Naja, jetzt könnte ich wieder darauf hinweisen, dass die Schulen in NRW seit Sommer überlegen sollen, wie sie im Falle von DIstanzunterricht vernünftig arbeiten können.
Das ist aber gemein
Naja, jetzt könnte ich wieder darauf hinweisen, dass die Schulen in NRW seit Sommer überlegen sollen, wie sie im Falle von DIstanzunterricht vernünftig arbeiten können.
Das ist aber gemein
Ähnlich wie bei Kris24 6 € Erhöhung bei der LKH, davor in den Jahren auch nur sehr geringfügige Erhöhungen (wenn überhaupt).
In NRW würde doch die aktuelle Coronaschutzverordnung§ 13 Veranstaltungen und Versammlungen das verbieten.
Vorher heißt es aber in der Coronaschutzverordnung in § 1: "(7) Die besonderen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung insbesondere für den Betriebvon Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bleiben unberührt." D. h. eine Lehrerfortbildung fällt nicht unter die in § 13 genannten Veranstaltungen und Versammlungen. (Dass sie insbesondere in einer großen Gruppe derzeit nicht sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.)
Nein, da steht nur "täglich". Nicht "rund um die Uhr".
Täglich ein, zwei Minütchen...
Irgendwann stand hier im Forum mal der Hinweis, dass Kinder unterhalb von Klassen 8 in der Regel in einem Alter sind, in dem aus rechtlichen Gründen ein "Zu Hause alleine lassen" nicht möglich sei. Müsste danach aber für Details jetzt selber suchen.
Die Diskussion, ob und wen man wie lange allein zu Hause lassen kann, hatten wir schon mal. Es scheint tatsächlich von mehr als dem Aler abzuhängen, wenn ich die Diskussion soweit richtig verfolgt habe.
In den Vereinigten Staaten, so habe ich einmal gelesen, gibt es einige Bundesstaaten, in denen Gesetze festschreiben, dass Kinder unter 14 Jahren nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen. Es hängt ganz allgemein vom Entwicklungsstand des Kindes ab, ähnlich wie es Ratatouille geschrieben hat:
Eine klare Grenze, wann die elterliche Aufsichtspflicht es erlaubt, einen Minderjährigen mehrere Stunden alleine zu lassen, gibt es nicht. Dennoch wird davon ausgegangen, dass ein Kind ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr nicht mehr betreuungsbedürftig ist.
Dass Eltern den Entwicklungsstand ihres Kindes manchmal anders einschätzen als Lehrkräfte, ist natürlich klar.
z haben sie bereits die 6 nicht akzeptiert und jegliche Form des Nachschreibens bzw. mündlicher Überprüfung abgelehnt. Da macht es ja keinen Sinn, einen Termin dafür anzusetzen
Doch. Wenn du den Eindruck hast, dass hier betrogen wurde, setzt du als Fachlehrkraft eine Wiederholung der Prüfung an. Die Schüler*innen haben zu dieser Leistungsüberprüfung anzutreten; zumal, wenn die Schulleitung, so wie ich dich verstanden habe, mit im Boot ist. Ob eine höhere Stelle dies später als falsch wieder einkassiert, ist eine andere Frage. Aber erst einmal bist du Herrin des Verfahrens, auch als Signal an andere potentielle Betrüger. Wie O. Meier und andere schon geschrieben haben: Die Schule muss in dieser Hinsicht die Kinder auch erziehen!
Natürlich können Schüler etwas ablehnen.
