Ein Lehrer- oder Schulkonferenz-Beschluss liegt nicht vor (sonst wäre meine Frage überflüssig).
Beiträge von der_Tobi
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fachkonferenz beschließt, ein (analoges) Lehrwerk einzuführen/dazu zurückzukehren. Die Schulleitung möchte diesen Beschluss zurückweisen, weil er dem Digitalisierungskonzept der Schulleitung entgegensteht. Was ist von dieser Begründung rechtlich zu halten? Danke für eure Einschätzung!
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Alles sehr abhängig von Bundesland und Schulform. In der nordrhein-westfälischen Oberstufe wäre damit ein "sehr gut" möglich (§13,1 APO-GOst), ähnlich wie es mein Vorredner für BaWü ausführte. In der Sek I müsste die schriftliche Leistung streng genommen stärker berücksichtigt werden, meine SL würde mir aus einer pädagogischen 1 aber ganz sicher keinen Strick drehen.
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In Klasse 6 haben die Eltern meiner Klasse ein Handyverbot gefordert, die Geräte sind dann erst gar nicht mitgefahren. In Klasse 10 und der Oberstufe sind die Geräte dagegen natürlich dabei, schließlich erleichtert das auch die Kommunikation untereinander wesentlich.
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Wir sprechen hier von 120 R, 30+ Z und 20+ Gr auf neun Spalten Text. Wird darauf hinauslaufen, dass 0/3 Punkten vergeben werden, die im NRW-Abi für die sprachliche Richtigkeit vorgesehen sind.
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Danke für Deine Antwort. In NRW existiert zur Präzisierung noch > dieses ebenso nichtssagende Dokument <.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Kontext der Frage: Deutsch-Abitur, Grundkurs, NRW. Auf der Kippe zum Defizit.
Die Regelung "gehäufte Verstöße" ist ja so herrlich unkonkret. Gebt mir doch bitte mal Einschätzungen, ab wann ihr eine Absenkung nach §13/2 APO-GOSt für gewöhnlich vornehmt bzw. unvermeidbar haltet.
Danke& Gruß!
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Für eure Rückmeldungen vielen Dank. Ich hatte ebenfalls gefragt, ob man nicht einfach geimpft werden kann (die Kostenfrage hatte ich da noch gar nicht auf dem Schirm, aber dann hätte ich halt einen "richtigen" Eintrag im Impfpass gehabt). Aussage der Arzthelferin war aber, es würde nicht einfach "auf Verdacht" nochmal geimpft, wenn möglicherweise schon eine Impfung vorliege. So weit, so unschön: Ich werde berichten, wie es ausgeht.
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Dem ist nicht so, die Dokumentation der letzten 38 Jahre liegt vor. Die Impfung ist damals nicht eingetragen worden.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei mir wurde in der Kindheit eine Masernimpfung durchgeführt, aber nicht dokumentiert. Als in NRW die Impfpflicht gegen Masern kam, war ich also beim Hausarzt. Der hat mich nicht etwa einfach nochmal geimpft, sondern im Labor meinen Impfstatus bestimmen lassen (Titer-Test) und den Wisch hat der Dienstherr dann als Nachweis akzeptiert. Soweit, so gut. Jetzt trifft die Rechnung ein: 150 EUR Labor, nochmal 40 für den Hausarzt. Und ich freue mich jetzt schon darauf, dass die Beihilfe das in der Kostendeckungspauschale verschwinden lassen wird - was ich auf keinen Fall akzeptieren möchte. Gibt es hier Erfahrungen, wer die Kosten trägt?
Gruß, T
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Ich hänge mich dran mit der Frage: Wie kommt ihr mit euren SuS ins Gespräch, ob es denen gut geht? Mir geht's ganz ähnlich wie DoroNRW.
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Mein Ref ist noch nicht so lange her, um mich nicht an unzählige lange Abende und stressige Momente zu erinnern. Ich habe mindestens zehnmal überlegt es zu hinzuschmeißen. Und genauso oft dann weitergemacht und es nachher nicht bereut. Zu Deinem Anliegen ist zweierlei zu sagen:
1. Du musst Dir ein Netzwerk aus Kolleginnen und Kollegen aufbauen - wenn Du keine gute Schulgemeinschaft hast, dann wenigstens im Seminar. Geteiltes Leid ist halbes Leid, nach diesem Motto habe ich seinerzeit im Ref Freunde für's Leben gewonnen.
2. Du wirst nach dem Ende des Refs von jetzt auf gleich eine komplett andere Wahrnehmung des gleichen Jobs erleben. Bedeutend eigenverantwortlicher, mit mehr Entscheidungsspielräumen, weniger Beurteilungsdruck und einer Besoldung, die ihren Namen verdient. Aber, auch das sollte man benennen, zumindest in den ersten beiden Berufsjahren nicht entspannter (erste Klassenleitung, höheres Deputat, eine mehr oder weniger strenge Revision).
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Danke für die zahlreichen Antworten. Nach Rücksprache mit der SL werde ich das Schmierpapier mitbewerten.
Zeitmanagement gehört zur Prüfungsleistung, und Lösungen aus einem Wust an Papier zusammenzusuchen ist nicht mein Job.
Ich nehme an, dass da ein Schüler gefragt hat, den ihr jetzt mit euren wohlwollenden Antworten beruhigt habt.
Wie schön für ihn.
...und dann siehst Du im Widerspruchsverfahren ziemlich blöde aus, was ich mir ganz gern erspare. Ich hoffe, Deine Korrekturen stützen sich gewöhnlich nicht auf wilde Spekulation wie im vorletzten Satz.
Sonst wäre es ungerecht für die Schüler, die sich mit dem Konzept beeilt haben (und evtl. wichtige Dinge weglassen mussten), damit sie die Reinschrift noch fertig bekommen.
Ja, damit hast Du leider echt einen Punkt, der nicht von der Hand zu weisen ist. Da ich trotzdem anders vorgehen werde, tröste ich mich mit dem Gedanken, dass ich in Ermangelung einer westfälischen nun immerhin der württembergischen Regelung folge.
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Kannst Du mir was zum Nachlesen geben? Sowas wird doch irgendwo geregelt sein, aber die Suchfunktion der Online-BASS ist leider gar keine Hilfe.
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Hallo in die Runde,
bei der heutigen ZP10 NRW Deutsch hat ein Schüler leider seine Gedanken in epischer Breite auf Schmierpapier ausgebreitet, dabei sein Zeitmanagement vergeigt und es nicht mehr geschafft, das Produkt auf das offizielle Klausurpapier zu übertragen. Wir sprechen von circa einer halben Seite Fließtext, kleine Handschrift.
M.W. darf das Schmierpapier nicht bewertet werden, ich finde aber die Grundlage dafür nicht und hätte natürlich auch lieber eine schülerfreundliche Lösung. Wer kann helfen?
LG, T
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