Beiträge von Der Germanist

    Bullerbü... Wenn die Elternschaft eine teilweise schwierige Klientel ist, die das deutsche Schulsystem entweder nicht versteht oder ablehnt, kommt es sehr schnell zu Beschwerden bei der vorgesetzten Behörde.

    Ich habe in den letzten dreißig Jahren den Eindruck, dass sich eher die Elternklientel der Ärzte/Juristen/Lehrkräfte/Selbstständigen direkt bei der übergeordneten Behörde beschweren als die von dir genannte.

    Mir wurde berichtet, dass es wohl durchaus Lehrer:innen (in großer Mehrheit wohl weiblich) gibt, die sich vom Gymnasium an eine deutlich näher zu ihrem Wohnort liegende Grundschule abordnen lassen. Laut des Berichtes (der aus einer eigentlich verlässlichen Quelle kam) sind dies wohl oft Mütter von kleinen Kindern.

    Ich kenne sogar zwei Beispiele. Die Frage ist allerdings, ob diese freiwilligen Abgänge die erhoffte Menge ausmachen, sodass man um die unliebsamen Abordnungen herumkommt. Die Antwort ist vermutlich "Nein".

    Miteinander sprechen ist immer sinnvoll, ganz gleich, ob es um ein Gespräch mit der Schulleitung oder der beurteilenden Instanz (=DezernentIn) geht. Zum einen erhält man Infos zum Inhalt der ausgeschriebenen Stelle, zum anderen offenbart der Dezernent/die Dezernentin Vorlieben in Bezug auf verschiedene Aspekte des Revisionstages (Welches Beratungskonzept liegt zugrunde? Was ist beim eigenen Unterricht besonders wichtig? Welche Leitgedanken prägen die Konferenzgestaltung?).

    Ich denke, wir müssen uns nicht groß darüber streiten, dass manche Einlassungen Aviator s mangelnde Empathie gegenüber seinen Schutzbefohlenen vermuten lassen. Auch lässt sich aus seinen Äußerungen vermutenderweise (alles Interpretation) herauslesen, dass seine/ihre SL ihn/sie nicht ohne Hintergedanken "geopfert" hat.

    Was aber berechtigterweise als Kritik an den Bezirksregierungen hängen bleibt, ist die mitunter doch sehr unerfreuliche perspektivische Personalplanung: Beim TE ist sicherlich nicht alles gut gelaufen, ich selbst kenne mittlerweile mehrere Fälle, in denen recht kurzfristig Abordnungen stattgefunden haben. Das finde ich kontraproduktiv. Der Mangel in einigen Regionen und bei manchen Schulformen ist nicht über Nacht entstanden, die neue Landesregierung ist fast ein Jahr im Amt, da kann man, finde ich, schon erwarten, dass die längerfristigen Leitlinien des Handelns deutlich werden. Frau Gebauer hat gegen Ende ihrer Amtszeit (manch einer mag vermuten: auch davor) nichts Sinnvolles getan, aber nun ist auch Frau Feller ein Jahr im Amt, und neben dem Handlungskonzept gibt es "nur" viele Besuche von Schulen und ZfSL, die vielleicht manchen beruhigen mögen, nicht aber die Lehrkräfte. Das ist mir noch zu unverbindlich.

    Zum eigentlichen Thema kann ich leider nur dies beitragen: Ich bin auch bei meinen GymnasialkollegInnen immer wieder überrascht, wie selten sie sich klar machen, dass eine Teilzeitbeschäftigung von bspw. 12,5 Stunden heißt, dass man 21 Zeitstunden pro Woche arbeiten müsste...

    Es gibt also dann wenn sowas 3 mal vorkommt eine Attestpflicht für die Schüler bei euch? Puh, dann hätte so ziemlich jeder bei uns eine Attestpflicht.

    Wenn ihr so Probleme mit Fehlen und Nicht-Entschuldigen habt - entschuldige die Vermutung -, könnte es an der geäußerten laxen Einstellung des Lehrpersonals gegenüber Fristen etc. liegen? Werfe ich mal so als These in den Raum...

    Die neue G9-Staffel kenne ich nicht, ich sage nur: diese Förderstunde habe ich noch nie gesehen.

    Da die Schulen zu individueller Förderung angehalten sind, kenne ich nicht wenige, die in den sog. Hauptfächern regulär pro Jahrgangsstufe eine Förderstunde in M, E, F und L und manchmal D anbieten (im Rahmen der Ergänzungsstunden).


    Und dass ein Fach manchmal in der Oberstufe weitergeführt wird, "nur", weil man die Stunden hat (und sie benutzen muss), kenne ich, ich bin aber diejenige mit dem Fach, das man absägt und dann woanders einsetzt.

