Beiträge von SomeThingNice

    Kurzzeitig gab es vor den Herbstferien mal die Möglichkeit eines (Einzel-)Videocalls über den Messenger.

    Das wurde aber wieder abgeschaltet.


    Ansonsten funktioniert der Messenger jedoch.

    Hat aber folgende Probleme:

    • Weboberfläche macht Probleme in Handybrowsern, weil es Fehler in der Mobilansicht gibt. Desktopansicht ist im Handybrowser zu klein (und auch nicht voreingestellt).
    • Element/Riot-App verunsichert Eltern wegen Ü16/Ü18-Kennzeichnung
    • Element/Riot-App ist für unbedarfte Anwender etwas umständlich zu konfigurieren
    • Schüler können im Messenger ihre Usernamen ändern. Das ist derzeit nicht sperrbar.
    • Passwortrücksetzungen für den Messenger können nur die (Schul-)Admins und nicht die normalen Lehrer --> Supportflut bei den Admins

    Wir nutzen den Logineo Messenger bereits und ich kann die genannten Probleme nur bestätigen. Die Anmeldung mit der Verschlüsselungsphrase ist extrem umständlich und funktioniert sehr häufig nicht. Unser Support hat Tag und Nacht zu tun. Als Videotool ist Jitsi implementiert. Man kann keinen Link im Vorfeld generieren (wie bei Zoom), sodass man erst während der Konferenz Externe (Elternvertreter bei Fachkonferenzen) einladen kann. Viele Schüler haben Probleme, das Widget für Jitsi zu finden im Messenger.

    Das Beenden der Videocalls ist extrem undurchsichtig - manchmal läuft das Mikro oder das Video trotz Beenden der Konferenz weiter - absolutes No Go!!!

    Dass die Schüler ihre Namen ändern können, nervt extrem, denn man findet sie dann nicht mehr, wenn Fachlehrer eigene Räume eröffnen.


    Das Positive ist, dass der Messenger stabil läuft.

    Und wen macht man am Ende verantwortlich, wenn etwas passiert in der Schwangerschaft und ein unterschriebener Erlass kuriert im Internet? Die Bezirksregierung? Die SL?

    Meine Schulleitung ist sehr regelkonform und weiß immer über alles Bescheid sonst! Ich war wie gesagt diese Woche beim BAD, die ja nun mal auf Anweisung der Bezirksregierung einen aussortieren würden, und die haben eindeutig gesagt, dass es von der Bezirksregierung dazu nichts gibt, dass Schwangere nicht arbeiten dürfen. Ich war in Wuppertal und eine Freundin war letzte Woche in Düsseldorf. Dort war es haargenau das gleiche.

    Und wenn quasi niemand von diesem Erlass weiß und auf der Internetseite nichts steht, finde ich das irgenwie schon sehr seltsam. Warum ist denn auch das Datum auf diesem Dokument oben per Hand eingetragen?

    Bei mir genau so! Der PR weiß auch nichts vom diesem Erlass und der BAD auch nicht.

    Wieso wissen die SL nichts von diesem Erlass? Und wieso steht auf der Seite vom Schulministerium, dass es für Schwangere außer den regulären Mutterschutzregelungen keine Befreiung vom Präsenzunterricht gibt? Und der BAD schrieb mir letzte Woche, dass kein Rausnehmen aus dem Präsenzunterricht möglich ist...Anscheinend weiß niemand von diesem Erlass...äußerst mysteriös

    Es tut mir ein bisschen leid, aber ich habe diese Verfügung gerade eben erst gelesen (wir haben gerade keine Schwangere). Aus der geht m.E. eindeutig und unabhängig von irgendwelchen Bezirksregierungen alles nötige hervor. Was habt ihr nur alle für Schulleitungen🤦🏼‍♀️


    2020-11-25 Ergänzender Runderlass zum Personaleinsatz.pdf

    Ich glaube, das ist der Erlass, der kommen sollte, aber letztendlich nicht kam. Mein PR hat mir davon erzählt, aber mir wenige Tage später mitgeteilt, dass die Regelung doch nicht genehmigt wurde. Ansonsten hätten die SL schon längst etwas gesagt, bzw. wäre eine Info vom PR gekommen oder?

    Ja bei uns kommen die Informationen zum Teil 13 Tage zu spät an, sodass man 13 Tage die Mitschüler, die neben dem positiven Schüler saßen, weiter unterrichtet hat.

    Diese Regelung ist so schwachsinnig!

    Ich bin so sauer! Die Zahlen steigen und ich muss weiterhin in Präsenz (NRW) als Schwangere unterrichten. Meine Gyn sagt, das müsse der Arbeitgeber bzw. der B.A.D. entscheiden und der B.A.D. schrieb mir heute auf meine Nachfrage, dass meine Gyn ein individuelles BV aussprechen müsse und sie nichts entscheiden können.

    Ich fühle mich wirklich verar*** und frage mich, wieso das anscheinend in NRW so unterschiedlich gehandhabt wird!

    Das ist nicht korrekt. Man hat dann erst einmal ein Beschäftigungsverbot, der sich auf Umgang mit Schülern bezieht. Das bedeutet nicht automatisch, dass man Distanzunterricht machen muss, zumal beispielsweise die aktuelle Schulmail explizit davon spricht, dass Distanzunterricht bei regulärem Schulbetrieb erst nach Ausschöpfung aller Mittel (Vertretung, angeordnete Mehrarbeit bis zu 6 Std. / Woche usw) stattfinden darf. Und das ist bei einer Schwangeren die ein zeitliches Beschäftigungsverbot hat, sehr unwahrscheinlich, dass gleichzeitig alle anderen Mittel ausgeschöpft

    Wahrscheinlich ein Begriffsproblem: Bei mir war es so, dass ich 14 Tage nach dem bestätigten Fall Homeoffice machen musste (Unterricht vorbereiten) und ein Kollege hat meine Stunden vertreten, indem er das gemacht hat, was ich vorbereitet habe.

