Beiträge von Der Germanist

    Das ist völlig normal. Immerhin prüft die PKV ausführlich das Risiko.

    Das ist ein Privatunternehmen und nicht eine Wohlfahrtsorganisation.

    Die Prüfung selbst ist doch kein Problem. Mein Einwand richtete sich gegen die Dauer des Prozederes und die Art und Weise der Rückmeldungen (oder Nicht-Rückmeldungen).


    Und warum gehst du überhaupt zur PKV? Träumst von einer linken Regierung, der Bürgerversicherung aber nimmst die Familie mit in die PKV. Bleib doch freiwillig in der GKV! Oder zu teuer?

    Anders als bei dir in BW gibt es in NRW keine pauschale Beihilfe, sodass ich tatsächlich die vollen GKV-Kosten tragen müsste, die mehr als doppelt so hoch sind wie die Kosten der PKV.

    Deine Äußerung impliziert den Vorwurf der Scheinheiligkeit; aber eine Bürgerversicherung ist als Systemwechsel etwas anderes, als wenn alle einfach in die GKV eintreten. Ich bin auch für höhere Steuern für Besserverdienende, zu denen ich mich als Lehrer zähle, und überweise dennoch nicht dem Finanzamt jeden Monat 100 € extra.

    Als kleine Ergänzung:

    Wenn man nach langer Beziehung heiratet und dann die Ehefrau und die Kinder in die private Krankenversicherung holen möchte, sollte man viel Zeit einplanen. Wenn wir in der Schulverwaltung so arbeiten würden, wie die PKV, dann gute Nacht. Nach drei Monaten der Prüfung unserer Anträge wurde man mit Fragen zur Nachbereitung behelligt. Wann die geprüft sind, ist noch eine Frage.

    Die private Krankenversicherung liefert in meinen Augen jedenfalls Argumente für die in meinen Augen sowieso sinnvollere Bürgerversicherung. Vielleicht kommt die ja tatsächlich eines Tages, wenn wirklich einmal linke Parteien die Wahl gewinnen. Ach ja, die Chance gab es ja 2013...

    Es hängt natürlich auch immer von der Feierkultur vor Ort ab:

    An meiner früheren Schule habe ich schon aml 150 € für Suppe ausgegeben, zusammen mit anderen Kollegen wurde das ganze Kollegium verköstigt. Das war da normal. An meiner jetzigen Schule ist es irgendwie üblich, dass man am Geburtstag für 20 € Schokolade bereitstellt. Schade eigentlich. Wenn ich mit Kollegen gut zusammenarbeite, will ich denen auch was gönnen.

    Ich nutze "Simple Time Tracker", da kann ich die Kategorien selbst festlegen.

    Sie hilft, wie in einem anderen Thread erwähnt, um anders lautende Prioritäten deutlich zu machen. Um "Nein" zu sagen, wenn zu viele ander Aufgaben auf einen zukommen, bedarf es noch des eigenen Mundes.

    Ich bin nicht bewandert in der Frage, inwiefern Netflix-Filme einer nicht-öffentlichen Darbietung entsprechen. Aber nachdem ich vorgestern die Blu-Ray-Fassung von "Im Westen nichts Neues" gesehen habe, muss ich doch meine Verwunderung äußern über die Überlegung, diesen Film 12-13 jährigen SchülerInnen zu präsentieren.

    Ich selbst mache mich manchmal lustig über die FSK-Freigaben der 60er und 70er, weil deutlich wird, das heutige Jugendliche ein anderes Empfinden haben für die Irritationen, die sich bei ihnen beim Zuschauen einstellen. Aber wenn 2022 die FSK die Freigabe ab 16 propagiert, sollten wir Lehrkräfte dem schon folgen. Meine eigene Tochter ist 12 Jahre alt, und sie würde sicherlich nicht vom massenhaften Erschießen im Film unbeeindruckt sein, geschweige denn von dem Anblick, wie ein junger Soldat von den Ketten eines Panzers zermalmt wird, sodass das Blut und seine Innereien herumspritzen! Eine Lehrkraft, die ihr das zumutet, würde ich mindestens mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde behelligen.

    ich habe vor Kurzem gemeinsam mit einer Kollegin recherchiert, ob ein Schüler / eine Schülerin mit dem Erreichen eines Schulabschlusses gleichzeitig ein bestimmtes Sprachniveau gemäß GER nachgewiesen hat. L

    Geht es um Deutsch als Fremdsprache?

    Laut APO S-I (BASS 13-21 Nr. 1.2) gelten die Referenzniveaus für moderne Fremdsprachen, die unterrichtet wurden. Gekoppelt ist die Vergabe an die Mindestnote "ausreichend" in diesem Fach. Ein Automatismus für ein Referenzniveau in Deutsch im Allgemeinen ist dort nicht vorgesehen und darf deshalb auch nicht einfach eingetragen werden (zumal die Schulverwaltungssoftware das vermutlich auch nicht ermöglichen würde).

    Vermutlich wird man dies über ein Extra-Zertifikat nachweisen müssen von einer vom BAMF zertifizierten Fachkraft (z. B. VHS). Auf der anderen Seite: Gibt es tatsächlich Arbeitgeber/Ausbildungsbetriebe, die bei einem deutschen Schulabschluss auch noch hinterfragen, dass der Bewerber angemessene deutsche Sprachkenntnisse hat?

    (2) Die Beamtin oder der Beamte führt im Dienst die
    Amtsbezeichnung des ihr oder ihm übertragenen Amtes. (§ 77 LBG NRW (2)).


    Wenn die Schulleitung das auf den Zeugnissen sehen will, heißt das für mich: Ich unterschreibe mit Amtsbezeichnung. Wenn sie das nicht will, kräht vermutlich auch kein Hahn danach.

