Was wir nicht verstehen ist, dass es nun auch an den Realschulen für Funktionsstellen geben soll mit Entlastung. Hier wäre natürlich interessant zu wissen, wieviel es für die jeweiligen Funktionen gibt. Ist der Ganztag an der Realschule/OBERSCHULE besser am Gym oder an der Oberschule?
Beiträge von Angryvarier
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Nein, außer es gibt Fehler in der ursprünglichen Benotung z.B. keine schr. Leistungen erhoben etc. Die Noten können sonst nicht von der SL geändert werden!
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Hallo,
Es gibt in unserer Schulcommunity augenblicklich eine Diskussion, inwiefern Funktionsträger A14 an Gymnasien Entlastungsstunden erhalten z.B. für Bücherausleihe, Betreuung Iserv oder Ganztag. Ich bin der Meinung, dass es am Gymnasium in NDS keine Entlastungsstunden für A14 gibt, an Gesamtschulen schon, oder liege ich da falsch??
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Aufgrund dieser Zustände bleibt alles wie es ist, die Strategie "divide et impera" scheint hier mustergültig zu funktionieren. Nur individuelle Klagen (Reisekostenersattung) oder die EU scheinen noch Bewegung in dieses festgefahrene System zu bringen.
Persönlich habe ich die Hoffnung auf Veränderung durch kollektive Prozesse ausgehend von der Basis schon aufgegeben. Jeder ist sich offensichtlich selbst der Nächste und unter Lehrern gilt dies erst Recht.
Gruß !
Hier muss ich dir leider teilweise widersprechen. Richtig ist, dass die Impulse für Veränderungen eher von einzelnen Lehrkräften ausgehen, die sich aber durchaus mit Erfolg an die GEWerkschaft und den PHVN wenden. Hier in NDS arbeiten die Verbände recht intensiv an einer Verbesserung und z.T. auch intensiv zusammen. Die Rechtsabteilungen der GEWerkschaft und des PHVN nehmen sich sehr engagiert dieser Problematik an, da wir ja alle Stadien, wie bereits beschrieben, durchlaufen haben, Verfahren vor dem OVG mit heftigster "Klatsche" für das KUMI, Arbeitszeitstudie, Evaluation der Arbeitszeit durch die Behörde in Form einer sog. "Arbeitszeitkomission". Eigentlich ist die Sache "ausgeschrieben" und auch jedem klar. Das Schwierige an der Sachlage ist, dass keiner die Konsequenzen eines Urteils tragen will. Hierzu ist auch interessant, was laut PHVN-Zeitschrift der Richter in einem Verfahren gesagt haben soll, dass er nämlich wisse, dass beide Seiten in Revision gehen wollen und er deshalb auch -hier meinen Interpretation- kein so folgenreiches Urteil fällen möchte. Es geht um eine andere Sichtweise von Arbeit- und Arbeitsstruktur, die sich aber über Jahrzehnte erst hat, besonders in der Rechtssprechung des EuGH, herausbilden müssen. Diese ist nun auch in Deutschland nicht mehr zu leugnen, nur keiner will die Verantwortung übernehmen. Auch in den Verbänden weiß man sehr genau, wie ich vermute, dass nur eines hilft, - und in dem Punkt bin ich sehr bei dir! - klagen in "Musterklagen" durch einzelne, mutige Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht einschüchtern lassen. Dass das Urteil des EuGH jetzt gefällt wurde, da mehrere Verfahren in Nds anhängig sind, ist ein glücklicher, aber auch "logischer" Zufall, der den Verfahren noch den notwendigen "Schub" verleihen könnte. Mal sehen was kommt, mal sehen, ob die Richter dem EuGH im Urteil vom 14.05.19 folgen.
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Es ist doch kein großes Geheimnis, dass wir oft so oder so ein Zimmer als Arbeitszimmer unterhalten würden und gerne die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung mitnehmen.
