@DpB Wir kriegen den Thread alleine voll...
Beiträge von Der Germanist
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Ich fang mal an: Einer der früheren Corona-Erlasse hatte einen Passus, dass "positive Verdachtsfäle" unauffällig von der Klasse abzusondern
Das hatte ich schon fast vergessen...
Ebenso wie die Passage aus einer Pressekonferenz der Schulministerin:
"Frau Gebauer, können sie - nach all der Kritik der letzten Wochen - ausschließen, dass die Presse wieder einmal vor den Schulen von den neuen Regelungen erfahren hat?"
Gebauer: "Die Schulen sind bereits informiert."
... Wenige Stunden später traf die Schulmail ein.
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Schulleitung wollte im Amokfall Zuständige für einzelne Gebäudebereiche benennen. Der Germanist war für ein gesondertes Gebäude auf dem Schulgelände zuständig. Hinweis des Germanisten, dass es im tatsächlichen Amokfall eher von Lebensüberdruss zeuge, wenn man über das Schulgelände laufe, um in besagtem Gebäude nach dem Rechten zu sehen, wurde zuerst nicht verstanden... Später wurde die Regelung gekippt.
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Die Handwerker des Schulträgers, die in der Lehrerküche eine neue Arbeitsfläche einsetzen, die nach wenigen Monaten an etlichen Stellen aufquoll... Meine Hinweis, dass da offensichtlich am Material gespart wurde... Die Reaktion der Handwerker: "Da darf man halt nicht mit Wasser herumspritzen."... Meiner Reaktion "Das ist eine Küche. Da wird mit Wasser gearbeitet!?" wurde mit missfälligen Blicken begegnet...
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Im Grunde ist das Wesentliche gesagt: Versuchen, alle Lehrkräfte der Klasse an einen Tisch zu bekommen, und zumindest in den ersten Wochen die "harten Hunde" heraushängen zu lassen, d. h. absprechen, welches Fehlverhalten wie sanktioniert wird. Wenn die Kinder/Jugendlichen merken, dass alle Lehrkräfte an einem Strang ziehen, läuft es oft besser.
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Die Handwerker des Schulträgers, die, im besten Willen, einen Raum frisch zu streichen, die Wand, auf die der Beamer projiziert, statt in Weiß in Gelb überstrichen haben...
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Die einen wollen arbeiten und die andren sitzen nur ihre Zeit ab und stören? Ist das so?
Vielleicht könntest du die Lernwilligen als Gruppe zusammensetzen und die, die nichts tun wollen in quasi eine andre Ecke. Und dich dann zu den Lernwilligen setzen und mit diesen arbeiten. Den andren die ABs oder whatever du hast hinlegen mit der Bemerkung, dass sie bei Interesse gerne an den Gruppentisch der Lernwilligen kommen können.
Das ist doch eine gute Idee.
Ansonsten Gespräch mit der Schulleitung: Respektloses Verhalten, egal ob gegenüber normaler Lehrkraft oder Vertretungslehrkraft oder Hausmeister oder Putzkraft, geht gar nicht. Bei wiederholtem Fehlverhalten ist eine Ordnungsmaßnahmenkonferenz (so heißt es in NRW) fällig; dabei kommt vielleicht auf den ersten Blick nicht viel herum, aber zumindest sind die Eltern informiert, alles ist aktenkundig und bei späterem Fehlverhalten in anderer Hinsicht kann man weiter eskalieren (Androhung der Entlassung von der Schule). Allerdings klingt die Nicht-Erreichbarkeit deiner Koordinatorin danach, als sei sowas der Schulleitung egal.
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Mir hat zu Beginn meiner Laufbahn einmal ein sehr weiser Kollege gesagt: "Von den schlechtesten Stunden des Lehrerlebens macht man jeden Tag mindestens eine."
Man will es anders machen, aber oft ist es tatsächlich so - und das Wissen darum beruhigt. Die Stunden, in deren Vorbereitung man viel Zeit investiert hat, laufen manchmal schlechter als die, in denen man streng nach Lehrbuch vorgeht. Das ist dann einfach so.
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Nein.
Aber manche KollegInnen agieren auch nach dem Motto "Nach mir die Sintflut." ("Wieso muss ich darauf achten, dass am Unterrichtsende die Stühle hochgestellt sind und der Ordnungsdienst fegt?") oder lassen daran zweifeln, ob sie studiert haben ("Die Corona-Regeln in der Schule kann man gar nicht umsetzen, das ist viel zu kompliziert und ändert sich dauernd." - Äh... nein.)
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Wobei alle Schulen in NRW 1000 € extra für den Bereich Digitalisierung erhalten haben. Da müsste doch etwas möglich sein, wenn nicht gerade das ganze Kollegium an einer teuren Fortbildung teilnimmt.
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Schüler, der über Monate dauernd auf die Toilette wollte, vermeintlich, um dem Unterrichtsgeschehen nicht folgen zu müssen. Vorerkrankungen nicht bekannt.
Als er wieder einmal aufs Klo wollte, habe ich ihn auf die nächste Arbeitsphase vertröstet (wenige Minuten). Das hat gereicht: Er hat sich in die Hose gemacht.
Anschließend hat die Mutter eine Blasenerkrankung publik gemacht...
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Mein Mann hat über mein Gutachten (meist 3en, ein paar 4en) für meine A14 übrigens die Nase gerümpft. Es gab keinen weiteren Bewerber. Er ist bei IT.NRW und hat nur 5en, bei denen wird kaum etwas deutlich schlechteres vergeben.
Das ist aber scheinbar auch nicht überall gleich.
