Beiträge von Buwina

    Ich kenne es so: Beurteilung bleibt nur dann bestehen, wenn es keine anderen Bewerber gibt. Ansonsten: alles wieder auf Null.


    Übrigens, frech finde ich hier zweierlei:
    1. verbindliche Antworten in einem Forum einzufordern und das direkt mit dem ersten Beitrag
    2. Auf zig Stellen bewerben, obwohl man die nicht haben will und dann auch noch über den Klageweg alles blockieren. Kein Wunder, dass alles immer länger dauert, weil alle das gerichtsfest begründen müssen.


    Man könnte auch einfach akzeptieren, dass da jemand anders besser war und sich beim nächsten mal wieder bewerben.

    Tja, was soll man dazu sagen????
    Leider nehmen viele Lehrer offensichtlich das, was von der Bezirksregierung kommt, als gegeben hin und stecken dann den Kopf in den Sand. Dass da offensichtlich jemand nicht eindeutig besser war, zeigt ja schon alleine die Tatsache, dass meine erste Klage erfolgreich war. Besser wären nach meinem Dafürhalten im Übrigen eine Kollegin und ein Kollege gewesen, die aber noch nicht einmal unter die "Top 2" gekommen sind...sehr verwunderlich das ganze Procedere, auch für den Rest des Kollegiums!!! Na ja...ich habe halt geklagt und die beiden haben andere Schlüsse gezogen und sind nun der Bezirksregierung dankbar für´s Augenöffnen!!! Das ist dann leider das, was dabei herauskommt...
    Und von den anderen Stellen, auf die ich mich beworben habe, hätte ich jede mit Kusshand genommen und zwei Schulleiter, bei denen ich bereits vorgesprochen hatte, würden mich auch sofort nehmen...aber nun ist durch die kurzfristig neu ausgeschriebenen Stellen bei uns halt eine völlig andere Ausgangslage entstanden...
    Ach ja...und frech finde ich meine Frage auch nicht unbedingt, vielmehr zielte die Formulierung darauf ab, dass es schön wäre, wenn nicht irgendwelche Vermutungen in den Raum gestellt würden...die habe ich nämlich schon von anderen Seiten bekommen.
    Aber wie dem auch sei...ich suche dann wohl besser in anderen Quellen weiter.
    Vielen Dank und byebye
    Buwina

    So...hallo erstmal, ich bin hier absolut neu und weiß auch nicht genau, ob dies das richtige "Thema" für meine Frage ist.
    Kurz mein "Fall":
    Ich hatte mich an meiner Schule (RS) auf eine A13-Stelle beworben und eine Bestbeurteilung von meiner SL bekommen. Im Kreise von insgesamt neun Bewerbern (intern und extern) lag ich nach Ansicht der Bezirksregierung an zweiter Stelle, sodass eine Kollegin die Stelle bekommen sollte (Begründung: Qualifikationsvorsprung). Dagegen hatte ich eine Konkurrentenklage eingereicht und auch vor dem Verwaltungsgericht gewonnen, da die Dezernentin (!!!) in der "Ausschärfungstabelle" in drei Fällen (!!!) Aussagen die Kollegin betreffend verbessert und in zwei Fällen (!!!) Aussagen meine Leistungen betreffend verschlechtert hatte!!! Dies wurde vom Verwaltungsgericht tatsächlich so festgestellt!!! Die Bezirksregierung musste das Auswahlverfahren erneut durchführen und erneut wurde die Kollegin für die Stellenbesetzung vorgesehen, diesmal jedoch mit der Begründung "höheres Dienstalter". Na ja, was soll ich sagen??? Wie ich mir schon gedacht hatte, habe ich nun die zweite Klage vor dem Verwaltungsgericht verloren... ;(
    Zwischenzeitlich hatte ich mich allerdings auch auf insgesamt 17 Beförderungsstellen an vier anderen Schulen beworben, deren Besetzung natürlich aufgrund meiner "Klagerei" bislang nicht erfolgen konnte...was mir natürlich für alle beteiligten Lehrerinnen und Lehrer leid tut... ;(
    Dummerweise sind heute kurzfristig an meiner Schule drei weitere Beförderungsstellen ausgeschrieben worden. Meine Beurteilung ist noch gültig, sodass ich da sicherlich hervorragende Chancen hätte... ;) Nun meine Frage, auf die ich bislang keine Antwort gefunden habe:
    Kann ich, wenn ich eine Bewerbung auf diese drei Beförderungsstellen abgeschickt habe, anschließend meine Bewerbungen für die Beförderungsstellen an den anderen Schulen wieder zurückziehen???
    Über eine kurzfristige (und möglichst verbindliche??) Antwort wäre ich sehr dankbar und natürlich weiß ich, dass ich damit hoch pokern würde, weil natürlich plötzlich immer auch auswärtige Bewerber auftauchen könnten, die ebenfalls eine Bestbeurteilung haben und möglicherweise ein höheres Dienstalter aufweisen... ;) Das nehme ich aber in Kauf, weil ich erstens meine Schule eigentlich gar nicht verlassen möchte und zweitens meine Beurteilung dann immer noch knapp eineinhalb Jahre gültig bleiben würde...
    Gruß
    Buwina

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