Nun ja, so ganz stimmt das nicht. Leider steht dein Bundesland nicht dabei, aber in NRW steht sinngemäß im Schulgesetz, dass die Schüler*innen allen Anordnungen der Lehrkräfte und des weiteren schulischen Personals Folge zu leisten haben. Und da das Erscheinen bei einer Leistungsüberprüfung nicht zum Schaden Dritter geschieht oder eine Einschränkung der oben zitierten Grundrechte darstellt, sehe ich keinen hinreichenden Grund für eine Ablehnung. Es ist wie mit dem Remonstrieren: Man kann sich beschweren, aber leistet dem Folge. Wenn eine höhere Stelle die Wiederholung einkassiert, so what. Wenn die höhere Stelle dir Recht gibt, zählt die korrigierte Wiederholung. Man muss sich ja auch vor Augen führen, dass eine Entscheidung einer übergeordneten Behörde in der Regel nicht in den nächsten Tagen erfolgt, sondern einige Zeit dauern wird.
Ich glaube kaum, dass die jetzige Regelung Zufall ist, sondern vermute dass sich mit voller Absicht und in Kenntnis der von dir angedeuteten Prozesse für die jetzige Regelung entschieden wurde.
Das glaube ich auch. Dass es aber nicht aus Sicht der Schulen gedacht ist, ist klar: An mehrzügigen weiterführenden Schulen werden, wenn die Eltern sich an das Gebot, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, halten, 3x100 Mails am Montagmorgen aufgelaufen sein. Man hat ja sonst nichts zu tun...
(neben der Tatsache, dass Frau Gebauer immer noch keinen Pieps mal an uns und/oder die Eltern und Schüler geschrieben hat - ich mag den Stamp auch nicht, aber von ihm (unterschriebene) Schreiben zu den Situationen in den Kitas kommen recht regelmäßig.
Herr Richter führt das operative Geschäft im MSB (jede Schulmail seit März!). Über die Kompetenzen von Frau Gebauer maße ich mir kein Urteil an.
Und mal ganz laienhaft gedacht, kann es ja nicht soooo wahnsinnig kompliziert sein, dafür ggf. eine Ausnahmeregelung zu schaffen... sollte man meinen
Dann müssten aber mindestens zwei Entscheidungsträger miteinader sprechen... Am besten im Vorhinein...
Falls die Q2 in NRW ihre Klausuren nicht mehr rechtzeitig schreiben kann, kriegen wir ein dickes Problem.
In der Sekundarstufe I sind keine Laufbahnen zu sichern; aber die Änderung des Erlasses, dass die Zeugnisausgabe für 1-EF nicht am 29.01., sondern am 05.02. erfolgt, also alles um eine Woche nach hinten verschiebt, hätte eine einfache, aber wirkungsvolle Entlastung aller Beteiligter (Schüler wie Lehrkräfte) bedeutet. Aber vielleicht ist das zu einfach gedacht...
.. äh, ja, mit Küsschen vielleicht noch?
Aber vielleicht sehen sie sich im neuen Jahr gerade deshalb wieder, weil sie "keine Chance" zu einer nicht ordungsgemäßen Verabschiedung mehr hatten.
Man kann sich natürlich darüber lustig machen... Aber wer zum einen mitbekommen hat, wie verstört viele Kinder angesichts des plötzlichen Lockdowns im März waren und es jetzt angesichts der noch kurz zuvor von den gleichen Leuten, die jetzt Hals über Kopf Unterrichtsschließungen anberaumen, wieder sind, der würde seine Worte etwas sorgfältiger wählen. Zum anderen sollte man die Meinung der Kinder- und Jugendärzte, die vor wenigen Tagen noch als Gewährsleute angeführt wurden, nicht einfach so beiseite wischen. Noch einmal: Viele der Entscheidungen, die von der NRW-Landesregierung seit März getroffen wurden, sind sachlich vollkommen plausibel; die Kommunikation (Art und Weise sowie zeitliche Planung) ist aber eine Vollkatastrophe.
Die Schulmail dazu ist bereits raus
Wie oben schon geschrieben, ist man ja mit wenig zufrieden... Dass es nicht wieder Samstagabend, 22 Uhr, geworden ist, ist tatsächlich positiv. Dass man so eine Info aber Freitag nach 13 Uhr raushaut, wenn die Kinder keine Chance mehr haben, sich ordentlich voneinander zu verabschieden, geschweige denn, notwendige Bücher und Materialien mitzunehmen, spricht nicht für Kompetenz.
