Beiträge von Der Germanist

    versuchte z.B. verzweifelt die Anschaffung von "The Times"-Ausgaben als Werbungskosten zu deklarieren.

    Das finde ich für eine Englisch-Kollegin aber nicht so absonderlich: Die wird sie für ihren Unterricht doch gut brauchen können. Und die Frage ist doch, ob sie sich die Zeitung aus reinem Privatvergnügen angeschafft hätte.

    Ein Finanzbeamter hat einmal einer Kollegin für katholische Religionslehre einzureden versucht, dass sie einen kostspieligen Handkommentar zur Bibel doch wohl unmöglich für die Schule brauchen würde, das sein ein Privatvergnügen. Woher dieser die Expertise nahm, vermag ich nicht zu sagen. Mehrere Lehrkräfte mussten sich in den letzten zwei, drei Jahren (schon vor Corona und den vom Land NRW bezahlten "Arbeitsgeräten") für das Finanzamt von der Schulleitung bescheinigen lassen, dass sie für die Unterrichtsvorbereitung ein häusliches Arbeitszimmer benötigen. Verstehe mich nicht falsch: Im Finanzamt arbeiten viele gute Leute, genau wie in der Schule. Und genau wie in der Schule gibt es dort etwas spezieller Zeitgenossen.

    Gibt es eigentlich - außer mir selbstverständlich - LoLs, die noch nie versucht haben, Privatlektüre als Fachliteratur von der Steuer abzusetzen?

    Ich kann mich chilipaprika nur anschließen... Aber Websheriff legt natürlich den Finger in die Wunde: Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Ein Erdkundekollege hat angeblich jahrelang erfolgreich Kurzurlaube als Vorbereitungen auf die nächste Exkursion beim Finanzamt angegeben.

    Und was kommt:


    Mecker mecker - darf sie überhaupt scannen? was, wenn sie die Scans bearbeitet hat? Wie oft kommt sowas schon vor, eine Nichtigkeit im Beruf!

    Sie hat wohl kein Privatleben mehr, wenn sie auch noch Klassenarbeiten scannt. Geht ihr Datenträger online? Hat er ein Passwort?

    Der Tonfall in dem von dir genannten Punkt ist nicht rechthaberisch; emotional wurde es eher bei der Frage, ob ein "ungenügend" gerechtfertigt ist. Da haben sich aber eher KollegInnen aufeinander eingeschossen als auf dich, wie schon zuvor jemand richtig bemerkt hat. Vielmehr finde ich den Hinweis, dass man sich aus Datenschutzgründen fragen muss, ob das Scannen erlaubt ist (ich würde sagen: Ja, wenn die Daten nach Ende der Widerspruchsfrist gelöscht werden.), durchaus sinnvoll. Früher hieß es immer: Dummheit ist kein Dienstvergehen, wenn es einem an den Kragen geht, geht das immer über eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Ich gebe mal den Tipp ab: Vergehen gegen Datenschutzbestimmungen kommen über kurz oder lang dazu. Und wenn ein Vorwurf aus dieser Richtung kommt, ist es gut, das für sich argumentativ durchdacht zu haben.

    Liebe MrsPace,


    das ist echt übel. Flipper79 s Hinweise Nr. 1 und 3 finde ich sehr gut. Ich habe einmal in irgend einem Buch zu dienstrechtlichen Fragen vom Verfasser den Vorschlag gelesen, man solle, wenn man sich hanebüchenen Vorwürfen gegenüber sieht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich selbst stellen. Die Schulleitung müsse dann ermitteln und offiziell feststellen, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. Ich weiß aber nicht, wie realitätsfern der Vorschlag ist und ob er vom Dienstrecht in BaWü überhaupt gedeckt ist.

    Die erste Frage ist, ob das überhaupt als "unentschuldigt" gezählt werden darf. Denn auch wenn er die AU formal (laut SchulbesuchsVO) zu spät eingereicht hat... Sie bestätigt ja, dass er zum fraglichen Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konnte.

    Ich verkompliziere den Fall noch einmal: Ein Verwaltungsrechtler könnte die Frage stellen, ob die AU unverzüglich (=ohne schuldhaftes Verzögern) eingereicht wurde. Selbst wenn die AU einen Tag zu spät eingereicht wurde (Wie lange war die Frist insgesamt?), könnten ja nicht vom Schüler zu verantwortende Gründe für die Verspätung vorgebracht werden (In Corona-Zeiten nicht unmöglich: häusliche Quarantäne aller Haushaltsmitglieder). Wenn es tatsächlich nur um einen Tag geht, würde ich hier Gnade vor Recht ergehen lassen.

