Beiträge von Der Germanist

    1) Ist es für die Abizulassung der Schülerinnen und Schüler entscheidend, ob die Lehrkraft Klausuren hat schreiben lassen?

    An einer früheren Schule gab es einmal den Fall, dass ein Fachlehrer und auch der Schüler selbst vergessen haben, dass der Knabe eine Schriftlichkeit in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach abdecken muss (bzw. der Fachlehrer hat seine Kursliste nicht richtig gelesen). Es kam raus, weil am Halbjahresende damals noch nicht Notendateien abgegeben wurden, sondern Kopien der Kurslisten mit allen Einzelnoten.

    Es handelte sich zwar "nur" um die EF, aber die obere Schulaufsicht hat darauf bestanden, dass der Fachlehrer dem jungen Mann in der Zeugniswoche (war zum Glück Halbjahreswechsel) eine Klausur stellt, diese korrigiert wird und das Zeugnis (mit extra Konferenz!) in der Woche danach ausgegeben wird. Begründung sinngemäß: Wenn die Schriftlichkeit nicht gewährleistet wurde, könne er seine Schullaufbahn nicht fortsetzen, weil sie fehlerhaft sei. (Ich vermute, man fürchtete auch einen möglichen Widerspruch, da der Schüler ja im Nachhinein hätte behaupten können, er sei nicht gemäß der Regeln auf die weitere Schullaufbahn vorbereitet gewesen und habe das Klausurenschreiben in einem Fach gar nicht üben können.)

    Daraus würde ich schließen: Die obere Schulaufsicht und v. a. die Schulleitung sollten alles unternehmen, damit das gesamte Verfahren regelgemäß abläuft - notfalls muss man die Zulassungsentscheidung verschieben und eine Extra-Klausur ansetzen. Das ist den jungen Erwachsenen zuzumuten, da sie ausführlich über ihre Beleg- und Klausurverpflichtungen (zumindest in NRW) unterrichtet wurden.

    Starten würde ich auf jeden Fall. Allenfalls wenn dir von der Fachleitung oder den Ausbildungslehrkräften gespiegelt wird, dass du fachliche Defizite hast, könnte es schwierig werden - das merkt meist auch eine Kommission am Examenstag.

    Ich hatte mal einen Referendar in Deutsch, der von Tuten und Blasen und insbesondere von deutscher Grammatik keine Ahnung hatte. Trotz schlechtem Examen hat er sofort eine feste Stelle bekommen - allerdings war das auch 2008.

    Bei den eher harmlosen Rangeleien auf dem Schulhof stelle ich mich meistens einfach daneben und sage nichts. Das hilft, wenn die beiden Kämpfenden nicht "im Tunnel" sind. Sonst frage ich "Darf ich mitmachen?" Das genügt dann und die beiden sind in der Regel die besten Freunde und nehmen sich in den Arm...

    Ich hatte bisher aber auch das Glück, noch nicht bei einer richtigen Schlägerei, wenn also bspw. aus einem eher harmlosen Schubsen immer mehr wird, dabei gewesen zu sein.

    Und wenn man dem Kind, das mit dem negativen Test von der Teststelle kommt, nochmals einen schuleigenen Schnelltest machen lässt??? ;)

    (Und der dann wieder positiv ist?)

    Daran habe ich vorhin auch gedacht. Aber die Corona-Betreuungsverordnung sieht nur drei Tests pro Woche mit grundsätzlich 48 Stunden Differenz vor, und das auch nur, wenn kein Bürgertest vorgelegt wird. Das heißt, die Eltern könnten sich querstellen und würden Recht bekommen.

    Da gilt das auch.

    Danke, kleiner gruener frosch für die Datei. Die ist an mir vorbeigegangen. Wie gesagt, ich war von der älteren Lage ausgegangen - vielleicht habe ich die Änderung auch unbewusst ignoriert, weil ich gerade aus dem Kopfschütteln nicht mehr herauskomme: Die SchülerInnen haben in der Vergangenheit mehrfach berichtet, welche Teststellen sie aufsuchen, um garantiert einen negativen Test zu bekommen, damit sie für das Wochenende ein entsprechendes Zertifikat erhalten... Ich bin fassungslos und frage mich, ob man hier remonstrieren könnte, wenn ein Kind tatsächlich auf diesem Wege fast unmittelbar nach einem positiven Schultest wieder im Klassenraum sitzt. Würde aber vermutlich nichts bringen, es ist Durchseuchung angesagt.

