In NDS hat man mit nur einer 6 (wenn die restlichen Noten mind. 4 sind) jeden Bildungsgang an einer berufsbildenden Schule erfolgreich bestanden:
"Ein beruflicher oder schulischer Abschluss wird erworben, wenn der Bildungsgang erfolgreich besucht oder eine Prüfung nach § 18, 19 oder 21 bestanden worden ist. Ein Bildungsgang ist erfolgreich besucht, wenn die in der Abschlussklasse erbrachten Leistungen in allen unterrichteten Lernbereichen jeweils mit mindestens der Note „ausreichend” bewertet worden sind und in den den Lernbereichen zugeordneten einzelnen Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten, Modulen und Qualifizierungsbausteinen insgesamt entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note „mangelhaft” oder höchstens in einem Fall die Note „ungenügend” erreicht worden ist." (§23 (2) BbS-VO)