Kanzlerkandidatin
Präsidentschaftskandidatin
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Zumindest meiner Generation wurde in den frühen 1990ern in allen Fächern als Schüler die "ewige Schuld" eingetrichtert. Auf Basis des deutschen Passes war man verantwortlich für all das Übel der Welt. Das Thema "Holocaust" kam wirklich in allen Fächern dran.
Ich möchte dich mal wieder bitten, nicht zu pauschalisieren ("meine Generation" - zu der gehöre u. a. auch ich, auch wenn ich wohl etwas älter bin als du)! Nur weil du und einige andere (wie Antimon) diese Erfahrungen gemacht haben, muss es nicht bei allen anderen aus dieser Generation genauso gewesen sein. Bei mir (Abi 1991) war es nämlich - genau wie Magellan es oben schrieb - nicht so. Weder im Geschichtsunterricht noch in irgendeinem anderen Fach war an meiner damaligen Schule jemals von "ewiger Schuld" die Rede.
Dazu, was vorgefallen war, hatte ich ja bereits etwas geschrieben (Post 64)
Dieser Beitrag kam aber erst nach meinem und ich habe ihn daher jetzt erst gelesen.
Der Schüler selbst hatte mir ja auch mehrfach Mails geschrieben noch Tage zuvor - daher konnte ich doch eigentlich schon davon ausgehen, dass er sich des Mediums öfter bedient, oder?
Stimmt, das war mir bislang nicht so klar, dass er dich schon häufiger per Mail kontaktiert hatte.
Und wenn er seine Mails nicht liest, ist das ja auch grundsätzlich nicht mein Problem, oder?
Natürlich ist das nicht dein Problem. Ich wollte dich aber eigentlich auch nur darauf hinweisen, dass nach meiner Erfahrung eben die wenigsten SuS heute überhaupt noch per Mail kommunizieren und dass ich mir vor dem Hintergrund hätte vorstellen können, dass der betreffende Schüler tatsächlich die an ihn gerichteten Mails nicht gelesen hätte. Ob es nun so war oder er gelogen hat, wird sich aber wohl kaum feststellen lassen.
Ansonsten kann ich nur das bekräftigen, was Friesin schrieb:
der Vorfall ist eine Sache.
Abgehakt.
Professionell weiter arbeiten, auch mit diesem Schüler.
Und nun: Mach' was Schönes und genieße die Sommerferien!
Allerdings sind die SuS Tag und Nacht am Handy, daher ist auch das unglaubwürdig für mich.
Ich denke, es ist ein Trugschluss deinerseits, dass SuS, die "Tag und Nacht am Handy sind", dort auch E-Mails lesen . Erfahrungsgemäß nutzen die allerwenigsten jungen Leute heutzutage überhaupt noch E-Mails (abgesehen vom beruflichen Bereich; bspw. im Rahmen ihrer Berufsausbildung). Wenn ich meine SuS erreichen will (und das gilt auch für sehr viele meiner KuK), schreibe ich ihnen eine Nachricht über unsere Lernplattform "Moodle" oder über "WebUntis". Und selbst da muss ich/müssen wir feststellen, dass viele SuS diese Mitteilungen nicht lesen (obwohl sie z. B. in "WebUntis" gehen, um sich über etwaigen Unterrichtsausfall oder Vertretungen zu informieren)...
Sie kriegen halt meist nur das mit, was sie mitkriegen wollen.
Was mir übrigens für die übrige Klasse leid tut, ist, dass ich wegen dieses ganzen Gedöns keinen weiteren Klassenausflug mehr machen möchte und auch keine Klassenfahrt (mehr).
Was können denn die anderen SuS dafür, wenn sich einer daneben benimmt? Ich kann zwar gut nachvollziehen, dass dir dieses "Gedöns" auf die Nerven geht, aber solche "Kollektivstrafen" finde ich gerade in einem derartigen Fall unangemessen.
weil seine Entschuldigung nicht authentisch war.
Im Übrigen glaube ich, dass eine Entschuldigung dieses Schülers in einem anderen Kontext auch nicht "authentisch" gewesen wäre. Zumindest habe ich von deinen Schilderungen her eher den Eindruck, dass er sich nicht wirklich irgendeiner Schuld bewusst ist und sein Fehlverhalten dir gegenüber nicht unbedingt als ein solches ansieht. Mag mich aber täuschen; ich kenne den betreffenden jungen Mann ja nicht und weiß auch nicht, was überhaupt vorgefallen im Vorfeld vorgefallen war.
Außerdem darf man dann nicht davon ausgehen, dass alle den zweiten Thread auch gelesen haben.
Absolut richtig!
Zum einen: Was bedeutet "T1" und "T2"? Sagt mir überhaupt nichts.
