Beiträge von Humblebee

    An Heiligabend gibt es - nach mehreren Jahren mit Räucherfischplatten - in diesem Jahr Kartoffelsalat und verschiedene Würstchensorten (Wiener, schlesische Weißwurst u. a.). Für den ersten Weihnachtstag schmore ich ein leckeres Galloway-Gulasch, das ich dann mit Apfel-Rotkohl und Kartoffelknödeln serviere. Am 26. gibt es die "Reste vom Feste".


    Und was kommt bei euch an den Weihnachtstagen auf den Tisch?

    Ich bin mir nicht sicher, meine aber, dass es sich hier (obwohl ich das fürchterlich finde!) um eine "Schönheitsoperation" handelt. Für eine plastische oder ästhetische Operation darf man m. E. vom Arzt nicht arbeitsunfähig geschrieben werden, weil es sich nicht um eine OP mit krankheitsbedingtem Hintergrund handelt.

    Bei uns wurde das elektronische Klassenbuch vor einigen Jahren getestet, aber nach einem Schuljahr wieder abgeschafft. Gründe dafür waren u.a., dass es zu unübersichtlich für die Klassenlehrer war, viele KuK vergessen haben einzutragen (insbesondere die Fehlzeiten von SuS) und das Ganze häufiger "abgestürzt" ist.


    [...] Allein die Aussagen in diesem Thread zeigen doch schon, dass einige dies komplett selbst entscheiden, wodurch jegliche Vorgaben zur Gewichtung obsolet werden {...]

    Auf welchen Post genau beziehst du dich mit dieser Aussage? Ich kann hier nur herauslesen, dass die Lehrkräfte, die dir geantwortet haben, sich an die in ihren Bundesländern geltenden Vorschriften oder aber - für den Fall, dass es diese nicht gibt - an die in den Konferenzen (Fachkonferenzen o. ä.) an ihrer Schule beschlossenen Vorgaben halten und keinesfalls "komplett selbst entscheiden"!

    Ja, man muss es begründen. § 69 Abs.4 LBG musst du hieb- und stichfest nachweisen können, zumindest derzeit im GS-Bereich.

    Finde ich sehr interessant, dass auch das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist! Ich habe seit ein paar Jahren meine Stunden um 4 Unterrichtsstunden (aus persönlichen Gründen) gekürzt und muss gar nichts begründen, sondern nur im Antrag mein Kreuz an der richtigen Stelle machen. Auch hatte ich nie Nachfragen oder Probleme bei der Genehmigung meiner Stundenreduzierung.
    Und ich muss sagen, dass sie mir gut tut, allein wegen der für die reduzierten Stunden nicht anfallenden Vor- und Nachbereitung inkl. Korrektur von Klassenarbeiten u. ä.

    Hmmh, ich habe auch eine feste Sprechstunde mit Telefonzeiten, dienstags zwischen 10.10 und 10.55 Uhr. Ist das bei euch anders?

    Ja! So etwas wie "Sprechstunden" der einzelnen LuL gibt es bei uns überhaupt nicht; mal abgesehen von den Beratungslehrer*innen sowie der Schulleitung (und natürlich den Schulsozialpädagog*innen).


    Ich handhabe es wie Seph: wenn Erziehungsberechtigte mich - außerhalb des Elternsprechtages - sprechen möchten, können sie mich per Mail kontaktieren oder sich telefonisch im Schulsekretariat melden. Dann rufe ich zurück, sobald ich Zeit habe, oder kontaktiere sie auf schriftlichem Weg, per Mail oder Brief.

    Oha, ich dachte solch ein Übernehmen von Noten einer anderen Schule sei (zumindest in B.-W.) grundsätzlich verboten (u.a. da ja der jeweils unterrichtende (!) Fachlehrer die Note erteilt).

    Meine Bekannte bekam diese Anweisung, einige Noten aus Bremen zu übernehmen, von der zuständigen Landesschulbehörde. Von daher schätze ich, dass dies in Niedersachsen nicht verboten ist



    echt? Machen wir auch.
    Ansonsten finde ich persönlich das Pragmatischste, "nicht bewertbar" einzutragen. Zu warten, ob der Schüler einen "fitten Eindruck" macht finde ich jedenfalls die denkbar ungünstigste Variante. Dann kann man auch gleich würfeln.


    Inwiefern hat der Abteilungsleiter denn diesbezüglich das Sagen? Gibts zu derlei Konstellationen keine Vorschrift, Konferenzbeschluss o.ä.?

    Meines Wissens nach haben weder der Schul- noch der Abteilungsleiter hier im Endeffekt etwas zu entscheiden, sondern alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte in der Zeugniskonferenz (siehe oben und vorherige Seite).

    Das hat eine Bekannte von mir sogar schon einmal bundeslandübergreifend so handhaben müssen. Eine Berufsschülerin aus dem Einzelhandel ist von Bremen nach Niedersachsen umgezogen und hat ihre Ausbildung in einer Supermarktkette - nachdem sie das erste Lehrjahr in Bremen absolviert hatte - dann in einer niedersächsischen Filiale fortgesetzt. Die Noten von Lernfeldern des ersten Ausbildungsjahres von der Berufsschule in Bremen mussten daher übernommen werden.


    In dem von mir geschilderten Fall haben wir solche Probleme zum Glück nicht, da der junge Mann bis November an unserer BBS zur Berufsschule gegangen ist.

    In Niedersachsen kann das auch vorkommen. Habe ich sowohl an meiner Ausbildungsschule, wo ich das Referendariat absolviert habe, erlebt (dort waren sogar gleichzeitig drei Referendarinnen mit der Fächerkombination Gesundheit und Biologie!), wie auch an meiner jetzigen Schule.

    Dem ist nichts hinzuzufügen! Mir fehlen die beiden ebenfalls, denn obwohl ich hier noch nicht so lange schreibe, bin ich schon seit Längerem "stille Mitleserin" und habe die Beiträge von Krabappel und DePaelzerBu immer sehr geschätzt.

    Schüler will in einer Cartoon-Analyse beschreiben, dass mehrere Steinzeit- bzw. Höhlenmenschen um ein Feuer sitzend zu sehen sind: "The cartoon shows some hellmen..." ;)

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