tätigkeit ausführen dürfen, auch nicht mit dem Verweis, dass diese Tätigkeit bereits mit den 6 Entlastungsstunden zu Beginn des Jahres abgegolten wurde.
    Die Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung meinte, dass ich dann im April / Mai 6 Stunden Teilzeit arbeiten müsse und 6 Stunden bezahlt käme in der Zeit, was aber auch keinen Sinn macht, weil sich die Tätigkeit nicht auf 6 Stunden in der Woche in diesem Zeitraum beschränkt, (da finden halt lediglich die Prüfungen statt, wo ich physisch anwesend sein muss) sondern deshalb immer pauschal über 6 Entlastungsstunden für das ganze Schuljahr abgegolten wird.


    Eigentlich ergeben sich für mich 3 Szenarien, wobei ich 1 präferiere, 2 nicht in Frage kommt und 3 vermieden werden soll.


    1. Ich vertrete mich selbst im April/Mai, OHNE Bezahlung, da bereits Entlastungsstunden erhalten (nicht sicher ob das möglich ist bzw. wenn möglich, ob die Entlastung auf das Elterngeld angerechnet wird)


    2. Ich vertrete mich selbst im April/Mai, GEGEN Bezahlung (will ich aber nicht, da Elterngeld gekürzt würde und sich auch die Frage stellt ob die Entlastungsstunden dann komplett gestrichen werden - siehe Punkt 3)


    3. Ich gehe der Tätigkeit NICHT nach und arbeite September bis November nur die 19 Stunden, obwohl ich voll bezahlt werde. Die Verfügung wird ausbleiben und nach der Elternzeit habe ich 6 Minusstunden auf meinem Zeitkonto.


    Ich werde heute auch mal die Elterngeldstelle anrufen, glaube aber kaum, dass die mir weiterhelfen können. Die Bezirksregierung weiß es nämlich auch nicht und hat mich dahin verwiesen und meine Schullleitung kann mir auch nicht helfen.


    Danke nochmal für eure Unterstützung.

    Hallo,
    ich hoffe jemand war schon mal in einer ähnlichen Situation und kann mir weiterhelfen.


    Ich habe bisher pro Schuljahr 6 Entlastungsstunden erhalten, da ich andere Schulen berate und dort auch den Prüfungsvorsitz stelle.
    So habe ich auch für das kommende Schuljahr geplant, bin nun allerdings schwanger geworden.
    Im Stundenplan bin ich nun mit 6 Stunden weniger berücksichtigt, mein Mutterschutz beginnt Ende November, daran würde sich dann die einjährige Elternzeit anschließen.


    Ich würde trotzdem gerne meine Beratertätigkeit aufrecht erhalten wollen, da sie sich auf wenige Präsenztermine im 2. HJ beschränkt.


    Die Frage die sich mir stellt: Wenn ich weiterhin als Beraterin tätig bin, würden mir die 6 Entlastungsstunden aufs Elterngeld angerechnet (und das auch, obwohl ich diese faktisch nur von Ende August bis Ende November nehmen kann)?


    Ich kann es mir nämlich nicht leisten ein gekürztes Elterngeld zu bekommen.
    Andererseits würde ich nun mit 6 Minusstunden nach meiner Elternzeit starten, wenn ich der Beratertätigkeit nicht nachgehe.


    Der Stundenplan steht leider und man kann meine Stunden nicht mehr aufstocken.


    Danke im Voraus!

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