Ich frage mich nur, wie man das ändern kann - so wie ich den Schüler einschätze, wird er es nicht ändern. Man kann das ja auch nicht üben.
Da es sich um eine eklatante Verweigerung gegenüber zentralen Aussagen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule handelt (vgl. § 2 SchulG NRW), ist ein Gespräch darüber mit dem volljährigen Schüler und der Stufen- oder Schulleitung mittelfristig nicht zu vermeiden, wenn ein Gespräch mit z. B. einer Sozialpädagogin nichts gebracht hat. Die Frage ist, wie weit man das eskalieren kann mit § 53?
Wenn der Schüler jetzt in der Sek. II ist, frage ich mich zudem, wie die Vorgeschichte aussieht. Der Schüler wird in dieser Hinsicht ja nicht erst im neuen Schuljahr auffällig geworden sein, oder?