Beiträge von Humblebee

    Habe auch für Niedersachsen kurz nachgeschaut: Aufbewahrungsfristen für Entschuldigungen -> 1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind.

    Das schrieb ich ja gestern schon ;) .

    Im übrigen werden bei uns, wie wohl an den meisten weiterführenden Schulen, inzwischen gar keine physischen Entschuldigungen mehr aufbewahrt, weil es keine mehr gibt. Alle gängigen Schulportale haben Elternzugänge, über die die Krankmeldungen erfolgen können und die werden dann automatisch mit allen anderen Daten dort archiviert.

    Unsere SuS melden sich zwar auch über WebUntis krank, wir fordern aber in allen Bildungsgängen weiterhin physische Entschuldigungen ein (die in der Berufsschule auch vom Ausbildungsbetrieb gestempelt und unterschrieben werden müssen). So wird es auch - gemäß Aussagen unserer SuS - an den weiterführenden Schulen in Landkreis unserer Schule noch immer gehandhabt. Da sind wir wohl etwas "rückständig"...

    Da stimme ich zu. Es geht mir gerade in diesem Schuljahr so, dass ich in zwei Klassen bzw. Qualifierungsbausteinen der Berufseinstiegsschule eingesetzt bin, in denen ich vorher noch nie tätig war und daher recht viel neu erstellen muss (habe dazu allerdings einige Materialien von KuK bekommen, die in den letzten Jahren dort unterrichtet haben). Auch unterrichte ich einen Profilbaustein in unserer im letzten Jahr neu entstandenen "BFS dual", der für mich vom Thema her neu ist; dort erstellen wir aber unsere Unterlagen im Team (wir haben vier Klassen, in denen wir parallel unterrichten), so dass die einzelnen KuK jeweils einen Themenbereich übernehmen.

    Ich versuche allerdings, meine Unterrichtsvorbereitung auf die Ferien für die Wochen danach oder auf meinen unterrichtsfreien Tag zu legen. Dann brauche ich nicht am Vortag für den nächsten Tag vorzubereiten (das liegt mir einfach nicht und abends geht bei mir gar nichts mehr...).

    In NDS galten bis vor einigen Jahren auch längere Aufbewahrungsfristen, z. B. zwei Jahre für Klassenarbeiten/Klausuren. Seit 2020 gelten die hier aufgeführten, verkürzten Fristen: Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten .

    Für Klassenarbeiten heißt es dort: "keine Aufbewahrungspflicht, sofern nicht wichtige Gründe wie z. B. Fälle, in denen Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig sind, die die Benotung der jeweiligen Klassenarbeit angreifen, einen Einbehalt notwendig machen." und für Entschuldigungen/Krankmeldungen: "1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem es entstanden ist."

    Gibt es denn überhaupt noch nennenswert viele Schulen, die NICHT bili, MINT und Musikprofil gleichzeitig anbieten? Hier haben das längst so gut wie alle Gymnasien.

    Ja, durchaus. Das ist vermutlich eine "Stadt- vs. Land"-Sache, je nachdem, wie groß die Konkurrenz zwischen den einzelnen Gymnasien ist. Hier in den umliegenden Landkreisen gibt es meist nur zwei, in einigen größeren (dichter besiedelten) LK drei oder vier Gymnasien pro LK und von denen bietet meines Wissens keines alles drei an (Musikprofil ist m. E. hier eh selten, hingegen gibt's bili-Unterricht mittlerweile in sehr vielen Gym.). Diese Schulen konkurrieren halt kaum oder gar nicht um SuS, weil sie recht weit auseinander liegen und die SuS i. d. R. das nächstgelegene Gymnasium besuchen.

    Moment! Wie kommt ihr auf die Idee, dass jemand bedingt durch Krankheitsphasen Unterstützung einfordern kann? Das läuft in dem System "Behörde" doch gerade genau umgekehrt. Wer gesund ist, besteht die Einstellungsuntersuchung beim Amtsarzt. Wer krank ist, der besteht diese Untersuchung nicht und wird ausgemustert.

    Ach, Platty, du weißt hoffentlich selbst, dass das so pauschal nicht stimmt.

    Btw: Die Herbstferien kommen, meine Fahrradtaschen sind gepackt, aufgrund eines Problems mit meinem linken Lowriders allerdings nur die Backroller und das Rack-Pack. Passt aber, wenn man Kochsachen und kurzen Hosen weglässt. ;)

    Ab Sonntag geht es dann auf die restlichen 6 Tage Ostseeküstenradweg von Travemünde bis nach Heringsdorf.

    Ich freue mich drauf.

    Hach, Ostsee - immer wieder schön! Ich wünsche dir eine schöne Radtour bei hoffentlich trockenem Wetter!

    Bist du Angestellte?

    Ich bin fast sicher, dass meine Stundenzahl nicht drauf steht. Vielleicht wird sie bei Vollzeit auch nicht erwähnt?

