Ich habe es schon mal geschrieben:
JETZT ist es so, dass die Arbeitszeit nicht erfasst wird und es dementsprechend auch keine Vorgabe von oben gibt, wie viele Arbeitssstunden für einen noramlen Arbeitstag veranschlagt werden und es keine Vorgaben zu täglicher oder wochenweiser Höchstarbeitszeit gibt. Wenn du krank bist, bleiben die Korrekturen liegen und du machst sie irgendwie so on top zu all den anderen Aufgaben, die neben den festgeschriebenen Unterrichtsstunden aber auch neben Konferenzen, Elterngesprächen, Tagen der offenen Tür, Sommerfesten etc. anfallen.DANN (= bei gesetzlich festgeschriebener Arbeitszeit) muss es so sein, dass jedem Arbeitstag ein bestimmter Wert X an Arbeitsstunden zugrunde gelegt wird und dass es eine Höchstarbeitszeit pro Woche gibt. Sagen wir, bei Vollzeitstelle 8.30 Stunden Arbeitszeit am Tag bei max. 48 Stunden in der Woche. Wenn du jetzt zwei Tage krank bist, dann gelten die 17 Stunden Arbeitszeit als abgeleistet. Dann hast du halt nur noch max. 31 Stunden in der Woche, die du überhaupt arbeiten DARFST. Davon ziehst du die übrige Unterrichtszeit ab und die Vorbereitungszeit und wenn dann wegen Konferenzen und anderen Extraaufgaben nicht genug übrig bleibt, um die Arbeiten wegzukorrigieren, dann muss dein Schulleiter dir sagen, welche Maßnahmen du ergreifen sollst, um nicht über die 48 Stunden zu kommen. Wenn er dann sagt, du sollst halt die KLausuren auf die nächste Woche schieben und da schon der nächste Stapel liegt, muss ER halt nächste Woche wieder eine Entscheidung treffen. Irgendwann wird er nicht mehr umhin kommen, dich an irgendeiner Stelle zu entlasten, vermutlich erstmal bei Mitarbeit an Extraaufgaben oder bei Anwesenheit an Konferenzen, wenn es hart auf hart kommt, eben indem er dich vom Unterricht freistellt.
Das Spielchen geht jetzt auch schon, in abgewandelter Form steht das hinter dem Erteilen von Korrekturtagen im Abitur. Aber mit offiziell erfasster Arbeitszeit und mit gültigen Höchstarbeitszeiten ist es einfacher, dies auch nachzuweisen und einzufordern.
Beiträge von Angryvarier
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Vor allen Dingen wird es dazu führen, dass gerichtlich festgelegt werden wird, dass die Kollegin und Kollegen bei einer beständigen Überschreitung der Arbeitszeit eine Reduzierung ihrer Pflichtstundendeputate bekommen werden. Da wird es dann wirklich interessant. Ich werde mal berichten.
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Die Erwartung wird vermutlich enttäuscht werden. Es gibt schlicht keinen deutlichen Unterschied zwischen:
"Hey Chef, ich schreibe mir seit einiger Zeit ja meine Arbeitszeiten auf und habe festgestellt, dass diese mit xx Stunden pro Woche viel zu hoch sind"
"Dann müssen Sie eben effizienter arbeiten, Sie dürfen die Arbeitszeit nicht einfach überschreiten"
und
"Hey Chef, ich soll ja seit einiger Zeit meine Arbeitszeiten notieren und habe dabei festgestellt, dass diese mit xx Stunden pro Woche viel zu hoch sind"
"Dann müssen Sie eben effizienter arbeiten, Sie dürfen die Arbeitszeit nicht einfach überschreiten".
Mit der gesetzlichen Grundlage der Arbeitszeiterfassung wird sich doch einiges ändern, da Arbeitszeitverstösse dann endlich justiziabel werden und geahndet werden müssen. Natürlich muss man dann auch den Arsch in der Hose haben, das zu melden mit der Konsequenz auch juristisch gegen den Dienstherrn vorzugehen. Das wird passieren, die Juristen sind schon informiert
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Du scheinst dich in deiner Opferrolle wohl zu ffühlen Dann weiterhin viel Vergnügen damit. 🤷🏾♂️
Warum Opferrolle, wenn ich für Verstöße, die offensichtlich nicht korrekt sind, Abhilfe will? Muss ich mich dafür, dass ich Gesetze einhalte und eingehalten sehen will, als Opfer bezeichnen lassen? Das ist echt schwach!!
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Abgesehen von allen wenig sinnvollen Vergleichen zwischen verschiedenen Berufen ist für mich die Einrichtung und Überwachung der AZ das entscheidende Argument, das für die AZE spricht. Hiervon erwarte ich, dass sich die Behörde bei deutlicher Überschreitung der AZ nicht mehr „wegducken“ kann und die Arbeitszeiten anpassen muss.
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Habe da entsprechende Kategorien, nach denen ich die Zeit erfasse.
