Kleiner Nachtrag: Früher durfte man in Latein nicht einmal dieselbe Klassenarbeit bzw. denselben Klassenarbeitstext zur Übersetzung (die im Regelfall 2/3 der Note zählt) in einem anderen Schuljahr (!) stellen, weil ältere SchülerInnen, die Nachhilfe gaben, diese gesammelt haben. Mal versehentlich und mittlerweile auch einmal absichtlich habe ich in den letzten Jahren schon Geschwisterkindern in unterschiedlichen Schuljahren dieselbe Arbeit gestellt - war kein Problem.
Beiträge von Der Germanist
-
-
Beim ersten Mal kann man sogar die identische Klausur stellen, weil die SuS' damit gar nicht rechnen - und besser wird die Klausur (bzw. deren Ergebnis) dadurch keinesfalls.
Nicht nur beim ersten Mal... Ich habe die Erfahrung in den letzten ca. 10 Jahren gemacht, dass sich NachschreiberInnen - insbesondere leistungsschwächere - nicht bei den MitschülerInnen nach den konkreten Inhalten der Klassenarbeit oder Klausur erkundigen. In der Sekundarstufe I habe ich in Latein mittlerweile schon oft dieselbe Arbeit noch einmal geschrieben - es ist noch NIE nach hinten losgegangen, die SchülerInnen waren immer im Rahmen der bisherigen Noten.
-
Finde die Geschichte inzwischen etwas merkwürdig.
In Schule passieren nun einmal Sachen... Es gab eine Staatsexamensprüfung, bei der die Prüfungskommission dem Kandidaten/der Kandidatin am Ende zum bestandenen Examen gratuliert hat. Eine Woche später hat das Prüfungsamt dem/der LAA mitgeteilt, dass die Prüfungskommission sich verrechnet bzw. eine Bestehensvoraussetzung falsch interpretiert habe, und die sechsmonatige Verlängerung mitgeteilt.
-
Es nervt mich aber. Da hat man den Schülern mühsam Regeln beigebracht und Schreibweisen geübt und geübt. Nun gelten sie schon wieder nicht mehr.
Der Punkt der Zeichensetzung beim erweiterten Infinitiv ist aber eine deutliche Vereinfachung der alten neuen Regeln und insofern begrüßenswert, als gefühlt zwei Drittel der Schüler*innen und mindestens ebenso viele Lehrkräfte die Regel falsch angewendet haben.
-
Auf dem schwesischen Basar könnten die Schüler sich das Zeugnis wahrscheinlich selbst zusammenbauen
Es ging in der Kritik um jedwede Form von Nationalitätszuschreibung. Das Bild hätte auch funktioniert, wenn man geschrieben hätte "wie auf dem Basar". Das sollte vermutlich zum Ausdruck gebracht werden.
-
Und da gibt es eben jede Menge wichtigere Sachen.
Für dich am BK kann ich das zugegebenermaßen nicht recht beurteilen, für eine Gymnasiallehrkraft kann es aber eigentlich nichts Wichtigeres geben, weil das das Ziel ist, auf das man hinarbeitet.
-
Dass Lehrkräfte sich am Freitag- oder Samstagabend nicht antun wollen, zur Privatveranstaltung eines Abiballs zu gehen, kann ich schon nachvollziehen, zumal wenn die Karten dafür extrem teuer sind.
Aber dass Gymnasiallehrkräfte, deren Ziel es ist/sein sollte, junge Menschen zum Abitur zu führen, für die feierliche Vergabe der Zeugnisse (des höchsten Abschlusses, den die Schule zu vergeben hat und an dem sie auch mitgewirkt haben) an einem Nachmittag plötzlich keine (Dienst-)Zeit mehr zur Verfügung haben wollen, erschließt sich mir nicht. Und natürlich nehmen auch Vertretungen der Schulträger an solchen Verantaltungen teil, weil sie die Bedeutung der Abschlüsse und die Wertschätzung gegenüber den jungen Menschen zum Ausdruck bringen (und natürlich auch ein bisschen Eigenwerbung betreiben) wollen.
-
Auch von mir einen herzlichen Glückwunsch!
Und ich kann Euch sagen, so schnell mache ich sicherlich keine Revision mehr...
Wie du selbst schriebst: Das EFV nach der SLQ sollte man nie ausschließen - zumal manche Schulleitungen ganz plötzlich nicht mehr da sind und die Behörde dann auf die Stellvertretung schaut...
Die künftige Schule wird sieben Minuten mit dem Fahrrad weg liegen.
Besser geht es kaum. Glückwunsch!
-
Wie heißt es so schön: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz...
Dienstordnung für NRW, § 14: "In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde."
Insofern sind die Vorgaben an der Schule der TE zumindest rechtlich nicht fragwürdig.
-
Da viele der werten Kolleg:innen sowieso ein Haufen von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit im Deutschen übersehen, fände ich es nur konsequent, wenn sie die laut Rechtschreibrat (noch) fehlerhafte Schreibweise ebenfalls konsequent ignorierten.
