Ich persönlich würde auch einen weiten Bogen um die AfD machen. Allerdings hat die AfD mit einigen ihrer Positionen in einen Bereich vorstoßen können, der von der Union in den Jahren der Merkel-Beliebigkeit aufgegeben wurde. Und - das muss ich zu meiner eigenen Schande gestehen - ich habe selbst habe manche Unionspositionen von früher als rechtsradikal gebrandmarkt, die zwar abweichend von meiner Meinung waren, aber sich sicherlich noch im demokratischen (und auch humanistischen) Spektrum bewegt haben. Insofern liegt die Schuld am Erstarken einer AfD sicherlich nicht an einer Parteigruppierung allein.
Beiträge von Der Germanist
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Das ist interessant. Ich habe in der gymnasialen Oberstufe bis jetzt immer gute Erfahrungen gemacht mit dem Sie+Vornamen. Ich ertappe mich allerdings in den letzten Jahren häufiger dabei, dass ich versehentlich duze. In der Selbstreflexion anschließend komme ich mir fast übergriffig vor...
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Also, mit dem Nikolausglöckchen habe ich vor zwanzig Jahren gute Erfahrungen gemacht, die SchülerInnen haben mir aber auch anschließend gespiegelt, dass sie das nervig fanden.
In einer Interpretation zu Schillers Don Karlos habe ich einmal sinngemäß gelesen, der Herrscher hat es nicht nötig, sich zu rechtfertigen oder laut zu werden. Insofern habe ich die Erfahrung gemacht, dass man - je nach Lerngruppe - oft auch mit diesen Hinweisen gut weiterkommt:
Als eine wenig aufregende nicht-akustische Alternative zur Strukturierung des Phasenwechsels bietet sich die bewusste Positionierung im Raum an. Während der Erarbeitung zieht man sich ohnehin zurück und steht bereit, um einzelnen Schülern oder Gruppen bei Bedarf zu helfen. Sobald man sich vor die Tafel stellt und langsam nach links und rechts blickt, verstehen die meisten Schüler, dass die nächste Phase beginnt. Zusätzlich schreibe ich gerne die verbleibende Zeit für die Erarbeitung in Intervallen an die Tafel, falls keine digitale Tafel vorhanden ist. Aber ja, in unruhigen Lerngruppen finde ich akustische Signale effektiver…
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Ich habe den Thread noch einmal von Anfang an gelesen und kann mir nun erklären, warum du so reagiert hast: Ich hatte übersehen, dass du Dr. Caligiari persönlich betroffen bist. Das ändert allerdings nichts an meiner Einschätzung, dass man (=Schulträger) die Eltern in Regress nehmen muss.
Grüße von der Wald- und Wiesenschule
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Das sind interessante Bezüge. Wikipedia weiß zu Offizieren im Allgemeinen (zu denen der Fregattenkapitän gehört):
Die Offizierskabine ist eine Einzelkabine für Schiffsoffiziere (Nautische und Technische Offiziere), die aus Schlafraum und Wohn- und Arbeitsraum besteht. Anders als die Mannschaftskabinen sind Offizierskabinen zumeist auf den höheren Decks gelegen. Offizierskabinen sind geräumiger und komfortabler als andere Kabinen an Bord, um einen dem Rang entsprechenden Komfort zu gewährleisten. Der Kapitän hat üblicherweise repräsentativ ausgestattete Räumlichkeiten. Je nach Hierarchieebene sind die weiteren Offizierskabinen kleiner und bescheidener eingerichtet.
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Mich wundert, dass ihr alle ratet, dass der Referendar alles umschmeißen muss. Den Feueralarm kann man doch weiß Gott zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt durchführen und wenn's nach der Lehrprobe ist. Ich finde das ggü. den beiden Prüflingen echt mehr als rücksichtslos.
Ich bin, wie einige Vorredner, etwas irritiert. Also, in NRW legen der Sicherheitsbeauftragte, die SL und die Verantwortlichen der Feuerwehr den Termin fest. Da kann man schieben, zumal im Regelfall die Feuerwehr gar nicht ausrückt. Außerdem gibt es in NRW im Jahr im Regelfall zwei Evakuierungsübungen, von denen die eine (in der Regel zu Schuljahresbeginn) allen (!) bekannt sein soll, damit sie im Vorhinein sich mit den Fluchtwegen vertraut machen können, und die zweite im zweiten Halbjahr überraschend kommt, damit man schauen kann, ob alle aus dem Feedback der ersten gelernt haben.
