Liebe marie74,
ich kann nur für NRW antworten, aber vielleicht sind die Gepflogenheiten und Bedingungen in SAH ähnlich:
1) Den Termin kann sich der Bewerber/die Bewerberin nicht aussuchen, die Schulleitung stimmt das mit der Bezirksregierung ab oder die Bezirksregierung setzt fest, da ein oder zwei Dezernenten an dem gesamten Tag (die Konferenz ist nur einer von vier Teilen) ebenfalls teilnehmen.
2) In NRW mussten die Schulen ein Teilzeitkonzept verabschieden, in dem geregelt ist, wie viel Entlastung Teilzeitbeschäftigte erhalten können (z. B. bei Klassenfahrten, Klassenleitungen, Konferenzteilnahmen, schulinternen Fortbildungen). Darauf könnte man hinweisen.
3) Aus der Entfernung ist natürlich kein befriedigender Tipp für den Umgang mit der Schulleitung zu geben. Normalerweise müsste eine Schulleitung mit Augenmaß doch wahrnehmen, dass ein Facharzttermin, der in der Voraussicht auf einen freien Nachmittag lange geplant ist, nicht einfach kurzfristig verschoben werden kann. Man müsste hier doch abwägen können zwischen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und dem Bestreben, eine konstruktive, von vielen Beiträgen bereicherte Konferenz durchzuführen.