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So, mal eben für diese Woche geschaut. 11,3% der Arbeitszeit gehen für Aufgaben neben der "normalen" Stelle drauf.
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Ich verstehe dein Vorgehen nicht. Wenn er/sie für das Korrigieren länger braucht als andere? Soll er/sie dann zum Schulleiter gehen und die Liste mit den korrigierten Stunden vorzeigen mit dem Hinweis, nicht am Sommerfest teilzunehmen? ...
Danke Quittengelee! Hier steht nämlich die Frage im Raum, inwiefern uns dann eine Arbeitszeiterfassung hilft. Ich glaube sie wird dann erst funktionieren, wenn sie tatsächlich verordnet und kontrolliert wird. Dann ist die Behörde nämlich gezwungen, diese Daten zu beachten und ernst zu nehmen. Ok, jetzt kommt sicher der Hinweis, da kann ja jeder aufschreiben, was er will. Aber darüber sind wir mit dem Urteil ja nun hinaus. Da es sich um Arbeitsschutz handelt, werden Verstösse ggf. auch geahndet, vorher eben nicht, weil man die AZE auch nicht ernst nahm. Was meint Ihr?
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Deine Argumentation setzt aber voraus, dass die Schulleitung bereit ist, meiner Argumentation zu folgen! Dem ist aber bei weitem nicht so! Mein Schulleiter möchte gerne Beweise, dass ich tatsächlich so viel gearbeitet habe! Und genau da setzt die verpflichtende Arbeitszeiterfassung an! Hier wäre dann mal ein Maßstab gegeben, der zumindestens von beiden Seiten ein gewisses Maß an Anerkennung/Objektivität erfahren durfte. Aber, ich glaube es erst, wenn der Dienstherr neue Regelungen hierzu verlautbaren lässt.
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Nein, bei mir liegt es in den Korrekturen und zus. Aufgaben.
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Doch, natürlich. Du musst nur den Allerwertesten in der Hose haben, dich nicht einschüchtern zu lassen bzw. dich nicht in vorauseilendem Gehorsam selbst gesundheitlich zu schädigen.
Nein, sorry! Da muss ich dir widersprechen. Es bringt null, wenn ich zu meinem SL gehe und sage, dass ich die Woche 54 Stunden gearbeitet habe. Dann schaut er mich mit großen Augen an und sagt mir, dass ich effizienter arbeiten müsse. Das einzige, was hilft ist die Verpflichtung des AG/der Behörde diese Daten zu erheben und -noch wichtiger- auszuwerten! Bisher ist aber unklar, ob wir als Beamte überhaupt unter diese Neuregelung fallen. Bis eine solche Sache vor dem VerwG und durchgefochten ist, vergehen nochmal 1-2 Jahre, wie diverse Bsp. im Forum zeigen. Na dann!
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Es hindert einen niemand daran, bereits jetzt die eigene Arbeitszeit zu erfassen. Es gibt da neben dem klassischen Stundenzettel inzwischen auch einige brauchbare Apps, in denen das schnell geht und man seine eigene Arbeitszeit auch gut budgetieren kann. Ich mache das inzwischen seit knapp 3 Jahren und habe für mich persönlich sehr gute Erfahrungen damit. Ich erlebe die Erfassung als gutes Steuerungsinstrument für meine Arbeitszeiten und kann auch mal guten Gewissens den Stift fallen lassen.
Das stimmt, aber es hilft dir auch nicht, wenn es nicht als Bestandteil und Mittel des ArbSchG offiziell eingeführt und anerkannt ist. Dann mache ich das für mich selbst ! Das ist schön! Es Schafft aber keine Abhilfe bei den realen Missständen, denen wir unterliegen. Leider
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Ich bin im Übrigen auch nicht der Meinung, dass Arbeitszeiterfassung automatisch auch heißen wird, dass man nicht mehr - wie jetzt - die Ferien mehr oder weniger ganz frei nehmen kann. Im Regelfall ist das ja der Effekt von Mehrarbeit während der Unterrichtszeit und damit Überstundenabbau. Warum sollte das nicht weiterhin gehen, wenn man die Arbeitszeit erfasst?
Es muss nur eben genauer per Buchführung erfasst werden.
Moin, Überstundenabbau??? Das habe ich noch nie gehört?? Fragt jemand bei Dir danach?? Laut SL gibt es keine Überstunden bei uns Lehrern??? Wir müssen, um die Ferien frei zu haben, immer so ca. 46,7 Stunden die Woche arbeiten! Wäre schön,wenn ich mal unter 50 käme
Im Übrigen scheint die Mehrheit von Euch Diskutanten davon auszugehen, dass wir tatsächlich bald der Arbeitszeiterfassung unterliegen. Ich bin da noch etwas skeptisch, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der Dienstherr hier nachgibt.
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In Bayern ist das ganz normaler Teil der Strukturen. Hier machen das die Fachsprecher, dafür es das auch kein Wahlamt, sondern - zumindest bei größeren Fächern - eine A15-Stelle.