Zu deinen weiteren Äußerungen schreibe ich lieber nichts, sonst werde ich hier noch gesperrt...
Ich habe das alles in diesem Faden geschrieben und im anderen steht es auch.
Im anderen Faden steht das auch genauso.
Ich finde es extrem unübersichtlich, wenn man in zwei Threads über das prinzipiell selbe Thema spricht. Mir ist wirklich unklar, warum du nun überhaupt noch einen zweiten Thread aufgemacht hast, statt im ursprünglichen weiterzuschreiben?
Davon mal abgesehen... Was genau erwartest du als Antwort auf solch eine Frage:
Was haltet ihr von Knebelverträgen?
Wie Friesin bereits schrieb: Deine Formulierung ist reichlich manipulativ.
Ricarda Lang könnte z.B. mehrmals täglich die Temperatur im Lager der EPa kontrollieren.
Was genau möchtest du uns denn bitte mit diesem Beitrag sagen?
Wo schrieb ich, dass es "einfach" sei? Ich habe doch im Gegenteil bereits geschrieben, dass ich es eben nicht sicher weiß, was für uns nun gilt, und dass es dazu hier im Forum ja nun mal verschiedene Aussagen gab. Wie solch' eine Geschichte vor Gericht ausgehen könnte... keine Ahnung.
Dass im Rahmen der Fürsorgepflicht unser Dienstherr - in dem Fall die Stundenplaner*innen - ein besonderes Auge darauf haben sollten, dass diese Ruhezeiten von den Lehrkräften an ihrer Schule eingehalten werden können, versteht sich in meinen Augen eigentlich von selbst.
§ 5 ArbZG
Das hatte ich ja oben auch schon zitiert. Da ist aber ja nun mal die Frage, ob dieses Gesetz auch für (verbeamtete) Lehrkräfte gilt. Hier im Forum gab es in der Vergangenheit immer wieder Aussagen, dass dem nicht so sei.
Habe jetzt nochmal nachgeschaut: In diesem Thread aus dem letzten Jahr: Regelung Abendunterricht am BK - Seite 2 - Sekundarstufe I / Sekundarstufe II / Berufsschule - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte wurde die Arbeitszeitverordnung für Beamt*innen in NRW zitiert und vom kleiner gruener frosch ganz klar dargelegt, dass diese für Lehrkräfte in NRW eben nicht gilt. Und ich habe ja für NDS bereits herausgefunden, dass in der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamt*innen ebenfalls von einer elfstündigen Ruhezeit die Rede ist, diese VO wahrscheinlich aber für Lehrkräfte ebenfalls nicht maßgeblich ist, weil es eine gesonderte nds. VO über die Arbeitszeit der Beamt*innen im öffentlichen Schuldienst gibt.
Genaueres wissen vielleicht sehr rechtssichere User*innen wie bspw. Seph ?
Buchführung
Aufgrund der Handschrift oder der Schriftarbe könnte die Stimmabgabe einem Schüler zugeordnet werden.
Aber nur, wenn sich die SuS schon kennen . Ich war zwei Jahrzehnte lang Klassenlehrerin in der Einjährigen Berufsfachschule; da kannten sich allenfalls mal vereinzelt zwei oder drei SuS von ihren abgebenden Schulen. Und ich bin mir sehr sicher, dass niemand anhand der Handschrift oder der Schreibfarbe eines Stifts innerhalb der ersten paar Wochen eines Schuljahres die Mitschüler*innen hätte identifizieren können.
Idee meinerseits: Du könntest dir ggf. im Sekretariat oder bei eurem/eurer "Beauftragten für Büromaterial" (an meiner Schule gibt's dafür in jeder Abteilung eine Lehrkraft) zwei Handvoll günstige Stifte besorgen, falls das möglich ist. Wir haben eine Zeitlang zu Schuljahresbeginn an unsere neuen SuS sogar Kulis mit Schulaufdruck verteilt (Projektidee einer Gruppe aus der Fachoberschule) .
So eine Wahl ordentlich durchzuführen und gemeinsam zu besprechen warum es so ablaufen muss, welche Alternativen möglich wären und welche nicht, ist wichtig für die Demokratiebildung.
Da gebe ich dir durchaus recht. "Wahlen" und "Demokratie" sind daher ja auch wichtige Themen im Politik-Unterricht.
ich war selbst 13 Jahre lang Schüler. Diese Verordnung war auch schon während meiner Schulzeit als Schüler gültig. Sie wurde nicht korrekt umgesetzt.
Ok. Schade. Da habe ich dann wohl Glück gehabt, dass es bei mir anders lief.