    Ähm, das ist aber das übliche Vorgehen.

    Ich spreche vom beaufsichtigten Coronaselbsttest, nicht vom Pooltest (siehe #604) und bezog mich auf die Situation an weiterführenden Schulen. Wie oben geschrieben, ist der Kenntnisstand insbesondere in Bezug auf Grundschulen aber offensichtlich veraltet.

    Dass das hanebüchener Unsinn ist, zumal vermutlich jeder eine Teststelle in seiner Stadt kennt, wo man garantiert einen negativen Test bestätigt bekommt, muss dann vielleicht noch einmal gesagt werden.

    Ich bezog mich auf die Paragraphen 1 (8) und 3 (3) der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung:


    "(3) Hat ein Test im Rahmen der Testung nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung [= Schultestung] ein positives

    Testergebnis, soll unter Nutzung des Anspruchs gemäß § 4b Satz 1 der Coronavirus-

    Testverordnung umgehend ein bestätigender PCR-Test erfolgen."


    Allerdings widerspricht dem (irgendwie symptomatisch für die jetzige Situation in NRW) der neu formulierte § 13 (1). Hier würde ich mich allerdings fragen, ob der Begriff "positiver Coronaselbsttest" nicht anders aufzufassen ist als der Begriff "beaufsichtigter Coronaselbsttest", wie er für Schultestungen verwendet wird. So ließe sich der Widerspruch auflösen. Ich gebe aber zu, dass meine sehr apodiktische Aussage vorhin so nicht zutreffend war.

    Dass einzelne Lehrkräfte in Regress genommen werden, glaube ich auch nicht. Eher bekommt die Schulleitung einen auf den Deckel, weil sie nicht überprüft hat, ob alle Eintragungen vorliegen (da gibt es in Klassen- und Kursheften extra Felder zur Kenntnisnahme).

    Eine Eintragungsaktion habe ich vor zwanzig Jahren auf einer Lehrerkonferenz auch einmal miterlebt; es hieß, der Rechnungshof habe sich angekündigt. Habe danach aber nichts mehr gehört...

    Hier ist der Standardfall neuerdings: positiver Test in der Schule, negativer Bürgertest aus irgendeinem Testzentrum -> Schüler sitzt teilweise noch am gleichen Tag wieder im Unterricht.

    Das ist nicht erlaubt, da muss die Schulleitung den Schüler des Geländes verweisen und das Gesundheitsamt informieren. Ab dem Zeitpunkt eines positiven Schultests hat man sich in NRW in die Isolation zu begeben. Man darf nur zum Testen heraus - und freitesten gar am gleichen Tag mit einem Bürgertest geht gar nicht.

    damit meine neue Schulleitung die erhaltene zwei angesichts teilweise absurder inhaltlicher Begründungen und vor dem Hintergrund meines nachweisbar großen Engagements im Ref für mich und andere (Seminarsprecherin, freiwillige Zusatzfortbildungen, Implementierung eines Projekts an der Ref- Schule, welches Teil des Schulcurriculums wurde,...) besser einordnen konnte.

    Dafür ist das natürlich auch gut. Insbesondere kann man besser als durch die bloßen Noten sehen, wer sich wirklich ins Schulleben eingebracht hat und wer lediglich (oder immerhin) sein Fach im Blick gehabt hat.

    Wobei man das SL-Gutachten z.B. hier in BW nur nach gezielter Anforderung erhält. Im Zeugnis steht nur die Note, das Gutachten sieht man nicht vor der Notengebung, bekommt es auch nicht überreicht oder zugestellt und wenn man nicht zufällig weiß, dass man ein Anrecht darauf hat, dieses im Wortlaut zu kennen, erfährt man gar nicht, was dort so alles steht. Die potentielle Aussagekraft eines nicht beigelegten SL-Gutachtens variiert insofern je nach Bundesland.

    Das finde ich ja spannend, das das so variiert. In NRW erhält man es vor dem Prüfungstag, man muss per Unterschrift bestätigen, dass man es zur Kenntnis genommen hat, und hat außerdem das Recht zur Gegenäußerung ("Innerhalb einer Woche nach Aushändigung der abschließenden Beurteilungen gemäß

    § 17 (5) OVP haben Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter das Recht

    der Gegenäußerung zu den abschließenden Beurteilungen der Schulleitung und der

    Seminarausbilderinnen bzw. Seminarausbilder. Damit wird die Möglichkeit gegeben,

    die eigene Sicht und Meinung der oder des Beurteilten darzustellen. Da die Gegenäußerung

    keinen Widerspruch darstellt, wird sie zur Kenntnis genommen und der

    Personalakte beigefügt, ohne dass eine Rückmeldung gegeben wird.")

