"Werder Bremen, lebenslang grün-weiß"!
Beiträge von Humblebee
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"Google Maps"
(Das Steinhuder Meer ist der größte See Niedersachsens und liegt westlich/nordwestlich von Hannover.)
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Die möchte ich mir auch gerne noch anschauen! Das ist die längste Seebrücke der Welt, oder?
Dann geht's jetzt weiter mit dem Rätsel von MrsPace . Da habe ich leider so gar keine Ahnung, wo das sein könnte...
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Steinhuder Meer
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Vokabelteil im Englischbuch
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Osterhase
Nikolausi oder Osterhasi
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DieinScharbeutz? (wobei... das ist ja südlich, nicht östlich...)
EDIT: Nee, das ist Quatsch! Es muss sich dann wohl um eine Seebrücke in MV handeln, gell? Ich tippe dann eher auf Prerow!
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Was können Eltern denn alles in euren digitalen Klassenbüchern einsehen? Auch Stundenthema, Hausaufgabe etc.?
Wir benutzen webuntis nur intern für Fehlzeiten und Stundenthema. Es gab den Hinweis der SL, das dort Einträge über Schülerverhalten nichts verloren hätten.
Bei uns können Eltern gar nichts einsehen, denn sie können an meiner Schule gar nicht aufs digitale Klassenbuch zugreifen. Es werden lediglich für unsere SuS "WebUntis"-Zugänge vergeben. Und die SuS können lediglich den Stundenplan ihrer Klasse (wo auch Vertretungen und anstehende Klausuren, Tests etc. angezeigt werden), die Stundeninhalte/den Lehrstoff und die Hausaufgaben einsehen sowie natürlich die "Notizen für Schüler*innen".
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Ja, schade. So bleiben noch einige Fragen, die ihr gestellt wurden, unbeantwortet.
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Multitasking ist nicht möglich? Sorry, wenn ich hier irgendein ungeschriebenes Gesetz gebrochen habe…
Ich finde es halt einfach schade, wenn es hier (und allgemein bei den Forenspielen) so durcheinander geht. So mag ich irgendwann nicht mehr mitspielen. Sorry, ist halt meine persönliche Meinung.
Davon abgesehen, sieht die von Alpha damals erstellten "Spielregel" ja auch vor, dass es "der Reihe nach" geht und nicht gleichzeitig
(wie primarballerina gerade schon anmerkte) - ein "ungeschriebenes Gesetz" ist es also nicht.
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s3g4 : Wofür steht "IWE"?
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Sieht nach Ostsee aus. Ist das eine der neuen Seebrücken? Die in Haffkrug?
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MrsPace : Warum machen wir nicht erstmal mit dem Foto weiter, das Buchstabenfresser eingestellt hat?
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Wir haben auch eine Klassenbuch-App. Die meisten Eintragungen erledige ich während der Stunden, während die SuS beschäftigt sind, am Handy oder Tablet zusammen mit den üblichen Eintragungen zur Unterrichts- und Leistungsdokumentation, den Rest direkt nach Unterrichtsschluss. In besonderen Fällen sammle ich auch schon mal Vorkommnisse chronologisch auf Papier oder schreibe mal ein Gedächtnisprotokoll, ist aber nicht oft nötig. Wenn man sich das angewöhnt, ist es ein bewältigbarer Zeitaufwand, finde ich, geht aber sicherlich nicht überall.
Genauso mache ich es auch. Da wir in allen Unterrichtsräumen Lehrkräfte-PCs auf den Pulten stehen haben, öffne ich sowieso zu Beginn jeder Stunde "Webuntis" und überprüfe zunächst die Anwesenheit und trage im Laufe der Stunde alles Weitere ein.
Wir sind von unserer SL schon immer angehalten, sämtliche "Fehltritte" ins (digitale) Klassenbuch einzutragen. Denn - wie Plattenspieler schon schrieb - gerade das Klassenbuch ist nun mal das offizielle Dokument, in dem alles, was den Unterricht betrifft, eingetragen wird. Bei Vorfällen, die wir nicht kurz stichwortartig festhalten können, schreiben wir nach dem Unterricht eine Aktennotiz, die in die entsprechenden SuS-Akten wandern.
Ich würde übrigens behaupten, dass ich genauso schnell - wenn nicht schneller - tippe, wie ich mit der Hand schreibe.
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Das ist zwar richtig, nur früher hatten die meisten im ersten Schuljahr schon erste Schwimmterfahrung hinter sich. Absolute Nichtschwimmer hatten wir zumindest bei mir keinen.
Also, bei uns gab's damals in der 1. Klasse eine ganze Reihe von SuS, die noch nicht schwimmen konnten. Ich selbst hatte mal einen Schwimmkurs angefangen, aber nach zwei oder drei Stunden wieder abgebrochen (ich hatte tatsächlich Angst vor dem Schwimmlehrer, der einen sehr rauen Ton am Leib hatte, und wollte dort nicht mehr hingehen), und da meine Eltern beide nicht schwimmen konnten, hatte ich auch anderweitig keinerlei "Schwimmerfahrung". Und da war ich - wie gesagt - definitiv nicht die Einzige in meiner Klasse.