Bei der Wahl hat jeder Schüler handschriftlich seine Kandidaten auf einen Zettel geschrieben, das ist - wie ich inzwischen zu wissen glaube - nicht korrekt, da die Wahl so nicht geheim ist.
Wieso ist das nicht geheim? "Geheime" Wahl heißt doch nur, dass die Wahl nicht "öffentlich" erfolgt, also z. B. durch Handaufheben/Melden. Sondern eben, dass niemand sieht, was der/die am Nachbartisch Sitzende auf seinen/ihren Zettel schreibt. (So wie hier beschrieben: Wahlgeheimnis - Die Bundeswahlleiterin : "Der Grundsatz der geheimen Wahl soll sicherstellen, dass niemand Kenntnis davon erlangt, für welchen Wahlvorschlag eine Wählerin oder ein Wähler gestimmt hat.")
An meiner Schule haben wir Einzeltische. Da wird es so gehandhabt, dass die SuS diese - genau wie bei Klassenarbeiten/Klausuren - für die Wahl der Klassensprecher*innen einfach auseinanderrücken, damit niemand sieht, welche Namen aufgeschrieben werden. Weiteres Vorgehen wie von Kathie und treasure in ihren Beiträgen Nr. 16 und 17 beschrieben.
Genauso wurde es während meiner Schulzeit (ab 4. Klasse Grundschule, glaube ich, übers Gymnasium bis zur Berufsfachschule) auch gehandhabt.
Ich komme deshalb zum Schluss, dass Kollegen fragen nicht unbedingt zielführend ist.
Wenn du meinst... Da du ja im abgelaufenen Schuljahr nur die Wahl in einer einzigen Klasse mitbekommen hast, weißt du doch gar nicht, wie sie in anderen Klassen abläuft, oder? Ich würde trotzdem mal im Kollegium 'rumfragen. Musst du aber im Endeffekt ja selber wissen. Mir waren als Klassenlehrerin zugebenermaßen erstmal andere Dinge als die Wahl der Klassensprecher*innen wichtig; aber da ist ja jede/r anders.
Und die Antwort "Zwischen Hessen und Thüringen " gilt nicht.
Wie wäre es dann mit: "An der Bundeslandgrenze zwischen Hessen und Thüringen"?
Da du ja vor kurzem in Hann. Münden warst, tippe ich mal aufs Dreiländereck Niedersachsen-Hessen-Thüringen. Bei Friedland vielleicht?
Erste Stunde an der Abendschule ist morgens um 8 Uhr?
Natürlich nicht. Sonst wäre es ja keine "Abendschule" .
Der Unterricht an der Abendschule geht bis 21:30 und die 1. Stunde fängt um 8 Uhr an.
Soll heißen: Im Abendschulbereich an der beruflichen Schule, an der Klinger tätig ist, geht der Unterricht bis 21:30 Uhr und im "tagesschulischen" Bereich beginnt die erste Stunde um 8 Uhr.
Beispiel zur Verdeutlichung aus meiner Ausbildungsschule: Dort gibt es eine "Fachschule Betriebswirtschaft", die als dreijährige Teilzeitschulform geführt wird; die SuS besuchen diese Schulform berufsbegleitend. Daher findet an dieser Fachschule der Unterricht an drei Tagen von 17:45 bis 21:30 Uhr statt.
Der Unterricht an allen anderen Schulformen dieser BBS (Berufsschule, Berufsfachschulen, Fachoberschulen,...) findet hingegen im "Tagesbetrieb" statt: zwischen der ersten Stunde, die um 7:55 Uhr beginnt, und der achten Stunde, die um 14:45 Uhr endet.
Allerdings weiß ich von dieser BBS, dass die Lehrkräfte, die im Abendschulbereich der Fachschule BW unterrichten, am darauffolgenden Tag nie vor Beginn der fünften Stunde Unterricht haben. Da achten die Stundenplaner*innen seit Jahrzehnten streng drauf.
mann1337 : Sorry, aber ich kann irgendwie nicht recht nachvollziehen, warum du dir - weit vor Beginn des neuen Schuljahres bei euch - schon so viele Gedanken um so etwas wie die Klassensprecher*innen-Wahl und Co. machst?! Du hast doch noch einige Tage Zeit bis zu den Sommerferien und kannst alle deine Fragen den "altgedienten" KuK an deiner Schule stellen, oder? Die werden dir deine Fragen bzgl. Organisation der Klassensprecher*innenwahl, des Schülerrats usw. doch sicherlich beantworten können.
Und seien wir mal ehrlich: Wenn du zu Beginn des neuen Schuljahres Klassenlehrkraft wirst, ist die Klassensprecher*innenwahl nur eine der vielen neuen Dinge, die auf dich zukommen werden .
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