Beiträge von Der Germanist

    Ich frage mich nur, wie man das ändern kann - so wie ich den Schüler einschätze, wird er es nicht ändern. Man kann das ja auch nicht üben.

    Da es sich um eine eklatante Verweigerung gegenüber zentralen Aussagen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule handelt (vgl. § 2 SchulG NRW), ist ein Gespräch darüber mit dem volljährigen Schüler und der Stufen- oder Schulleitung mittelfristig nicht zu vermeiden, wenn ein Gespräch mit z. B. einer Sozialpädagogin nichts gebracht hat. Die Frage ist, wie weit man das eskalieren kann mit § 53?

    Wenn der Schüler jetzt in der Sek. II ist, frage ich mich zudem, wie die Vorgeschichte aussieht. Der Schüler wird in dieser Hinsicht ja nicht erst im neuen Schuljahr auffällig geworden sein, oder?

    In welchen Fällen ist denn dann die Mehrarbeitsabrechnung anders als bei Vollzeitbeschäftigten?

    Ein weiterer Unterschied ist, dass bei Teilzeitkräften, wie oben schon beschrieben, jeweils die Woche zu betrachten ist und schon die erste zusätzliche Stunde Mehrarbeit zählt. Bei Vollzeitkräften ist der Monat die Bezugsgröße, d. h. eine Mehrarbeitsstunde in Woche 1 muss mit einer Ausfallstunde in Woche 4 verrechnet werden, und die ersten Mehrarbeitsstunden macht die Vollzeitkraft "für lau".

    Aber wie es so aussieht, ist die Lage ja auch eindeutig uneindeutig und Festlegen bringt nicht viel.

    Bitte Beitrag #5 noch einmal lesen. Es ist - für schulische Belange: ziemlich eindeutig - geregelt. Darüber hinaus kann die Fachkonferenz nichts festlegen hinsichtlich der Gewichtung, sie kann allenfalls kenntlich machen, auf welcher Basis die Note für die Sonstige Mitarbeit erteilt wird.

    Nerven würde mich nur bei solchen Versicherungen, dass Das Geld einfach weg wäre, wenn der Schadensfall nicht eintritt.

    Bitte, bitte, lieber Gott, lass das Auto einen Abhang hinunterrollen (Vollkasko), lass meine Kinder das Nachbarhaus abfackeln (Privathaftpflicht), lass mich zeitnah eine Depression bekommen (DU), lass mich eine Krebserkrankung und die teure Chemo erhalten (PKV), mein Fahrrad gestohlen werden (Hausrat), außerdem mein Haus in den Fluten untergehen (Gebäude) und mich möglichst früh sterben, wenn ich noch nicht so viele Beiträge gezahlt habe (Risikolebensversicherung), damit ich am Ende finanziell auf jeden Fall ein Plus mache!

    Wenn sich die Bedingungen in den letzten Jahren für NRW nicht geändert haben, ist auch der Zeitpunkt der Klage nicht unwichtig: Wenn man auf Entfristung klagt und der aktuelle Arbeitsvertrag sieht bspw. nur 50% der Wochenstunden vor, ist man ggf. auch nur für eine halbe Stelle entfristet. Dann kommt man nicht so ohne Weiteres auf eine volle Stelle.

    enn sie den Text gemeinsam erarbeitet haben, ist das übrigens — auswendig oder nicht — keine eigenständige Leistung, wie sie in einer Klausur verlangt wird. Allein das ist schon eine Täuschungshandlung.


    Nichtsdestotrotz ist das Aufschreiben eines unter Hilfe erarbeiteten und dann auswendig gelernten Textes eine Täuschungshandlung.

    Das Niederschreiben eines auswendig gelernten Textes ist per se keine Täuschungshandlung. Warum sollte das auch? Wenn die Aufgabenstellung, wie oben schon beschrieben, so ist, dass es um Leistungen im AFB I geht, ist dies ja oft gar nicht anders möglich.

    Anders gelagert ist der Fall, wenn ein Schüler darauf beharrt, er habe z. B. eine Gedichtinterpretation im Vorfeld auswendig gelernt oder im Lateinunterricht eine Textstelle: Hier durfte ich bspw. vor Jahren, abgesegnet von der oberen Schulaufsicht, den Schüler, der sich mit den Worten "Ich habe im Vorfeld geübt und diese Textstelle schon mit Hilfe der Reclam-Übersetzung bearbeitet" einigermaßen glaubhaft herausgeredet hat, zu einer Wiederholung der Klassenarbeit antreten lassen, da der S* ja selbst zugegeben hat, dass seine Übersetzung keine eigenständige Leistung sei. Als Täuschungsversuch oder -handlung durfte dies gleichwohl nicht gewertet werden. Also: keine eigenständige Leistung heißt nicht gleich Täuschungsversuch.


    Ergänzung: Natürlich fiel die Wiederholungsarbeit schwächer aus.

    Also passt doch der Indiaktiv.