Da ich bezüglich des Charakters und der Bedeutung der sog. PU nicht genug Bescheid weiß, kann ich kein wirkliches Urteil abgeben; wenn die sog. PU prüfungsrelevant ist (im Sinne von: für die Note von Bedeutung) finde ich das Verhalten des stellv. SL eher affig.
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Die SL legt die genauen Zeiten für Probealarme vorab mit dem zuständigen Brandschutzsachverständigen bzw. der Feuerwehr (zumindest in NRW) fest. Da kann man eigentlich ein wenig schieben, auch innerhalb eines Tages (wobei natürlich die Zeit unmittelbar vor einer großen Pause ideal ist).
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Letzten Endes kann so ein Einverständnis auch immer widerrufen werden, hatte ich auch schon.
Rechtlich bindend zur Zahlung ist nur die geleistete Anzahlung
Das ist
Unsinn
Wirst du davon angetriggert, dass jemand mal abwägend anführt, nicht die SL könnte hier ein Verschulden treffen, sondern eine vielleicht zu spät kommunizierende Fahrtleitung, oder wie habe ich derlei Ausfälle zu deuten:
Vllt bist du ja an einer Wald- und Wiesenschule, wo solche Probleme nicht auftreten, doch in der Realität muss man immer ein paar Risiken eingehen.
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Da hätte die SL dann eine geeignete Lösung finden können bzw. sich mit der zuständigen Bezirksregierung absprechen können...
Sie kann die Fahrt nicht genehmigen, weil nicht alle mitfahren.
Ich breche mal eine kleine Lanze für die SL: In NRW bestätigt die Fahrtleitung (=i. d. R. die Klassenleitung) auf dem Antrag, dass alle Einverständniserklärungen der Eltern vorliegen. Erst dann wird durch die SL genehmigt. Es ist also nicht auszuschließen, dass hier der Fehler nicht bei der SL, sondern der Fahrtleitung liegt.
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Zwei ergänzende Gedanken:
Nur, weil du selbst aus Respekt vor der Leistung der Lehrkraft an der Nachbarschule keine Bewerbung schreibst, obwohl es sonst passen könnte, bedeutet das ja für dich nicht, dass auf die Stelle an deiner Schule jemand seine Bewerbung zurückzieht, weil er denkt: "Ups, da gibt es einen internen Bewerber, dessen Leistung ich respektiere". Kurz: Bewirb dich auf beide Stellen.
Außerdem ist die Frage, ob die Lehrkraft an der anderen Schule nur von der SL oder auch vom Kollegium dafür gewollt ist, auch unklar, oder? Dass also alle gegen dich sein könnten, sehe ich nicht so sehr als Gefahr. Kurz: Bewirb dich.
Ich habe gute Erfahrungen mit Vorabgesprächen mit Dezernenten gemacht; da könnte man vorsichtig durchblicken lassen, dass man beide Stellen sehr interessant findet und ausfüllen könnte, aber von der Tendenz her natürlich das heimische Terrain bevorzugt. Ein Dezernent, der nicht völlig außerhalb der Welt lebt, wird sich die Frage eh selbst stellen, ob der Kandidat nicht vielleicht eine Schule präferiert.
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Ob die Inhouse-Kandidaten zum Zuge kommen, entscheidet ja glücklicherweise nicht die SL, sondern der schulfachliche Dezernent in Kombination mit einem weiteren Dezernenten. Natürlich kann eine SL versuchen, Einfluss zu nehmen, aber die Chancen für Externe sind doch deutlich größer.
Ich würde mich auf beide Stellen bewerben, wenn du dich auch mit dem leicht abgewandelten Aufgabenprofil an der anderen Schule anfreunden kannst.
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Bei uns zählt das Kalenderjahr als Rechnungsjahr.
Das dürfte in allen Bundesländern so sein.
Und da man sechs Monate hat, bis die Anträge auf Erstattung eingegangen sein müssen (zumindest in NRW), kann man auch erst im Januar für die Klassenfahrt die Dienstreisekostenerstattung beantragen. Dann ist wieder Geld da.
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Meine Wahrnehmung ist da eine andere.
O. K. Dann scheinen wir sehr unterschiedliche schulische Systeme zu kennen und werden keinen Konsens finden.
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Fördervereine sind doch nur ein Sympton dessen, dass es den Schulen an Mitteln mangelt. So etwas sollte es nicht geben. Insofern erübrigt sich auch eine Mitgliedschaft.
