Beiträge von Der Germanist

    Rein rechnerisch könnte es aber jeder bis a15 schaffen, wenn es darum geht in den letzten drei aktiven Dienstjahren a15 zu bekommen, um so den entsprechenden Pensionsanspruch zu erreichen.

    Aber es ist ja schon von vielen KollegInnen - hier im Forum und in der realen Welt - erklärt worden, dass sie gar keine höheren Positionen anstreben. Einige möchten einfach bei A13 bleiben, eine ganze Reihe wird gern A14, vor allem, wenn man ein Steckenpferd beackern kann; A15 ist ja in der Regel mit einer deutlichen Verantwortungserweiterung verbunden, das ist nicht jedermans/jederfrau Sache - auch nicht für die drei Jahre vor der Pensionierung. Und diese Erkenntnis ist sowohl für die Lehrkräfte als auch für das System ganz gut.

    In den großen Pausen gibt es bei uns auch ein Handyverbot. Die Kinder sollen nicht zocken, sondern sozial im Real-Life interagieren, sich bewegen usw. Es muss halt konsequent durchgesetzt werden - wie viele Verbote.

    Wie neumodisch bist du denn?!? Für Lehrerinnen geht es in NRW zumindest selbstredend direkt zurück ins Lehrerinnenzölibat. Dann entfallen auch die ganzen Fragen zur Versetzung in der Elternzeit angesichts des geringen Anteils an Männern, die mehr als die zwei Partnermonate nehmen. Darüber hinaus fehlen damit gerade in unterversorgten Schularten, die durch einen besonders hohen Lehrerinnenanteil geprägt sind, in der Folge weniger geschwängerte Kolleginnen, für die es keine Vertretungen gibt.

    Hach, was waren das noch für Zeiten, als eine Heirat automatisch mit dem Verlust des Beamtenstatus für eine Frau einherging:

    "Ein verheirateter weiblicher Beamter ist zu entlassen, wenn er es beantragt oder wenn seine wirtschaftliche Versorgung nach der Höhe des Familieneinkommens gesichert erscheint. Die wirtschaftliche Versorgung gilt als dauernd gesichert, wenn der Ehemann in einem Beamtenverhältnis steht, mit dem ein Anspruch auf Ruhegehalt verbunden ist." (Deutsches Beamtengesetz von 1937)


    Das könnte "lustig" werden, wenn wir Männer allein angesichts des Lehrkräftemangels den Laden am Laufen halten müssten (Klassenfrequenzrichtwert am besten wie damals in der Dorfschule: 80). Oder Binnendifferenzierung findet natürlich dadurch statt, dass Kinder aus mehreren Jahrgängen in einem Raum unterrichtet werden müssen. O.K., ich bin ganz weit "Off Topic"... Tschuldigung.

    Die meisten Verben im Deutschen, die mit einem Denkprozess verbunden sind und mit einer Präposition versehen sind, die sowohl akk. als auch dativ sein könnte, sind akkusativ. z.B. an jdn denken, nachschlagen...


    Ausgenommen sind die Verben, die nichts mit der Deutschen Kultur zu tun haben: glauben, vertrauen, leid tun, versprechen.

    jemandem helfen, danken, schenken, helfen: Dativ, keine deutsche Kultur

    jemanden töten, verprügeln, anschreien, ignorieren, ausweiden: Akkusativ, deutsche Kultur


    Quod erat demonstrandum.


    Aber Moment: Was ist mit "jemanden lieben"? ;)

    lassen sich nach meiner Erfahrung durch die Aufteilung von Klassen oder die Auflösung von Doppelbesetzungen

    Wie du richtig schreibst: Am Gymnasium ist es sinnvoller, die Gruppen bestehen zu lassen und von einer Vertretungskraft begleiten zu lassen, die im Idealfall Aufgaben der ausgefallenen Lehrkraft hat, damit der Ausfall zumindest etwas kompensiert werden kann. Zumal ein Aufteilen einer Klasse z. B. in drei Teile dazu führen könnte, dass dann in drei weiteren Klassen kein regulärer Unterricht stattfindet, da dann dort 40 Kinder sitzen (und die räumliche Enge ist vielleicht das geringste Problem).

    chilipaprika hat hier Recht. Es gab vor einigen Jahren eine Klarstellung seitens einer Bezirksregierung (Münster oder Detmold, finde das Dokument gerade nicht mehr), dass eine solche "Vorarbeit" nicht erlaubt ist. Gegen den Einsatz als Vertretungskraft, wenn der Abiturjahrgang weg ist, kann man allerdings mit Blick auf die hier schon zitierten Passagen der BASS nichts machen. Es gilt aber, auch das wurde schon geschrieben, die Fürsorgepflicht zu beachten: Wer 400 Seiten Deutsch-LK zu korrigieren hat, kann nicht in gleichem Umfang der Ausfallstunden unterrichten, sonst würde ich Korrekturtage beantragen oder eine Überlastungsanzeige stellen.

