Beiträge von Der Germanist

    Ich weiß nicht, aus welchem Bundesland du bist, aber zumindest für NRW kann ich mir das nicht vorstellen, da die Gymnasien nach der Erprobungsstufe alles aussortieren, was nicht ansatzweise in deren Schema passt und Schüler mit Förderbedarf (abseits von KM o.ä.) sind auch eher eine Seltenheit.

    Erst- und Anschlussförderung gibt es auch am Gymnasium. Und diese Schüler kann man nicht einfach nach Klasse 6 abschieben, wie du suggerierst.

    wenn man nur bereit ist, an einem altsprachlichen Gymnasium in der Münsteraner Innenstadt zu unterrichten

    Wenn man KollegInnen aus Münster so zuhört, stellt sich die Frage, ob angesichts der Elternklientel in Münster das wirklich so ein Traumjob ist..

    Übrigens entscheidet in NRW die LK über die Grundsätze der Unterrichtsverteilung

    Über Grundsätze zu entscheiden bedeutet aber nicht, über die konkrete Ausgestaltung zu entscheiden. Der konkrete Unterrichtseinsatz wird von der SL geplant.

    Im Übrigen sehe ich nicht, wieso die SL den Lehrkräften rechenschaftspflichtig sein sollte über ihren konkreten Unterrichtseinsatz. Das ist sie allenfalls gegenüber der zuständigen Schulaufsicht.

    Aufhänger für diesen Thread war, dass eine Userin von einer Bekannten etwas über die Situation an deren Schule gehört hat, wenn ich mich recht entsinne. Wir kennen also den konkreten Einzelfall nicht, gleichwohl werden schon nach wenigen Posts die wildesten Vermutungen angestellt: Es wird gemutmaßt, dass sich die SL vielleicht irgendwelche Entlastungsstunden unberechtigt zuschanzt (wobei je nach Schulgröße Aufgaben wie Gesundheitsstatistik, Digitalisierungsbeauftragte etc., für die es eine offizielle Entlastung gibt, tatsächlich bei der SL hängenbleiben) oder nicht in Erwägung gezogen, dass es Gründe gibt, die auch die Bekannte der TE nicht kennen kann/darf (Reduktion des Deputats wegen GdB, wegen Altersermäßigung, wegen Teilzeit aus familiären Gründen usw.).

    Wo steht das?

    Gute Frage. Hatte das immer dem Wandererlass (BASS 12-08) zugeordnet, da habe ich es aber auf die Schnelle nicht gefunden. Ist mal auf einer Schulrechtsfortbildung thematisiert worden. Der Dozent hatte abgeleitet, dass aufgrund der nicht vorhandenen Aufsichtspflicht der Schule für den Fall, dass eine Schulveranstaltung nicht am Schulgelände beginnt oder endet, die Eltern in jedem Fall schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden und ihr Einverständnis erklärt haben müssen. Die Kinder seien für den Weg zwar versichert, aber eben unbeaufsichtigt, was je nach Alter der SchülerInnen ja durchaus ein Problem darstellen könne. Daher der Grundsatz "Schulfahrt beginnt und endet an der Schule", wobei die Eltern natürlich ihr Einverständnis geben können, siehe

    Was ist, wenn die Eltern auf der Einverständniserklärung unterschreiben, dass die Schulveranstaltung an einem anderen Ort endet?


    Wenn aber diese explizite Information unterbleibe, könne es für Lehrkräfte problematisch werden. So würde ich auch den von MrsPace geschilderten Fall einschätzen: Wenn die Eltern nicht vorab informiert sind, hilft es mir nichts zu sagen "Ich erkläre die Schulveranstaltung hiermit für beendet." Zumal laut Erläuterungen der Gemeindeunfallkasse nur der unmittelbare Weg von einer Schulveranstaltung nach Hause abgedeckt ist; die Lehrkraft im geschilderten Fall hätte die Schüler also vermutlich zudem darauf drängen müssen, auch unmittelbar nach Hause zu gehen.

    2) es war versicherungstechnisch wirklich eine Sache


    Schüler_innen dürfen auch nicht die Treppe hinuntergetragen werden

    Im Ernstfall darf man (fast) alles. Wer eine Person aus einer Lebensgefahr retten will, kann wegen eines Fehlers nicht zur Rechenschaft gezogen werden; im Gegenteil: Nichts zu tun ist versicherungsrechtlich das problematischere Vorgehen.

    Und zum Aufzug: In der alten Landesbauordnung NRW hieß es ausdrücklich, dass an jedem Fahrstuhl gut sichtbar ein Schild anzubringen sei, dass der Aufzug im Brandfall nicht benutzt werden dürfe.

    Wir sollten uns aber vielleicht darauf verständigen, dass unsere Schulgebäude so unterschiedlich sind und die etwaigen Beeinträchtigungen der SchülerInnen und KollegInnen so divers, dass sowieso jedes Mal der Einzelfall zu betrachten ist - und das am besten, bevor eine Übung oder ein Ernstfall eintritt.

    Das Problem ist in der derzeitigen Diskussion meines Erachtens weniger, dass die AfD einem Antrag einer anderen Partei zugestimmt hat oder zustimmt, sondern dass von einigen Personen vermutet wird, dass die thüringische CDU- und FDP-Fraktionen entweder vorab eine Absprache getroffen haben oder wenigstens bewusst den medialen Aufschrei in Kauf genommen haben, um die amtierende Minderheitsregierung vorzuführen. Dafür fehlen meines Wissens allerdings derzeit die Belege.