    Und da das Gutachten im Regelfall mehrere Seiten umfasst, kann man einiges über den Bewerber/die Bewerberin erfahren - muss allerdings manchmal etwas zwischen den Zeilen lesen/interpretieren.

    Da sich cera , wenn ich mich recht erinnere, im Lehramtsstudium befindet, kann ich ihn wohl beruhigen: Das Abiturzeugnis habe ich mir bei Bewerbungen fast nie angeschaut (oft wurde es auch gar nicht mitgeschickt), sondern die beiden Notenübersichten vom ersten und zweiten Staatsexamen und - besonders wichtig - das Schulleitungsgutachten. BewerberInnen, die das Schulleitungsgutachten "verstecken", haben mich immer misstrauisch gemacht.

    Das was einige Lehrkräfte teils als Mehrarbeit auffassen (wenn man sich hier im Forum und in einigen Kollegien umhört: alles was über Unterricht hinausgeht), stellt oft gar keine Mehrarbeit dar, sondern lässt sich ganz gut in der durchschnittlichen Arbeitszeit von ca. 40-41h/Woche bei 45 Arbeitswochen oder eben 45-46h/Woche bei 40 Schulwochen unterbringen.

    Völlig richtig. Nach meiner Erfahrung haben diejenigen, die sich im Lehrerzimmer am lautesten beschweren, sie hätten zu viel zu tun, genau diese Rechnung nicht im Blick: Die dreizehn Wochen unterrichtsfreie Zeit nimmt man so mit, wenn es in einzelnen Wochen mal mehr Arbeit ist, wird gleich gejammert. Wohingegen manche Lehrkräfte - speziell mit "Traumkombinationen" wie Deutsch und Englisch - etliche Wochenenden im Jahr und teilweise die Ferien durchkorrigieren und nicht meckern; die müssten viel mehr auf ihre Gesundheit und eben Arbeitszeit achten.

    Zur früheren Frage nach der Lesbarkeit:

    Ich glaube, jeder hier im Forum sieht den KollegInnen den einen oder anderen Tippfehler nach, zumal mitunter die Autokorrektur auch die wildesten Blüten treibt. Aber in einer Ausgangsfrage ging es ja um die Lesbarkeit, und in einzelnen (ganz wenigen) Fällen, wenn gar keine Absätze und Satzzeichen verwendet werden, ist die wirklich nicht mehr gegeben bzw. die Lust, sich durch einen solchen Beitrag zu quälen, ist bei vielen sehr gering.

    Sprache ist, da widerspreche ich ein oder zwei Vorrednern, schon wichtiger als manche mathematische Formel: Mit Sprache interagieren wir, mit Sprache manipulieren wir und lassen uns vielfach manipulieren - ein bewusster Gebrauch ist wesentlich! Und so verpönt die Einhaltung von Regeln mitunter sein mag, diese Regeln haben eine Funktion - und sind eventuell lebensentscheidend, um das berühmte Zitat "Wir essen jetzt Opa!" einmal zu wiederholen.

    Ich durfte mal einem befreundeten „Personalverantwortlichen“ beim Auswählen von Bewerbungsmappen über die Schulter schauen. Er hatte etwa die zehnfache Menge an Bewerbungen für die Ausbildungsplätze. Da flogen dann etliche Mappen nach einem flüchtigen Blick auf das Anschreiben auf den „Müll“-Stapel. Wenn die Adresse, die Anrede, die Zeichensetzung (dazu gehören auch Leerzeichen), das Schriftbild, die Seitenränder etc. nicht stimmten, wurde kein Blick auf Lebenslauf und Zeugnisse geworfen.

    Ganz so extrem war es nicht, aber ich habe einige Male als Vertreter des Kollegiums an Auswahlgesprächen teilgenommen... Nun ja, was teilweise als werbende Anschreiben zweifach examinierter Lehrkräfte angeboten wurde (auch von Lehrkräften, die sich für das Fach Deutsch beworben haben), darf man eigentlich nicht erzählen. "Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer haben die Aufgabe, ihre Schülerinnen und Schüler im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache zu fördern." heißt es in NRW in der APO-S I - wie das in manchen Fällen gelingen soll, ist schon fraglich.

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