Beiträge von Humblebee

    Am BK findet, wenn überhaupt, nur reduziert Pausenaufsicht statt.


    Der Lärmpegel ist in der Regel auch ein völlig anderer. Ich würde sagen die Bedürfnisse hängen auch von der Schulform ab.

    Hm, also in NDS gibt an den allermeisten BBSn meines Wissens ganz "normale" Pausenaufsichten (nur keine "Mittagsaufsicht" in den Mensen), da wir ja auch eine Menge minderjähriger SuS haben. An meiner Schule hat jede Vollzeitlehrkraft und diejenigen, die mind. eine "Dreiviertelstelle" haben, zwei 20minütige Aufsichten, die Teilzeitlehrkräfte haben eine Aufsicht pro Woche (20 Min. vor oder nach dem Unterricht oder eben in einer unserer 20minütigen Pausen; in der 10-Min.-Pause nach der 8. Stunde gibt es allerdings keine Aufsicht mehr, weil in der 9./10. Stunde nur noch Sportkurse im BG - teilweise nicht mal in der Schule, sondern z. B. im Hallenbad - stattfinden).

    Was den Lärmpegel angeht, gebe ich dir recht. Dieser ist höchstens in einzelnen Klassen - oder Bildungsgängen wie der BES - mal etwas höher ;) .

    Der Samstag ist kein Ferientag, aber Unterricht findet keiner statt, wenn der Freitag nach 3 Stunden endete.

    Verstehe ich das richtig, dass in Hessen vor dem Beginn jeder Ferien, die an einem Montag beginnen, freitags nach der 3. Stunde Unterrichtsschluss ist?!? Wow! Hier in NDS endet nur nach der Zeugnisausgabe vor den Sommerferien an allen Schulen und nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse an den allgemeinbildenden Schulen der Unterricht schon nach der dritten Stunde. Ansonsten findet vor den Ferien Unterricht regulär nach Stundenplan statt, egal an welchem Wochentag Ferienbeginn ist.

    Formulare gibt es dafür nicht, zumindest bei uns nicht. Ist auch egal, es muss irgendwie angezeigt werden, wann der Sonderurlaub genommen wird.

    Für die "Elterntage" gibt es Formulare, allerdings nur für die Schulämter Frankfurt und Offenbach: Dienstliche Vordrucke und Hinweise für Lehrkräfte im hessischen Schuldienst | schulämter hessen.de .

    Wie beantragt ihr denn in Hessen die Teilnahme z. B. an Fortbildungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder oder Sonderurlaub wegen "Kind krank"? Dafür und für andere Gründe gibt es in NDS dieses Formular: 030_041 - Antrag auf Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung [Stand: 04.2016]


    Gibt es hier Kollegen aus Hessen, die einen solchen Antrag bereits gestellt haben? Tatsächlich existiert für mein Schulamt kein solches Formular. Werde da am Montag anrufen und nachfragen.

    Ja, da wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als bei dem für dich zuständigen Schulamt anzurufen. Finde ich übrigens irgendwie ulkig, dass jedes Schulamt eigene Formulare für verschiedene Zwecke hat. Da muss man ja echt aufpassen, dass man sich das richtige 'raussucht.

    Wenn das so ist, ist natürlich das Gespräch mit dem BGL, der eingeladen hat, das allererste. Ich würde mich - bevor nun jede/r einzelne auf ihn "einstürmt" - aber evtl. erstmal im Bildungsgang absprechen, dass ggf. nur eine Lehrkraft im Namen auch von anderen dieses Gespräch sucht/führt. Falls der BGL auf dem Samstag beharrt, ist mMn die SL der/die nächste Ansprechpartner*in.

    Mir erschließt sich nicht wirklich, warum im Rahmen einer A15-Bewerbung eine ganztägige Dienstbesprechung erfolgen soll. Ist das in NRW so vorgesehen? In NDS reicht da eine "normale" - an meiner Schule auf zwei Stunden gedeckelte - DB.

    Unser Terminplan läuft immer für ein Semester. Sobald der Terminplan dann aber veröffentlich ist, kann man sich darauf verlassen, dass sämtliche nicht geblocktenTage auch wirklich frei bleiben.


    Da sind dann Tage für Konferenzen etc. geblockt, die können dann entfallen oder sie finden statt. Aber Reisen kann man verlässlich nach diesem Plan buchen.

