Wir haben unsere SuS und KuK am BG mit Tablets "ausgestattet". Da ich dort aber nicht eingesetzt bin, weiß ich nicht, um welche Marke und welches Modell es sich handelt. Kann mich aber gerne Anfang der nächsten Woche mal bei den KuK erkundigen und dir dann Rückmeldung geben!
Beiträge von Humblebee
-
-
schlechte Qualität
-
Altglas-Container
-
Oh je... Da bin ich ja gerade wieder froh, dass ich an einer BBS arbeite, und wir definitiv keine solche "Angebote" in den Ferien machen werden! Das hatte ich mir jetzt wohl zu einfach vorgestellt
...
-
iChWeRsOnStScHrEiBt : ich denke nicht, dass dein Vorschlag wegen Corona hinfällig sein könnte, denn schriftliche Abitur- und andere Prüfungen wandern ja auch durch die Hände mehrerer Lehrkräfte.
-
Tja, das ist eine Befürchtung, die ich zwar teile, aber das sind dann eben SuS, die man dann halt nicht "mitnehmen" kann. Wie gesagt: zwangsverpflichten kann man wohl niemanden, nur dieses Angebot machen.
Was meinst du mit den "besonderen" SuS, die evtl. angemeldet werden könnten, um sie "über den Vormittag zu bringen"?
-
Den Schülertransport halte ich auch für ein sehr großes Problem.
Ich würde mich - wenn es mich denn beträfe - durchaus bereit erklären mich dafür einplanen zu lassen, allerdings nur bei entsprechender Bezahlung. Von daher denke ich, dass sich wohl KuK finden werden, die diese "Beschulung" übernehmen wollen. Wenn sich keine finden, kämen ja auch Lehramtsstudent*innen in Frage (das wollte m. E. Bremen so lösen).
Falls aber sowieso keine Eltern ihre Kinder für diese Zusatzangebote anmelden, hat sich das ja eh erledigt
Die Zeitpunkte finde ich persönlich gar nicht schlecht gewählt: zu Beginn der Ferien kann man an das anknüpfen, was vom gerade beendeten Schuljahr noch "sitzt", zum Ende der Ferien hin kann man dies noch einmal aufgreifen und die Kids quasi startklar für's neue Schuljahr machen (da sie in der dann noch verbleibenden Ferienwoche hoffentlich nicht wieder allzuviel vergessen).
Die Problematik der möglichen Hitze in den Schulräumen halte ich für kein gutes Argument. Denn zum einen weiß man ja noch gar nicht, wie das Wetter Ende August sein wird, zum anderen gibt es doch sicherlich sonst auch Schuljahre, in denen Ende August die Sommerferien bei euch schon wieder vorbei waren, oder? In solchen Jahren besteht dann ja auch das Problem der überhitzten Räume.
- die Anmeldung für die Schüler ist freiwillig, aber dann ist die Teilnahme an den Zusatzangeboten verbindlich (?! 🤔)
Hier kann ich dein Fragezeichen und den Emoji nicht nachvollziehen. Es wäre doch ärgerlich, wenn SuS für dieses Angebot (das m. E. natürlich freiwillig sein muss, denn man kann ja schlecht die SuS zur Teilnahme zwangsverpflichten) angemeldet würden, die entsprechenden Lehrkräfte für sie etwas ausarbeiten und diese SuS dann gar nicht erscheinen, weil sie oder ihre Eltern es sich wieder anders überlegt haben. Von daher finde ich es gut, dass diejenigen, die angemeldet wurden, dann auch wirklich teilnehmen müssen. Stellt sich allerdings die Frage, was passieren soll, falls sie dann doch nicht auftauchen...
-
Wer ist denn das? Den Namen habe ich noch nie gehört, muss ich gestehen.
-
Kannst du uns einen Tipp geben? Stammt dieses Zitat von einem Pädagogen / einer Pädagogin?
-
dazu fällt mir ein: "Vorspiegelung falscher Tatsachen"
-
-
Stimmt, Susannea , auf die erste Frage hat die TE tatsächlich Rückmeldungen erhalten. Nur leider ging dann die Diskussion in eine völlig andere Richtun, wo der TE Unzuverlässigkeit usw. vorgeworfen wurde, obwohl sie schon selbst in ihrem Ausgangspost geschrieben hatte, dass sie für das BG wohl "kein großer Gewinn" sei, wenn sie im Dezember schon wieder 'raus wäre.
-
Vollste Zustimmung! Genau auf diese beiden Punkte wollte ich auch gerade hinweisen. Ich persönlich würde zumindest keine Schülerarbeiten aus der Hand geben (mal davon abgesehen, dass ich keine Deutschlehrerin bin, und wir alle Arbeiten am Ende des Schuljahres in der Schule archivieren müssen).
