Beiträge von flecki

    Hallo,


    ich trau mich fast kaum zu fragen. :rolleyes: In unserer Jahrgangsstufe herrscht gerade Uneinigkeit bezüglich einer Satzgliedbestimmung.


    Der Satz lautet "Sie planen mit ihren Kindern eine Fahrradtour zu einer Tropfsteinhöhle."


    Nun die Frage: ist "mit ihren Kindern" nun das Dativobjekt in diesem Satz? Eine Kollegin meint, dass es eine adverbiale Bestimmung sei, die andere Kollegin sagt Dativobjekt. Wer kann genaueres dazu sagen?


    Danke für eure Hilfe
    flecki

    Das Gleiche haben wir uns heute bei der Sichtung der Aufgaben auch gedacht :( Ist schon Hammer, was da erwartet wird und auch bei uns werden die meisten Themen erst im 4. Schuljahr bearbeitet.

    Ja, das ist normal. Ab dem 20.05. werden die Einladungen dafür verschickt (Ausnahme: Bezirksstellen mit den Fächern Französisch, Physik und Chemie für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bzw. an Realschulen sowie mit den Fächern Latein, Spanisch, Evangelische Religion und Physik für das Lehramt an Gymnasien)


    Ich warte und hoffe auch jeden Tag, dass was kommt.

    Danke für deine Antwort.


    Die Schüler haben ja für die Eingangsstufe 3 Jahre Zeit. Das zusätzliche Jahr wird nicht auf die allgemeine Zeit angerechnet. Ist also so als wenn er nicht wiederholt hätte. Daher wäre theoretisch ein weiteres Jahr möglich.

    Das AO-SF ist durchgeführt. Nach dem IQ müsste der Schüler zu einer erfolgreichen Mitarbeit in der Lage sein. Aber der Rest besagt halt was anderes. Die Empfehlung lautet daher Förderschule.


    Mir geht es auch darum mich rechtlich abzusichern. Wenn ich den Eltern nun sage, dass das Kind nicht versetzt wird und ich "müsste" es .... Meine Schulleitung ist da wirklich keine große Hilfe, leider. Diese unklaren Aussagen verunsichern mich halt ungemein.

    Leider nicht, dass ist es ja. Theoretisch muss/kann ein Kind wiederholen (Klasse 3, 4,), wenn die Leistungen nicht mindestens ausreichend sind. Englisch ist auch versetzungsrelevant. Allerdings kann die Konferenz entscheiden, dass das Kind trotzdem versetzt wird (eben dieser Pasus mit der Förderung).

    Hallo,


    ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Versetzung einer meiner Schüler (4. Klasse).


    Er steht in Deutsch 5 (Rechtschreiben 5, Sprachgebrauch 5, Lesen 4 ---------), Mathe 5-6, Sachunterricht 4-----, Englisch 5, Kunst 4-5, Musik 4, Religion 3, Sport 2.


    Nun stelle ich mir die Frage, ob ich diesen Jungen überhaupt versetzen soll bzw muss. Er hat bereits das 2. SJ wiederholt. Es käme also neben der Wiederholung nur die Förderschule in Frage (AO-SF läuft).


    Leider ist das Schulgesetz nicht sooo eindeutig. In meinen Augen kann der Schüler in der nächsten Jahrgangsstufe nicht entsprechend gefördert werden. Daher muss ich ihn ja auch nicht versetzen, oder? Leider hat meine Schulleitung da auch nur ungenaue Aussagen getroffen.


    Was würdet ihr machen bzw. wisst ihr noch genaueres?
    Danke

    Hallo,


    "Bewerberinnen und Bewerber für Schulstellen müssen in der Zeit vom 27.04. bis 19.05.2009 erreichbar sein und an einem
    Vorstellungsgespräch in der jeweiligen Schule teilnehmen können. Dies gilt auch bei einer Bewerbung um eine Bezirksstelle
    mit den Fächern Französisch, Physik und Chemie für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bzw. an Realschulen
    sowie mit den Fächern Latein, Spanisch, Evangelische Religion und Physik für das Lehramt an Gymnasien."


