Das Tragen von Mützen oder bestimmter Kleidungsstücke ist an Gymnasien und Grundschulen kein Thema - bei uns an der Hauptschule in Klasse 8 und 9 durchaus. Das hat nichts mit "Macht", "Privilegien" oder gar Kuchenstücken zu tun. Bei uns sind die Schüler näher an den berufsentscheidenden Praktika - und wir als Lehrer näher an den Betrieben. Von dort erhalten wir auch Rückmeldungen, aus welchen Gründen die Schüler nach dem Praktikum eine Ausbildungszusage erhalten - oder nicht. Unpassende Kleidung und unpassendes Auftreten sind oft genug Gründe. Daher sind entsprechende Punkte auch Teil der Schulordnung, um hier erzieherisch und prophylaktisch auf die Schüler einzuwirken.
Schüler der SEK II betrifft das nicht.
Ich würde mal behaupten, dass ich als BBS-Lehrkraft, die mit einem Großteil ihrer Stunden in beruflichen Vollzeitschulformen - in der sich viele SuS tummeln, die nach der 9. oder 10. Klasse Hauptschule zu uns kommen - eingesetzt ist, noch näher an "den Betrieben" bin. Unsere SuS absolvieren ebenfalls "berufsentscheidende Praktika"; ihre schulformimmanenten betrieblichen Praktika haben nämlich auch das Ziel einer Berufsausbildung im jeweiligen Betrieb. Trotzdem nicht wenige unserer SuS in der Schule Caps, Mützen u. ä. sowie Jogginghosen tragen, habe ich noch nie in meinen über 20 Berufsjahren von betrieblicher Seite gehört, dass ein/e Schüler*in aufgrund "unpassender Kleidung" keinen Ausbildungsplatz erhalten hat.
Ach, das liegt vermutlich daran, dass wir als BBS zum Sek II-Bereich zählen und unsere SuS schon in der Hauptschule darauf "getrimmt" wurden, wie eine "passende Kleidung" im Praktikumsbetrieb auszusehen hat, gell?! (Ironie off...)
Unpassendes Auftreten/Verhalten der SuS im betrieblichen Praktikum steht auf einem anderen Blatt und trägt im Übrigen durchaus dazu bei, dass der/dem einen oder anderen ein Ausbildungsplatz verwehrt wird.