-
Ehrlich gesagt, glaube ich kaum, dass diese Diskussionen der TE irgendwie weiterhelfen!
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, was ihre Ausgangsfragen waren. Da ging es nämlich nicht darum, wann und wie die TE der Schulleitung ihre Schwangerschaft mitteilen sollte o. ä., sondern sie bat um Rat von Kolleginnen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, und Tipps für Hilfe und Beratung in ihrer momentanen Situation (das ist hier m. E. mittlerweile völlig untergegangen...):
Hallo!
Ich habe sehr mit mit gerungen, diesen Post zu verfassen. Zu meiner Situation:
Ich bin noch ziemlich frisch im Lehrerberuf, habe mein Ref im Frühjahr beendet und seitdem befristet als TVH Kraft an einer Gesamtschule unterrichtet. Der Vertrag läuft zu den Ferien aus und die Schule würde mich gerne weiter beschäftigen, sie können mir aber nur stückelige TVH Verträge nach den Ferien anbieten.
Ich habe auch ein Angebot von einem Beruflichen Gymnasium (bin Gymnasiallehrerin), die mich längerfristig beschäftigen wollen, mit Aussicht auf Planstelle, die aber auch klar kommuniziert haben, dass sie jemand verlässliches brauchen (unter anderem für einen LK).
Jetzt ist es aber schneller passiert, als mein Mann und ich dachten, und ich bin schwanger geworden. Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll. Meine aktuelle Schule wird mir nach den Ferien keine weiteren Verträge anbieten, wenn sie es erfahren und für das BG wäre ich damit auch kein großer Gewinn, wenn ich im Dezember schon wieder raus wäre.
Gibt es hier Kolleginnen, die ähnliche Erfahrungen machen mussten? Wie seid ihr damit umgegangen?
Gibt es Tipps, wie ich in meiner Situation Hilfe und Beratung erhalten kann?
Danke und bleibt gesund!
-
... ansonsten lade ich euch gerne in meinen Betrieb ein und zeige euch mal ein paar schwangere zuverlässige Frauen.)
In was für einen "Betrieb" möchtest du uns denn einladen? ich denke, du bist Lehrer an einer Gesamtschule?
-
Das ist am BK ja in unterschiedlichen Bildungsgängen schon unterschiedlich. Und warum sollte das gleich sein? Sind doch überall andere APOs.
In Niedersachsen gilt für alle allgemeinbildenden Schulen und auch die berufsbildenden Schulen dasselbe, nämlich dass die Noten am Ende des Schuljahres Ganzjahresnoten sind. Für die allgemeinbildenden Schulen gibt es dazu einen Runderlass, für die berufsbildenden Schulen gilt die Bbs-VO.
Da es eben keine vielen unterschiedlichen APOs wie in NRW gibt, fand ich das unverständlich. Danke für eure Aufklärung! Again what learned
-
Bei uns wurden alle OHPs vor ca 1,5 Jahren verschrottet...
-
SGanzjahresnoten gab es bei uns übrigens auch nicht, sondern die Leistungen aus dem 1. Halbjahr sollten nur dort berücksichtigt werden, wo in diesem Halbjahr noch keine Klassenarbeit oder Klausur geschrieben wurde.
Lediglich natürlich der Hinweis, dass es Ganzjahresnoten sind und die schriftlichen leistungen aus dem ersten Halbjahr natürlich zählen.
Das finde ich sehr seltsam. Wie kann es denn sein, dass es im selben Bundesland an der einen Schulform - in kiggies Fall am BK - Ganzjahresnoten gibt, an der anderen - in Maylins Fall Gymnasium bzw. Gesamtschule - nicht? Müsste das nicht für alle Schulformen eines Bundeslandes gleich gehandhabt werden? Oder ist das bei euch, Maylin85 , eine Corona-bedingte Regelung, die nur in diesem Schuljahr ausnahmsweise gilt?
-
Bei einer schwangeren Kollegin hat unser Schulleiter quasi das Beschäftigungsverbot ausgesprochen
Er meinte, er wolle es nicht verantworten, dass sie weiterhin im Präsenzunterricht ist und wolle sie zumindest bis zu den Sommerferien "freistellen". Sie ist zwar nun im Homeoffice, betreut aber weiterhin zwei Berufsschulklassen im Homeschooling, hat Abschlussprüfungen der Fachoberschule korrigiert und bewertet und war außerdem Zweitprüferin einer Abiklausur.
-
Abiturprüfung
Werbung