-
Diese durchaus sinnvolle Regelung kenne ich noch aus meiner Schülerzeit.
ZitatBei der aktenkundlichen Analyse geht es ja vor allem darum, Entscheidungsprozesse und Verantwortlichkeiten nachzuvollziehen. Da ist es gut zu wissen, dass jede Randbemerkung, jede Paraphe, sogar jeder Haken in den Akten vom Chef der Behörde stammt, wenn er grüne Farbe hat. Ist die abschließende Genehmigung dagegen rot, hat es der Entwurf nur bis zur Nr. 2 in der Hierarchie gebracht.
[...]
Ein äußerst praktisches System – nicht nur für heutige Historiker, sondern auch für die zeitgenössischen Beamten, die schon im Abstand weniger Jahre nicht mehr jede unleserliche Paraphe ihrem Urheber zuordnen konnten.
-
Es kam zurück mit den Worten"es gelten ausschließlich gehaltene UE als Arbeitszeit".
Jeder vernünftige Stundenplaner drückt doch auf einen Knopf und kann sehen, wie viele Stunden die Lehrkraft unterrichtet hat und was ausgefallen ist? Wozu dient dann die Arbeitszeiterfassung, wenn nicht, um die weiteren dienstlichen Verpflichtungen zu erfassen, frage ich mich.
-
Was ist denn "neueste Geschichte", liest man da die Tageszeitung?
Das ist halt anders als in meinem Studium in den 90ern in Germanistik: Für manche Dozenten war der Begriff "Gegenwartsliteratur" mit Autoren der 50er und 60er vollkommen abgedeckt...
-
Ich finde die versendete Mail gut, da dem Gesprächspartner so gespiegelt wird, dass die Art und Weise der Anbahnung verbesserungswürdig ist. Gleichzeitig ist sie (die Mail) im Ton sachlich.
-
Wahrscheinlich wirst du nicht aufgefordert, auf Englisch zu sprechen. Wahrscheinlicher wirst du gebeten, Bezüge von deinem Fach zum Schulprogramm der beworbenen Schule herzustellen bzw. zu untermauern, inwiefern deine Fächer insbesondere zum Schulprogramm beitragen können - auf Deutsch.
-
Ich kann den Schock angesichts der geschilderten Situation verstehen und wünsche alles Gute beim Wiederbewältigen des Alltags, aber: Wenn es sich tatsächlich nur um einen (!) S* handelt, der nun auch noch strafrechtlich verfolgt wird, sollte man sich nicht zu sehr kirre machen lassen.
-
Es gibt Dinge, die kann man schon schnell googeln bzw. in der Online-BASS schnell finden:
Zitat4.3 Die Schulleiterin oder der Schulleiter der Stammschule der Lehrerin oder des Lehrers erstellt die Beurteilung aus einem der in den Nummern 3.1.1 bis 3.1.4 genannten Anlässe.
Soweit Lehrerinnen und Lehrer an andere Schulen, Einrichtungen oder Behörden abgeordnet sind, verbleibt es grundsätzlich bei der Zuständigkeit der Schulleiterin oder des Schulleiters der Schule, von der sie abge-ordnet sind. Für Beurteilungsbeiträge gilt Nummer 8.5.
Abweichend davon werden Lehrerinnen und Lehrer, die am Beurteilungsstichtag länger als 18 Monate mit mehr als der Hälfte ihres Beschäftigungsumfangs an eine andere Schule abgeordnet sind, von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der aufnehmenden Schule beurteilt.
Beurteilungsrichtlinie NRW
-
Ist aber nicht die Frage, ob die Sachbearbeiterin sich überhaupt auf Wenn-dann-Überlegungen stützen darf? Und ob sie eine Frist bis zu einer eindeutigen Willensbekundung gesetzt hat? Ist die Willensbekundung nicht eindeutig, wird die Antwort vielleicht wie eine nicht gegebene bewertet. Hängt von der konkreten Aufforderung im Schreiben des ZfSL ab.
-
Sind sie denn verurteilt worden, weil sie nicht schriftlich vorher abgefragt haben oder überhaupt nicht abgefragt haben?
-
Aber aus dem Erlass für Schulfahrten geht IMHO nicht hervor, dass diese logischerweise zugrundeliegende Abfrage (jegweder Art) schriftlich sein muss.
Ich hatte zuerst auf den Erlass verwiesen. Tatsächlich ist dort nicht explizit von einer schriftlichen Abfrage die Rede; dies ergibt sich aber m. E. aus dem Umstand, sich abzusichern: Natürlich kann ich die Gefährdungsbeurteilung auch aufgrund rein mündlich getätigter Äußerungen vornehmen; aber im Unglücksfall kann jedes Elternteil dann behaupten "Das haben wir dem kleinen grünen Frosch aber vorher gesagt, dass Vincent-Wendelin allergisch auf Leinenbettwäsche reagiert." Da ist es zur Eigenabsicherung hilfreich, einen von den Eltern unterschriebenen Zettel aus der Tasche ziehen zu können.
Werbung