Moin,
wir hatten dieses Thema hier schon in diversen Threads. Einige - insbesondere Plattyplus, wenn ich mich recht erinnere - verweisen in diesem Zusammenhang meines Wissens auf das Arbeitszeitgesetz, in dem es heißt: "Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben." Dem entgegen steht allerdings die Aussage anderer User*innen, dass dieses Gesetz für Lehrkräfte nicht gelte.
In der "Nds. Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten" steht ebenfalls der Satz: "Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren." und ich frage mich, warum dies nicht auch für verbeamtete Lehrkräfte gelten sollte. Vielleicht, weil es auch noch eine gesonderte "Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen" gibt? Dort findet sich nämlich keine derartige Aussage.
Sorry, das hilft dir jetzt wohl nicht wirklich weiter. Ich hoffe, dir kann jemand anderer noch "rechtssicherer" antworten als ich!