    Es ist eine Schule, an der es Schülerinnern und Schüler gibt, die sie als Lehrer unterrichten sollen.


    Dafür haben sie sich entschieden: Lehrer zu werden, um Schüler zu unterrichten.


    Insofern kann ich deinen Beitrag nicht nachvollziehen: "geht gegen alles" ...

    Die Formulierung mag etwas überspitzt sein, aber ich kenne viele Lehrkräfte (mich selbst eingeschlossen), die sich bspw. die Arbeit mit kleinen Kindern über einen längeren Zeitraum nicht zutrauen oder die Themen nicht erfüllend finden; deshalb haben sie sich bewusst für ihre Schulform entschieden. Gleichfalls respektiere ich, wenn jemand sagt, er finde es für sich erfüllender, Kindern den Erwerb von Lese- und Schreibkompetenz beizubringen, als dass er mit Heranwachsenden über das persönliche Eudämonie-Verständnis reflektiert oder immer mal wieder einen Stapel mit Oberstufenklausuren mit dem Schwerpunkt sprachliche und erzähltheoretische Analyse eines literarischen Textes korrigiert.

    Um das vorhin genannte Beispiel aus der Ärzteschaft noch einmal zu bemühen: Aus meiner Zivildienstzeit im Rettungsdienst ist mir noch in lebhafter Erinnerung, wie sich die Internisten immer mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gewehrt haben, den Notarztdienst verrichten zu müssen, wenn die Anästhesisten nicht greifbar waren. Obwohl die grundsätzlichen Kompetenzen sicherlich vorhanden waren, fühlten die sich in der Regel überfordert. Des Öfteren haben wir uns gewünscht, lieber gar keinen Arzt dabei zu haben, als einen, den man noch zusätzlich betreuen muss...

    Wenn ich Klassenarbeiten nach meinen Erwartungen korrigieren würde, hätte ich kaum Noten oberhalb von befriedigend

    Ich teile ja die grundsätzliche Kritik an den (zumindest subjektiv) schwächer werdenden Rechtschreibleistungen der SchülerInnen, aber die Frage ist, ob die von dir zitierten eigenen Erwartungen den Erwartungen der Kernlehrpläne deines Bundeslandes entsprechen. Eine Bundeslandangabe wäre hilfreich.

    In NRW beispielsweise beträgt der Bereich der Darstellungsleistung im Fach Deutsch in der Oberstufe 28%.

    Das sehe ich nicht ganz so...


    SchulG, §48 (5) sagt hierbei:

    (5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.


    Hier wird ausdrücklich von einer VERWEIGERTEN LEISTUNG gesprochen (heißt für mich: Schüler ist anwesend, macht aber nix)

    Vielleicht bin ich da zu sehr Korinthenkacker, aber wenn der Schüler die Verpflichtung hat, am Unterricht teilzunehmen, und die Eltern oder der volljährige Schüler die Verpflichtung haben, Fehlen schriftlich zu entschuldigen, ist das Nicht-Benachrichtigen keine Verweigerung? Das Fehlen ohne Entschuldigung bedeutet doch letztlich, dass der Schüler/die Schülerin aus einem von ihm/ihr zu vertretenden Grund nicht am Unterricht teilgenommen hat. Und dann wird eine "fehlende Leistung wie eine ungenügende Leistung bewertet" (VV zu § 6 (5) APO-S I NRW).

    Ich würde allerdings manch einem Vorredner zustimmen, dass in einem solchen Fall das (an die Pflichten erinnernde) Gespräch mit den Eltern sowie ggf. eine erzieherische Maßnahme wichtiger ist als die Frage, ob die eine Stunde im Halbjahr (von je nach Fach bis zu 80 oder gar mehr) mit "ungenügend" bewertet wird.

