Sissymaus : Welche der von dir genannten Veranstaltungen, an denen BK-SL teilnehmen, finden denn an Wochenenden statt? Das kenne ich hier aus der Gegend nicht unbedingt. Ich wüsste zumindest nicht, dass unser SL schon mal am WE irgendwo "in schulischer Mission" unterwegs war.
Beiträge von Humblebee
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Zeugniskonferenzen - trotzdem dazu die Klassenelternvertreter*innen eingeladen werden müssen - finden an meiner Schule ab 14 Uhr statt
. Aber auch das wird den Erziehungsberechtigten auf dem Elternabend zu Schuljahresbeginn mitgeteilt. Die Klassen, in denen es eine Elternvertretung gibt (das sind ja bei uns längst nicht alle), werden im Zeitplan für die Zeugniskonferenzen nach hinten gelegt.
EDIT: Dienstbesprechungen und Co. finden bei uns erst nach Ende der 8. Stunde statt (die endet um 15:10 Uhr), weil dafür kein Unterricht ausfallen soll. Konferenztag ist donnerstags.
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Puh, nein, so heftig ist es bei uns zum Glück nicht! Klar werden wir auch immer mal in verschiedenen Bildungsgängen eingesetzt, in die man sich dann neu einarbeiten muss, und es gibt ab und zu mal Änderungen (dieses Schuljahr z. B. wurde bei uns ein neuer Bildungsgang eingerichtet: die "BFS dual"; oder es gibt neue Rahmenlehrpläne wie ab diesem Schuljahr für den Ausbildungsberuf "Industriekauffrau/-kaufmann"), aber letzteres ist nur durchschnittlich alle 8 Jahre der Fall, würde ich schätzen. Neue Lehrwerke, in die man sich einarbeiten muss, gibt es (abgesehen von bspw. Englisch im BG, wo die "verbindlichen Materialien" jährlich wechseln) ebenfalls frühestens alle drei Jahre.
Von daher kann ich in schon eine Routine entwickeln in den Bildungsgängen, in denen ich jahrelang in den selben Lernfeldern und in Englisch eingesetzt bin. Und das finde ich auch gut so, denn ich finde diese Routine keinesfalls langweilig sondern eher entspannend.
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Susannea : Was ist denn eine "Gesamtelternkonferenz"? Eine Sitzung des Schulelternvertretung/des Elternbeirats? Da sind doch eigentlich keine Lehrkräfte oder Mitglieder der Schulleitung anwesend, oder?
Sämtliche Konferenzen - abgesehen von Zeugniskonferenzen - und auch alle anderen Sitzungen und Dienstbesprechungen finden an meiner Schule übrigens zwischen 15:30 und 17:30 Uhr statt (kenne ich auch von anderen BBSn so; abends findet solche Sitzungen nicht statt). Die in diese Konferenzen gewählten Elternvertreter*innen nehmen daran aber auch teil (ihnen wird schon zu Beginn des Schuljahres bei der Wahl des Schulelternrats und damit auch der Wahl der Konferenzvertreter*innen mitgeteilt, dass unsere Konferenzen nachmittags stattfinden; wer dann noch arbeiten muss, lässt sich halt nicht als Vertreter*in aufstellen).
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Ist das so? Bei uns gibt es eigentlich nie Abendtermine, auch nicht für die SL. Was macht ihr denn Abends so?
Und wieder ein guter Grund für meine Schulform 🥰
Bei euch gibt es tatsächlich nie Termine, die bis in den Abend hinein dauern? An meiner Schule haben wir zu Schuljahresbeginn einen Elternabend zur Wahl der Klassenelternschaften (ist vorgeschrieben für Klassen, in denen mind. die Hälfte der SuS noch minderjährig ist) - der dauert von 18:30 bis max. 20 Uhr; dann gibt es Ende November den Eltern- und Betriebssprechtag (16-20 Uhr) sowie Anfang Februar zwei Infoveranstaltungen: für das BG (17:30-19 Uhr) und für die weiteren Bildungsgänge (17-19 Uhr). Bei diesen Terminen ist auch unser Schulleiter anwesend. Er muss außerdem an den Sitzungen des Schulvorstands teilnehmen, die dreimal pro Schuljahr stattfinden (i. d. R. 18-20 Uhr, da auch Vertreter*innen der Ausbildungsbetriebe im Schulvorstand sind), und hat manchmal spätnachmittags bis in den frühen Abend weitere Termine, z. B. mit Vertreter*innen des Landkreises als Schulträger oder mit betrieblichen Vertreter*innen.
