Beiträge von Humblebee

    Das für alle "Ausländer" pauschal zu beantworten, halte ich für schwierig. Aber ich habe schon den Eindruck, dass in vielen Ländern die Menschen höflicher miteinander umgehen als in Deutschland. Dies habe ich auch schon bei vielen SuS mit Migrationshintergrund aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern festgestellt.


    DUUM wird in den Weihnachtsferien verreisen

    Sorry, ich hatte mich jetzt gar nicht mehr auf den Ausgangsfall bezogen! Es war mehr eine allgemeine Frage ("Off Topic") hinsichtlich eines Unterrichtsausschlusses in Niedersachsen (der TE kommt ja auch gar nicht aus Niedersachsen, sondern aus NRW) und den möglichen Konsequenzen für Schüler/innen. Da Moebius wie ich aus Niedersachsen kommt, hatte ich mir eine bundeslandbezogene Antwort erhofft.

    Arbeiten, die in eine Zeit fallen, in der ein Schüler aufgrund einer Ordnungsmaßnahme ausgeschlossen ist, sind mit ungenügend zu werten. Das ergibt sich ganz klar aus dem Erlass, weil es sich um ein selbst verschuldetes Fehlen handelt.

    Auf welchen Erlass beziehst du dich mit dieser Aussage? M. E. sind die Tage, die ein/e Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen wird, als entschuldigte Fehltage ins Zeugnis aufzunehmen und somit hätte er/sie auch den Anspruch, die in der Zeit des Ausschlusses erfolgten Leistungsnachweise nachzuholen, z. B. Klassenarbeiten nachschreiben zu dürfen.

    Ehrlich gesagt, finde ich es sogar sehr nett von der Schule, dass der Schüler sowohl die ausgehändigten Arbeitsblätter zeitnah bearbeiten als auch die Mathe-Klassenarbeit zum angesetzten Termin mitschreiben darf! Wenn bei uns ein/e Schüler/in die Ordnungsmaßnahme "Ausschluss vom Unterricht" erhält, bedeutet das i. d. R., dass er/sie für die Zeit des Ausschlusses nicht mal das Schulgelände betreten darf... Wenn jemand während dieser Zeit Klassenarbeiten verpasst, muss er/sie diese eben nachschreiben.

    Nein, ein komplettes Schuljahr mit dem Besuch einer Vollzeitschulform bekommt dieser Schüler definitiv nicht mehr zusammen. In solchen Fällen wird dann aber der bisherige Besuch der Berufsschule (wo er ja im Rahmen seiner jetzt abgebrochenen Ausbildung von August bis November d. J. zweimal wöchentlich hingegangen ist) angerechnet, so dass er, wenn er nun regelmäßig die Berufsfachschule besucht, am Ende des Schuljahres 2019/2020 nicht mehr schulpflichtig wäre.


    Eine Rechtsgrundlage für die Benotung habe ich bis jetzt noch nicht gefunden, abgesehen von der von Zirkuskind o. g. für allgemeinbildende Schulen.

    Erstmal vielen Dank für eure Tipps!


    Ich werde mir @Veronika Mars' Vorschlag zu Herzen nehmen und in der kommenden Woche erstmal schauen, wie "fit" dieser neue Schüler ist. Dann kann ich ja immer noch entscheiden, ob ich ihn bewerten kann oder nicht. Außerdem werde ich das Gespräch mit dem o. g. Abteilungsleiter suchen und ihn mal persönlich fragen, wieso er die Bemerkung "Kann nicht beurteilt werden" im Zeugnis für so schwierig erachtet (bis jetzt habe ich dazu nur eine schriftliche Aussage per Mail von ihm erhalten). Die Fehlzeitenregelung unserer Schule besagt nämlich eigentlich, dass - wenn ein Schüler mehr als fünf Unterrichtseinheiten in einem Fach entschuldigt gefehlt hat (Unterrichtseinheit = Zahl der Wochenstunden in dem Fach) - die Klassen-/Zeugniskonferenz entscheiden kann, ob die Bewertung des Faches ersetzt werden soll durch die Zeugnisbemerkung "Kann nicht beurteilt werden". Diese Regelung sollten wir m. E. auch für SuS anwenden, die so spät im Halbjahr in eine Schulform eintreten und dadurch ja eigentlich auch mehr als fünf Mal "entschuldigt gefehlt" haben! Aber auch das werde ich mit dem Abteilungsleiter noch besprechen.


    O. Meier: wenn ich mich nicht völlig irre, ist es in Niedersachsen so, dass die SuS prinzipiell 12 Schuljahre schulpflichtig sind; davon mind. 9 Jahre im allgemeinbildenden Schulsystem und 3 Jahre in der Berufsschule. Nachdem sie allerdings 9 Jahre eine allgemeinbildenden Schule und ein Jahr eine Vollzeitschulform an einer berufsbildenden Schule absolviert haben, haben sie ebenfalls ihre Schulpflicht erfüllt. Mit dem Alter hat das also bei uns nichts zu tun. Und so etwas wie die von dir genannten "Ausbildungsvorbereitung" mit nur einem Schultag pro Woche gibt es hier meines Wissens nach ebenfalls nicht.


