Beiträge von Der Germanist

    Angeordnete Mehrarbeit jetzt führt zu geringerer Unterrichtsverpflichtung in der Folgeperiode (z. B. 3 Std., weil man einen Kurs übernommen hat). Wenn die Schule die Kapazitäten nicht hat, ist das eventuell nur ein Aufschieben des Problems.

    Ad-hoc-Mehrarbeit (hier mal ne Vertretungsstunde, da mal eine) wird finanziell vergütet.

    Wenn dennoch häufig gegen den im Unterricht vermittelten und gründlich geübten Gebrauch der deutschen Sprache verstoßen wird, kann dies zur Absenkung der Note um bis zu eine Notenstufe führen.

    Im Anschluss an die von mir zitierte Stelle, auf die sich auch Hannelotti bezieht, heißt es deutlich schärfer weiter: "Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden." (§ 6, Abs. 6) In den VV heißt es: "Häufige Verstöße gegen den richtigen Gebrauch der deutschen Sprache führen zur Absenkung der Note um bis zu einer Notenstufe." (Und nicht: "können führen"!) D. h. jede Lehrkraft in der Sek. I muss Verstöße vor allem bei Rechtschreibung und Zeichensetzung berücksichtigen. Wie Herr Rau schon schreibt: Es dürfen, ja müssen sogar alle... es machen halt längst nicht alle.

    Gleiches gilt in NRW übrigens für die Sek. II (APO-GOSt § 13, Abs. 2); hier sogar erweitert um die Formulierung "Verstöße ... gegen die äußere Form"! In der Qualifikationsphase und im Abitur führt das zur Absenkung im bis zu zwei Notenpunkte; das ist den wenigsten egal.

    Der TE stammt zwar aus Hessen, aber es mag dort ähnlich wie in NRW gelten:

    "Die Förderung der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern." (APO-S I) Auch wenn ich manch einem Kollegen/einer Kollegin Unrecht tue, der/die dies gewissenhaft macht, bemerkt man doch im Gespräch mit vielen Sek. I-Lehrkräften, dass ihnen dieser Umstand vollkommen egal ist (und deren eigene schriftliche Erzeugnisse sprechen auch nicht immer dafür, dass sie hinsichtlich der Regeln einen großen Wissensvorsprung vor manchen Schüler*innen hätten; aber aus ihnen ist ja trotzdem etwas geworden.)

    Vor etwas über zehn Jahren, in der Amtszeit Babsi Sommers, meinte ein älterer, sehr konservativer Kollege, er hätte sich nie träumen lassen, sich eines Tages Gaby Behler zurückzuwünschen. Dieser Kollege ist schon länger außer Dienst, das Urteil zu Frau Gebauer dürfte aber sicher noch kritischer ausfallen.

    vgl. Paragraph 17 APO SI


    Wenn die Schule mindestens eine Fremdsprache anbieten muss, kann die Kursgröße eigentlich kein Kriterium sein, um später die Einrichtung des Kurses wegen zu geringer Anwahl zu streichen.

    Die Schule bietet Französisch ja an, der Kurs wird nur eventuell nicht eingerichtet, wenn angesichts der Kursgröße die Schulleitung den Kurs nicht einrichten möchte.

    Spitz gerechnet müsste der Durchschnitt aller Diff II-Kurse einer Stufe am Gymnasium in NRW bei 27 SuS liegen. Wenn also vier Kurse mit 30 SuS gebildet werden, könnte ein fünfter Kurs auch mit 15 gefahren werfen. Oder man leistet sich eben einen "Luxuskurs", weil er z. B. zum Schulprofil passt, und spart anderswo.

    Ohje, das ist rechtlich nicht weit weg von der Eltern-Konten-Lösung. Auf dem Konto des Fördervereins hat das Geld IMHO nicht verloren.

    Auf dem Fördervereinskonto hat es auch meines Erachtens nichts zu suchen: Der Förderverein darf seine Mittel nur zweckgebunden vergeben; der Zweck ist in der Satzung hinterlegt, beim Finanzamt wird aufgrunddessen die Gemeinnützigkeit des Vereins beantragt. Wie der Kassenwart wahllose Ausgaben an Eltern mit dem Vereinszweck begründen will, dürfte interessant werden.