Da es das bei uns nicht gibt, wird das von A14ern mit mehreren Funktionen z.T. ohne Entlastungsstunden Betreuung der IT, Ganztagorganisation , Orga der Schilfs, Schulbuchausleihe gemacht.
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Woher weiß die Schulleitung denn Bescheid, dass ich die Klausur nach 3 Wochen nicht zurückgegeben habe?
Wir auch nicht. Müsst ihr das? Welche Schulleitung hat Lust dazu, regelmäßig unzählige Klausurbögen zu prüfen?
Unsere SL
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Also fallen dann Überstunden an! Genau eine solche massenhafte Dokumentation gibt dann aber Personalräten sowie Interessensvertretungen genug Munition in die Hand um die Senkung der Pflichtstunden zu beantragen oder einzuklagen.
Nein, es wird noch besser, denn die Richter werden im Verwaltungsprozess genau diese möglichst dezidiert aufgezeichnete Arbeitszeiterfassung haben wollen , um dann zu urteilen! Es geht leider ohne Arbeitszeiterfassung nicht! Wir können uns nur auf diesem Weg gegen zu hohe Arbeitsbelastung und Überstunden und vor allem Arbeitszeitentgrenzung wehren.
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Bei uns wird man zur Sl zitiert, ist schon mehrfach geschehen
Exakt das passiert! Und der Hinweis auf Wochen-Arbeitszeit wird nicht akzeptiert, da diese nicht messbar ist! So, dreht sich die Katze wieder im Kreis! Deswegen brauchen wir eine Arbeitszeiterfassung mit Anfang Ende und Dauer der Arbeitszeit! Übrigens, habe schon zwei Überlastungsanzeigen geschrieben. Passiert ist bis auf ein Gespräch mit der Schulleitung nichts.
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Doch, ich glaube, du benötigst Schutz vor dir selbst. Deine Behörde weist dich sicher nicht an, auch am Samstag und Sonntag zu arbeiten. Du hast eine feste Wochenarbeitszeit und dann ist auch Schluss. Hierfür kann die Zeiterfassung - die ich ohnehin seit längerem empfehle durchzuführen - sehr helfen.
Tja, ich zeichne auf ! Na und? Interessiert doch keinen! Arbeiten müssen innerhalb von 14 Tagen korrigiert sein, Termine für DB, Sitzungen, Konferenzen und Absprachen stehen auch fest!Solange die Arbeitszeiterfassung nicht als legitimes Mittel des Arbeitsschutzes anerkannt ist, bringt sie auch nichts. Ok, ich weiß, wieviel ich gearbeitet habe, mal 51, mal 54 Stunden!
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Weil du sonntags nur arbeiten sollst, wenn es für DEN Tag angewiesen ist (Arbeitsschutz). Wenn du es freiwillig machst (weil du dir den Freitag Nachmittag freigenommen hast), dann schreibst du es dir mit Bleistift auf und im Programm auf Freitag Nachmittag oder Samstag.
Hm, leider gibt es bei mir nichts zu wählen, habe keine Wahl, da ich keinen Tag ohne Arbeit habe!!! und nein, ich benötige keinen Schutz vor mir selbst, sondern vor den Anforderungen der Behörde!!!
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Meine Zeit an der Schule mag nun noch nicht so lang sein. Dennoch, habe ich schonmal geschrieben, wir haben eine solche Arbeitszeiterfassung und arbeiten mit Zeitguthaben und Urlaubstagen. Ich hatte noch nie ein Problem damit. Einziges Problem ist manchmal, dass ich mehr Zeitguthaben und/oder Urlaub habe als ich abbauen kann und man dann zumindest für den Urlaub individuelle Lösungen finden muss. Wir haben ein Konzept, bei dem es eine gewisse Zeitpauschale gibt, für das was man eben mal so zwischendurch macht, der Gedanke, die Mail etc. Ansonsten gibt es feste Arbeitsplätze in der Schule und für Vollzeitkräfte eine Anwesenheitszeit (was im Hinblick auf sinnvollen Vertretungsunterricht z.B. super ist, oder auch mal Unterrichtstausch ermöglicht um einen Schultag frei zu haben). Teilzeitkräfte haben keine Anwesenheitspflicht außerhalb des Unterrichts, aber ebenfalls einen Arbeitsplatz. In begründeten Fällen kann es Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht geben.
Ich mag das Konzept, es fördert übrigens ungemein die Zusammenarbeit und den Austausch im Kollegium. Aber ja ich sehe auch, dass dies an öffentlichen Schulen aus Platzgründen so nicht umsetzbar ist. Dennoch spricht auch dort nichts gegen eine Zeiterfassung.
Arbeite ich mal am Sonntag, schreibe ich die Zeit eben an einem anderen Tag auf. Samstags darf ich sowieso aufschreiben.
Hm, wieso darfst du Sonntag nicht aufschreiben? Sorry, arbeite immer Samstag und Sonntag, da sonst keine Möglichkeit, die Arbeit zu schaffen.
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