Nun ja, wenn für ein Modellprojekt Stunden vorgesehen sind, müsste es in einem Erlass irgendwo schriftlich fixiert sein, dafür bräuchte man aber den Namen des Modellprojekts. Die Frage ist, da das nicht der Fall zu sein scheint, um was für eine Aussage "der Bezirksregierung" es sich handelt: von einem Sachbearbeiter oder einem Dezernenten, eine mündlich gegebene (rechtlich ziemlich belanglos) oder eine schriftliche (ziemlich verbindlich)?
In vielen Fällen (z. B. Lehrerrat, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen) ist bei Entlastungsstunden von einem "sollen" oder einer Empfehlung für eine irgendwie geartete Entlastung die Rede (z. B. statt Stundenentlastung Befreiung von Pausenaufsichten). Das wird schulintern je nach Schule demnach anders geregelt.
Da spielt dann evt. die Lehrerkonferenz eine Rolle, da die über die Entlastungsstunden auf Vorschlag der Schulleitung befindet. Das würde aber wohl nicht für ein Modellprojekt gelten.
Vielleicht ist die Schulleitung auch deshalb vorsichtig, weil sie erst einmal abwarten will, ob sie tatsächlich eine Entlastung bekommt, bevor sie sie verteilt. Es soll ja schon vorgekommen sein, dass die BR erst zusichert, man werde dies oder jenes bei der Stellenberechnung berücksichtigen, und letztlich gibt es im Anschluss doch nichts.