Beiträge von Der Germanist

    Und warum verwendet ihr nicht die amtlichen Begriffe?

    Weil sie sich eingebürgert haben. Und "Fächergruppe 1" und "Fächergruppe 2" versteht nun wirklich nicht jeder auf Anhiebt.

    Anderes Beispiel:

    Hast du unter eine Arbeit noch nie ein "+" oder "-" (also bspw. "4+") gesetzt, obwohl es diese Note in NRW in der Sek. I gar nicht gibt? Diese Bezeichnungen haben sich aber eingebürgert und sind als kommentierender Hinweis, in welchem Bereich der Note die Leistung anzusiedeln ist, auch sicher hilfreich.

    In der Regel erhalten die Schulleitungen einer Übersicht aller Bewerber.

    Das ist mir neu. Wenn eine Schulleitung mit der Sachbearbeiterin gut kann, kann sie zwischen den Zeilen heraushören, wie viele externe BewerberInnen es gibt.

    Es dürfte auch datenschutzrechtlich problematisch sein, da die Schulleitung nicht Dienstvorgesetzte eines externen Bewerbers ist und im Sinne der Datensparsamkeit diese Daten nicht aus der Behörde herausgegeben werden dürften. Aber meist weiß Bolzbold so etwas genauer.

    Interessant ist ja, dass die Einschränkung der "unerwartet kritischen Entwicklung" gemacht wird und gleichzeitig gesagt wird, man solle nach dem 01.04. nicht mehr bestellen. Was ist denn, wenn die Landesregierung nach Ostern feststellt (sie wird es nicht, ich weiß), dass sich die Infektionslage noch einmal verschlimmert, nachdem alle Welt einander besucht hat: Dann muss die Anordnung ergehen, dass man doch noch testen soll, nach der Bestellung muss man aber 2 bis 5 Tage auf neue Tests warten...

    in der Regel ALLE A14-Stellen an Gymnasien für interne Kandidaten ausgeschrieben

    Da gebe ich dir recht. Bei über 90% der Stellen hat man einen oder mehrere in Frage kommende KandidatInnen im Blick.

    das erkennt man ganz oft am Ausschreibungstext bzw. der Tätigkeit

    Innerhalb der BR Münster gibt es einen Katalog der bei der Ausschreibung genannten Tätigkeiten. Dieser Katalog ist abschließend. Daher ist es mittlerweile nicht mehr so einfach zu erschließen, ob schon konkret jemand in den Blick genommen wurde.

    Was bedeutet es zeitlich mit der Vorauswahl?

    Die Kommission entscheidet, wie viele BewerberInnen sie einladen will. Dies macht sie anhand der schon genannten Ordnungsgruppenliste. Die Ordnungsgruppen setzen sich zusammen aus der Note 1. Examen plus Note 2. Examen durch 2 mal 10 (also z. B. 1,6 und 1,8 ergeben Ordnungsgruppe 17, 2,0 und 2,6 ergeben 23), evt. aufgrund von Vertretungstätigkeiten nach oben korrigiert.

    Da eine Kommission bei vielen Stellen nicht alle einladen kann, legt sie anhand der Liste fest, bis zu welcher Ordnungsgruppe sie einlädt. So kommt es, dass in Fächern wie bspw. Deutsch am Gymnasium die OG 16 eventuell schon schlecht ist, man in Mathe oder Kunst aber auch in OG 28 noch eingeladen wird ... und wenn man Info oder Physik anbietet, wird man von zu Hause abgeholt.

    Wenn man sich auf eine Stelle beworben hat, kann es sicherlich nicht schaden, bei der Schule vorstellig zu werden und zu sagen, wer man ist und dass man sich ebenfalls auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat. Vielleicht kann man an der Reaktion der Schulleitung bereits ablesen, wie sehr diese auf einen internen Kandidaten fokussiert ist...

    Aus eigener Erfahrung: Ja und nein.