    Zur Frage, bis wann eine schriftliche Entschuldigung akzeptiert werden sollte, hieß es im letzten Jahr bei einer Schulrechtsfortbildung der BR Münster für das mittlere Management und Schulleitungen:

    "

    Ein- oder zweitägige Unterrichtsversäumnisse:


    §Es kann erwartet werden, dass die Erklärung unmittelbar nach Wiederaufnahme des Unterrichts abgegeben wird
    §Geschieht dies erst mehrere Tage später, kann das Fehlen als nicht entschuldigt qualifiziert werden."


    Wichtig ist das Wörtchen "kann": Es kommt auf den Einzelfall an. Ein pauschale Entschuldigung durch Eltern kurz vor den Zeugniskonferenzen ("Mein Kind hat am 02.04. und 28.04. und 05.05. krankheitsbedingt gefehlt..."), das wurde deutlich gemacht, ist nicht zu akzeptieren.

    Ich habe es bisher auch eher wie kodi wahrgenommen, alles andere wäre auch (zumindest im Gymnasialbereich, wo häufiger Stellen ausgeschrieben werden) irrwitzig: Alle Beurteilungsverfahren für eine Stelle müssen natürlich abgeschlossen sein, dann kann ein unterlegener Kandidat klagen, dann wird besetzt. Wenn sich nur eine Person auf die Stelle beworben hat, ist die Angelegenheit relativ schnell beim Personalrat.

    "Liebe Schulleitung,


    ich habe eine Qualifikation im DaZ/DaF-Bereich gemacht, mit der ich die Schule gern im nächsten Schuljahr unterstützen möchte. Momentan habe ich allerdings keine Kapazitäten, da ich mich als Berufsanfängerin erst noch in meine eigentlichen Unterrichtsfächer weiter einarbeiten muss."


    Viele SL kooperieren, wenn man mit offenen Karten spielt; deine SL kenne ich nicht. Mag sein, dass ihr deine Wünsche wumpe sind - falls man weiß, dass die Schule Kräfte in dem Bereich sucht, wirft das aber ein sehr merkwürdiges Bild, wenn das später einmal bekanntwird.

    Du schreibst, du habest "eine Zusatzqualifikation" erworben; meines Wissens sind die Anforderungen für Sprach- und Integrationskurse durch das BAMF ziemlich hoch. Bist du sicher, dass deine Qualifikation überhaupt ausreichen würde?

    Bei Schulveranstaltungen während der Woche abends habe ich auch schon erlebt, dass ALLE am nächsten Tag später Schule hatten, auch die Schüler.

    Ich kann nur für NRW sprechen, aber da gibt es tatsächlich irgendwo den Passus (weiß auswendig leider gerade nicht, wo), dass für Schüler*innen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachtet werden sollen. Das sieht eine Ruhezeit von 12 Stunden vor, d. h., wenn ein Schüler oder eine Schülerin bis 22 Uhr Theater spielt auf einer Schulveranstaltung, dann beginnt deren Unterricht am Folgetag ab 10 Uhr. An meinen bisherigen Schulen wurde das auch so gehandhabt.

    Wenn der Kollege wegen mangelnder Ruhezeit zusammenklappt hat nämlich der Dienstherr im Rahmen der Fürsorgepflicht ein Problem.

    Das will ich auch nicht grundsätzlich abstreiten, wenngleich eine Verfügung des RP Stuttgart für den NRW-Fall natürlich nicht greift.
    Bei verpflichtender Anwesenheit (z. B. aufgrund des Stundenplans), wie von einem Forenmitglied geäußert, mag dies zutreffen, da auch der SL daran gelegen sein sollte, die eigenen MitarbeiterInnen nicht zu verheizen. Ich war nur etwas irritiert über die im Nachgang getätigten Äußerungen, die nahelegen, bei (nicht regelmäßig stattfindenden) abendlichen Schulveranstaltungen müssten die Lehrkräfte am Folgetag in der ersten Stunde freihaben.

    (Was übrigens bei Diskussionen von KollegInnnen auch gern vergessen wird: Die Fahrtzeit von und zur Dienststelle ist bei der Ruhezeit nicht mitzuberechnen. Ein Arbeitnehmer, der abends bis 21 Uhr tätig ist, darf am Folgetag ab 8 Uhr wieder eingesetzt werden.)

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