Bei uns sagt der Schulträger, dass das Landesaufgaben sind und deshalb die Sekretärinnen das nicht tun sollen (ist Arbeitszeit, die der Schulträger nicht bezahlen möchte).
In dem Fall zurecht. Für die Fahrtkostenerstattung sind tatsächlich Landesmittel zu nutzen, mit denen der Schulträger nichts zu tun hat.
Ok, das ist wirklich interessant. Bei uns ist das tatsächlich "schon immer so" geregelt (und ich bin nun schon seit 2003 an dieser Schule). Die besagte Sekretärin verwaltet auch unser Schulgirokonto.