    Natürlich muss es in den Kontext passen. Und man sollte nicht zu deutlich den Klugscheißer heraushängen lassen...

    Ich kam nur darauf, weil mir das selbst passiert ist: Vor einigen Jahren ist einmal die Bestellung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen in NRW inhaltlich geändert worden (vorher, wenn ich mich recht entsinne: Bestätigung durch Konferenz der weiblichen Lehrkräfte, später: Anhörung des gesamten Kollegiums). Das war im LGG neu geregelt, in der ADO und im SchulG aber nicht. Das wusste ich bei einem schulfachlichen Gespräch zufällig einmal auswendig, inkl. der Nummern der entsprechenden Absätze, und die Dezernenten, die mich auf das Feld der Gleichstellung geführt hatten, haben mich dort schnell wieder weggeführt... Mittlerweile weiß ich aber - wie man sieht - auch nicht mehr genau, wie das so war.

    ich bin ziemlich sicher nicht an der Schule vom Germanist (oder er würde die Geschichte sehr aufschmücken bzw. es wäre hinter meinem Rücken sehr viel passiert :-D)

    Nein, wir sind offensichtlich nicht an der gleichen Schule gewesen. Wir haben auch nie so viele Wechsel zugelassen (im Grunde nach der Beratung im vorangegangenen Schuljahr keine mehr; abgesehen von der rechtlich möglichen Umwahl der Leistungskurse zu Beginn von Q1, wenn dies gut begründet werden konnte).

    Heißt das der Schüler war zwar anwesend, hat aber keine Klausur zum Mitschreiben erhalten, weil er nicht danach gefragt hat?

    Der Fall ist bestimmt zehn Jahre her. Ich vermute es war so: Die Lehrkraft hat diejenigen SchülerInnen, die für die Klausur angetreten sind, beaufsichtigt. Den übrigen hat er für diese Zeit irgendeinen anderen Auftrag gegeben, den sie ohne seine Aufsicht erledigen mussten. Wenn nur wenige Schüler in einem Fach Klausur schreiben, wird in der Regel eine andere Lehrkraft als Aufsicht eingesetzt und der die Klausur stellende Kollege kann mit dem Rest Unterricht machen.

    Ich würde versuchen, ein Vorgespräch mit dem Herrn oder der Herrin des Verfahrens (Schulamt?) zu führen.

    Wenn es um den Primarbereich geht, würde ich tippen: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule sollte man auf jeden Fall "draufhaben".

    Es war zumindest weder von „krank“ noch von „entschuldigt“ die Rede. Ich gehe davon aus, dass Der Germanist derart relevante Punkte nicht unerwähnt gelassen hätte.


    Also ich überprüfe bei der ersten Klausur bzw. immer zu Beginn eines Halbjahres, ob die SuS noch Klausuren schreiben - das ist im Grundkursbereich abseits von D/M/FS ja nicht selbstverständlich. Damit bin ich auf der sicheren Seite.

    Wenn das beispielsweise im Falle des TE nicht erfolgt ist, dann kann man das als Beratungsdefizit auslegen, das nicht zu Lasten des Schülers geht.

    Da ist man zwei Tage mal nicht im Forum und verpasst doch einiges...

    Der Schüler war tatsächlich wohl nicht krank oder beurlaubt, wie O. Meier richtig schreibt. Allerdings gilt das von Bolzbold Gesagte: Die Lehrkraft des gesellschaftwissenschaftlichen Faches hat zu Halbjahresbeginn weder die Kursliste in Absprache mit den SchülerInnen kontrolliert (Da hätte auffallen können, dass der Schüler davon ausging, nicht schreiben zu müssen) noch hat er nach der angesetzten Klausur der Oberstufenleitung gemeldet, dass er einen Fehlenden gehabt hat, der ggf. eine Krankmeldung oder gar ein Attest vorlegen sollte, noch hat er am Halbjahresende eine Note gebildet, wie O. Meier sie sich vorstellt, bei der nämlich der Beurteilungsbereich "Klausuren" ungenügend genannt wäre... Die Fachlehrkraft hat hier in mehrfacher Hinsicht, wie ich bereits schrieb, gepennt. Die Schulleitung war sich nicht 100% sicher, wie man verfahren sollte, und die Schulaufsicht hat bei vorsichtigem Nachfragen signalisiert, dass man einer Beschwerde der Eltern auf jeden Fall stattgeben werde, weil die Schule und vor allem die Lehrkraft ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind.