Moin in die Gemeinde! Nein, wir brauchen unser häusliches AZ. Denn dort erledige ich 60-65% meiner Arbeitszeit und nur dort habe ich die Mittel und Materialien, um mich vorzubereiten. In unserer Schule gibt es einen Lehrerarbeitsraum mit 5 PC für 89 Kollegen auf 20 m2. Das wars. Zudem sind diese Arbeitsplätze nicht ergonomisch ausgestattet, wie von der Behörde eigentlich gefordert! Nebenbei, einem Kollegen wurde nach einer OP vom Arzt attestiert, dass er entsprechende ergonomische Möbel für seinen Arbeitsplatz benötigt. Die Sachbearbeiterin meinte dann zu ihm, dass er doch gar kein häusliches Arbeitszimmer habe und damit auch keinen Anspruch für solche Möbel. Als er dann einwarf, dass er aber auch in der Schule keinen Arbeitsplatz habe, wusste die Sachbearbeiterin auch nicht weiter und verwies an den Dezernenten. Dabei ist die Sache doch recht klar, oder ? Das FA erkennt unser AZ teilweise an, also müssen wir doch auch dort eines haben? Die Frau des Kollegen arbeitet in einer Behörde und muss diese ergonomischen Möbel für alle Angestellten und Beamte anschaffen. Warum gilt das nicht auch für Lehrer? Sind wir bezüglich der Arbeitszeit (40 Stunden) und bezüglich der Ausstattung Beamte zweiter Klasse?? Es geht nur mit Klagen!!
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Ich merke, dass mein Unterricht schlechter wird, weil ich zu viel Zeit in andere Dinge stecken muss. Diese Entwicklung empfinde ich als fatal, da das Unterrichten für mich die Hauptaufgabe sein sollte. Manchmal bin ich richtig gefrustet, wenn ich nach einem Schultag nach Hause komme.
Leider ist das auch meine Wahrnehmung, wie ich hier offen gestehen muss. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass das in Nds auch dem Dienstherrn bekannt ist und stillschweigend geduldet wird, da man die Schulen für "eigenverantwortlich" erklärt hat, um Gelder und vermeintlich Ressourcen zu sparen. Besonders schlimm dürfte es für die Funktionsstelleninhaber A14 sein, die ja keinerlei Entlastung erhalten.
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Aber solch ein individuelles "Schonverhalten" darf und kann nicht die Lösung sein für die in vielen Bereichen mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht mehr vernünftig zu leistenden Aufgaben des Schulsystems!
Gruß !Da muss ich dir erneut zustimmen. Ich habe heute lange mit einem Kollegen über die fehlende Schulaufsicht in Nds diskutiert. Und ja, wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die "eigenverantwortliche Schule" der beste "Trick" der Landesregierung war, um sich aus der bildungspolitischen Gesamtverantwortung zu ziehen. Aufgaben, die vormals mehr oder weniger einheitlich von der Behörde übernommen wurden, liegen nun in den Händen von völlig überlasteten, weil nicht als Verwaltungsprofis ausgebildeten Schulleitungen, die dann häufig nur die Chance sehen, diese Aufgaben zu delegieren. Jede Schule entscheidet anders, sodass es zu Redundanzen, aber auch zu Defiziten kommt. Der kleine Kollege soll dann mal eben die Schulbuchausleihe stemmen, soll Geld verwalten etc. Das ist nicht unsere Aufgabe!!! Dagegen muss man sich wehren oder auf die Missstände hinweisen -was aber in der Laschu auch niemanden interessiert, da dort alle kaum einen Überblick über die Situation vor Ort haben-. Erlasse werden erfunden oder nicht umgesetzt. Mal sehn, wie es in Nds nun weiter geht, aber die Hütte brennt!
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Nochmals, es geht mir um die Relation.
Exakt! Und hierbei wird deutlich, dass sich mögl. Neubewerber aus dem Vergleich mit anderen Arbeitgebern eben nicht mehr für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschule entscheiden, sondern sich ggf. sogar versetzen lassen oder gleich wegbleiben! Das ist in Nds., wo eben keinerlei Sonderzahlung mehr geleistet wird ein echtes Problem. Das gilt übrigens auch für die gesamte übrige Verwaltung. Und, da wir in direkter Konkurrenz zu VW und Conti stehen in Hannover, ist der Vergleich mit diesen Unternehmen durchaus berechtigt. Jeder" Honk" mit Verlaub rechnet sich doch aus, welchen Stress er für welches Gehalt aushalten muss. Da schneidet das Lehramt/die öffentliche Verwaltung/das Richteramt natürlich recht schlecht ab. Das vor allem auch, da jeder weiß, dass das Land keinerlei Interesse hat, hier nachzusteuern, oder, um es mit den Worten des Sprechers des Justizministeriums zu sagen: "Unsere Richter sind so gut, dass sie keine Entlastung brauchen!!" Deswegen gibt es nur einen Weg⇒ klagen !!
