Beiträge von worldcomingdown

    sunny:


    "Spinner" ist zwar nicht nett, aber m.E. der richtige Ausdruck für Leute, die glauben, von Außerirdischen abzustammen, mit Elvis zusammenzuwohnen oder (wörtlich) an Jungfrauengeburten, Himmelfahrten und ähnliches glauben. Da ist sachlich kein Unterschied, ich verweise mal auf die hervorragende Satire des Fliegenden Spaghettimonsters...
    Entscheidend ist aber nicht, was dieser Herr glaubt, sondern wie er vorgegangen ist: Gleich Anruf bei der Chefin, dort überaus wütend und außer sich. Außerdem wusste die Tochter genau, dass Handys verboten sind und Aufzeichnungen damit noch viel mehr, da gab es ähnliche Fälle und außerdem steht es in der Schulordnung.


    Ich bin wütend, das gebe ich gerne zu. Ich finde das Vorgehen von Vater und Tochter absolut inakzeptabel, und mit einer Anzeige wären sie sicherlich erstmal in der Defensive. Natürlich hätte ich damit auch einigen Ärger (Ermitlungen etc.), aber den habe ich wohl auch bei einem Gespräch, zumal mir vollkommen unklar ist, was das bringen soll. Und ich weiß auch nicht, ob meine SL mir nicht in den Rücken fällt.


    Nicht zuletzt angesichts der aktuellen politischen Situation bezüglich des um sich greifenden Islamismus sollte die aufgeklärte Menschheit Fundamentalisten meines Erachtens klar und entschieden entgegentreten. Sicher wäre es "einfacher" und "konfliktfreier" gewesen, die Mohammed-Karikaturen nicht zu drucken, vielleicht gab es weniger Ärger, weil die Idomeneo-Oper abgesetzt wurde... Vielleicht sollten wir uns alle freiwillig ein Kopftuch umbinden, um die religiösen Gefühle anderer nicht zustören... Ich sehe in religiösem Fundamentalismus ein Übel, das schon viel zu viel Unheil angerichtet hat und dem man keinesfalls Raum überlassen sollte. Toleranz gegenüber den Intoleranten wird uns ins Verhängnis führen.


    Gerade wir als Lehrer sollten uns sehr genau fragen, für welche Werte wir eintreten.


    MfG


    wcd

    Habe eben nochmal ein wenig im Netz gesucht und auf lehrer-online.de einen Text gefunden, welcher besagt, dass ungenehmigte Tonaufnahmen im Unterricht sehr wohl eine Straftat nach §201 StGB darstellen können:

    Zitat

    b) Straftaten bei Tonaufnahmen
    Wird mittels Handy oder anderer digitaler Aufzeichnungsgeräte heimlich das gesprochene Wort einer Person aufgezeichnet oder eine solche Aufzeichnung anderen Personen zur Verfügung gestellt, kann eine Strafbarkeit nach § 201 StGB gegeben sein. Denn nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine solche Aufnahme gebraucht (zum Beispiel vorgespielt) beziehungsweise Dritten zugänglich macht (zum Beispiel Überlassen des Tonträgers, Übertragung von Handy zu Handy per Bluetooth oder MMS). Eine Nichtöffentlichkeit im Sinne des § 201a StGB liegt immer dann vor, wenn das Wort nicht an die Allgemeinheit, sondern an einen abgegrenzten Personenkreis, der etwa aufgrund der sachlichen Beziehungen miteinander verbunden ist, gerichtet ist. Dies dürfte zum Beispiel für den Vortrag einer Lehrkraft vor der Schulklasse gelten, zumal § 201 StGB gerade keine Vertraulichkeit voraussetzt. Dagegen scheidet eine Strafbarkeit nach § 201 StGB aus, wenn der Täter befugt eine Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes erstellt. Eine Befugnis ist insbesondere zu bejahen, wenn der Betroffene (auch stillschweigend) einwilligt oder Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, vorliegen. Eine Notwehrlage dürfte aber nur in Ausnahmefällen zu bejahen sein. Jedenfalls ist eine Notwehrsituation dann nicht gegeben, wenn bestimmte Aussagen mitgeschnitten werden, weil sie aus Sicht des Täters Beleidigungen darstellen und er diese zu Beweiszwecken dokumentieren will. Denn eine Notwehrhandlung setzt voraus, dass sie geeignet ist, einen rechtswidrigen Angriff erfolgreich abzuwehren beziehungsweise zu beenden, was bei der bloßen Aufnahme einer rechtswidrigen Aussage aber gerade nicht der Fall ist. Inwieweit in diesen Konstellationen andere Rechtfertigungsgründe wie etwa die "Wahrnehmung berechtigter Interessen" Anwendung finden können, ist bislang ungeklärt und im Ergebnis eher zweifelhaft.


