Oha, ich dachte solch ein Übernehmen von Noten einer anderen Schule sei (zumindest in B.-W.) grundsätzlich verboten (u.a. da ja der jeweils unterrichtende (!) Fachlehrer die Note erteilt).
Meine Bekannte bekam diese Anweisung, einige Noten aus Bremen zu übernehmen, von der zuständigen Landesschulbehörde. Von daher schätze ich, dass dies in Niedersachsen nicht verboten ist
echt? Machen wir auch.
Ansonsten finde ich persönlich das Pragmatischste, "nicht bewertbar" einzutragen. Zu warten, ob der Schüler einen "fitten Eindruck" macht finde ich jedenfalls die denkbar ungünstigste Variante. Dann kann man auch gleich würfeln.
Inwiefern hat der Abteilungsleiter denn diesbezüglich das Sagen? Gibts zu derlei Konstellationen keine Vorschrift, Konferenzbeschluss o.ä.?
Meines Wissens nach haben weder der Schul- noch der Abteilungsleiter hier im Endeffekt etwas zu entscheiden, sondern alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte in der Zeugniskonferenz (siehe oben und vorherige Seite).