1) Ist es für die Abizulassung der Schülerinnen und Schüler entscheidend, ob die Lehrkraft Klausuren hat schreiben lassen?
An einer früheren Schule gab es einmal den Fall, dass ein Fachlehrer und auch der Schüler selbst vergessen haben, dass der Knabe eine Schriftlichkeit in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach abdecken muss (bzw. der Fachlehrer hat seine Kursliste nicht richtig gelesen). Es kam raus, weil am Halbjahresende damals noch nicht Notendateien abgegeben wurden, sondern Kopien der Kurslisten mit allen Einzelnoten.
Es handelte sich zwar "nur" um die EF, aber die obere Schulaufsicht hat darauf bestanden, dass der Fachlehrer dem jungen Mann in der Zeugniswoche (war zum Glück Halbjahreswechsel) eine Klausur stellt, diese korrigiert wird und das Zeugnis (mit extra Konferenz!) in der Woche danach ausgegeben wird. Begründung sinngemäß: Wenn die Schriftlichkeit nicht gewährleistet wurde, könne er seine Schullaufbahn nicht fortsetzen, weil sie fehlerhaft sei. (Ich vermute, man fürchtete auch einen möglichen Widerspruch, da der Schüler ja im Nachhinein hätte behaupten können, er sei nicht gemäß der Regeln auf die weitere Schullaufbahn vorbereitet gewesen und habe das Klausurenschreiben in einem Fach gar nicht üben können.)
Daraus würde ich schließen: Die obere Schulaufsicht und v. a. die Schulleitung sollten alles unternehmen, damit das gesamte Verfahren regelgemäß abläuft - notfalls muss man die Zulassungsentscheidung verschieben und eine Extra-Klausur ansetzen. Das ist den jungen Erwachsenen zuzumuten, da sie ausführlich über ihre Beleg- und Klausurverpflichtungen (zumindest in NRW) unterrichtet wurden.