    Wir haben den Donnerstag als Konferenztag festgelegt und dieser Nachmittag muss dann auch von allen Lehrkräften freigehalten werden (wurde vor Jahren in der Gesamtkonferenz so abgestimmt), weil auf den Do. Nachmittag halt - mit mind. einer Woche "Vorlauf"- auch "spontane" Konferenzen wie Ordnungsmaßnahmenkonferenzen usw. gelegt werden können. Einige Termine - bspw. Zeugniskonferenzen - finden aber auch an anderen Tagen als dem Do. statt; die stehen allerdings dann schon zu Beginn des Schuljahres im Terminplan.

    Reisen könnte man an meiner Schule aber auch verlässlich nach dem Terminplan buchen. Auf die Idee, irgendwelche Veranstaltungen auf einen Samstag zu legen, ist bei uns außerdem noch nie jemand gekommen.

    Oh wow. Das erkläre ich gleich mal meiner Partnerin und frage sie, wie rechtzeitig sie ihre Termine kennt. Komm mal wieder runter. Natürlich tun sich im laufenden Schuljahr immer mal wieder längere Sitzungstermine auf, die vielleicht nur 3 Wochen vorher angekündigt sind. Wenn ich da eine Terimnüberschneidung habe, spreche ich halt mit der zuständigen Arbeitsgruppe oder der Schulleitung. Rechtsberarung?! Personalrat?! Wie seid ihr denn bitte drauf?? Als Gewerkschaftsvertreterin würde ich dir was husten.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde doch bereits sowohl mit dem Bildungsgangleiter als auch mit der Schulleitung gesprochen, oder RosaLaune ? Für mich wäre es - wenn diese Gespräche nicht "fruchten" - ganz klar der Lehrerpersonalrat der nächste Ansprechpartner. So ist es zumindest an meiner Schule üblich und auch vorgesehen.

    Das halte ich nicht für frühzeitig. Frühzeitig ist zu Beginn des Schuljahres, wenn der Terminplan kommt.

    Bis wann "läuft" denn euer Terminplan?

    An meiner Schule enthält der zu bzw. kurz vor Beginn des Schuljahres veröffentlichte Terminplan Termine von Anfang des Schuljahres bis zu den Sommerferien. Es kommen im Laufe des Schuljahres aber natürlich immer noch eine ganze Reihe von Terminen hinzu (z. B. werden die Abschlussprüfungstermine in verschiedenen Bildungsgängen erst im Herbst-Winter von den Bildungsganggruppen festgelegt; Termine für Fachgruppen- und Bildungsgangkonferenzen - von denen bei uns mittlerweile nur noch je eine pro Schuljahr verpflichtend ist - werden mit ca. vier Wochen Vorlauf festgelegt, etc.).

    Termine, die die (in NDS drei) "Orga-Tage" am Ende der Sommerferien betreffen, werden i. d. R. irgendwann m Frühjahr eingepflegt.

    Und ich habe beides ;) : KuK, die 12-14 Stunden unterrichten und diese am liebsten auf alle Wochentage verteilen möchten wie auch zwei Kolleginnen, die nach ihrer Elternzeit ihre acht Unterrichtsstunden an einem einzigen Wochentag haben wollten; das hat der Stundenplaner meiner Abteilung damals (ist schon ein paar Jahre her) auch so hinbekommen.

    Stundenplanwünsche sind wirklich sehr verschiedenen. Die einen würden am liebsten 10 Stundne am Tag machen für mehr freie Tage (z.B. ich, für mich ist jeder Arbeitstag ein Arbeitstag, egal wie viele oder wenige Stunden ich da halte) und andere möchten teilweise trotz weiter Anreise in Teilzeit mit möglichst wenigen Stunden kommen.

    Stimmt, das ist wirklich sehr individuell! Wobei an meiner Schule in der 9./10. Stunde eh nur ein paar wenige Sportkurse im BG stattfinden und meines Wissens bislang noch nie eine Lehrkraft zehn Stunden am Stück hatte.

    Redet ihr von vier Hohlstunden pro Woche? Ist das nicht sau wenig? Wir haben regelmäßig >=5. Oder geht es um einen einzelnen Tag?

    Mit Hohlstunden sind Freistunden zwischen Unterrichtsstunden gemeint, oder?

    Vier Hohlstunden pro Woche bei vollem Deputat sind doch überhaupt nichts extremes... vor allem an einer mittelgroßen bis großen Schule.