    Ich bin wirklich froh, sollte nach den Landtagswahlen im nächsten Jahr Frau Gebauer in verantwortlicher Position Geschichte sein, aber hier muss ich sie einmal in Schutz nehmen: Es ist doch wohl selbstverständlich, dass jemand, der von außen kommt und nicht zur festen Lerngruppe gehört, eine Maske im Klassenraum trägt. Man könnte allenfalls fragen, ob jeder Besuch an Schulen durch die Ministerin derzeit sinnvoll ist, da sie ja in der Regel nicht allein kommt.

    Und zur Situation, dass einige SchülerInnen keine Maske tragen möchten: Wer Hilfestellung haben will, hat eine Maske aufzusetzen. Fertig.

    Man kann als Elternzeitrückkehrer/in natürlich auch bei Schulen der Umgebung einmal vorfühlen, ob man vielleicht gebraucht wird. Manche Schule weiß ja noch gar nicht, dass sie unbedingt Kollegin XY braucht...


    Nachtrag: Mit z. B. den Fächern Deutsch/Geschichte wird man allerdings wohl an keinem Gymnasium mit offenen Armen empfangen; wie es am BK aussieht, weiß ich nicht.

    Zuerst versucht die Bezirksregierung meines Wissens, solche Zwangszuweisungen zu vermeiden, weil die für alle Beteiligten doof sind. Die Schulen müssen zu einem bestimmten Termin melden, welche Fächer sie gern nehmen würden und welche sie auf gar keinen Fall brauchen. Dann versucht die BR, die Kandidatinnen und Kandidaten auf die Meldungen zu verteilen.

    Etwas Süßes ist sicherlich immer gern gesehen, ich würde aber nicht übertreiben. Bei Lehrkräften, die einem wirklich viel geholfen haben, kommt - glaube ich - eine persönliche Ansprache (altmodisch: kurzer Brief!?) gut an oder etwas, was Sie gern haben: Ich habe einem Kollegen, der mich sehr unterstützt hat, damals einen kleinen Gedichtband geschenkt. Nichts Kostspieliges, aber er hat sich sehr gefreut.

    Mach es. Der Vertrag für das Extra-Programm läuft ja voraussichtlich auch nur maximal ein Jahr. Negative Auswirkungen hast du nicht zu befürchten; eher im Gegenteil: Frühzeitige Erfahrungen sind für dich persönlich gut und machen sich auch im Lebenslauf nicht schlecht. Insbesondere, wenn du vom Studium her die Kapazitäten hast, solltest du das Geld mitnehmen.

    Mein Dienst Ipad liegt auch vollkommen ungenutzt herum. Es hat weder Tastatur noch Maus, im Klassenzimmer gibt es weder Beamer, noch Apple TVs, noch W-Lan. Was soll ich damit tun???

    Auch wenn ich vielleicht nahezu der einzige in diesem Thread bin: Ich nutze mein Dienst-iPad im Grunde in jeder Unterrichtsstunde - und es ist im Vergleich zur Tafel ein sehr großer und im Vergleich zum OHP ein gewaltiger Fortschritt. Voraussetzung allerdings: Beamer und AppleTV.

    (Dass iPads als Dienstgeräte für das Verfassen von Mails, Dokumenten etc. - vor allem ohne Bereitstellung einer Tastatur - so ziemlich der größte Kokolores sind, den irgendein Verantwortlicher in Düsseldorf je angeommen hat, unterschreibe ich aber auch ohne Vorbehalt.)

    Ich war mal aus Interesse und weil ich die Hoffnung hatte, den einen oder anderen guten Tipp für eine kleine Renovierung zu bekommen, in einem der oben beschriebenen Handwerkerforen und habe mich auch ein bisschen festgelesen. Gut, man klagt vielleicht nicht so sehr über die konkreten Arbeitsbedingungen, aber der Tonfall und die Ausdrucksweise sowie der Umgang miteinander entspricht ziemlich genau dem, was der TE hier allen anderen unterstellt.

    Ich stelle mir gerade vor, wie es wäre, wenn wir im Kollegium so rustikal auf Vorschläge zu Unterrichtsentwicklung, Stundeneinstiegen, Klassenarbeitsformaten etc. reagierten wie die Teilnehmer an besagtem Forum... Als Außenstehender sicherlich amüsant.

    Da habe ich etwas falsch verstanden oder wir sprechen gemeinsam aneinander vorbei: Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern, die eine FFP2-Maske tragen müssen, nach zwei Stunden eine Pause von dreißig Minuten ermöglichen, das geschieht mit medizinischer Maske. Die Kinder können in NRW jetzt ja ohne Maske im Klassenraum sitzen, die betrifft das nicht.

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