    Fächer werden nicht fortgeführt, weil man die Stunden hat, sondern das Wahlverhalten der SchülerInnen ist so, dass ein Bedarf angemeldet wird, dem die SL entsprechen kann oder nicht.

    2 Lateinkurse in den letzten 2 Schuljahren der Oberstufe ist sportlich, aber an besonders großen Schulen oder solchen mit sprachlichem Profil durchaus möglich. Man muss dann aber natürlich kräftig Werbung für das Fach in der Sek I machen, sodass die Schüler Latein nicht bei der frühestmöglichen Gelegenheit abwählen.

    Hier liegt ein Missverständnis vor: Es geht um zwei Kurse in der EF (bis zum Latinum). 2 Lateinkurse in der Q-Phase parallel habe ich seit dem parallelen Durchgang G8/G9 Anfang der 10er-Jahre auch nicht mehr erlebt.

    Ich verstehe eh nicht wieso sich an solche Fristen in Schule so krass geklammert wird.

    Weil die Schüler (und Eltern) durchaus fürs Leben lernen sollen, was "unverzüglich" heißt?


    Die Rechtsabteilung der BR Münster hat in einer Veranstaltung mal darauf hingewiesen, dass dies tatsächlich "binnen weniger Tage" heißt und keinesfalls am Ende eines Halbjahres pauschal ausgestellte Entschuldigungen akzeptiert werden müssen. Aber wie es so ist: Grundsätzlich ist der Einzelfall zu betrachten, und die Frage wird erlaubt sein, ob angesichts des offenbar bekannten Verhaltens der Schülerin die Klassenleitung den Erziehungsberechtigten frühzeitig den ersten Hinweis hätte geben müssen, dass offensichtlich nicht alles richtig läuft.

    Das Problem, dass jemand nur deshalb genommen werden soll, weil er gut ins Team passt, kenne ich auch... Insbesondere wenn es um KollegInnen geht, die zweimal die Fächergruppe II vertreten, ist die Freude bei den "Hauptfach"-Lehrkräften groß.


    Auf 36 Stunden komme ich, wenn ich die 15 Stunden in der S I (4+4+4+3 Std.) mal zwei nehme (du hast davon gesprochen, dass es bei euch in der Regel zwei Kurse pro Stufe gibt). Da die Schüler-Lehrer-Relation in der Oberstufe eine andere ist, gleichzeitig aber erfahrungsgemäß einige Schüler Latein abwählen, habe ich auch hier zwei Kurse angesetzt (je 3 Std.). Hinzukommt normalerweise pro Stufe in der SI eine Förderstunde; dann wäre man bei 40 Stunden, die man füllen muss, da es der SL um die Gesamtzahl der zu vergebenden Stunden gehen muss.

    Latein wird maximal 14-16 Stunden einnehmen (7.-10. Klasse, ich habe die aktuellste Stundentafel nicht im Blick), und es gibt in der Regel nur 2 Lateingruppen im Jahrgang. und dann noch 10 Stunden müssen also Geschichte sein. Minimum, jedes Jahr.
    Da wir in Geschichte sicher eine Überbelegung haben, bringt es Unruhe in beiden Fachschaften (der Lateinlehrer mit einem "unbrauchbaren" Zweitfach (UV-teachnisch!!!) muss also möglichst viel Latein bekommen, die anderen Lateinlehrer bekommen nie Oberstufe, und/oder kriegt automatisch sein Zweitfach, der Deutsch/Geschichtskollege hat also am Ende vielleicht 20 Stunden Deutsch und 5 Stunden Latein, Jahr für Jahr...

    Aber sei beruhigt, ich bin nicht SL und meine Erfahrung zeigt: die wenigsten SL denken so weitsichtig, wie ich es tue. (und einige können es sich nicht mal leisten, so zu denken...)

    Das SL-Bashing ist, mit Verlaub, ein wenig großkotzig: Bei der aktuellen NRW-Stundentafel und der von dir beschriebenen Situation benötigt deine SL mindestens 36 Stunden Latein plus eventuelle Förderkurse (falls so etwas eingerichtet ist). Da kann man durchaus drei Lehrkräfte brauchen.

    Wie fossi74 schrieb: Die UV ist Sache der Schulleitung.


    Ziel der Wiedereingliederung ist, dass die Lehrkraft nach und nach wieder voll in den Unterrichtsalltag integriert wird. Deshalb sind Stufenpläne vorgesehen (also bspw. erst einmal zwei Monate 10 Std., dann zwei Monate 15 Std. usw.), die ganz individuell gestaltet sind.