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Der Lohnabstand ist in den letzten 30 Jahren rapide geschrumpft. Beamte 2% Lohnzuwachs auf 2 Jahre verteilt, Metaller 4-6 % jährlich. Das läppert sich.
Genau! Zudem gibt es bei VW oder der Conti ordentliches Weihnachtsgeld! Im bundesdeutschen Durchschnitt 2583€!! In Nds bekommen wir seit 2005 kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld! Nicht ohne Grund liegt unsere Besoldung zur Entscheidung bei Gericht in Karlsruhe. Mit dem Dienstherrn kann man nur über Gericht kommunizieren!!
Ich habe übrigens gerade eine Definition von Arbeitszeit des DGB gelesen. Die lautet, wie folgt:
" Alles, was ich mache, um das betriebliche Interesse meines Arbeitgebers zu befriedigen, ist Arbeit und als solche zu erfassen."Das halte ich für einen letztlich gerechtfertigten weiten Ansatz!
Und ganz aktuell von gestern!
"Hannover, 12. Juni 2019: In fast 800 niedersächsischen Schulen fordern die Beschäftigten auf Initiative der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) spürbare Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen. Bei Personalversammlungen am 12. und 13. Juni bringen Personalräte entsprechende Resolutionen ein, die das Land Niedersachsen als Dienstherrn eindringlich zum Handeln auffordern.
„Dieser riesige Aufschrei stellt eine neue Qualität dar. Wenn die Landesregierung nach dem Protest von 800 fast zeitgleichen Personalversammlungen nicht endlich handelt, nimmt sie ihre Aufgabe schlicht nicht wahr. Die politisch Verantwortlichen sind jetzt am Zug, ihre weitgehende Untätigkeit schleunigst zu beenden“, kritisierte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth. Ihre Gewerkschaft hatte die landesweiten Personalversammlungen angeregt, um die Missstände in den Schulen zu verdeutlichen. Bis Ende Juni wird die GEW die verabschiedeten Resolutionen sammeln, um sie Kultusminister Grant Hendrik Tonne zu übergeben.
„Die Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Realschulen fordern, endlich wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Schulformen bezahlt zu werden“, führte Pooth aus. Diese Ungerechtigkeit schaffe eine Abwanderungswelle in andere Bundesländer, die verbeamtete Lehrkräfte bereits mit A 13 statt A 12 und tarifbeschäftigte mit E 13 statt E 11 bezahlen.
„Jedes Jahr Millionen von unbezahlten und nicht ausgeglichenen Überstunden offenbaren einen weiteren zentralen Aspekt verfehlter Bildungspolitik“, sagte sie. Die neu geschaffene Überstunden-Uhr der GEW überschritt am Pfingstsonntag allein für die Grund-, Gesamt- und Gymnasiallehrkräfte in Niedersachsen (für die anderen Schulformen liegen der GEW keine repräsentativen Daten vor) den Wert von 10 Millionen, seit Minister Tonne sein Amt im November 2017 angetreten hatte.
„Die noch immer nicht umgesetzte Abschaffung der Zwangsteilzeit von pädagogischen und therapeutischen Fachkräften stellt einen weiteren Missstand dar, der sofort behoben werden muss. Das gilt ebenso für die in Aussicht gestellte Wiedereinführung der zweiten Stunde Altersermäßigung für Lehrkräfte, auf die wir immer noch warten“, ergänzte die Landesvorsitzende. Der Finanzminister stelle die nötigen Mittel für die Schulen nicht zu Verfügung und der Kultusminister gehe die entscheidenden Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigen-Situation nicht an. Darunter leide auch die Qualität des Unterrichts, was zu Lasten aktueller und künftiger Generationen von Schülerinnen und Schülern gehe.
„Setzt sich diese Allianz der Untätigkeit fort, wird das System Schule unweigerlich kollabieren. Aus Sicht der Personalräte, der Schulbeschäftigten und der GEW ist klar: Der Kultusetat muss endlich massiv erhöht werden“, fasste Pooth zusammen."Richtig so!!
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Dieser hat aber dafür Sorge zu tragen (und muss unter Verweis auf die Arbeits- und Mindestruhezeiten daran deutlich erinnert werden), dass genügend Begleitpersonen vorhanden sind.
Hehe, nicht schlecht. Bei uns drängt die SL immer darauf, dass nur eine Begleitperson die Klasse beaufsichtigt, da sonst unnötig Ressourcen verbraucht werden.