    Wie gesagt: Bei uns ist ein Maximum von vier Springstunden pro Woche im Stundenplankonzept festgelegt. Das ist auch an unserer recht großen Schule (ca. 1800 SuS und ca. 130 KuK) gut umsetzbar. Wir haben aber auch keinen Unterricht in "Schienen", wie er an allgemeinbildenden Gymnasien üblich ist.

    Am liebsten gar keine. 4 wäre für mich das Maximum. Mehr würde ich bei der Stundenplanerstellung auch nicht zulassen.

    Wir haben seit einigen Jahren ein Stunden- und Vertretungsplankonzept, in dem zwei Doppelstunden - also vier Unterrichtsstunden - als Höchstzahl an Springstunden vorgegeben sind. Wenn natürlich jemand gerne mehr Springstunden haben möchte, kann sie/er das einfach den Stundenplaner*innen mitteilen.

    Wenn ich es hier richtig lese, haben tatsächlich hessische Lehrkräfte nach einer Geburt Anspruch auf acht "Elterntage": Bezahlte Freistellung des Partners oder der Partnerin nach einer Geburt für 8 Tage | Hessischer Philologenverband e.V. und gew-hessen: Elterntage für Alle! . Da es sich hierbei um Sonderurlaub handelt, müsstest du diese Tage m. E. sowieso über das entsprechende Formular bei deiner SL beantragen; dann hast du das Ganze nach der Genehmigung ja schriftlich vorliegen.

    Arztrechnungen nicht vorstrecken müssen (vor allem bei chronischen Erkrankungen SEHR hilfreich), deutlich umfassendere therapeutische Versorgung bei psychischen Erkrankungen aller Art (was gerade im Schuldienst mit der hohen Burnout- Quote relevant werden kann), Folgerezepte digital anfordern können beim Arzt und ohne erst noch in die Praxis gehen zu müssen in der Apotheke mit dem Kärtchen abholen können.

    Bzgl. des Nicht-Vorstrecken-Müssens von Rechnungen gebe ich dir recht und auch bzgl. der Tatsache, dass man als PKV-Versicherte*r zur Abholung von Rezepten und auch von AU extra in der Arztpraxis erscheinen muss, aber hinsichtlich der Versorgung bei psychischen Erkrankungen bin ich mir da nicht so sicher. Die Wartezeiten für therapeutische Behandlungen sind m. E. sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte lang und man muss schon wirkliches Glück haben, an einen Therapieplatz zu kommen. Ich habe in meinem persönlichen Umfeld sowohl GKV- als auch PKV-Versicherte mit psychischen Erkrankungen und kann nicht erkennen, dass die GKV-Patient*innen irgendwie "besser gestellt" sind, muss ich sagen. Im Gegenteil hat eine Bekannte, die privat versichert ist, innerhalb von 10 Tagen einen Therapieplatz in einer psychiatrischen Privatklinik (EDIT: spezielle Burnout-Klinik) bekommen.

    Ist es überhaupt möglich, in einem Verein einfach einen einzelnen Kurs zu buchen? Ich hab Schwimmen damals bei der DLRG gelernt, aber dafür wurde ich halt auch im Verein angemeldet. Meine Freundinnen auch. Und wir sind dann auch mindestens über die Grundschulzeit alle regelmäßig 1-2x wöchentlich schwimmen gewesen. Wenn Vereine zu reinen "Einmaldienstleistern" verkommen, ist das ja irgendwie auch schade.

    Hier in der Stadt ist das bei einem Sportverein möglich, der eine eigene kleine Schwimmhalle hat. Dort kann man auch als Nicht-Vereinsmitglied schwimmen gehen. Dass dadurch dieser Verein zu einem "Einmaldienstleister verkommen" würde, sehe ich nicht.

    Hier sind es in der Regel nicht die Vereine, die die Schwimmkurse anbieten, sondern kommerzielle Anbieter und Schwimmschulen.

    Hier werden neben dem o. g. Verein auch in zwei der städtischen Hallenbäder Schwimmkurse angeboten (organisiert von der Stadt und der DLRG) sowie von drei oder vier kleinen Schwimmschulen. Die Angebote sind aber leider wohl nicht ausreichend; laut eines Zeitungsartikels vom letzten Jahr sind die Wartelisten lang.

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