    "Die Stellenangebote für die bekannt gegebenen Schulstellen sowie den Bezirksstellen mit den Fächern Französisch, Physik und
    Chemie für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bzw. an Realschulen sowie mit den Fächern Latein, Spanisch, Evangelische
    Religion und Physik für das Lehramt an Gymnasien gehen Ihnen bis spätestens Dienstag, den 19.05.2009 zu. Bei Schulstellen
    an Gymnasien und Gesamtschulen sowie allen größeren Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Förderschulen erhalten Sie das
    Stellenangebot von der Schule. Wenn Sie nach Mitteilung der Landesschulbehörde oder der Schulen für mehrere Stellen als die am
    besten geeignete Lehrkraft in Betracht kommen, müssen Sie sich für eine der Stellen entscheiden. Ihnen steht eine Bedenkzeit bis
    Mittwoch, den 20.05.2009 zu. Die schriftliche Rückäußerung ist mit Angabe von Datum und Uhrzeit erforderlich bis spätestens
    Mittwoch, den 20.05.2009, 18.00 Uhr. Erfolgt das Stellenangebot durch die Landesschulbehörde, so ist die schriftliche Annahme
    an die Landesschulbehörde zu richten.
    Bei einem Stellenangebot für eine Schulstelle oder Bezirksstelle nach dem 20.05.2009 gibt es für Sie eine 24-stündige Bedenkzeit.
    Erfolgt keine schriftliche Rückäußerung bzw. die Ablehnung des Stellenangebots, wird Ihre Bewerbung bei dieser Stelle nicht mehr
    berücksichtigt."


    Für die restlichen Bezirksstellen versendet die Landesschulbehörden dann ab dem 19.05. ihre Einladungen.


    lg
    flecki

    Zum einen kannst du dir die entsprechenden Listen (getrennt nach Schul-, Bezirksstellen) als PDF anschauen. Zusätzlich erkennt man es an der Stellennummer. Alles was <xx600 ist, ist eine Schulstelle.

    Hallo,


    ich denke mal, dass du wegen den Ausschreibungen in Nds danach fragst.


    Bezirksstellen sind Stellen, die von der zuständigen Landesschulbehörde vergeben werden. Du bewirbst dich bei einer Landesschulbehörde um diese Stellen.


    Bei den Schulstellen bewirbst du dich direkt bei der Schule.

    Hallo,


    ein ganz tolles Buch ist "Sams Wal". Meine Kinder waren ganz begeistert davon. Ich habe das Buch nun schon zum 2. Mal mit einer Klasse gelesen und sogar meine "Lesemuffel" waren dabei :)


    Es gibt jede Menge Material und es lassen sich viele Themen behandeln (z. B. Walfang).


    lg
    flecki

    Hallo,


    wir hatten letzte Woche unsere Projektwoche zu dem Oberthema "Alles Kinder einer Welt". Da gab es dann jede Menge Angebote für die Kinder wie zB Leben in Afrika, Trommeln basteln, Reise nach Peru und nach Indien usw. Da war für jede Jahrgangsstufe und jeden Geschmack etwas dabei.


    An meiner Ausbildungsschule hatten wir 2006 ein Zirkusprojekt. Der Zirkus Sperlich hat mit uns eine Woche lang ein Program eingeübt, das dann am WE den Eltern etc vorgeführt wurde.


    lg
    flecki

    Bei uns werden gerade im Lokalradio Meinungen/Gedanken zu dem Amoklauf gesammelt. Und jetzt ratet mal, wer an solchen Amokläufen Schuld ist:


    WIR LEHRER!!


    Wir würden nicht genau hinsehen, bestimmte Dinge ignorieren etc.


    Ich koche gerade. Da hat die Öffentlichkeit ja einen Sündenbock gefunden. Erst Computer und Sportschützen und jetzt die Lehrer.

    Mit stellt sich hier die Frage, ob der nette Mitarbeiter des JA überhaupt Namen nennen darf?!? Ich denke mal, dass er das bis zur Klärung der Angelegenheit nicht darf. Ich würde mich da mal etwas genauer erkundigen und ggf eine Beschwerde beim JA einreichen.


    Durch solche Aktionen der Mitarbeiter wird doch nur erreicht, dass keiner sich mehr traut etwas zu sagen. Und das kann ja nicht Sinn und Zweck der Sache sein, oder?

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