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Dann habe ich das falsch verstanden. Ich dachte, "Ernährung und Hauswirtschaft " wäre das, was der Fachlehrer unterrichten würde, wenn es einen gäbe und die Fragestellerin würde eigentlich nur die Theorie unterrichten, also Ernährungslehre.
Sie schreibt ja: ......Zwei Theoriefächer: Biologie und Ernährungslehre
Hm? Sorry, ich verstehe jetzt nicht, auf was du hinaus willst.
Ja, die TE schrieb, dass sie Theorielehrkraft für "Ernährung(slehre)" ist. Diese berufliche Fachrichtung kann man u. a. auch hier in NDS auf Lehramt BBS studieren (hier heißt es "Lebensmittelwissenschaft"); man wird dann also Theorielehrkraft in diesem Bereich. "Ökotrophologie" ("Hauswirtschaft") kann man ebenfalls als berufliche Fachrichtung studieren. Dafür gibt es aber auch Fachpraxislehrkräfte. Innerhalb der beruflichen Schulen selbst - sowohl in NDS als auch in Thüringen - sind diese beiden Fachrichtungen i. d. R. in einem Fachbereich/Berufsbereich, nämlich "Ernährung und Hauswirtschaft" zusammengefasst. In Thüringen gibt es in diesem Bereich bspw. die "Fachoberschule Ernährung/Hauswirtschaft" und die "Berufsfachschule Ernährung/Hauswirtschaft" (siehe bspw. die Homepage einer beruflichen Schule in Erfurt: Fachoberschule). Die BBS-Planstellen hier in NDS sind im Theoriebereich dementsprechend auch für Theorielehrkräfte als berufliche Fachrichtung "Ernährung/Lebensmittelwissenschaft/Hauswirtschaft" ausgeschrieben (siehe Freie Stellen für Theorielehrkräfte) und für Fachpraxislehrkräfte für die berufliche Fachrichtung "Ernährung/Hauswirtschaft" (siehe Freie Stellen für Fachpraxislehrkräfte).
Das hat aber ja nun alles nichts damit zu tun, dass ich der Meinung bin, dass man sich für "Dinge, die mit der Küche zu tun haben" - und da ist ein wichtiger Teil ja nun mal das Kochen - höchstwahrscheinlich doch interessiert, wenn man "Ernährungslehre"/"Ernährung"/"Lebensmittelwissenschaft" studiert!? Denn du schriebst ja, dass du der Ansicht bist, dass man, obwohl man Theorielehrkraft für Ernährungslehre ist, man evtl. gar nicht kochen kann und mag. Oder hast du das hier anders gemeint? :
In der Küche, bes. Schulküche müssen bestimmt auch viele Dinge eingehalten werden, z.B. Hygienevorschriften, Umgang und Lagerung von Lebensmitteln.... Was, wenn man gar nicht Kochen kann und damit auch nichts am Hut hat?
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Sie schrieb Ernährungslehre...
Ok, dann eben "Ernährungslehre" (auch an den beruflichen Schulen in Thüringen heißt aber - laut kurzer Google-Recherche - dieser Fachbereich offensichtlich nun mal "Ernährung und Hauswirtschaft"). Würdest du das denn studieren, wenn dich Kochen und Co. so überhaupt nicht interessiert? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, muss ich sagen. Aber mag durchaus sein, dass es Menschen gibt, die da anders "ticken".
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In der Küche, bes. Schulküche müssen bestimmt auch viele Dinge eingehalten werden, z.B. Hygienevorschriften, Umgang mit Lebensmitteln.... Was, wenn man gar nicht Kochen kann und damit auch nichts am Hut hat?
Ich sehe immer die Werklehrer in unserer Werkrealschule vor mir und stelle mir gerade vor, ich müsste den Handarbeitsunterricht übernehmen.
Also da wird alle mögliche gemacht, Nähen mit der Maschine usw. usf.
Na ja, sowas wie Hygienevorschriften oder Umgang mit Lebensmitteln (z. B. Lagerung von Lebensmitteln) sind doch sicherlich auch Thema im Theorieunterricht, oder nicht?
Und ehrlich gesagt - vielleicht bin ich da auch sehr naiv... - kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand, der nicht kochen kann und mag, ausgerechnet "Ernährung/Hauswirtschaft" studiert!
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Ach, eines noch, da du Finnegans Wake ja die Dienstordnung für Lehrkräfte ansprachst. Dazu heißt es für Thüringen im §9 "Unterrichtseinsatz": "(1) Lehrer unterrichten in der Regel in den Fächern, für die sie eine Lehrbefähigung oder eine Unterrichtserlaubnis erworben haben. Ihre Einsatzwünsche sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation angemessen berücksichtigt werden. Lehrer sind bei Bedarf und dem Vorliegen entsprechender Voraussetzungen verpflichtet, Unterricht auch in den Fächern zu erteilen, für die sie keine Lehrbefähigung oder Unterrichtserlaubnis besitzen; dies gilt nicht für die Erteilung von Religionsunterricht."
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