Beiträge von flecki

    ...oder die Bezüge werden gesetzlich auf das Maß angeglichen, was in vergleichbaren Fälle von Kurzarbeit gezahlt wird.

    Mit einer Bezügekürzung rechne ich ab 2021 sowie...

    Mal interessehalber : wie muss ich mir das vorstellen? Das Land sagt "du arbeitest ja gerade nur xy Stunden (was und wie da auch berechnet wird) und von der Differenz zahlen wir dir dann nur 60/67%?

    Ich auch 😥 und es interessiert keinen. Ich muss in die Schule, obwohl ich meine Klasse komplett online betreue. Mein Weg ist mit Öffis auch nicht ohne 🙁. Aber wir haben Anwesenheitspflicht.

    ich möchte und werde mich auch nicht vor der Arbeit drücken. ABER laut der neuen Mail sollen Schwangere nicht zur Notbetreuung herangezogen werden. Das verstehe ich und unterstütze ich zu 100%. Der Schutz des Kindes geht vor. Aber das möchte ich auch für mein Kind. Uns droht im schlimmsten Fall das totale Versagen beider Nieren.


    Ich drücke dir die Daumen, dass deine SL da doch noch Vernunft walten lässt.

    Stand bei uns:

    ein noch nicht bestätigte Verdachtsfall (Schüler, Ergebnis des Tests steht noch aus). Wir haben morgen normal nach Plan zu erscheinen. Für Dienstag wurde eine LK mit allen Kollegen angesetzt. Ich selbst habe ein Kind, das zur Risikogruppe gehört. Doofes Gefühl.

    Wie bitte?! Warum muss man denn bei den SuS daheim anrufen, obwohl Unterrichtsausfall gemeldet wurde? Ehrlich gesagt, wäre ich als Mutter gar nicht auf die Idee gekommen, mein Kind in der Schule abzumelden, wenn die Stadt den Unterrichtsausfall bekanntgegeben hat. So ein Blödsinn! Und vor allem eine ganz "tolle" Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Klassenlehrer*innen... Die haben wohl die meiste Zeit damit verbracht, darauf zu warten, dass das Telefon mal zur Verfügung steht, oder?

    Merkwürdig finde ich auch, dass die SL einen freien Tag hat. Unser Schulleiter ist jeden Tag in der Schule anwesend, es sei denn, er ist krank oder hat "Außentermine"; egal, ob er Unterricht hat oder nicht.

    Unsere Schulleitung ist nur Teilzeit (krankheitsbedingt).


    Wir Klassenlehrer haben unsere privaten Handys genutzt. Natürlich mit unterdrückter Nummer.

    Von unseren knapp 400 SuS waren 15 anwesend. Von den Kollegen 27 von 34. Wären wir nicht erschienen, hätte es Minusstunden gegeben. Präsenzpflicht nach Stundenplan (hieß bei mir 6 Stunden).


    Dazu mussten wir heute morgen alle abtelefonieren, die nicht abgemeldet waren. Trotz Meldung der Stadt, dass der Unterricht ausfällt und 1! Telefon für 16 Klassenlehrer. Ach ja - Schulleitung hatte heute ihren freien Tag....


    Lg

    Ich würde die Anwartschaft laufen lassen. Man weiß nie, wie es kommt.
    Du kommst, aus welchen Gründen auch immer, über die Grenze und die Kinder müssen dann wieder in die PKV. Falls eines der Kinder wegen einer Krankheit abgelehnt wird, muss es freiwillig gesetzlich versichert werden. Das ist teuer.


    Unsere Jüngste war immer kerngesund - und durch eine Krankheit (von heut auf morgen) hat sie jetzt einen Nierenschaden. Sie kommt in keine PKV.

    Es wird sogar noch spannender, ist aber vermutlich ein Sonderfall.