Aber um der Diskussion noch mal eine "Rote Linie" zu geben, ist doch offensichtlich, dass sich der Gesetzgeber von dem bisher lässig vereinbarten Gestaltungsspielraum, der dem Dienstherrn bei der Gestaltung der AZ zusteht, wie häufig behauptet wird, abwendet. Das lässt sich beim EuGH, aber auch in Deutschland beobachten. Hier ist es nun notwendig, dass die Rechtssprechung diesen Weg auch durch Urteile untermauert. Denn eins ist den Senaten der Gerichte auch ganz klar, dass der Dienstherr hier sehr eigennützig mit dem Begriff Gestaltungsspielraum umgeht. -
Du irrst. Ich bezog mich auf die "Argumente" dagegen und bin ganz bei Dir.
OK, sorry!
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Je mehr ich vom herkömmlichen Unterrichten wegkomme, desto seltsamer erscheint mir immer öfter die Denkweise vieler Lehrer. Viele von uns scheinen sich wirklich in einer Art Traumwelt zu bewegen, was den Job betrifft
Hm, wie ist denn das gemeint? Meinst du, dass wir uns in unserer Argumentation für eine Aufzeichnung der Arbeitszeit in einer Traumwelt bewegen? Solltest du das meinen, hielte ich es für recht abgehoben, ja geradezu arrogant, da es aus meiner Erfahrung heraus bei vielen Kollegen "brennt" und die Entlastung kommen muss! Insofern halte ich das Urteil des EuGH und eine Diskussion über zu lange Arbeitszeiten/Entgrenzung der Arbeit für lange überfällig.
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Die viele Arbeitszeit zu Hause sieht halt niemand. Wenn mein Nachbar, Konrektor am Gymnasium, nachmittags schon den Rasen mäht, grinsen die anderen Nachbarn. Die sehen halt nicht, dass er abends spät noch korrigiert. Und das ungerechtfertigte Bild der "faulen Säcke" schwebt noch umher. Würden wir dagegen alle nachmittags in der Schule sein, käme niemand mehr auf die Idee.
Die Möglichkeit der freien Zeiteinteilung hat natürlich auch was, das gebe ich zu. Aber es führt irgendwie auch dazu, dass die Schule den ganzen Tag im Hinterkopf ist.
Genau gegen diese, in juristischen Zirkeln auch gerne "unsichtbare Arbeitszeit" genannt, wendet sich eben das EuGH-Urteil. Ich hätte nicht gedacht, dass das EuGH sich so eindeutig positionieren wird. Der Senat ist ja über den vorherigen Entwurf hinaus gegangen, wenn man sich das Urteil -es ist auf der Seite des EuGH in Deutsch nachzulesen-, anschaut. Es wird genau dieser Flatratearbeit hoffentlich Grenzen setzen, wenn sich ein Lehrer darauf beziehen mag.
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Es gibt ein Urteil des BVerwG, das sinngemaß argumentiert, dass nur diejenigen Kollegen befördert werden, die so gut sind, dass sie die zusätzlichen Aufgaben auch in der vorgeschriebenen Wochenarbeitszeit erledigen können. AUs Sicht des Gesetzgebers und des Dienstherrn ist also alles in Ordnung.
Ob das auch realistisch ist, kann man natürlich diskutieren.Genau das ist der Knackpunkt! Denn an anderen Schularten bekommen die Kollegen für weniger mehr, also Entlastung. Sind die dann weniger gut, weniger leistungsfähig ?? Und viel wichtiger, kann der Dienstherr überhaupt abschätzen, in welchem zeitlichen Rahmen und wieviel Aufwand es der Erledigung einer Tätigkeit bedarf, wenn er die Arbeitszeit eben nicht erheben lässt ?? Aus der Perspektive des Dienstherrn ist/mag also alles in Ordnung (sein), aus Sicht des Gesetzgebers vielleicht doch nicht nach dem EuGH -Urteil?? Übrigens bekommen Funktionskräfte in Teilzeit auch entsprechende Entlastung, warum nicht auch die Funktionsstelleninhaber, die in Vollzeit arbeiten?
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Ich persönlich hätte am liebsten einen Arbeitsplatz in der Schule, an dem ich alles erledigen kann, nach Hause gehe und frei habe. Mit Stechuhr. Login - logout. Da wären dann aber auch alle Elternkontakte erledigt. Wäre sicher interessant, was dabei herauskäme und ob man womöglich effizienter arbeiten würde.