    Das Ergebnis einer Wiedereingliederung kann allerdings auch sein, dass die Lehrkraft nicht so belastbar ist. In diesem Fall hätte die SL für die Klasse ein veritables Chaos, das sicher auch wieder Eltern auf den Plan riefe: Klassenleitung fällt aus, Ersatz kommt, Klassenleitung kommt in Wiedereingliederung zurück und übernimmt einen Teil der früheren Stunden in der Klasse, Klassenleitung fällt wieder aus, weil es doch zu viel ist, neuer Ersatz muss her usw. Mal ganz zu schweigen davon, dass die Übernahme einer Klassenleitung mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, der mit Unterrichtsstunden nicht abgegolten wird. D. h. die Kollegin fährt mit 10 Stunden in fünf Lerngruppen hinsichtlich des Stresses vermutlich besser als mit 10 Stunden in einer Klasse als Klassenleitung.

    Abgesehen davon wäre der Aufwand für die VertretungsplanerInnen, auf Teufel komm ´raus die vierte Mehrarbeitsttunde zu vermeiden, vermutlich ebenso groß wie der oft kolportierte Vorwurf, die StundenplanerInnen bastelten unliebsamen Lehrkräften extra schlechte Pläne.

    Eher ist das Problem - zumindest an meinen beiden bisherigen Schulen -, dass die VertretungsplanerInnen in größeren Systemen am Monatsende nicht auf dem Schirm haben, wer aus Abrechnungsgründen noch eine vierte Stunde gebrauchen könnte. Ich habe in meinen zwanzig Jahren tatsächlich auch erst eine Kollegin kennengelernt, die am Monatsende aktiv auf die VertretungsplanerInnen zugegangen ist, damit diese ihr am Monatsende noch eine vierte Stunde (oder fünfte) Stunde Mehrarbeit anweisen.

    Ich gebe zu, dass ich nicht alle Posts eingehend gelesen habe, daher ist meine Anmerkung vielleicht gegenstandslos, wenn jemand anderes bereits darauf hingewiesen hat.

    Unsere Schulleitung ( kenne ich schon sehr lange) nennt meine Altersermäßigungsstunden Mumienstunden


    durch respektlose Äusserungen (Mumienstunden)

    Die Äußerungen, die hier unbekannt scheinen und missfallen, sind keine speziell auf den TE bezogenen Neologismen. Bereits in den 90er Jahren hat uns eine Lehrkraft in Niedersachsen, die eine Altersermäßigung erhalten sollte, darüber aufgeklärt, dass dies unter Beamten "Mumienrabatt" genannt werde. Ich habe diesen Ausdruck einmal scherzhaft meiner Schulleitung gegenüber verwendet, als diese 60 wurde... Ich lebe noch.

    Ob die Formulierung in der Situation, in der der TE damit konfrontiert war, angemessen war, ist allerdings eine andere Frage.

    Der WAHRIG nennt in dem Zusammenhang nur "sich bewerben um"als Wendung.


    Aber zum Thema:

    Die Beförderungsbewerbung landet in NRW bei der BR, das würde ich ganz formlos halten. Dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin wird relativ egal sein, was da als Gedöns noch dranhängt.

    Wenn man sich an einer anderen Schule um eine Beförderungsstelle beworben hat, könnte es aber sinnvoll sein, der dortigen Schulleitung derlei Informationen (also inkl. Lebenslauf) zusammen mit der Bitte um ein Kennenlerngespräch zu offerieren. Im Regelfall hat diese Schulleitung zwar einen internen Bewerber/eine interne Bewerberin im Auge, aber wird sicher froh sein zu erfahren, wer noch im Rennen ist (und vielleicht in Zweifel geraten, ob die hausinterne Bewerbung wirklich forciert werden sollte). Wenn es um eine Beförderung geht, bei der der schulfachliche Dezernent ein Wörtchen mitzureden hat (also bspw. A15), wäre es hier auch sinnvoll, diesen um ein Gespräch zu bitten.

    Es hilft auf jeden Fall, im Vorhinein das Gespräch mit dem für die ausschreibende Schule zuständigen Dezernenten zu suchen. Je nach dessen Auskunftsfreude gibt es eventuell Hinweise zu den Inhalten des Kolloquiums.

    Lektüre hinsichtlich der Stelle: APO-GOSt, wie du schon schreibst, ist Pflicht. In der ADO die Stellen zur Zusammenarbeit mit der Schulleitung. SchILD und LuPO sollten auch hinreichend bekannt sein (falls Fragen im Kolloquium dazu kommen, hängt vom Dezernenten ab).

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