    Die Krankenkasse meiner Frau berücksichtigt Krankenkassenkosten (wie die Steuer ja auch). Das heißt, wenn meine Kinder bei der Familienversicherung drin sind, dann muss ich sie privat versichern (oder freiwillig gesetzlich). Wenn ich sie aber privat versichere, dann komme ich unter die Grenze und kann sie kostenlos familienversichern. Aber dann geht der Kreislauf von vorne los...


    Das Problem an der ganzen Geschichte ist folgende - die Regeln sind nicht wirklich transparent, sondern hängen wohl ziemlich stark am Sachbearbeiter, der das Kreuz setzt oder halt nicht. Meine Frau hat trotz mehrfacher Anfrage bisher keine schriftliche Auskunft von der GKV erhalten, was jetzt eigentlich berücksichtigungsfähig ist oder nicht.

    Das ist ja noch komplizierter als bei uns


    Genau diese mangelnde Transparenz ist das Problem. Man ist oft auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters angewiesen...

    Dass hatten wir damals so auch verstanden. Laut Anwalt gibt es bei dem Urteil wohl aber ein Schlupfloch durch die Wortwahl, das einige Kassen gerne nutzen. Aber in unserem Fall ist wirklich ein Wechsel der KK sinnvoll (aus verschiedenen Gründen).


    Ich empfehle dem TE einfach, bei der Wahl der KK einfach zu fragen, wie es sich bei ihnen damit verhält. Nicht dass es später ein böses Erwachen gibt.

    Hinweis: Relevant ist nur der Betrag ohne Familienzuschlag, sprich dein Grundgehalt und eventuelle Zulagen, die sich aus Sonderaufgaben oder ähnlichem ergeben.

    Hallo,


    dem muss ich leider widersprechen. Der Familienzuschlag sollte nicht berücksichtigt werden. Leider gibt es viele Krankenkassen, die das trotzdem tun, da es wohl nur eine Empfehlung ist (unsere tut es und ist, laut Fachanwalt, damit auch im Recht.)


    Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, wenn mir jemand ein Gesetz o.ä. sagen kann. Uns steht bald, wieder mal, der Kampf wegen der Familienversicherung bevor.


    Lg

    Nochmals Danke für die vielen Kommentare und Meinungen. Es geht mir auch hier nicht darum, ob sich das Kind quält oder nicht (Notenschnitt trotzdem noch 2,3) - wir sind die letzten, die sie dort durchtreiben wollen. Wenn es nicht anders ginge würde sie auf jeden Fall wechseln. Ich möchte ein glückliches Kind.


    Ich kannte es bisher nur anders, daher die Frage. Allerdings ist es auch mein erstes Kind auf dem Gymnasium.


    Das Kind soll die Verben (alle) können, es sind mindestens 2 unregelmässig. Die Präpositionen, mit deren Kontraktionen, also ist es hier noch wichtiger, was das Genis des Wortes dahinter ist. Und dann die Accents der Ordinalzahlen richtig setzen.


    Dann werden wir uns das nochmal genau anschauen. Vielen Dank.


    Euch allen noch einen schönen Abend.

    würde es weiterhelfen,wenn da stünde "inhalt unzureichend"? oder "inhalt nicht stimmig"?

    Ich finde ja - allerdings hatte ich deswegen ja gefragt. Von den anderen Fächern an der Schule (Deutsch und Englisch) kenne ich das so.


    Ich erwarte keine individuelle Nachhilfe für das Kind. Das ist nicht zu leisten. Das Begleitmaterial ist angeschafft und wird fleißig genutzt. Dann schauen wir mal weiter, ggf. mit privater Nachhilfe.


    Lg

    Erst einmal vielen Dank für die ganzen Antworten. Es handelte sich um eine freie Textproduktion auf Französisch - eben die Beschreibung eines Weges von A nach B.


    Mitschüler sind leider nicht geneigt zu helfen (können sie angeblich selber nicht). Ich als Mama bin, auch mit Buch, keine Hilfe. Muss selber jedes Wort nachschlagen. Den Weg habe ich aber nach der Beschreibung gefunden ;) . Kindchen hatte als Vorbereitung 2 Wegbeschreibungen verfasst - der Fachlehrer hatte keine Zeit sie anzuschauen. Die Situstion mit dem FL ist auch etwas schwierig, das ist aber eine andere Geschichte.