    Weist der Veranstalter, der die Gelder zurückzahlt, das dann in seiner Steuererklärung als Spende aus, damit er steuerlich auch etwas davon hat? :dollar:

    Ich habe von Fällen gehört, wo SLen gesagt haben, dass sie (in NRW) die fünf Punkte eigentlich auf Empfehlung der Bezirksregierung nicht vergebn sollen und das nur machen, wenn es taktisch unbedingt notwendig ist,

    Natürlich sollen die 5 Punkte nur an wirklich herausragende Bewerber*innen vergeben werden. Das Problem ist: Wenn einer anfängt, taktisch zu beurteilen, müssen die anderen nachziehen, weil sonst nur der Taktiker seine Kandidat*innen durchbekommt. Und schwupps sind 5 Punkte eher der Regelfall als die Ausnahme.

    Was den Rückzug im Verfahren angeht, kann ich chilipaprika nur zustimmen.

    Als Anekdoten für die Objektivität von Noten, samu, mag folgendes Beispiel illustrativ sein: In NRW wird für die Bewertung der Leistungsmerkmale eine Skala von 1 bis 5 zugrunde gelegt. Per Defintion sind 3 Punkte "gut" ("entspricht voll den Anforderungen"), 4 Punkte in etwa "sehr gut" ("übertrifft die Anforderungen") und 5 Punkte "sehr gut mit Sternchen, Prädikat, Klaps auf die Schulter, Umarmung usw." ("übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße"). Nun beschwert sich aber jeder Kollege/jede Kollegin, der/die bescheinigt bekommt, dass er/sie eine gute Lehrkraft ist (3 Punkte), weil de facto viele Schulleiter*innen, um ihre Kandidat*innen auf Beförderungsstellen durchzuboxen, durch die Bank 5 Punkte verteilen - selbst wenn man annimmt, dass sich nur besonders ambitionierte Kolleg*innen auf Beförderungsstellen bewerben (und das ist schon tatsächlich eine falsche Annahme), ist es statistisch unwahrscheinlich, dass es so viele herausragende Lehrkräfte gibt.

    Bei A14-Stellen würde ich dingenshausen Recht geben: Die Schule, die ausschreibt, hat in mind. 90% der Fälle einen für geeignet gehaltenen Bewerber. Bei A15 ist das schwieriger, da in NRW mind. ein Dezernent der BR am Verfahren beteiligt ist bzw. es leitet. Da kommt es wohl auch auf das Verhältnis zwischen Dezernent und Schulleitung an, ob die Schulleitung ihren Wunschkandidaten durchsetzen kann.

    Was sicherlich hilfreich ist: Nach der Bewerbung und vor dem Verfahren den Dezernenten um ein Gespräch bitten, damit dieser den Bewerber kennenlernen kann, der Bewerber eventuell Hinweise bekommt, was dem Dezernenten im Verfahren wichtig ist etc.

    Natürlich schadet es nicht, "angesprochen" zu werden.

    selbst als ich A14 wurde wusste ich 6 Monate vor der Ausschreibung dass für mich wohl eine Stelle ausgeschrieben wird. Ich hatte mich damals fremdbeworben an einer anderen Schule und bekam ein „unmoralisches“ Angebot der Eigenen SL die nächste A14 Stelle zu bekommen wenn ich meine Bewerbung zurückzöge...

    Das ist nicht nur unmoralisch, sondern auch verwerflich: Immerhin ist nicht der SL Herr des Verfahrens, bei einer Bewerbung von außen mit gleicher Bepunktung, aber mehr Dienstjahren und ggf. weiblichem Geschlecht hätte der SL das Versprechen nicht halten können.

    Nun ja, wenn für ein Modellprojekt Stunden vorgesehen sind, müsste es in einem Erlass irgendwo schriftlich fixiert sein, dafür bräuchte man aber den Namen des Modellprojekts. Die Frage ist, da das nicht der Fall zu sein scheint, um was für eine Aussage "der Bezirksregierung" es sich handelt: von einem Sachbearbeiter oder einem Dezernenten, eine mündlich gegebene (rechtlich ziemlich belanglos) oder eine schriftliche (ziemlich verbindlich)?