Eine Kollegin war total entsetzt über ihr 3er Gutachten am Ende der Probezeit. Ihre Freundinnen am Gymnasium hätten alle bessere Gutachten gehabt.
Das ist das Problem: Die Bewertung ist nicht einheitlich zwischen den Dienststellen.
Ja, in NRW ist es auch so:
3 von 5 P ist der Standard, 5 P sind Excellenz, die kaum einer erreichen sollte (nach den Standards)
Genau genommen, bedeuten 3 von 5 Punkten: Das ist eine gute Lehrkraft! (Laut Definition: "entspricht den Anforderungen"). Dass sich insbesondere Kolleg*innen um Funktionsstellen bemühen, die sich besonders auszeichnen, ist keine Frage; dass aber mancherorts per se 5 von 5 Punkten gegeben werden ("übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße"), ist wenig transparent.
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Ja, an den Fachkonferenzen der eigenen Fächer.
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Automatisch in die Vorwoche ist nicht.
Doch (oder ich missverstehe den Begriff Vorwoche). Es heißt in der ADO (§ 14 (2)) "In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer ... bereit halten". Man kann nun vielleicht darüber streiten, ob "letzte Woche" die Kalenderwoche meint oder exakt die sieben Tage vor Unterrichtsbeginn.
Wir haben nur in der letzten Woche der Ferien Präsenzpflicht.
Nicht zwangsläufig: Nur, wenn es angekündigt ist und für die organisatorische Vorbereitung des Schuljahrs notwendig. Was sollen man auch die ganze Zeit machen? Flunky-Ball spielen im Lehrerzimmer?
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Bei der BR Münster hieß es für die gymnasiale Oberstufe:
"Im Falle von mehreren Nachprüfungen einer Schülerin oder eines Schülers kann an einem Tag sowohl eine schriftliche Prüfung als auch eine mündliche Prüfung stattfinden; bei mündlichen Prüfungen können bis zu drei Prüfungen an einem Tag stattfinden." Ich weiß aber nicht, ob das auch für die Sekundarstufe I gelten soll.
In dem Fall von plattyplus wird das natürlich ein sportliches Programm für die Kolleginnen und Kollegen in der letzten Woche vor Schulbeginn. Das Vorgehen von dasHiggs, mit der schwierigsten Prüfung anzufangen, klingt da ganz sinnvoll.
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Ich kann doch nicht alles, was im Schulgesetz steht, aber seit 1979 nicht angewendet wird, jährlich in meiner Planung berücksichtigen.
Ich sage mal ganz frech: Das ist der vorgesetzten Behörde im Zweifel egal, die wird sagen: "Doch!". Und mit ungeschriebenen Gesetzen ist es so eine Sache: Es gibt einen Grund dafür, dass sie nicht schriftlich fixiert sind - weil sie in der Regel gegen irgendeine andere Regel verstoßen.
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Ganz lieben Dank, für eure Rückmeldungen. Ich schätze, dann nehme ich das mal in die Hand!
Wie Bolzbold schrieb: Es ergibt Sinn, mach es!
Hinsichtlich der Anmeldung zum EFV im Anschluss: Es dauert ja auch eine ganze Weile, bis man die Module beim DAPF oder die Veranstaltung der Bezirksregierungen besucht hat. Ein Jahr ist da evt. schnell um.
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Das ist ja offensichtlich nicht der Fall:
Das ist aber nicht das Problem der Schulleitung. Die ADO in NRW ist von 1979.
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Ohne Anspruch auf hundertprozentige Richtigkeit:
Zu 1): Man erhält ja einen Leistungsbericht mit einer abschließenden Punktzahl. Erfahrungsgemäß gibt es mehrere, die die gleiche Punktzahl haben (im Regelfall 4 oder 5). Dann werden die Leistungen in den Teilbereichen verglichen sowie weitere Kriterien (Dienstalter, Geschlecht, Schwerbehinderung) berücksichtigt. Die Behörde weist dann zu.
Zu 2): Auch hier wird in der Regel die Behörde aktiv: Aus Gründen der Rechtssicherheit soll in den Fällen, in denen ein Bewerber "frisch" begutachtet wird, die Konkurrenz durch eine alte Bewerbung nicht ins Hintertreffen geraten, und es wird eine neue Leistungsbeurteilung angeordnet, wenn die frühere älter als 12 Monate ist.
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Also, zweieinhalb Monate vorher anzukündigen, dass man eine Regel, die allgemein bekannt sein sollte, anwenden möchte, halte ich in Corona-Zeiten nicht für zu kurzfristig. Zumal wir nicht wissen, was in der letzten Woche der Sommerferien blühen könnte: Falls die Zahlen steigen sollten, müssen in den Schulen vielleicht wieder neue Raumkonzepte erarbeitet werden oder Laufwege neu geplant werden. In der Sekundarstufe I gibt es in NRW darüber hinaus großzügige Nachprüfungsregelungen für die Schüler*innen, sodass es in großen Systemen durchaus möglich ist, dass die traditionellen zwei Tage für das Gros der Kolleg*innen nicht ausreichen und man - genau wie z. B. Koordinatoren an den Gymnasien oder Stundenplaner - sich in der Woche vorher schon in der Schule aufhalten muss. Eine Nachprüfung besteht in den Fächern der Fächergruppe I aus zwei Teilen -> an einem Tag einer Leistungsüberprüfung soll keine weitere Überprüfung stattfinden -> der Prüfling hat evt. mehrere mangelhafte Fächer -> es gibt Prüfungen über mehrere Tage mit mehreren Prüfungsausschüssen. Das kann jedenfalls noch lustig werden.
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