    Meine Ursprungsfrage war ja die, ob es einen EWH geben muss, diese habt ihr mir ja bereits beantwortet. Ich habe in Deutsch (an der Grundschule wie auch an der Hauptschule) immer ein Bewertungsraster ausgegeben und wusste nicht, ob das am Gym auch so ist.


    Lieben Dank :rose:
    Flecki

    Hallo ihr Lieben,


    heute wende ich mich einmal als Mutter eines Kindes an euch, das die 6. Klasse eines Gymnasiums besucht. Das Kindchen hat seine letzte Klassenarbeit in Französisch "versemmelt". Besonders ausschlaggebend war der Teil, in dem es eine Wegbeschreinung formulieren musste. Von 12 Punkten gab es gerade einmal 2.


    Jetzt zu meiner Frage: im Text wurden nur Rechtschreib- und Grammatikfehler angestrichen. Keine Vorschläge oder Hinweise darüber, was denn nun fehlt oder wieso es eben nur 2 Punkte gab. Müsste es, auch schom in Klasse 6, einen Erwartungshorizont geben oder andere Hinweise, was denn nun falsch gelaufen ist? Ich stelle mir halt die Frage, wieso es nur 2 Punkte waren und was es hätte anders/besser machen müssen, um mehr Punkte zu erhalten. Die Berichtigung ist jetzt nur eine Verbesserung der angestrichenen Fehler. Kindchen (und ich auch) haben keine Ahnung, was wir denn nun lernen soll bzw. verändern kann, um in Zukunft bessere Noten zu bekommen?


    Also nochmals die Frage: muss in Französisch bei solchen Aufgaben ein EWH dabei sein bzw. eine Übersicht, wie die Punkteverteilung für diese Aufgabe ist? Müssen Verbesserungsvorschläge angemerkt sein?


    LG und vielen Dank :rose:
    Flecki

    Danke auch dir für die Info.


    Sie bleiben beharrlich bei der Aussage, dass das nicht für die Familienversicherung gelte ... Mein Mann hat heute mehrfach mit denen telefoniert. Werden das Ganze jetzt Montag einem Fachmann vorlegen. Ist halt ärgerlich, dass solche Briefe zum Wochenende eintrudeln.


    Leider wurden die Kinder von der PKV abgelehnt, da unser Finanzberater bei der Antragsstellung einen Fehler gemacht hat. Und da man ja immer ankreuzen muss, ob man bereits einmal abgelehnt wurde ... keine Chance mehr.


    Wie gesagt, Danke für eure Mühen :aufgepasst:

    Hallo an alle Forenmitglieder,


    ich weiß nicht, ob ihr mir helfen könnt. Aber vielleicht hat einer von euch schon Erfahrungen zu dem Thema gesammelt.


    Mein Mann ist selbständig und freiwillig gesetzlich versichert. Ich bin in der PKV. Bisher waren unsere Kinder über meinen Mann familienversichert. Wir haben Post von der GKV bekommen, dass das nicht mehr ginge, weil ich über der Jahresarbeitsentgeldgrenze liegen würde. Bisher hatte ich angenommen, dass das nicht der Fall wäre da ich davon ausging, dass der Familienzuschlag nicht eingerechnet wird. Laut der GKV wird er das aber zu 100% (Begründung der KK: wäre SV-pflichtig).


    Ich habe etwas im Internet recherchiert und da überall gelesen, dass er nicht berücksichtigt wird?! Jetzt frage ich mich gerade ob ich oder die Krankenkasse zu doof ist? :angst: Hat einer von euch da bereits Erfahrungen gemacht? Bundesland ist übrigens NRW.


    Danke im voraus :rose:
    flecki


    Ach ja: Wie sieht es aus mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung? Auch da bekomme ich immer verschiedene Aussagen zur Anrechenbarkeit.

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