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Bangers'n'Mash : Ich finde auch, dass die Frage nach dem Wohnort eine sehr individuelle Entscheidung ist. Im Gegensatz zu meinen Vorschreiber*innen genieße ich es sehr, nicht (mehr) an meinem Schulort zu wohnen. Ich habe zu Beginn meiner Tätigkeit sechs Jahre am Schulort (Kleinstadt mit ca. 21000 EW) gewohnt und habe es als sehr nervig empfunden, wirklich andauernd SuS zu begegnen: beim Spazierengehen, beim Einkaufen, in Restaurants und Kneipen, im Fitnessstudio,... - entweder als "Privatpersonen" oder als Azubi, Aushilfe oder auch Sohn/Tochter der Inhaberfamilie (war in mehreren Restaurants, zwei Eiscafés, einem Kiosk und jeweils einem "Dönerladen" und einem Asia-Imbiss im Ort der Fall). Mit Eltern habe ich ja in meiner Schulform weniger zu tun, aber auch denen bin ich ab und zu begegnet. Nee, das brauche ich echt nicht in meiner Freizeit! Hinzu kommt, dass meine Schule mitten in der Stadt liegt und ich z. B. auf dem Weg von meiner Wohnung in die Innenstadt daran vorbei musste. Auch dadurch wurde ich ständig an die Arbeit erinnert, was ich persönlich ebenfalls nicht mag und nicht mehr möchte (ich empfand dadurch die Abgrenzung Arbeit - Freizeit als schwierig).
Nun wohne ich seit fast 15 Jahren in fast 50 km Entfernung vom Schulort. Gerne wäre ich ein wenig näher dran gezogen (25-30 km empfinde ich als ideal), aber das passte halt nicht, als ich mit meinem jetzigen Ehemann zusammenzog. Mir macht das Pendeln zur Schule gar nichts aus - außer bei Eis und Schnee im Winter (aber da fällt ja der Präsenzunterricht in besonders heftigen Fällen eh aus); wir fahren aber auch viel in Fahrgemeinschaft, da eine recht große Gruppe von 15-20 KuK ebenfalls hier in der (Groß-)Stadt/an meinem Wohnort wohnt. Ich kann gerade auf dem Rückweg von der Schule wunderbar im Auto abschalten, muss ich sagen.
Zwei der drei Schulleiter, die ich mittlerweile an meiner Schule "erlebt" habe, wohnten ebenfalls nicht am Schulort. SL 1 wohnte am Schulort, SL 2 in einem Nachbarlandkreis in ca. 45 Min. Entfernung von der Schule (der hatte sich aber tatsächlich zeitweise ein Zimmer am Schulort gemietet, weil er - in "höherem" Alter - keine Lust mehr hatte, nach Abendterminen noch nach Hause zu fahren) und der derzeitige SL wohnt ca. eine halbe Stunde entfernt vom Schulort im selben Landkreis.
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Gilt für SL nicht sowieso so etwas wie Ortspflicht? Ich meine, dazu existiert eine Rechtsvorschrift. Zumindest in SH ist das so.
Nein, die gibt es schon seit langer Zeit nicht mehr. Siehe u. a. ein Urteil des BVerwG von 1991 (!): "Beamte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, am Dienstort zu wohnen ("Residenzpflicht"). Das gilt auch für Schulleiter." (rehm eLine | Beamtenrecht des Bundes und der Länder - Gesamtausgabe - Nr. 2 BVerwG vom 07.03.1991 – 2 B 28.91)
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Ich habe natürlich den kompletten Thread gelesen. Eine "Unterstellung" kann ich in dieser - zugegebenermaßen überspitzt ausgedrückten (wie es Seph ja auch bereits beschrieben hatte) - Nachfrage von Sissymaus allerdings nicht erkennen.
Tipp meinerseits als langjährige Foren-Userin: Drück' dich in Zukunft einfach nicht mehr so nebulös mit "..." aus, sondern schreib' gleich ganz klar und direkt, was du meinst. Dann kommt es seitens anderer User*innen gar nicht erst zu irgendwelchen Assoziationen und Nachfragen können von vornherein vermieden werden
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Ich frage mich immer was das Gehampel um die AfD soll. Entweder sie ist verfassungsfeindlich, dann gehört sie verboten, egal wie groß sie ist. Oder sie ist nicht verfassungsfeindlich, dann verbietet sich eigentlich sogar die Ächtung im Bundestag.
Dieses ewige: „Das sind die Schmuddelkinder, aber wir trauen uns nicht sie rauszuwerfen (=Verbotsverfahren)“, führt doch zu nichts.
Wo ist der Verbotsantrag!?!
Zum Thema "AfD-Verbotsanträge":
Deutscher Bundestag - Hitziger Schlagabtausch zu AfD-Verbotsanträgen
und
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Was genau war an der Nachfrage von Seph
Dann frage ich mal nach: was genau wolltest du denn mit
[...]
ausdrücken?
nicht "nett und freundlich"?