    @Veronika hat von daher recht: dieser neue Schüler kommt - nach Abbruch seiner Ausbildung wegen nicht bestandener Probezeit - nur in diese Berufsfachschulklasse (das ist eine Vollzeitschulform für Schüler mit Haupt- oder Realschulabschluss) um seine Schulpflicht zu erfüllen, da wir verpflichtet sind ihn irgendwo aufzunehmen.

    Meine Klasse hat gestern das "Café" während unseres Eltern- und Betriebssprechtages gestaltet. Sie haben Kuchen und Gebäck (süßes und herzhaftes) sowie warme und kalte Getränke verkauft. Dabei haben sie recht guten Umsatz gemacht und hatten - wie sie mir heute sagten - alle ihren Spaß mit den netten Kundinnen und Kunden!


    DUUM hat zuhause ein Adventsritual

    Hallo zusammen,


    ich habe gerade folgenden Fall: In der nächsten Woche kommt noch ein neuer Schüler in eine Berufsfachschulklasse. Sein Ausbildungsverhältnis wurde nach der Probezeit beendet. Nun werde ich diesen Schüler bis zu den Halbjahreszensurenkonferenzen noch fünf Mal im Unterricht haben (drei Mal vor und zwei Mal nach den Weihnachtsferien bei einer Doppelstunde Englisch pro Woche), wobei ich in der kommenden Woche die zweite Klassenarbeit schreiben lasse. Ich habe diese Klasse nur im ersten Halbjahr in Englisch, so dass die Halbjahres- zugleich die Endzensur darstellt.


    Ich bin der Meinung, dass ich den Schüler nicht mehr beurteilen kann, weil ich von ihm ja nur max. eine schriftliche Leistung und die mündlichen Leistungen aus den verbliebenen vier Doppelstunden vorliegen haben werde (wenn er denn jedes Mal anwesend ist), und er daher im Zeugnis die Bemerkung "Kann nicht beurteilt werden" inkl. einer Zusatzbemerkung, dass er verspätet am 02.12.19 in die Schulform eingetreten ist, erhalten sollte. So haben wir es in der Vergangenheit schon mehrfach bei SuS, die spät im Halbjahr bei uns "eingeschult" wurden, gehandhabt - sprich: dieses in der Zeugniskonferenz beschlossen.


    Nun meint aber der zuständige Abteilungsleiter, so einfach sei das mit der Nicht-Bewertung im Zeugnis nicht und ich solle dem Schüler auf Grundlage einer anderen Leistungsmessung (also einer Zusatzleistung, z. B. einer schriftlichen Hausarbeit oder eines Referats) eine Note geben. Das finde ich nicht fair - weder den anderen SuS der Klasse noch diesem Schüler selbst gegenüber, da die die meisten SuS ja schon seit August in der Klasse sind und in - wie ich ausgerechnet habe - 18 Doppelstunden bis zu den Zensurenkonferenzen Leistungen erbringen konnten / mussten und nun genauso beurteilt werden sollen wie jemand, der nur fünf Mal anwesend war. Falls dieser Schüler es in der noch verbleibenden kurzen Zeit nicht schafft, den verpassten Unterrichtsstoff nachzuholen - was mich nicht wundern würde - und sowohl in der Klassenarbeit nächste Woche als auch in der schriftlichen Hausarbeit oder im Referat eine schlechte Note erhält und auch mündlich nicht besonders aktiv ist, würde er ja mit einer schlechten Englischzensur im Zeugnis schlechter dastehen als mit der Bemerkung "Kann nicht beurteilt werden", oder?


    Wie würdet Ihr diesen Fall sehen?

    Mein Stollen hat einen ganz ähnlichen Inhalt: Marzipan, Rosinen (über Nacht in Rum eingelegt), Zitronat und Orangeat sowie gehackte Mandeln. Quarkstollen habe ich auch schon mal gebacken, der war aber leider staubtrocken...


    Was ist dein Lieblingsgebäck zur Weihnachtszeit?

    Ich hätte gerade Lust auf ein kleines Schläfchen - das Wetter macht mich total müde (hier ist es den ganzen Tag grau in grau, neblig und leicht nieselig). Geht aber leider nicht, da ich noch Unterricht vorbereiten muss.


    Wann machst du i. d. R. deine Unterrichtsvorbereitung?

    Bis jetzt habe ich leider nur Weihnachtsmärkte in Norddeutschland besucht. Hier gefallen mir der "Schlachte-Zauber" direkt an der Weser in Bremen und die Weihnachtsmärkte in Osnabrück, Oldenburg, Lüneburg; Bückeburg und Goslar besonders gut. Voll und z. T. kommerziell sind ja leider mittlerweile die meisten Märkte.


    Habt ihr schon eine Idee, wie ihr die Weihnachtstage verbringt?

    [...] Ansonsten: es wäre super, wenn englische Literatur im Englischunterricht behandelt werden könnte. Immer wieder kann ich Romane nicht mehr behandeln, weil sie in irgendeiner Schule schon im Deutschunterricht behandelt wurden.

    Kurze Frage interessehalber: in welchen Schulformen am BK behandelst du im Englischunterricht Romane? Bei mir bietet es sich nur in der Fachoberschule und am beruflichen Gymnasium in der 11. Klasse an, weil dort durch das Zentralabitur die Romane, Kurzgeschichten usw., die wir in Klassen 12 und 13 durchnehmen müssen, schon vorgegeben sind. Alle anderen Schulformen haben bei uns nur eine Doppelstunde Englisch pro Woche; da fällt Romane-Lesen leider aus.

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