    Das habe ich auch nicht bestritten, ich habe nur die Begründung dafür hinterfragt. Grundsätzlich stehe ich hinter dem von O. Meier Gesagten:


    Der springende Punkt ist, dass die Schülerin den Driss glaubt, den Frau xy ihr aufgetischt hat. Insofern passt der Indikativ. Sie täte aber gut daran, den Konjuktiv zu verwenden und an der Stelle etwas mehr zu zweifeln.

    Ein Konjunktiv I muss hier nicht stehen, weil die Redeeinleitung "Frau xy hat gesagt" die Urheberschaft des Gesagten eindeutig angibt.

    Die Urheberschaft des Gesagten ist nicht der Indikator, ob ein Konjunktiv einzusetzen ist, sondern ob - wie kleiner gruener frosch und O. Meier oben angedeutet haben - der Sprecher ein Distanzierungssignal setzen möchte. "Bei der dritten Klasse von Verben [von denen Sätze in der indirekten Rede abhängig sind, dazu gehört "hat gesagt"] drückt der Sprecher mit dem Indikativ aus, dass er die indirekte Rede (den abhängigen Satz) als wahr ansieht" (DUDEN Band 9. Richtiges und gutes Deutsch. Sechste Auflage. Mannheim et al. 2007, S. 470).

    Oben wurde ein Buch von Dimiter Inkiow empfohlen; er hat mehrere zur antiken Mythologie in deutlich modernisierter Sprache (im Vergleich zum Schwab), die alle für die Altersstufe brauchbar sind. Die schon genannte "Percy Jackson"-Reihe wird in meiner 7 auch freiwillig gelesen; ich kenne die Romane selbst nicht, aber habe die beiden Bücher "Percy Jackson erzählt griechische Göttersagen" bzw. "...griechische Heldensagen", die auch mein Grundschulkind (4. Klasse) gern liest; die sind noch "jugendlicher" in der Art des Erzählens. Dazu gibt es übrigens auch Hörbücher!

    Die Asterix-Bände sind tatsächlich hinsichtlich der Anspielungen anspruchsvoll, aber das Schöne an ihnen ist, dass man Spaß beim Lesen haben kann, selbst wenn man eine Reihe von lustigen Stellen gar nicht versteht (geht auch meinem Grundschulkind so).

    Von den genannten Büchern auf Latein (Winnie-ille-Pu, Tres Investigatores [Die drei ???] etc.) würde ich abraten, weil die in der Regel selbst für SchülerInnen mit mehrjähriger Lateinerfahrung zu anspruchsvoll sind.

    Schüler werden dich erst dann respektieren, wenn du dich durchsetzen kannst und manchmal geht es nicht anders als denen eine Ohrfeige zu geben.


    mir ist es wichtig was beizubringen und dazu gehört nunmal ein respektvoller Umgang miteinander.

    Respekt ist keine Einbahnstraße, liebes Wunderkind. Konsequent sein ist wichtig, gewalttätig oder ausfällig werden, wie du hier in mehreren Posts, ist kontraproduktiv. Mehr fällt mir zu deinen Ausführungen nicht ein. Ach, eines doch: Werde bitte nicht Lehrkraft - zum Wohle unserer Kinder! Vielleicht reicht es noch für ein Bootcamp bei RTL2, wo du Kinder terrorisieren kannst.

    Um "sicher" zu gehen, muss man alles anmahnen, was noch 'ne Fünf geben könnte. Das sind im Wesentlichen alle Fälle, die im Halbjahr 'ne Vier hatten.


    Viel formaler Zinnober ohne inhaltlichen Nährwert.

    Ist das nicht ein Widerspruch? Wenn die ersten drei Klassenarbeiten eines Kindes bspw. alle zwischen "3" und "4" waren und die Sonstige Mitarbeit ebenfalls, man zum Halbjahr eine "4" gesetzt hat, nun die erste Arbeit geschrieben wurde, die wieder "4" ist, und die Sonstige Mitarbeit weiterhin solide - warum soll ich da eine Warnung aussprechen? Ich prognostiziere, dass das Kind weiterhin so mitarbeiten wird, schließe nicht aus, dass vielleicht auch eine "5" bei einer Arbeit dabei ist, aber muss deswegen doch nicht den Papierkram machen.

    Die Formulierung im Schulgesetz ist da nicht optimal. Das Wörtchen "nur", das du in deinem Ausführungen verwendest, kommt da z. B. nicht vor. Ich kann mir vorstellen, dass das hier und da mal verkehrt gemacht wird.

    Dass etwas falsch gemacht wird, kann ich mir auch gut vorstellen. Aber der Passus im Schulgesetz erscheint mir eindeutig: "Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten angemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt."

    ier sagt auch fast jede/r noch "LK" und "GK" bzw. "Leistungskurs" und "Grundkurs", obwohl es offiziell schon seit Jahren "Kurs auf erhöhtem Anforderungsniveau" (eA) und "Kurs auf grundlegendem Anforderungsniveau" (gA) heißt

    In der NRW-APO GOSt heißt es aber tatsächlich noch immer "Leistungskurs" bzw. "Grundkurs".

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