Sehe ich genauso! Allerdings wäre dann die Arbeit in der vom Gesetzgeber /EuGH vorgegebenen Zeit niemals zu schaffen! Das weiß auch der Dienstherr!
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Exakt Meerschwein Nele! Es geht nur mit entsprechender juristischer und logistischer Hilfe der Verbände! Aus meiner Erfahrung heraus erreicht man nur etwas auf dem juristischen Weg und selbst dann versucht der Dienstherr, sich nich an geltendes Recht zu halten und/oder Urteile m.M.n.einseitig zu "verbiegen", da ihm möglicherweise die personellen und finanziellen Mittel zur Aufrechterhaltung der Fürsorgepflicht -denn um nichts anderes geht es in den Verfahren! - fehlen oder er schlicht kein Interesse an der Gesundheit des Personals haben dürfte.
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Tja MrsPace, problematisch wird es aber dann, wenn du eine Funktionsaufgabe hast, die dir auch das Arbeiten innerhalb der 30 Tage Urlaub/Ferien abverlangt, dir zu deiner vollen Stelle noch zusätzlich Wochenarbeit im Rahmen von 5-6 Zeitstunden aufbürdet und du dann einfach nicht mehr in deine Work-Life Balance kommen kannst, da die Arbeit ja gemacht werden muss. Zudem ist es rechtlich angreifbar, wenn mit unterschiedlichen Maßstäben bez. von Entlastungen gemessen wird. Entscheidend ist, dass das EuGH Urteil in den kommenden Verfahren eine wichtige Rolle spielen wird. Denn nur dokumentierte Arbeitszeit ist evaluierbar. Sollten sich die AZ aus der Studie des DPHN bestätigen, besteht hier für die Landesregierungen vordringlicher Handlungsbedarf. Work-Life-Balance ist für manche Kollegen zu einem Schimpfwort geworden, da die Entgrenzung der Arbeit diese nicht zulässt. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist hier sehr einseitig auf finanzielle Einsparmöglichkeiten ausgerichtet. LG
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Präsenszeit in der Schulen zwecks unterrichtsvorbereitung? Das wäre ja noch schöner! Dann würde ich ernsthaft über einen jobwechsel nachdenken.
Exakt aus diesem Grund bin ich nämlich in den Ort meiner Schule gezogen. Wohne 2 Minuten mit dem Rad von der Schule weg und liebe es bei unseren 90 M -Stunden mal eben nach Hause zu fahren, um dort zu arbeiten. Wohingegen die meisten Kolleginnen und Kollegen eine Anreise von 30 Minuten und mehr mit dem Auto auf sich nehmen und dann die Brückenstunden überbrücken müssen!! Leider gilt bei uns der heimische Arbeitsplatz nicht als Arbeitsplatz, wie ich nun gerade von unserer Fachkraft für Arbeitsmedizin erfahren musste. Auf meinen Einwurf, dass das FA mein Arbeitszimmer aber anerkennt, sagte sie nur, dass die Schulbehörde aber das nicht so sähe. Es geht bei mir nach einer OP um die Einrichtung eines orth. Arbeitsplatzes. Wird aber wegen dieser Argumentation wohl nicht genehmigt, obwohl wir in der Schule auch keinen Arbeitsplatz haben??
Übrigens wird das EuGH -Urteil eine wichtige Rolle für die Lehrer in NDS spielen. -
Man kann sich Stunden auszahlen lassen, die auf einem freiwilligen Lebensarbeitszeitkonto liegen, die "Flexistunden" nicht.
Das ist aber sehr abhängig von der SL. Freiwillige AZ- Konten werden bei uns nicht genehmigt!
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Hallo ich komme aus Niedersachsen und unterrichte an einer Realschule. Bei uns in Niedersachsen Sind die verbände, Philologenverband und GEW, sehr aktiv, was die Arbeitszeitfrage anbelangt! Zudem sind in Niedersachsen mehrere Verfahren anhängig, die demnächst entschieden werden müssen! Aus meinem Bekanntenkreis habe ich erfahren, dass dem Urteil des EuGH für diese Verfahren große Bedeutung beigemessen wird. Eine einseitige Zeiterfassung durch die Kollegen stellt kein Hindernis dar. Ich bin sehr gespannt, wenn das Urteil desEuGh veröffentlicht wird.
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