Du bist arbeitslos, du hast keinen besonderen Status als "Nicht-Beamter", sondern du bist halt einfach Arbeitslos und stehst in keinem Verhältnis zum Land Bawü. Du hast momentan nix mit dem LBV oder der Beihilfe o.ä. am Hut, dementsprechend auch keinen Anspruch und keine Beihilfeberechtigung. Sofern du nicht Anspruch auf ALG I hast, hast du Anspruch auf ALG II. Deine private Krankenversicherung läuft weiter, musst du aber auf 100% Abdeckung umstellen. Für dein Kind genauso, das hat aktuell keinen Beihilfeanspruch.
Warst du zum Zeitpunkt der Geburt schon nicht mehr Beamter? Dann hatte es da auch keine Beihilfeansprüche.
Habe ich irgendwo behauptet, ich sei aktuell etwas Besonderes? Ich war Beamter bis 31.07., wie gesagt, ich habe das Referendariat ganz normal beendet. Natürlich erhalte ich auch jetzt noch Rechnungen von Krankenhäusern, in denen wir mit unserer Tochter aufgrund diverser Untersuchungen waren. Und es geht hier ja nicht zwingend um das Datum des Einreichens, sondern um das Datum der Leistung! Und das war zu der Zeit, als ich noch Beamter war. ALG I Anspruch kann ich nicht haben, da ich innerhalb der letzten 2 Jahre nicht 1 Jahr (? kann auch ein kürzerer Zeitraum gewesen sein) am Stück in die Sozialkassen eingezahlt habe (so die Erklärung der Dame auf dem Jobcenter). Für ALG II verdient meine Frau mit dem Elterngeld aktuell noch zu viel. Aber darum ging es hier doch gar nicht? Für mich sowie für meine Tochter habe ich eine sogenannte Anwartschaft abgeschlossen, es ist auch bereits alles mit der PKV ab September geregelt, lediglich für den Zeitraum der Sommerferien bin ich (inkl. meiner Tochter) in die gesetzliche Familienversicherung meiner Frau mit gerutscht. Ehrlich gesagt verstehe ich gar nicht, wie wir jetzt auf dieses Thema gekommen sind.
Zum Thema Ref in BaWü: Jeder Refi in BaWü beginnt seinen Vorbereitungsdienst zum 1.2. des Jahres und beendet (wenn alles glattläuft) ihn zum 31.07. des Folgejahres, sodass sich das Land quasi anderthalb Monatsgehälter spart. Das ist sehr ärgerlich und spiegelt auch keineswegs eine Form der Wertschätzung wider, ist aber allgemein bekannt und man kann sich drauf einstellen (oder man versemmelt absichtlich eine Lehrprobe, dann wird die ganze Angelegenheit über die Sommerferien natürlich verlängert).
Du musst ja auch die Rechnungen einreichen können, die in deiner Zeit als Referendar entstanden sind und jetzt erst ankommen.
Eben, daher bin ich auch aktuell auch verunsichert, dass ich keine Beihilfeanträge einreichen kann. Da wird nämlich sicherlich noch etwas reinflattern (an Rechnungen).
Aber wenn das bei euch wirklich so ist, dass ihr dann zwischendurch keine Beamten seid und auch nicht nachträglich für die Ferien rückwirkend besoldet werdet oder so, dann hat natürlich auch dein Kind in der Zeit Anspruch auf Beihilfe und muss voll versichert werden.
Daher wurde auch für den Zeitraum der Sommerferien eine Anwartschaft abgeschlossen, meine Tochter und ich sind aktuell in der Familienversicherung bei meiner Frau mitversichert (GKV).