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Die Luft scheint hier raus zu sein. Ich fands witzig. Schade, das DpB nicht mehr da ist.
Stimmt, dass DpB nicht mehr hier angemeldet ist, finde ich auch sehr schade
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Ich fand das Spiel zwar auch ganz witzig, hatte aber schon zu Beginn angemerkt, dass ich ziemliche Probleme habe, mir das "Äußere" von Personen vorzustellen. Siehe mein Beitrag vom 12.11.21:
Das ungefähre Alter ist das einzige, was ich mir bei einigen - bedingt durch ihre Beiträge, in denen sie sich zu privaten Dingen geäußert haben - vorstellen kann. Aber was das Aussehen angeht...
Aber ich bin ja eh nicht so kreativ
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Das ist ja interessant! Na, dann bin mal gespannt, ob ich auch noch irgendwann etwas vorlegen muss. Bei mir persönlich dürfte eine Titerbestimmung ausreichen, denn ich hatte tatsächlich als Kind die Masern.
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In NRW muss man es mittlerweile als Lehrkraft nachweisen bei Neueinstellung. Rückwirkend wurde am BK bisher noch nicht eingefordert (also zumindest von mir nicht :D)
Ja, genau, bei Neueinstellung und für die LiV, die nach Inkrafttreten des Gesetzes ihr Ref. begonnen haben, gilt dieses nun. Für die "Bestandslehrkräfte", die zu dem Zeitpunkt bereits im Schuldienst an den BBS waren, anscheinend nicht. Ich habe darüber nichts weiter gefunden (hatte gestern mal gegooglet), aber ich kenne keine BBS-Lehrkraft, die (bisher) einen Impfnachweis oder eine Titerbestimmung nachreichen musste.
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Stimmt, aber muss man dann keinen Titer bestimmen lassen?
Nein, auch das gilt nur für nach 1970 Geborene. Siehe auch dazu mein gestern geposteter Link: "Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz | BMG . Dort heißt es u. a.: "... Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern vorlegen. Die Immunität kann durch einen Bluttest (sog. Titerbestimmung) festgestellt werden."
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Ja, ich denke, für die Klassen 5 und 6 "passen" Lapbooks noch, aber für ältere SuS nicht mehr.
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An meiner und den BBS im Umkreis müssen die SuS keinen Masern-Impfnachweis erbringen (ich hatte hier im Forum vor längerer Zeit in einem entsprechenden Thread auch schon mal ein Schreiben des nds. MK oder des RLSB verlinkt, in dem steht, dass dies nicht erforderlich sei). Auch wir BBS-Lehrkräfte, die schon zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes an den BBS beschäftigt waren, mussten keinen Nachweis erbringen (auch nicht, wenn sie erst nach 1970 geboren wurden).
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Das stimmt so nicht. Ohne Masernimpfung sitzt bei uns kein Schüler im Unterricht, der im Entferntesten mit anderen Leuten in Berührung kommt.
In NRW gilt an den BK aber doch auch: "Ausbildungseinrichtungen sind nur betroffen, wenn dort regelmäßig überwiegend (also mehr als 50 %) minderjährige Personen betreut werden." (siehe hier unter "Welche Ausbildungseinrichtungen sind betroffen?": Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz | BMG). Das dürfte für die meisten beruflichen Schulen in Deutschland so sein, weil meist mehr als die Hälfte der SuS an dieser Schulform schon volljährig ist.
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Das Thema hatten wir schon mal. Mein Studienseminar hat mich "Seiteneinsteiger in den Vorbereitungsdienst" genannt. Siehe Quereinsteiger/innen
Ja, das weiß ich; also sowohl, dass wir darüber schon mal gesprochen hatten, als auch, dass das Studienseminar Oldenburg diese Bezeichnung - "fälschlicherweise" - verwendet
. Nichtsdestotrotz ist die offizielle Bezeichnung aber nun mal eine andere
. Und ich finde es - ehrlich gesagt - eine Frechheit, dass ein Studienseminar sich nicht an diese Bezeichnungen hält.
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(also fast, die Quereinsteiger in den Vorbereitungsdienst QuiV bekommen eigentlich alle 70% mehr Bezüge als normale LiV)
Ich glaube, das ist in NDS nicht so. Oder Klinger ?
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Na ja, die "direkten Quereinsteiger*innen" - also die "Seiteneinsteiger*innen" - haben aber ja bereits ein volles Deputat (und verdienen bereits mehr!), während die "Quereinsteiger*innen in den Vorbereitungsdienst" wie die "normalen" LiV mit weniger Unterrichtsstunden, aber auch weniger Geld klarkommen müssen, gell?! Das sind dann doch zwei m. E. wichtige Unterschiede!
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