    Natürlich hat auch der Schüler seine Pflicht vernachlässigt - wie ich bereits schrieb, hat es ein entsprechendes Gespräch gegeben. Aber da eine Beschwerde seiner Eltern so offensichtlich Erfolg hätte, warum sollen sich alle Beteiligten die Mühe machen und ellenlange Stellungnahmen formulieren, zu denen sie dann aufgefordert würden? Mal abgesehen davon, dass die betroffene Lehrkraft dann bei der Schulaufsicht aktenkundig würde - so hat man das "schulintern aufgearbeitet".

    O. Meier


    Ich denke, bei euch gehört es auch zu den Aufgaben der Lehrkraft, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu überwachen. Noch einmal: Wenn die Lehrkraft direkt nach der Klausur gesagt hätte, Schüler X sei nicht erschienen, und Schüler X hätte keinen Entschuldigungsgrund, wäre die Sache klar.

    Aber die Lehrkraft hat offensichtlich weder die Richtigkeit der Kursliste mit den SchülerInnen kontrolliert noch nach der Klausur das Fehlen eines Schülers bei der Oberstufenleitung angegeben, weil sie es gar nicht gemerkt hat. Stattdessen hat sie mehrere Monate später eine nicht korrekte Liste abgegeben im Glauben, sie sei korrekt.

    Von der Lehrerin verlangt man, dass sie den Überblick über dier Klausurteilnehmerinnen behält, die Schülerinnen müssen sich noch nicht mal ihre eigene Klausurwahl merken. So sollen die studierfähig werden

    Es war das erste Halbjahr EF, also alles neu für den Schüler. Natürlich hat auch hier ein Gespräch stattgefunden, aber für den ordnungsgemäßen Ablauf ist nun mal die Lehrkraft zuständig - und die hat definitiv Mist gebaut. Womit wir wieder beim Plan des TE wären.

    Klingt nach Leistungsverweigerung, wenn sie nicht gerade krank war. Ich kann die Entscheidung der Schulaufsicht nicht nachvollziehen.

    Nein, die Schulaufsicht hat eine Mitschuld der Lehrkraft angenommen, weil diese ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Wie gesagt: Die Lehrkraft hat am Halbjahresende eine Liste abgegeben, auf der der Name des Schülers, eindeutig GKS (Grundkurs schriftlich), aber im entsprechenden Feld nichts eingetragen stand. Es war mir als Jahrgangsbegleitung bei der Kontrolle aufgefallen. Der Kollege hat eingeräumt, dass er die Liste nicht sorgfältig kontrolliert hat zu Jahresbeginn.

    Geht jetzt auch etwas von der Ursprungsfrage weg: Da in NRW vor ca. 10 Jahren sehr viele Sek.I-Zertifikate über die entsprechenden Kurse an fachfremde Lehrkräfte vergeben wurden, ist hier tatsächlich von der reinen Zahl her kein Bedarf; über die Qualität möchte ich am liebsten schweigen... Man erhielt das Zertifikat durch Anwesenheit, nicht durch Kenntnisse.

    Von Latein als Drittfach oder so nebenbei würde ich dringend abraten. Die Studienbedingungen mögen sich etwas verändert haben, daher kann ich zur aktuellen Situation nicht viel sagen, aber bei meiner Kombi damals waren Germanistik und Pädagogik mit Philosophie Kindergeburtstage gegenüber Lateinischer Philologie im Hinblick auf zeitlichen Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

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