Sag' mal, willst du mich verschaukeln? Du verstehst mich doch absichtlich falsch und zitierst mich fehlerhaft!
Dieser Absatz aus meinem letzten Beitrag:
Theateraufführungen u. ä. am Schulort, für die man nur einen Kleinstbetrag zahlen muss, fallen doch gemäß Fahrtenerlass nicht unter "eintägige Schulfahrten"! In der Praxis machen wir das für solche Fälle wie gerade beschrieben. Dafür muss niemand das für Schulfahrten geltende Formular ausfüllen, sondern es gibt - falls gewünscht - tatsächlich eine Quittung für die SuS bzw. deren Erziehungsberechtigte.
bezieht sich doch für jeden offensichtlich auf die Zahlung von Kleinstbeträgen für Theateraufführungen u. ä. Sprich: kurzen schulischen Verlagerungen des Lernorts.
Hingegen bezieht sich dieser Absatz:
Ansonsten füllen auch nicht wir diese Formulare aus, sondern das müssen die Eltern oder die volljährigen SuS natürlich selbst machen und diese anschließend beim Landkreis einreichen. Die Kontrolle, ob das Geld eingegangen ist, erfolgt selbstverständlich wie bei allen anderen SuS auch durch die Lehrkraft, die die ein- oder mehrtägige Fahrt organisiert hat. Und wenn nicht rechtzeitig gezahlt wurde (was noch nie vorgekommen ist, denn wir lassen natürlich genügend "Vorlauf", d. h. die Termine für jegliche Schulfahrten - ob ein- oder mehrtägig - stehen schon Wochen oder Monate im Voraus fest), muss der/die Schüler*in halt an dem betreffenden Tag, wo die Tagesfahrt stattfindet, in der Schule bleiben.
auf unser Vorgehen im Falle von Schulfahrten, d. h. Tagesfahrten oder auch mehrtägige Klassenfahrten.
Da muss es im voraus beantragt werden. Danach überweist der Landkreis das Geld auf das Konto der Schule. Daher muss dann auch jemand die Geldeingänge kontrollieren, der Zugriff auf das Schulkonto hat.
Das stelle ich mir bei Schulen mit 2.000 Schülern witzig vor.
Hä??? Wie jetzt? Schulfahrten (Tagesfahrten wie auch Klassenfahrten) betreffen doch nicht alle unsere 2000 SuS gleichzeitig, sondern immer nur einzelne Klassen oder Gruppen! Und der Ablauf ist grundsätzlich so, dass eine solche Tages- oder mehrtägige Fahrt angekündigt wird mit Terminsetzung, bis wann das dafür anfallende Geld auf das entsprechende Konto - bei uns eben ein Schulkonto - überwiesen werden muss (egal, ob von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen SuS selbst oder ob es "über das Amt" über BuT läuft); dann prüft die organisierende Lehrkraft kurz vor Antritt der Fahrt, ob schon alle Gelder der SuS aus der entsprechenden Klasse/Kurs/Gruppe eingegangen sind und fertig. Was ist daran dann in irgendeiner Form "witzig" i. S. v. problematisch? Macht ihr das bei Klassenfahrten nicht genauso? (bei eintägigen Ausflügen ja scheinbar nicht?!)
Ist allerdings vollkommen irrelevant. Der Erlass bezieht sich die schulische Seite der Veranstaltung. Für die Kostenübernahme durch "Bildung und Teilhabe" sind die entsprechenden Vorgaben im SGB etc. relevant.
Es ging doch die ganze Zeit um Formulare, die zur Beantragung von Schulfahrten von den Erziehungsberechtigten genutzt werden müssen. Darunter fallen aber Theateraufführungen usw., die nicht einen kompletten Schultag lang dauern, nun mal nicht! Also sind diese Formulare dafür gar nicht gedacht. Dass die Kosten auch für solche Veranstaltungen natürlich über das BuT-Paket übernommen werden können, hat damit doch nichts zu tun; dafür müssen die Eltern dann wohl ein anderes Formular benutzen (oder wie auch immer das läuft; vielleicht reicht es da ja auch, einfach die Quittung im Sozialamt bzw. Jobcenter abzugeben).
Du hattest aber auf den offiziellen Weg verwiesen. Und der lautet halt im Voraus Antrag stellen, Bewilligungsschreiben bei der Schule vorlegen, Landkreis überweist Geld an die Schule. In dem Ablauf fließt kein Geld über die Eltern. Ist nur in der Praxis kaum händelbar.
Für ein- und mehrtägige Schulfahrten läuft das - siehe oben - bei uns genau über dieses Verfahren seit langen Jahren völlig problemlos. Für "Kurzveranstaltungen" wie Theateraufführungen am Schulort, die nur Kleinstbeträge kosten, muss aber natürlich im Voraus gar kein Antrag gestellt werden. Das habe ich doch oben beschrieben.
Wenn du das jetzt immer noch nicht verstanden hast, kann ich dir leider auch nicht mehr helfen
.