    Ich bin kein Dienstrechtsexperte, aber ich habe in den letzten Jahren mehrere Lehrkräfte kennengelernt, die sich in Elternzeit selbst, aber an einer anderen Schule vertreten. Das müsste also grundsätzlich möglich sein. Ob das allerdings mit einer automatischen Versetzung einhergeht, halte ich für zweifelhaft. Aber man hat einen Fuß in der Tür.

    Moralische Bedenken hätte ich insofern nicht, als dass du ja mit offenen Karten gespielt hast und gesagt hast, dass du irgendwann gehen möchtest.

    Man kann auch ernsthaft krank sein und NICHT zum Arzt müssen. Z.B. bei einem Magen-Darm-Infekt.

    Auch wenn das vom TE etwas wegführt: Als verbeamtete Lehrkraft muss man nach spätestens vier Tagen so etwas dem Hausarzt berichten, damit er einen krankschreibt.

    (Ich weiß noch, wie überrascht ich damals war, als das bei mir tatsächlich einmal vorlag: Mein Hausarzt meinte, ohne mich vorher groß gefragt zu haben, was ich mir selbst zutraue, dass ich mit Magen-Darm-Infekt mindestens sieben weitere Tage nach Untersuchung der Schule fernbleiben solle. Dadurch fehlte ich dann zwei Schulwochen.)

    Ich kann hier meine Quellen leider nicht preisgeben.

    Das Problem ist, dass allenfalls die konkrete (meinetwegen mündliche) Anweisung an eine oder mehrere Schulen durch einen Dezernenten bei Rechtsunsicherheit eine bindende Wirkung für die darunter liegende Ebene haben kann. Deshalb fragte ich nach einer schriftlichen Quelle.

    Ansonsten bleibt nämlich weiterhin die Frage, ob das "einen" als Kardinalzahl zu verstehen ist. Und dann wird es spannend: In der von dir zitierten Verwaltungsvorschrift zu § 14 Abs. 5 APO-GOSt heißt es "Die Schule ist verpflichtet, [...] einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen." [Hervorhebungen von mir]

    Was ist aber, wenn die S* wieder "aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen" (sprich: Krankheit) fehlen. Dann müsste nach deinen Ausführungen der Automatismus auf Feststellungsprüfung lauten. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, frage mich indes weiterhin, ob man insbesondere im ersten Quartal eines Halbjahres auf den "Terminnotstand" hinweisen und automatisch statt einer Klausur eine Feststellungsprüfung machen muss. Ich würde in dem Fall unserem Oberstufenkoordinator gern einen Tipp geben, damit nicht ggf. ein zweiter Nachschreibtermin angesetzt werden muss.

    Warum ich so darauf insistiere: Ich habe leider Erfahrungen mit meiner oberen Schulaufsicht hinsichtlich der Auslegung von Rechtstexten. Z. B. wurde an einer Schule, die ich kenne, an der ich aber nicht unterrichte, von ihr der in diesem Thread bereits propagierte Samstagstermin für Nachschreiber einkassiert, weil dies unstatthaft sei, da der Unterricht so auf mehr als fünf Tage pro Woche ausgeweitet werde. Auch durch einen Schulkonferenzbeschluss sei dies nicht zu heilen, weil dann alle S* diese sechs Tage Unterricht haben müssten.

    Daraus kann man aber doch nicht ableiten, dass es nur einen Nachschreibtermin geben muss.


    Man nicht. Aber die entscheidenden Stellen schon. Das ist die Auslegung der Schulaufsicht - und die ist dieses Mal tatsächlich lehrerInnenfreundlich.

    Die Frage ist ja, ob das "einen" in "einen Nachschreibtermin" unbestimmter Artikel oder Kardinalzahl ist. In letzterem Fall hätte Bolzbold Recht. Da aber die obere Schulaufsicht ansonsten - zumindest gefühlt - eher nicht lehrkräftefreundlich argumentiert, hätte ich schon gern einen entsprechenden schriftlichen Hinweis. Man hat nämlich zu häufig Aussagen wie "Hat mal ein Dezernent irgendwo gesagt." als Quelle.

    aber da gilt (zumindest im RegBez DUS) seit diesem Halbjahr die Regelung, dass genau ein einziger Termin zur Nachschrift in der Sek II angeboten werden muss. Wer zu diesem Nach-Termin fehlt, hat keinen Anspruch mehr auf eine Nachschrift. Die Notenfindung erfolgt dann individuell pädagogisch, d.h. es kann noch nen zweiten Klausurtermin geben, ne mündliche Prüfung oder sonstwas.

    Das klingt zwar interessant. Aber auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Regelung?

    Da war wieder die Frage nach den Ruhezeiten, die ja eigentlich auch für Lehrer gelten müssten, ich meine das sind 11 Stunden zwischen Dienstende und Dienstanfang. Das wird dann interessant.


    Die 11 Stunden Ruhezeit gelten für Arbeitnehmer


    Und nicht für Beamte. Das ist eben der Knackpunkt.

    Nicht ganz genau: Die Arbeitszeitverordnung NRW gilt grundsätzlich für Beamte, aber ausdrücklich nicht für Lehrkräfte (§ 1, Abs. 2).

    Ich nutze "SimpleTimeTracker". Da muss man zwar das Telefon entsperren, dafür kann man verschiedene Tätigkeiten definieren (Unterricht, Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen etc.).

    Dass ich mehr als die 41 Stunden pro Woche (Ferien natürlich berücksichtigt) mache, war mir vorher klar. Aber mir ist dadurch bewusst geworden, dass ich z. B. viel weniger Zeit für Konferenzen aufbringen muss, als ich vorher gedacht hatte. Leider verrät die App mir nicht, wo ich Zeit sparen kann...

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