Es war zumindest weder von „krank“ noch von „entschuldigt“ die Rede. Ich gehe davon aus, dass Der Germanist derart relevante Punkte nicht unerwähnt gelassen hätte.
Also ich überprüfe bei der ersten Klausur bzw. immer zu Beginn eines Halbjahres, ob die SuS noch Klausuren schreiben - das ist im Grundkursbereich abseits von D/M/FS ja nicht selbstverständlich. Damit bin ich auf der sicheren Seite.
Wenn das beispielsweise im Falle des TE nicht erfolgt ist, dann kann man das als Beratungsdefizit auslegen, das nicht zu Lasten des Schülers geht.
Da ist man zwei Tage mal nicht im Forum und verpasst doch einiges...
Der Schüler war tatsächlich wohl nicht krank oder beurlaubt, wie O. Meier richtig schreibt. Allerdings gilt das von Bolzbold Gesagte: Die Lehrkraft des gesellschaftwissenschaftlichen Faches hat zu Halbjahresbeginn weder die Kursliste in Absprache mit den SchülerInnen kontrolliert (Da hätte auffallen können, dass der Schüler davon ausging, nicht schreiben zu müssen) noch hat er nach der angesetzten Klausur der Oberstufenleitung gemeldet, dass er einen Fehlenden gehabt hat, der ggf. eine Krankmeldung oder gar ein Attest vorlegen sollte, noch hat er am Halbjahresende eine Note gebildet, wie O. Meier sie sich vorstellt, bei der nämlich der Beurteilungsbereich "Klausuren" ungenügend genannt wäre... Die Fachlehrkraft hat hier in mehrfacher Hinsicht, wie ich bereits schrieb, gepennt. Die Schulleitung war sich nicht 100% sicher, wie man verfahren sollte, und die Schulaufsicht hat bei vorsichtigem Nachfragen signalisiert, dass man einer Beschwerde der Eltern auf jeden Fall stattgeben werde, weil die Schule und vor allem die Lehrkraft ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind.
Natürlich hat auch der Schüler seine Pflicht vernachlässigt - wie ich bereits schrieb, hat es ein entsprechendes Gespräch gegeben. Aber da eine Beschwerde seiner Eltern so offensichtlich Erfolg hätte, warum sollen sich alle Beteiligten die Mühe machen und ellenlange Stellungnahmen formulieren, zu denen sie dann aufgefordert würden? Mal abgesehen davon, dass die betroffene Lehrkraft dann bei der Schulaufsicht aktenkundig würde - so hat man das "schulintern aufgearbeitet".