@ samu: Woher sollen denn die Eltern die anderen Eltern, deren Töchter und Söhne in der jeweiligen Klasse sind, kennen und wie sollen sie an deren Adressen, Tel.-Nummern etc. kommen??? Und wer soll das organisieren, wenn es doch noch gar keine/n Klassenelternvorsitzende/n gibt? Ich spreche hier ja von völlig neu zustande gekommenen Klassen. Zusätzlich muss ich sagen, dass es z. T. in den BBS-Klassen, wo die meisten SuS schon volljährig sind, gar keine Klassenelternschaften braucht (ich meine, wenn mehr als 75% der SuS volljährig ist).
P. S.: Ich habe dazu gerade noch folgende Verordnung gefunden, die m. E. noch immer in Niedersachsen gilt:
"Einladung zur Wahlversammlung
Soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt folgendes Verfahren:
- Die jeweiligen Wahlberechtigten werden mit einer Frist von zehn
Tagen schriftlich geladen zu den Wahlversammlungen
- der Klassenelternschaften von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Lehrkraft der entsprechenden organisatorischen Gliederung ... "
Demnach ist also hier tatsächlich die Klassenlehrkraft diejenige, die zur Wahl der Klassenelternschaft einladen muss.