    Aktuell sind ja alle Schüler in der Schule, sodass es nur für mich Distanzunterricht ist.

    In meinem Fall ist es die Bezirksregierung Köln. Kann allerdings auch nur den Stand von Schuljahresbeginn bestätigen. Ich hätte, nach Gefährdungsbeurteilung vom BAD, ganz normal in Präsenz arbeiten müssen. Da Ich allerdings ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Arzt erhalten habe, kann ich nicht sagen, ob sich diese Regelung inzwischen vielleicht geändert hat.

    Ich arbeite auch am Gymnasium innerhalb der Bezirksregierung Köln und ich als Schwangere MUSS im Präsenzunterricht arbeiten. Ich habe bereits mit dem PR gesprochen, es führt kein Weg daran vorbei. Ich finde es unmöglich und gehe jeden Tag mit Angst zur Schule!

    Ich verstehe das so, dass die Inzidenz der Stadt über 200 sein muss UND dann noch das konkrete Infektionsgeschehen an der Schule (ohne spezifischen Richtwert) als "hoch" eingestuft werden muss, um in den Wechselunterricht schalten zu dürfen. Was die Hürde natürlich absurd hoch legt.

    Ja, aber was heißt „hoch“? Das ist die Frage!

    Wechselunterrichts, unabhängig vom Infektionsgeschehen an der einzelnen Schule, sind damit nicht vereinbar und auch nicht erforderlich. Sie kommen nur schulspezifisch in Betracht.


    Das heißt doch, dass nicht auf die Inzidenzzahl der Stadt geschaut wird und dann die ganzen Schulen der Stadt in Wechselunterricht gehen, sondern die Inzidenzzahl der Schule berechnet wird. Das hieße doch aber, dass eine Schule mit 1000 Schülern ab 2 Schülern mit Corona in den Wechselunterricht gehen müsste...oder nicht?

    Habe gerade als Antwort des BAD bekommen, dass es sich tatsächlich auf Fälle in der Schule bezieht, was bei Einhaltung die Arbeit in Präsenz an größeren Schulen im Prinzip unmöglich macht.

    Ich habe heute auch mit dem BAD telefoniert und kann das gleiche bestätigen! Es bezieht sich auf die gesamte Schule, nicht auf die eigene Lerngruppe.

    Ich habe nochmal eine Frage zu Schwangerschaft zu Coronazeiten: Laut BAD-Empfehlung bekomme ich bei einem positiven COVID-19-Fall in der Schule ein sofortiges vorübergehendes Beschäftigungsverbot bis zum 15. Tag nach dem letzten Auftreten. Problem: Viele Kinder werden einfach nicht getestet. Eine meiner Schülerinnen musste bspw. in Quarantäne, weil ein enges Familienmitglied positiv getestet wurde. Das Kind selbst wird nicht getestet, solang symptomfrei (was Kinder ja häufig sind, aber u.U. doch ansteckend) und ich laufe jetzt mit Bedenken in der Schule rum, ob das Mädchen evtl. auch positiv ist und nicht doch noch 3 weitere in der Klasse angesteckt sind und ich dann doch irgendwann betroffen sein könnte :( Kennt ihr eine Regelung hierzu? Den BAD konnte ich heute leider nicht mehr erreichen.

    Meine SL meinte zu mir heute, dass der BAD das so meine, dass man nur bis zum 15. Tag raus ist, wenn der Coronafall in der eigenen Lerngruppe stattgefunden hat. Ich rufe da morgen mal an!

    Bei uns haben viele TZ-Kräfte bereits aufgestockt, um ausfallenden Unterricht von Schwangeren und der Risikogruppe zu ersetzen. Da gibt es nichts mehr zu holen.

    In Bayern können sich aber Akademiker jedweder Studienrichtung als "Teamlehrer" bewerben, um die Stammlehrkräfte, die von zu Hause unterrichten, zu unterstützen. Vielleicht nehmen die sogar Handelsblatt-Journalistinnnen. Die könnten uns ja dann enthusiastisch im Schichtbetrieb vormachen, wie man richtig lüftet.

    Mir wurde heute als schwangere Lehrerin von der SL mitgeteilt, dass ich Mehrarbeit und Pausenaufsichten zu leisten habe aufgrund der Situation. Ich finde das absolut bedenklich und frage mich, ob man aufgrund der Situation einfach das Mutterschutzgesetz außer Acht lassen kann. Ich finde es sowieso schon vom Dienstherrn unverantwortlich, Schwangere ohne jeglichen Schutz im Präsenzunterricht einsetzt. Kann man da irgendwas machen? Ich mache mir ernsthaft Sorgen! Bundesland NRW

    Bei uns lief es ähnlich ab. Einige Q2 Schüler waren nicht da, die Mehrzahl jedoch schon. Es kam direkt eine Anzeige von einem Nachbarn beim Ordnungsamt, dass SuS zu dicht gegenüber des Schulgebäudes standen... Wir haben jetzt eine neue Aufsicht: Lehrer erhalten ein Schild mit "ABSTAND" drauf und stehen auf dem Schulhof rum :D natürlich gehen sie dann auch zu Schülergruppen, um sie auf den Abstand hinzuweisen.

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