Für meine Sicherheit hat sich nichts verbessert...
Ist denn nicht davon auszugehen, dass viele Grundschüler jetzt nicht mehr kommen werden? Dann sind doch die Kontakte reduziert. (Dass die Landesregierung diesen Schritt nicht wegen der Sicherheit der Lehrkräfte gemacht hat, steht auf einem anderen Blatt.)
Kann mir hier jemand Auskunft geben, wie die beiden Tage 20. und 21.12 für die Mehrarbeitsabrechung gewertet werden? Werden die +/- 0 gerechnet (unberücksichtige Ausfallsstunden wegen Erledigung von Verwaltungsarbeit) oder werden die nichtgeleisten Stunden als normales Ausfallstunden, ähnlich wie Hitzefrei, als Minusstunden gegengerechnet?
Nach Mehrarbeitserlass sind das die genannten normalen Ausfallstunden. Deshalb legte das Ministerium ja Wert darauf, dass die Lehrkräfte in der Schule sein sollen. Wenn sie da von der Schulleitung anberaumte Verwaltungsarbeit machen oder Konferenzen durchführen etc., könnte man das tatsächlich als Nullsumme rechnen.
Ich kann alias nur zustimmen. Ich würde allerdings den Vorgesetzten fragen, zumindest wenn er in NRW tätig ist, wie er es mit § 44 (2) SchulG hält, laut dem ich als Lehrkraft Schüler*innen und deren Eltern "über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung" informieren und beraten muss. Wie soll das gehen, wenn die Antwort auf Nachfragen nicht erlaubt sein soll? Analog zur Normenhierarchie könnte man fragen, wieso eine Weisung des Schulleiters das Schulgesetz aushebeln soll.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Ein Attest muss auch von einem Arzt unterschrieben sein! Ich musste mal einem Arzt erklären, dass seine Kassenärztliche Vereinigung dies auch ausdrücklich fordert (s. z. B. https://www.google.com/url?sa=…Vaw3ysFPnAvqVhE4iI24v4QK_), dass er selbst unterschreibt und nicht seine Sprechstundenhilfe. Selbst die Analogie, dass bei uns Zeugnisse auch nicht von der Sekretärin unterschrieben werden, hat ihn nicht überzeugt.
wir kommen an der Schule mit dem Lüften gut klar - SuS und KollegegInnen sind warm angezogen und es beschwert sich auch bei Dauerlüften kaum jemand, ob im Alt- oder Neubau.Blätterfliegen ist allerdings manchmal tatsächlich ein Problem.
Ist bei uns genauso.
Im Neubau habe ich nach drei Stunden blaue Dinger gehabt vor lauter Kälte,
Der Schmunzler zum Wochenende
Was läuft der auch immer mit einem Jagdspeer in der Gegend herum...?
Der German: Jagdspeer.
Der Germanist: Rotstift.
Beides Wunden schlagende Waffen...
kl. gr. frosch, der sich gerade denkt, dass es sich komisch anhört, wenn man einige Nutzer mit deren Nutzernamen anspricht.
Vor allem, wenn "Der German" sich etwas martialischer anhört als "Der Germanist"
Zum Thema Brandschutztüren:
Brandschutztüren dürfen niemals "verkeilt" werden. Es gibt Brandschutztüren, bei denen oberhalb des Türrahmens ein Mechanismus eingebaut ist, durch den man sie bis zu einem gewissen Grad öffnen und feststellen kann, der aber bei Rauch- oder CO-Entwicklung dafür sorgt, dass sie automatisch zufallen. Es hängt also davon ab, was in der jeweiligen Schule verbaut wurde, ob diese Türen fürs Lüften taugen. Mit Vorrichtung kostet´s halt mehr...
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