    Hier findest du ein Muster einer Gehaltsmitteilung für Beamt*innen in NDS: Muster einer Gehaltsmitteilung für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) . Die Pflichtstundenzahl findet sich dort unter "TZNenn" - in der auf der Website darunter stehenden Erläuterung heißt es: "Teilzeitnenner (TZ-Nenn) Regelmäßige Arbeitszeit oder Unterrichtsverpflichtung (z. B. in Prozent, Stunden oder Unterrichtsstunden)."

    Ich würde mir an so einer Stelle wünschen, dass es Mechanismen gibt, mit denen man von der Landesschulbehörde unterstützt wird, gerade wenn es falsche Anschuldigungen sind und man schon fast schikaniert wird. Damit erreicht wird, dass so etwas in Zukunft von Seiten dieser Eltern nicht erneut passiert.

    Also, wir hatten vor einigen Jahren auch mal so einen Fall, wo Eltern meinten, sich wegen irgendwas (ich weiß gar nicht mehr, um was es genau ging) beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung beschweren zu müssen, nachdem sie in der Schule auf Granit gebissen hatten (wir haben ein "Beschwerdemanagement" in der Schule, beginnend bei der Klassenlehrkraft, endend beim Schulleiter; diese "Instanzen" hatten die Eltern aber schon alle durch). Das RLSB hat sie aber direkt abgewiesen mit dem Hinweis, sie seien nicht zuständig. Wir wurden natürlich trotzdem vom RLSB darüber informiert, dass sich die Eltern dort beschwert hatten.

    Was ich damit sagen will: Unsere Schule wurde im o. g. Fall sehr wohl von unserem RLSB unterstützt. Schade, dass das in eurem Fall nicht so ist.

    für mich ist das hier nicht der richtige Auskunftsort, ich schaue, ob ich anderswo an die Info komme.

    Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch. Ich kann nicht wirklich nachvollziehen, nach welchen Rechtsquellen (oder anderen Auskünften) du nun noch suchst? Für den unentschuldigt verpassten Leistungsnachweis - also die nicht erbrachte Ersatzleistung - kannst du der Schülerin ja eine 6 geben; das hat ja auch deine SL bestätigt.

    Was ich auch noch nicht begriffen habe: Hat denn nun deine SL eine Attestpflicht für diese Schülerin verhängt oder kam das von dir? Nur ersteres ist m. E. gemäß niedersächsischem Schulgesetz der rechtlich "saubere" Weg.

    Hmmm, direkt fürs Fahrrad kenne ich sowas nicht. Eine Bekannte von mir hat sich - nachdem sie überfallen wurde bzw. es zu einem versuchten Überfall kam (ein Typ, der auf dem Fahrrad an ihr vorbeifuhr, wollte ihr die Handtasche wegreißen, sie hat sie aber eisern festgehalten, so dass er ohne von dannen fuhr) - einen Taschenalarm gekauft, der wohl auch von der Polizei empfohlen wird. Den kann man am Schlüsselanhänger befestigen und wahrscheinlich auch irgendwie am Fahrrad, denke ich. Es gibt meines Wissens auch Alarmarmbänder. Käme sowas evtl. für euer Kind infrage? Google doch mal danach.

    ForumSommer : Geht es denn nun um die USA oder um Australien? Ist es nicht in beiden Ländern so, dass man sich mit einem Touristenvisum nur 90 Tage dort aufhalten darf (du schreibst ja, dass ihr ein halbes Jahr bleiben wollt) - oder habe ich das falsch in Erinnerung? Ansonsten gilt zumindest für die USA das, was kodi schon schrieb: Wenn man sich mit einem Touristenvisum dort aufhält, darf man dort nicht arbeiten!

    Nein.

    Dazu gehen die Meinungen hier im Thread ja nun auseinander. Gilt in diesem Fall evtl. das Hausrecht? Ich weiß es nicht.

    selbst wenn, dann tschüs, um das Gespräch hatte die Schule gebeten.

    Nein, das hat sie laut TE nicht:

    Nicht die Schule hat die Eltern gebeten, zu einem Gespräch zu kommen, sondern die Eltern haben mit Nachdruck überhaupt irgendein Gespräch eingefordert. Selbst das macht die Schule nicht freiwillig in dieser Situation.

    Ist die Fachobfrau so etwas wie bei uns am BK ein Abteilungsleiter?

    Nein, wie oben bereits beschrieben, leiten "Fachobfrauen und -männer" die Fachgruppen der einzelnen Unterrichtsfächer (bei uns an den niedersächsischen BBS gibt es neben den Fachgruppen- auch noch Bildungsgangleiter*innen). Das sind allenfalls A14-Stellen, während die Abteilungsleiter*innen - zumindest hier in NDS an den BBS - i. d. R. A15-Stellen inne haben.

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