    Insofern ist die Reaktion einiger Menschen, die das gegenwärtige Bohei etwas übertrieben finden, zunächst verständlich; allerdings muss man sich in Erinnerung rufen, dass die thüringische CDU- und FDP-Fraktionen schon einmal böse auf die Nase gefallen sind, als sie nicht gemerkt haben, wie sie von der AfD (oder meinetwegen "dem als rechtsextrem eingestuften thüringischen Landesverband der AfD") benutzt wurden, um Aufmerksamkeit zu erheischen (nämlich bei der vorigen Ministerpräsidentenwahl).

    Sag mir bitte nicht, dass bei euch Rollstuhlfahrer*innen von Mitschüler*innen getragen werden?!

    Was ist denn die wirkliche Alternative zu dem Umstand, dass Lehrkräfte oder geeignete SchülerInnen notfalls tragen? Fahrstühle dürfen im Brandfall nicht benutzt werden. Es gilt, wie im oben gezeigten DGUV-Hinweisblatt dokumentiert: Für (auch nur kurzzeitig) Behinderte ist Vorsorge zu treffen, z. B. durch Patenschaften. Im Grunde muss also (z. B. die Klassenleitung) bei einer solchen Verletzung unverzüglich absprechen, wie in einer möglichen Gefahrensituation verfahren wird.

    Im Falle einer geplanten Übung könnte die SL die beeinträchtigen SchülerInnen oder Lehrkräfte vorab informieren, sodass diese bspw. einige Minuten vor dem Probealarm mit dem Fahrstuhl das Gebäude verlassen; allerdings ist die Übung ja gerade eine Übung für den Ernstfall, insofern würde das die Situation zwar einfacher machen, wäre aber nicht im Sinne des Erfinders.

    Wenn eine Lehrkraft absehbar längerfristig (!) (gilt das für den geschilderten Fall?) erkrankt ist, erhält die Schule doch im Idealfall über flexible Mittel einen Ersatz in gleicher Höhe, d. h. die Kollegin mit (für NRW) 25,5 Wochenstunden Soll, von denen sie z. B. 24 Stunden unterrichtet und 1,5 Stunden aus dem Anrechnungstopf erhält, wird durch eine Vertretungskraft ersetzt, deren Vertrag über 25,5 Stunden geht. Da diese neue Lehrkraft keine Anrechnungsstunden erhält (sie ist neu und vermutlich nicht in die Abläufe eingebunden), wird sie mit 25,5 Stunden voll im Unterricht eingesetzt und die 1,5 Stunden, die die Schulleitung gewonnen hat, werden an die Lehrkraft verteilt, die die Sonderaufgabe übergangsweise übernommen hat.

    Problematisch wird es dann, wenn es keine Vertretungslehrkraft trotz längerer Erkrankung gibt. Dann fallen der Schule vollumfänglich 25,5 Stunden weg, die im Beispiel genannten 24 Stunden müssen durch Vertretungsunterricht von bereits vorhandenen Kollegen (=Mehrarbeit) aufgefangen werden, für die Sonderaufgabe muss jemand kostenneutral gefunden werden (da die Tätigkeit bei Sonderaufgaben nicht mehrarbeitsfähig ist).

    Der erkrankten Kollegin dürften daraus aber keine Nachteile entstehen, denn sie ist ja krank. Die Schulleitung könnte sich allenfalls mit einem Trick behelfen: Wenn am Anfang des Halbjahres absehbar ist, dass die Kollegin länger ausfällt, wird sie mit vollem Deputat in die Klassen verteilt, alle Stunden werden von Kollegen vertreten (= Mehrarbeit) und die Stunden aus dem Anrechnungstopf sind wieder frei. Allerdings hat die SL dann natürlich ggf. mehr Ärger mit den betroffenen Lehrkräften oder Eltern.

    Habt ihr evtl. einen Schüler mit Rettungsschwimmer? Das reicht nämlich in einigen Bundesländern dann auch aus.

    Die Angabe des Bundeslandes durch die TE bleibt hilfreich...


    chilipaprika hat die Passage aus der RISU für NRW ja schon kopiert. Vielleicht als kleine Anekdote: Ich war vor vielen Jahren mal mit einer Schülergruppe Volljähriger unterwegs, ich selbst ohne Rettungsschein, in der Gruppe war aber eine Schülerin, die nicht nur das Rettungsschwimmabzeichen hatte, sondern auch bei der DLRG die Prüfungen der Lehrkräfte für das DRSA abgenommen hat (weiß nicht mehr, wie die Qualifikation hieß). Meine SL hat bei der BR hier in NRW nachgefragt, ob das dann nicht Kompetenz genug sei. Antwort der BR: Nein. (Finde ich allerdings nachvollziehbar.)

    Wie findet denn bei euch die Kommunikation zwischen denen im Gebäude und denen am Sammelplatz statt? Man müsste vom Sammelplatz aus Bescheid geben können, dass alle angekommen sind oder dass bestimmte Schüler:innen dort sind, die man sonst im Gebäude suchen müsste.

    Eine Sekretärin oder ein Mitglied der Schulleitung steht mit Warnweste auf dem Sammlungsplatz und aus jedem Kurs muss die Lehrkraft kommen und sich und den Kurs melden.

    Angesichts der Tatsache, dass man in Bayern 2,5 Unterrichtsstunden pro Woche am Gymnasium weniger arbeiten muss als in NRW bei sog. "wissenschaftlichen Fächern", hätte die Kultusbürokratie von mir in den letzten Jahren einiges an Stoffverteilungsplänen etc. verlangen können. Das wäre für meine Work-Life-Balance ein Gewinn gewesen.

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