    Ich überlege, ob ich nicht wirklich einfach mal die Flucht nach vorn antreten soll, zur Polizei latsche und einfach mal Anzeige erstatte. Wenn sie 14 ist, istdas Mädel sogar bedingt strafmündig. Warum sollte ich mir ein Gespräch mit einem Spinner antun, das mich Zeit und Nerven kostet und aller Wahrscheinlichkeit nach nichts bringt? Meine Chefin will natürlich möglichst kein Aufsehen und die Sache "elternfreundlich" lösen, aber ich finde das Vorgehen von Vater (gleich cholerischer Anruf bei der SL) sowie der Tochter (macht auf brave Musterschülerin, sagt sogar meinem wohlgemeinten Vorschlag zu, aber macht heimlich Aufnahmen und zeigt sie ihrem Erzeuger) nach wie vor ungeheuerlich...


    Gruß


    wcd

    Hallo zusammen,


    bin gestern im Fach Bio in Klasse 8 einer IGS ins Thema Evolution eingestiegen. Es kam zu einer Diskussion Evolution vs. Schöpfungsgeschichte, in diesem Zusammenhang habe ich geäußert, dass die ET zwar nicht bewiesen oder experimentell überprüft werden kann, aufgrund vieler Indizien heute aber von der großen Mehrheit der Biologen als richtig akzeptiert wird. Gleichzeitig habe ich betont, dass gemäß herrschender Religionsfreiheit natürlich jeder glauben kann was er will, ich aber die in den USA anzutreffenden Bestrebungen, die Schöpfungsgeschichte als zur ET gleichwertig in den Lehrplan aufzunehmen, als verrückt, schlimm und vom naturwissenschaftl. Standpunkt als nicht nachvollziehbar erachte (Stichwort Intelligent Design). Nach Ende der Stunde kam eine (sehr stille) Schülerin zu mir, die sich an dem Unterrichtsgespräch nicht beteiligt hatte: Sie fragte, ob das Thema in einer Lernkontrolle vorkomme, da sie nicht "daran glaubt". Ich antwortete ihr, dass ich ihr über ihren Glauben natürlich keine Vorschriften machen will, und schlug ihr zur Vermeidung von Gewissenskonflikten vor, in der Arbeit unpersönlich zu formulieren: "Nach der Evolutionstheorie...". Dies akzeptierte sie und ich hielt das Problem für gelöst. Am nächsten Tag kontaktierte mich die Schulleiterin und berichtete von einem Anruf des äußerst aufgebrachten Vaters. Er beklagte meine Äußerungen und gab als Beweis Handymitschnitte seiner Tochter an. Zunächst schlug meine SL ein Telefonat mit dem Vater vor, meinte später aber, ein Gespräch im Beisein eines Dritten (Fachkollegen) in der Schule sei vielleicht sinnvoller.


    Meine Fragen an Euch:


    1. Inwieweit darf ich mich "schöpfungskritisch" äußern? Ich muss einerseits ja "weltanschaulich neutral" bleiben, andererseits bin ich aber meinem Fach und einer wissenschaftlichen Denkweise verpflichtet. Außerdem halte ich eine Appeasement-Haltung gegenüber religiösen Fundis für bedenklich (egal obIslam oder Christentum).


    2. Handys sind im Unterricht natürlich verboten, Mitschnitte des Unterrichts sicher noch mehr: Kann ich dagegen vorgehen, sozusagen als "Flucht nach vorn", um aus der Defensive zu kommen? Rechtsmittel/Anzeige wegen Verletzung eigener Rechte oder nur auf pädagogische Maßnahme u.ä.?


    3. Welches Vorgehen haltet ihr für sinnvoll? Telefonat, persönliches Gespräch? Was kann ich dabei verlieren oder gewissen? Kenne mich mit christlichen Fundis wenig aus, stehe einer Diskussion mit ihnen aber skeptisch gegenüber, da ich befürchte, dass sie für Argumente nicht allzu zugänglich sind, sonst wären sie keine Fundis...


    Bin übrigens noch StR z.A. und ohne allzu viel Erfahrung, tausche mich natürlich auch IRL mit Kollegen darüber aus.


    MfG


    wcd

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