Wenn ich mir überlege, was die Fördervereine an den Schulen meiner Kinder, aber auch der an meiner eigenen Schule im Interesse der Kinder und Jugendlichen über das für die Abwicklung des Unterrichts hinaus Notwendige (das ist Sache des Schulträgers) auf die Beine gestellt haben und stellen, finde ich die Aussage denjenigen gegenüber, die sich dort engagieren, nicht angemessen; sie sind nicht bloße Mängelmilderer.
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Vor 25 Jahren hieß das bei uns "Salatburger ohne Salat" (Fladenbrot nur mit Soße).
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ch habe das in meinen Augen inhaltlich unzutreffende Verb ersetzt.
Damit kann ich gut leben.
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Die Fahrtkosten müssen erstattet werden. Die Schulleitung könnte bei der zuständigen Stelle der BR zu Kreuze kriechen und erläutern, warum ausgerechnet in diesem Jahr der ein Jahr im Voraus benannte Maximalbetrag, der weiter oben bereits genannt wurde, überschritten werden musste. Die BR kann einem solchen Antrag dann ausnahmsweise zustimmen und die Gelder auszahlen. Wie in einem anderen Thread geschrieben wurde, wird der SL der Kopf gewaschen, und zwar nicht mit Seife; ob es Kürzungen für die Schule in anderen Bereichen gibt, ist dann Sache der BR, damit muss sich die SL dann herumschlagen.
Zukunftsperspektivisch sollte in der Lehrer- und Schulkonferenz ein Fahrtenprogramm festgelegt werden, bei dem sichergestellt ist, dass die Lehrkräfte 100% zurückerhalten. Im Übrigen hat die BR Münster bei ihren entsprechenden Verfügungen zu den Reisekosten zuletzt wieder darauf hingewiesen, dass die SL die Verfügungsgewalt über etwaige Freiplätze hat. Um ein Fahrtenprogramm zu erhalten, kann man diese für Lehrkräfte nutzen (nur die LK selbst dürfen diese beim Veranstalter nicht einfordern).
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§ 10 ADO NRW:
Lehrkräfte wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
Absatz 2 des Mehrarbeitserlasses:
Mehrarbeit liegt nur bei Unterrichtstätigkeit vor
Ergo: Es gibt nix.
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OT: was für ein geiler Ausdruck!!
Ich war jetzt kurz irritiert, ob ich sprachlich danebengelegen habe... (Alter Gag: "Mir gehen Leute, die feste sprachliche Wendungen falsch nutzen, auf den Geist. Die nerven wie Drahtseile.")
Aber den Ausdruck gibt es: https://de.wiktionary.org/wiki…schlanken_Fu%C3%9F_machen
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Zumindest bei mir sind die SuS in die Unterrichtsgestaltung involviert und können in solchen Fragen mitbestimmen, wie und in welcher Form der Inhalt erschlossen und/oder medial ergänzt/vertieft wird. Niemand wird gezwungen, den Film zu sehen - möchten SuS dies nicht, wird es Alternativen geben.
Ich finde, du machst dir hier einen etwas schlanken Fuß: Partizipation ist ein wichtiges Gut, das vor allem in Bezug auf die Möglichkeiten der Mitgestaltung von Unterricht in früheren Jahrzehnten sträflich vernachlässigt wurde. Gleichwohl trägst du die Verantwortung für das, was im Klassenraum geschieht - nicht das Ge- oder Missfallen von SchülerInnen. Natürlich hätte ich als vierzehnjähriger Knabe gesagt: "Klar können wir den Film gucken.", selbst wenn mir dabei mulmig gewesen wäre. Zum einen will man sich vor der Gruppe keine Blöße geben, zum anderen dauert der Film 148 Minuten, alleine für das Schauen sind also vier Schulstunden weg, je nach Intensität der Nachbesprechung noch einige mehr.
Mir ist der Erkenntnisgewinn, den du durch den Film erzielen willst, auch nicht ganz ersichtlich. Die von dir angesprochenen Punkte kann man auch mit Ausschnitten oder anderen Filmen erzielen. Und nach einer wirklichen Filmanalyse - und da sind wir auf der Ebene der ästhetischen Qualität - klangen deine hier skizzierten Überlegungen auch nicht.
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