    In vielen Fällen (z. B. Lehrerrat, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen) ist bei Entlastungsstunden von einem "sollen" oder einer Empfehlung für eine irgendwie geartete Entlastung die Rede (z. B. statt Stundenentlastung Befreiung von Pausenaufsichten). Das wird schulintern je nach Schule demnach anders geregelt.

    Da spielt dann evt. die Lehrerkonferenz eine Rolle, da die über die Entlastungsstunden auf Vorschlag der Schulleitung befindet. Das würde aber wohl nicht für ein Modellprojekt gelten.

    Vielleicht ist die Schulleitung auch deshalb vorsichtig, weil sie erst einmal abwarten will, ob sie tatsächlich eine Entlastung bekommt, bevor sie sie verteilt. Es soll ja schon vorgekommen sein, dass die BR erst zusichert, man werde dies oder jenes bei der Stellenberechnung berücksichtigen, und letztlich gibt es im Anschluss doch nichts.

    Kannst du die Frage noch etwas konkreter gestalten? Bei der StuBo-Tätigkeit als Beispiel wird an den Schulen z. T. unterschiedlich definiert, welche Teilaufgaben darunter fallen, wenn bspw. einzelne Elemente in verschiedenen Händen liegen (Kollege A kümmert sich um Beratungstermine, B um das SBP, C macht etwas, was nicht zu den Standardelementen zählt, aber schulintern als Beitrag zum StuBo-Curriculum gewertet wird etc.).

    denn es ist ja wohl spätestens jetzt kalr, was kommt.

    Wieso nach den Sommerferien? Man kann doch an den weiterführenden Schulen ab dem 22.06. wieder starten, weil es ab dem 15.06. an den Grundschulen super laufen wird, wie wir am Mittag des 15.06. erfahren werden (in einer Pressemitteilung aus dem Ministerium (oder einem Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger))..

    Was ich an dieser heutigen Information durch Frau Gebauers Ministerium (wieder einmal) ärgerlich finde:

    1) Der Kölner Stadt-Anzeiger ist mal wieder früher informiert als alle anderen.

    2) Gerade erst sind die Stundenpläne neu geschrieben worden angesichts der Rückkehr einiger vormaliger "Risiko-Lehrkräfte", dann dürfen die Grundschulen wieder neu planen. Und das tatsächlich an den Grundschulen, an denen ja aufgrund der durchgehenden Notbetreuung auch in den Osterferien tatsächlich alle Kolleg*innen, die einsetzbar waren, schon sehr viel leist mussten!

    3) Das Signal an die Öffentlichkeit/die Eltern ist: "Ich, Yvonne Gebauer, öffne alles!" Wenn aber aufgrund der weiterhin fehlenden Kolleg*innen, Hygieneregeln etc. die Schule oder insbesondere die OGS nur eingeschränkt öffnen kann, ist natürlich nicht Düsseldorf schuld...

    Ich vermute, samus erster Satz bezog sich darauf, dass die Schulleiter im selben Sprengel die Bewerber*innen, die für Ärger sorgen, durchaus kennen und denen dann noch so gute Bewerbungsunterlagen egal sind, wenn Sie wissen "Der kommt gleich mit dem Anwalt zum Einstellungsgespräch."

    Ich würde erst noch ein zweites Gespräch oder eine sorgsam formulierte Mail versuchen, in der dargelegt wird, warum man mit den gewählten Formulierungen Probleme hat und wie Alternativen aussehen könnten.

    Konferenzen sollten nicht mit persönlicher Anwesenheit durchgeführt werden.

    Für die Eintragung der Warnungen braucht man allerdings keine Konferenz. Jedoch würde ich fast darauf wetten, dass all diese Bestimmungen angesichts der derzeitigen Situation ausgesetzt werden: Es wird jeder versetzt und höchstens beraten, ob eine freiwillige Wiederholung nicht sinnvoller sei.

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